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OLG Köln, 28.05.2003 - 6 U 15/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Markenmäßige Benutzung einer Praline - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 16.01.2003 - 84 O 78/02
- OLG Köln, 28.05.2003 - 6 U 15/03
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 304
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95
"Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich
Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 6 U 15/03
Dabei stehen die genannten Faktoren dergestalt miteinander in einer Wechselbeziehung, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (gefestigte Rechtsprechung vgl. z.B. BGH GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "nitrangin"; EuGH GRUR 98, 387 - "Springende Raubkatze"). - EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 6 U 15/03
Dabei stehen die genannten Faktoren dergestalt miteinander in einer Wechselbeziehung, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (gefestigte Rechtsprechung vgl. z.B. BGH GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "nitrangin"; EuGH GRUR 98, 387 - "Springende Raubkatze"). - BGH, 05.12.2002 - I ZR 91/00
"Abschlussstück"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftshinweis
Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 6 U 15/03
Eine derart herkunftshinweisende Funktion hat die äußere Gestaltung einer Ware dann, wenn ihr auf Grund des Verkehrsverständnisses eine eigenständige Kennzeichnungsfunktion zuzubilligen ist (BGH GRUR 03, 332 f - "Abschlussstück").
- BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99
"Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens
Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 6 U 15/03
Die Antragsgegnerin benutzt die äußere Form der Praline auch zur Kennzeichnung ihrer Ware, also - wie dies für markenrechtliche Ansprüche erforderlich ist (vgl. BGH WRP 02, 982,983 - "Frühstücks-Drink I"; WRP 02, 987 f - "Festspielhaus") - markenmäßig. - BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99
"FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts
Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 6 U 15/03
Die Antragsgegnerin benutzt die äußere Form der Praline auch zur Kennzeichnung ihrer Ware, also - wie dies für markenrechtliche Ansprüche erforderlich ist (vgl. BGH WRP 02, 982,983 - "Frühstücks-Drink I"; WRP 02, 987 f - "Festspielhaus") - markenmäßig. - BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97
Davidoff; Schutz bekannter Marken
Auszug aus OLG Köln, 28.05.2003 - 6 U 15/03
Dabei stehen die genannten Faktoren dergestalt miteinander in einer Wechselbeziehung, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Marke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (gefestigte Rechtsprechung vgl. z.B. BGH GRUR 00, 875/876 - "Davidoff"; WRP 98, 755/757 - "nitrangin"; EuGH GRUR 98, 387 - "Springende Raubkatze").
- OLG Köln, 29.06.2012 - 6 U 174/11
Gratis-Zugaben müssen bei der Angabe des Grundpreises eingerechnet werden
Dem Verbraucher soll im Interesse der Preisklarheit eine leichtere Übersicht über die Preisgestaltung für vergleichbare Warenangebote und damit eine vereinfachte Möglichkeit zum Preisvergleich verschafft werden (Senat GRUR-RR 2003, 304 f., 2011, 472;… Köhler /Bornkamm, UWG, 30. Auflage, § 2 PAngV, Rz. 1 m. w. N.). - OLG Köln, 10.12.2004 - 6 U 83/04
Kugelförmige Ausgestaltung einer Praline als markenmäßige Benutzung der …
1.) Der Senat hat in dem Verfahren 6 U 15/03 der Beklagten durch einstweilige Verfügung das Anbieten, Bewerben und/oder in Verkehr bringen der hier streitgegenständlichen unverpackten Praline untersagt.