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   LG Leipzig, 18.12.2002 - 05 O 8075/02   

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https://dejure.org/2002,16751
LG Leipzig, 18.12.2002 - 05 O 8075/02 (https://dejure.org/2002,16751)
LG Leipzig, Entscheidung vom 18.12.2002 - 05 O 8075/02 (https://dejure.org/2002,16751)
LG Leipzig, Entscheidung vom 18. Dezember 2002 - 05 O 8075/02 (https://dejure.org/2002,16751)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung ; Geltung der Dringlichkeitsvermutung; Vorliegen eines Behinderungswettbewerbs im Taxiunternehmensbereich durch Verwendung streitbefangener Telefonnummern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Abfangen von Kunden über kostenfreie Telefonnummer

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 224
  • MMR 2003, 757
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus LG Leipzig, 18.12.2002 - 5 O 8075/02
    Ist eine solche Zweckrichtung nicht festzustellen, muß die Behinderung derart sein, dass der beeinträchtigte Mitbewerber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise und wie bisher zur Geltung bringen kann (vgl. BGHZ 148, 1 [BGH 17.05.2001 - I ZR 216/99] - Mitwohnzentrale. de - Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG, Rdnr. 208; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 1 Rdnr. 285; BGH Urteil vom 21.02.2002, I ZR 281/99 ; - Vanity - Nr. - Umdruck S. 15/16).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus LG Leipzig, 18.12.2002 - 5 O 8075/02
    Ist eine solche Zweckrichtung nicht festzustellen, muß die Behinderung derart sein, dass der beeinträchtigte Mitbewerber seine Leistung am Markt durch eigene Anstrengung nicht mehr in angemessener Weise und wie bisher zur Geltung bringen kann (vgl. BGHZ 148, 1 [BGH 17.05.2001 - I ZR 216/99] - Mitwohnzentrale. de - Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG, Rdnr. 208; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 1 Rdnr. 285; BGH Urteil vom 21.02.2002, I ZR 281/99 ; - Vanity - Nr. - Umdruck S. 15/16).
  • OLG Köln, 24.08.2007 - 6 U 237/06

    Konkurrentenbehinderung durch Telefontarif - Rufumleitung zur Verbindung zwischen

    Als unlauterer Kundenfang wird es auch angesehen, wenn jemand von oder für Mitbewerber geschaffene Einrichtungen ausnutzt oder mit einer Telefonnummer wirbt, die derjenigen eines unmittelbaren Mitbewerbers zum Verwechseln ähnlich ist (LG Leipzig, GRUR-RR 2003, 224 - 0800-Einwahl; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 151 - Telefonauskunft 11881; weitere Einzelheiten, Fallbeispiele und Nachweise bei Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 10.25 ff. [10.27]; Piper / Ohly, a.a.O., Rn. 10/45 ff.).
  • OLG Köln, 06.06.2007 - 6 U 237/06

    Unlauterkeit des Angebots einer Rufumleitung; Gezielte Behinderung von

    Als unlauterer Kundenfang wird es auch angesehen, wenn jemand von oder für Mitbewerber geschaffene Einrichtungen ausnutzt oder mit einer Telefonnummer wirbt, die derjenigen eines unmittelbaren Mitbewerbers zum Verwechseln ähnlich ist (LG Leipzig, GRUR-RR 2003, 224 - 0800-Einwahl; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 151 - Telefonauskunft 11881; weitere Einzelheiten, Fallbeispiele und Nachweise bei Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 10.25 ff. [10.27]; Piper / Ohly, a.a.O., Rn. 10/45 ff.).
  • LG Köln, 11.11.2008 - 33 O 210/07

    Unterlassungsanspruch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wegen

    Als unlauterer Kundenfang wird es auch angesehen, wenn jemand von oder für Mitbewerber geschaffene Einrichtungen ausnutzt oder mit einer Telefonnummer wirbt, die derjenigen eines unmittelbaren Mitbewerbers zum Verwechseln ähnlich ist (LG Leipzig, GRUR-RR 2003, 224 - 0800-Einwahl; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 151 - Telefonauskunft 11881; weitere Einzelheiten, Fallbeispiele und Nachweise bei Hefermehl / Köhler / Bornkamm, a.a.O., Rn. 10.25 ff. [10.27]; Piper / Ohly , a.a.O., Rn. 10/45 ff.).
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