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OLG Frankfurt, 07.08.2003 - 6 U 86/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Ein Bier namens "Champ" profitiert nicht vom guten Ruf französischen Champagners
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
Rufausbeutung von "Champagner" durch "Champ"?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
MarkenG § 14 Abs. 3
Verwechlungsgefahr der für die Ware Bier eingetragenen Marke "Champ" mit der Herkunftsangabe "Champagner"
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 306
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 19.05.2005 - I ZR 262/02
Champagner Bratbirne
Dieser Wert der Bezeichnung gebietet einen wirksamen Schutz gegen Beeinträchtigungen ihres Werbewerts (vgl. BGH GRUR 1969, 611, 614 - Champagner-Weizenbier;… Urt. v. 4.6.1987 - I ZR 109/85, GRUR 1988, 453, 455 = WRP 1988, 25 - Ein Champagner unter den Mineralwässern; GRUR 2002, 426, 427 - Champagner bekommen, Sekt bezahlen; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 306; OLG München GRUR-RR 2004, 17, 18). - OLG München, 06.11.2003 - 29 U 4011/03
Unlautere Ausnutzung einer geschützten geographischen Herkunftsangabe
Der vorliegende Fall ist anders gelagert als der dem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, Urteil vom 07.08.2003 - 6 U 86/01 = MarkenR 2003, 358, 359 zugrunde liegende Fall; dort ging es um den einsilbigen Begriff "Champ" ohne weitere, auf Perlen hindeutende Silbe.