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   OLG Hamburg, 28.08.2003 - 5 U 180/02   

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https://dejure.org/2003,7270
OLG Hamburg, 28.08.2003 - 5 U 180/02 (https://dejure.org/2003,7270)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.08.2003 - 5 U 180/02 (https://dejure.org/2003,7270)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. August 2003 - 5 U 180/02 (https://dejure.org/2003,7270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtsverletzung durch Verwendung einer Grußbotschaft des allgemeinen Sprachgebrauchs ; Bekannte Marke als Zeichenbestandteil einer Mehrwortmarke; Verletzung der Schokoladen-Marke "merci, dass es dich gibt"; Verwendung des Slogans "schön, dass es dich gibt" auf ...

  • Judicialis

    GMV Art. 9 Abs. 1 Ziff. b; ; GMV Art. 9 Abs. 1 Ziff. c; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Frage der Markenverletzung durch Werbung auf einer mit Schokolade gefüllten Grußkarte mit dem Slogan "schön, dass es dich gibt"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2004, 157
  • GRUR 2004, 158 (Ls.)
  • GRUR-RR 2004, 15
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.08.2003 - 5 U 180/02
    Zutreffend geht auch das Landgericht davon aus, dass die auf Markenrecht gestützten Anspruchsgrundlagen aus den §§ 14 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 MarkenG - bzw. Art. 9 Abs. 1 Ziff. b und c GMV, soweit sich die Antragstellerinnen auf ihre Gemeinschaftswortmarke "merci, dass es dich gibt" berufen, Anlage AS 3 - einen kennzeichenmäßigen Gebrauch durch die Antragsgegnerin voraussetzen (EUCH WRP 99, 407 Ziff. 38, 39 "BMW/Deenik"; BGH WRP 2002, 982-987 "Frühstücksdrink I" und "Frühstücksdrink II"; BGH WRP 2002, 987 "Festspielhaus").
  • BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96

    Markenschutz - Unterscheidungskraft sprichartiger Wortfolgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.08.2003 - 5 U 180/02
    Denn der markenrechtlich für die Antragstellerin geschützte Spruch "merci, dass es dich gibt" wird durch die bekannte Marke "merci" geprägt ; der Bestandteil "dass es dich gibt" hat für sich genommen keinerlei Unterscheidungskraft und wäre auch nicht eintragungsfähig gewesen ( vgl. BPatG GRUR 98, 715 ).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.08.2003 - 5 U 180/02
    Zutreffend geht auch das Landgericht davon aus, dass die auf Markenrecht gestützten Anspruchsgrundlagen aus den §§ 14 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 MarkenG - bzw. Art. 9 Abs. 1 Ziff. b und c GMV, soweit sich die Antragstellerinnen auf ihre Gemeinschaftswortmarke "merci, dass es dich gibt" berufen, Anlage AS 3 - einen kennzeichenmäßigen Gebrauch durch die Antragsgegnerin voraussetzen (EUCH WRP 99, 407 Ziff. 38, 39 "BMW/Deenik"; BGH WRP 2002, 982-987 "Frühstücksdrink I" und "Frühstücksdrink II"; BGH WRP 2002, 987 "Festspielhaus").
  • EuGH, 23.02.1999 - C-63/97

    RECHTSANGLEICHUNG

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.08.2003 - 5 U 180/02
    Zutreffend geht auch das Landgericht davon aus, dass die auf Markenrecht gestützten Anspruchsgrundlagen aus den §§ 14 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 3 MarkenG - bzw. Art. 9 Abs. 1 Ziff. b und c GMV, soweit sich die Antragstellerinnen auf ihre Gemeinschaftswortmarke "merci, dass es dich gibt" berufen, Anlage AS 3 - einen kennzeichenmäßigen Gebrauch durch die Antragsgegnerin voraussetzen (EUCH WRP 99, 407 Ziff. 38, 39 "BMW/Deenik"; BGH WRP 2002, 982-987 "Frühstücksdrink I" und "Frühstücksdrink II"; BGH WRP 2002, 987 "Festspielhaus").
  • BGH, 23.07.2020 - I ZR 56/19

    HEITEC II

    Mit Blick darauf, dass Art. 9 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2008/95/EG lediglich die Verwirkung von Ansprüchen im Fall des Angriffs gegen eingetragene Marken vorsieht, handelt es sich bei § 21 Abs. 2 MarkenG nicht um eine Umsetzung der Bestimmung dieser Richtlinie, sondern eine über den Regelungsgehalt der Richtlinie hinausgehende Vorschrift nationalen Rechts (vgl. OLG München, GRUR-RR 2004, 15; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, 2. Aufl., Rn. 3018; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 21 Rn. 6; Kochendörfer, WRP 2005, 157, 159).
  • BGH, 26.01.2023 - I ZR 56/19

    HEITEC III - Verwirkung von Ansprüchen wegen einer Verletzung eines

    Mit Blick darauf, dass Art. 9 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2008/95/EG lediglich die Verwirkung von Ansprüchen im Fall des Angriffs gegen eingetragene Marken vorsieht, handelt es sich bei § 21 Abs. 2 MarkenG nicht um eine Umsetzung der Bestimmung dieser Richtlinie, sondern eine über den Regelungsgehalt der Richtlinie hinausgehende Vorschrift nationalen Rechts (vgl. OLG München, GRUR-RR 2004, 15; Lange, Marken- und Kennzeichenrecht, 2. Aufl. Rn. 3018; Thiering in Ströbele/Hacker/Thiering aaO § 21 Rn. 10; Kochendörfer, WRP 2005, 157, 159).
  • OLG Köln, 21.12.2007 - 6 W 177/07

    Markenrechtliche Zulässigkeit der Verwendung der Begriffe "fairsichern" und/oder

    Diese an sich zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung geeigneten Bezeichnungen sind in ihrer angegriffenen konkreten Verwendung auch nicht auf einen beschreibenden Kern zurückgeführt, was im Einzelfall - besonders bei kennzeichnungsschwachen Marken - dazu führen mag, dass ein markenmäßiger Gebrauch nicht festgestellt werden kann (vgl. Senat, GRUR-RR 2002, 130: "Im Focus Onkologie" für eine ärztliche Fachzeitschrift keine Verletzung der Wortmarke "Focus"; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 15: "schön, dass es dich gibt" für eine Grußkarte mit Schokolade keine Verletzung der Marke "merci, dass es dich gibt"; zum Ganzen Ströbele / Hacker , a.a.O., Rn. 71 ff. m.w.N.).
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