Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.04.2003 - 3 U 150/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7206
OLG Hamburg, 17.04.2003 - 3 U 150/02 (https://dejure.org/2003,7206)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.04.2003 - 3 U 150/02 (https://dejure.org/2003,7206)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. April 2003 - 3 U 150/02 (https://dejure.org/2003,7206)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7206) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenverletzender Vertrieb von Herrenhemden; Begriff des Inverkehrbringens ; Erschöpfung des Rechts aus einer Marke; Bedeutung der Unterscheidung zwischen inner- und außereuropäischem Vertrieb; Maßgeblichkeit des Übergangs der Verfügungsgewalt ; Entfernung von ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 24

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14; MarkenG § 24
    Vertrieb von Original-Markenhemden, die für den außereuropäischen Markt bestimmt sind, nach Erschöpfung des Markenrechts im Inland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 335
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 20.11.2001 - C-414/99

    DIE ZUSTIMMUNG DES INHABERS EINER MARKE ZUM VERTRIEB IM EWR VON WAREN, DIE

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.2003 - 3 U 150/02
    6.) Entgegen der Ansicht der Antragstellerin steht die von ihr herangezogene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 20. November 2001 (verbundene Rechtssache C-414/99 bis C-416/99, GRUR 2002, 156 - "Davidoff") nicht entgegen.

    In der Rechtssache C-414/99 waren DAVIDOFF-Markenerzeugnisse ursprünglich von Davidoff (der Markeninhaberin) oder mit ihrer Zustimmung in Singapur in den Verkehr gebracht worden (EuGH, a. a. O., Rz. 10 - Davidoff) und die beklagte Vertriebsfirma hat diese Ware übernommen, in Groß-Britannien eingeführt und dort vertrieben (EuGH, a. a. O., Rz. 11 - Davidoff).

    In den Rechtssachen C-415/99 und C-416/99 waren LEVI'S-Markenhosen ursprünglich in den USA, Kanada oder Mexiko bei autorisierten Einzelhändlern bzw. Großhändler vorhanden (EuGH, a.a.O., Rz. 23 - Davidoff), d.h. die Ware war ursprünglich vom Markeninhaber selbst oder mit seiner Zustimmung dorthin gelangt.

  • OLG Stuttgart, 15.08.1997 - 2 U 116/97

    Markenrechtsverletzung durch den Vertrieb von Bohrhämmern in deutschen

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.2003 - 3 U 150/02
    Demgemäß weicht das Recht an einer Marke dem Gesichtspunkt der Verkehrsfähigkeit der Ware dort, wo der Markenrechtsinhaber selbst eine eigenveranlasste oder eine ihm zurechenbare Entäußerung des Wirtschaftsgutes gewollt hat (OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 482 m.w. Nw.).

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat darauf abgestellt, ob nach den beförderungsrechtlichen Vorschriften der Empfänger der Ware über diese verfügen könne oder nicht (OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 482).

  • BGH, 16.04.1969 - I ZR 59/67

    Colle de Cologne

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.2003 - 3 U 150/02
    Dass kein Inverkehrbringen im Sinne des Erschöpfungsrecht vorliegt, wenn sich die Ware noch im unternehmensinternen Geschäftsverkehr befindet und dabei in den außereuropäischen Wirtschaftsraum verbracht wird, liegt auf der Hand, weil durch diese interne Warenverbringung die Ware noch nicht dem Verkehr zugeführt wird, d. h. noch nicht in eine Beziehung außerhalb des Unternehmens des Markeninhabers (BGH GRUR 1969, 479 - Colle de Cologne).
  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.2003 - 3 U 150/02
    Demgemäß setzt der Eintritt der Erschöpfungswirkung nach § 24 Abs. 1 MarkenG das Inverkehrbringen der Ware im Bereich der EU oder des EWR entweder durch den Markeninhaber selbst oder durch Dritte mit seiner Zustimmung voraus (vgl. BGH GRUR 1996, 271 - Gefärbte Jeans).
  • OLG Hamburg, 29.11.2001 - 3 U 104/01

    Zu den Voraussetzungen des Inverkehrbringes der Ware i.S.d. § 24 Abs. 1 MarkenG

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.04.2003 - 3 U 150/02
    Dem hat sich der Senat schon in einer früheren Entscheidung (OLG Hamburg, Urteil vom 29. November 2001, 3 U 104/01, GRUR-RR 2002, 96) nicht anschließen können.
  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 162/03

    ex works

    Dagegen ist ein Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum anzunehmen, wenn der Markeninhaber die Verfügungsgewalt über die Ware innerhalb dieses Wirtschaftsgebietes im Rahmen eines Verkaufs auf den Erwerber übertragen hat (vgl. zu Art. 7 Abs. 1 MRRL: EuGH GRUR 2005, 507, 509 Tz 40 u. 51 f. - Peak Holding/Axolin-Elinor; zu § 24 Abs. 1 MarkenG: OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 482 f.; Urt. v. 17.10.1997 - 2 U 80/97, zitiert nach Juris; OLG Nürnberg WRP 2002, 345, 346; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 335, 336; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 24 Rdn. 22; Litten, WRP 1997, 678, 680 f. u. 684; bereits die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt lassen ausreichen: Ingerl/Rohnke aaO § 24 Rdn. 19; v. Hellfeld in HK-MarkenR, § 24 Rdn. 12; v. Schultz/Stuckel, Markenrecht, § 24 Rdn. 15; Sack, WRP 1999, 1088, 1092; differenzierend: Fezer aaO § 24 Rdn. 7d).
  • OLG München, 05.06.2003 - 29 U 1886/03

    Zur Frage des Inverkehrbringens einer mit einer Marke versehenen Ware mit der

    Der Senat teilt die vom Oberlandesgericht Hamburg in dem zwischen den Parteien ergangenen und von der Klägerin mit Schriftsatz vom 26.05.2003 als Anlage K 11 vorgelegten Urteil vom 17.04.2003 - 3 U 150/02, UA S. 9-12 vertretene Auffassung, dass es beim Inverkehrbringen durch den Markeninhaber für den Eintritt der Erschöpfung gemäß § 24 Abs. 1 MarkenG auf den Übergang der Verfügungsgewalt über die Ware im EWR ankommt und dass sich die Beklagte im Streitfall mit der Übergabe der streitgegenständlichen Hemden an die Spedition V. in P. tatsächlich und rechtlich der Verfügungsgewalt über die Ware begeben und diese damit im Inland, jedenfalls aber in Genua, dem im Frachtbrief angegebenen Auslieferungsort des Gutes, in Verkehr gebracht hat.

    Der Senat nimmt zunächst auf die Ausführungen des Oberlandesgerichts Hamburg in dem genannten Urteil vom 17.04.2003 - 3 U 150/02, UA S. 9-12 Bezug und macht sich diese Ausführungen zu eigen.

    Auf die diesbezüglichen Ausführungen im Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 17.04.2003 - 3 U 150/02, UA S. 11-12 wird Bezug genommen.

  • OLG München, 01.07.2004 - 6 U 3309/03

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Der Senat schließt sich insoweit der Auffassung der Oberlandesgerichte Hamburg und München in den Entscheidungen vom 17.04.2003 (3 U 150/02; Anlage B 17), vom 05.06.2003 (29 U 1886/03; Anlage B 18) und vom 21.04.2004 (5 U 184/02; Anlage zum Schriftsatz der Klägerinnen vom 01.06.2004 Bl. 271 d. A.) an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht