Rechtsprechung
OLG München, 10.10.2002 - 6 U 5487/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JurPC
UrhG § 31 Abs. 4
DVD als neue Nutzungsart - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwertung eines in den Jahren 1980/1981 produzierten Spielfilms auf einer Digital-Versatile-Disc (DVD); Vervielfältigung und Verbreitung eines Spielfilms; Technisch und wirtschaftlich eigenständige, neue Nutzungsart i.S.d. § 31 Abs. 4 UrhG; Einbeziehung eines ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Der Zauberberg
§ 31 Abs. 4 UrhG
- Judicialis
UrhG § 31 Abs. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beck.de (Leitsatz)
DVD als neue Nutzungsart
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
UrhG § 31 Abs. 4
Verwertung eines Spielfilms auf DVD als wirtschaftlich eigenständige, neue Nutzungsart - rechtsportal.de (Leitsatz)
UrhG § 31 Abs. 4
Verwertung eines Spielfilms auf DVD
Verfahrensgang
- LG München I, 04.10.2001 - 7 O 3154/01
- OLG München, 10.10.2002 - 6 U 5487/01
- BGH, 19.05.2005 - I ZR 285/02
Papierfundstellen
- NJW 2003, 675
- NJW 2005, 3376 (Ls.)
- GRUR 2003, 50
- GRUR-RR 2003, 67 (Ls.)
- MMR 2003, 42
- K&R 2002, 657
- ZUM 2002, 922
- afp 2003, 72
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83
GEMA-Vermutung I
Auszug aus OLG München, 10.10.2002 - 6 U 5487/01
Was nun die wirtschaftliche Eigenständigkeit der Verwertung von Filmwerken auf DVD angeht, so wäre erforderlich, dass sich hierfür ein neuer Markt entwickelt hat und dadurch heue Verbraucherkreise angesprochen werden (BGH GRUR 1986, 62 ff. "GEMA Vermutung I"). - BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94
"Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte …
Auszug aus OLG München, 10.10.2002 - 6 U 5487/01
Die Interessen des Urhebers in den Vertragsbeziehungen zu den Verwertern werden bei der Weiterentwicklung der Werknutzungsformen im Allgemeinen bereits durch das Vertragsrecht, insbesondere die Grundsätze der Vertragsauslegung, der ergänzenden Vertragsauslegung und des Wegfalls der Geschäftsgrundlage, sowie durch die Grundsätze der Zweckübertragungslehre und die Beteiligung des Urhebers an den Erträgnissen aus der Nutzung seines Werks gemäß § 36 UrhG geschützt (BGH GRUR 1997, 215 ff. "Klimbim" mit weiteren Nachweisen). - LG München I, 04.10.2001 - 7 O 3154/01
DVD als neue Nutzungsart
Auszug aus OLG München, 10.10.2002 - 6 U 5487/01
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 4.10.2001 (7 O 3154/01) aufgehoben und die Klage abgewiesen.
- BGH, 19.05.2005 - I ZR 285/02
Der Zauberberg
Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen (OLG München GRUR 2003, 50).
Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.12.2002 - 6 U 232/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 263
- GRUR-RR 2003, 67
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 6 U 34/10
Markenmäßige Benutzung einer fremden Marke im Rahmen eines Domainnamens
Zu dem Begriff "Gelbe Seiten" hat der erkennende Senat bereits im Jahr 2002 (Urt. v. 12.12.2002 - 6 U 232/01 - GRUR-RR 2003, 67, 68) das Folgende ausgeführt:. - LG Köln, 08.05.2008 - 31 O 258/08
Elo ./. Elo-Posteri
Von der nachträglichen Entwicklung einer Marke zu einer Gattungsbezeichnung im Sinne einer allgemein sprachgebräuchlichen oder verkehrsüblichen Bezeichnung für die betroffene Ware kann nur ausgegangen werden, wenn - bis auf einen völlig unbeachtlichen Teil des Verkehrs - nahezu alle beteiligten Verkehrskreise in der fraglichen Angabe nur noch einen Hinweis auf die beanspruchte Ware sehen (vgl. BGH GRUR 1964, 458, 460 - "Düssel"; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 307, 308 - "Gezuckerte Kondensmilch"; OLG Frankfurt GRUR-RR 2003, 67, 68 - "Gelbe Seiten im Internet";… Stöbele/ Hacker , 8. Auflage, § 49 MarkenG Rn. 30). - LG Hamburg, 15.04.2008 - 312 O 506/07
"Gelbe Seiten": Verwechslungsgefahr mit einer farblich gestalteten Wortmarke; …
Den zusammengesetzten Begriffen "g..." und "S..." als "G. S." ist nach der Bedeutung der Wörter einzeln und zusammengenommen nicht zu entnehmen, welche Gattung von Produkt sich dahinter verbergen soll (vgl. dazu auch OLG Frankfurt, NJW-RR 2003, 263 f.) Vielmehr ist anzunehmen, dass eine ganz überwiegende Anzahl der Nutzer von Branchenverzeichnissen, sei es in gedruckter Form oder im Internet, bezüglich der "G. S." davon ausgeht, dass es sich um ein Produkt handelt, welches gerade von der Antragstellerin bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen bereits seit Jahrzehnten herausgegeben wird.