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   OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03   

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https://dejure.org/2003,4528
OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03 (https://dejure.org/2003,4528)
OLG München, Entscheidung vom 11.12.2003 - 29 U 4296/03 (https://dejure.org/2003,4528)
OLG München, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 29 U 4296/03 (https://dejure.org/2003,4528)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterschiede zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung; Kennzeichen einer Äußerung zu Zwecken des Wettbewerbs; Kennzeichen des Handelns zu Zwecken des Wettbewerbs; Sittenwidrige Förderung des eigenen Wettbewerbs; Sittenwidrige Äußerungen im Wettbewerb und das ...

  • Wolters Kluwer
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Billiges Plagiat

    Art. 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 2; ; UWG § 2 Abs. 2 Nr. 5; ; BGB § 824; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 529 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverstoß durch unsachliche Herabwürdigung eines Mitbewerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 309
  • ZUM 2004, 491
  • afp 2004, 269
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03
    Das bedeutet, dass ein unbedingter Vorrang der grundrechtsbeschränkenden Belange neben dem - hier schon wegen des Charakters der Antragstellerin als juristischer Person nicht gegebenen - Fall der Menschenwürdeverletzung nur bei Formalbeleidigungen oder Schmähungen angenommen werden kann und im Übrigen in eine Abwägung der gegenläufigen Belange des Grundrechts einerseits und des Schutzguts des einschränkenden Gesetzes andererseits einzutreten ist (vgl. BVerfGE 93, 266 [293 f.]).

    Sie muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen (vgl. BVerfGE 93, 266 [294] m. w. N.).

    Eine solche Vermutung besteht nur bei Beiträgen zur öffentlichen Meinungsbildung, also solchen zu einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage (vgl. BVerfGE 93, 266 [294 f.]).

  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80

    Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer

    Auszug aus OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03
    Dagegen ist die Frage nach der Unrechtmäßigkeit einer Nachahmung angesichts deren generellen Zulässigkeit von derart vielschichtiger und durch Bewertungen geprägter Art, dass sie rechtlichen und nicht tatsächlichen Gehalt hat und deshalb einem Beweis nicht zugänglich ist (vgl. BGH NJW 1982, 2246 [2247] für die Bezeichnung einer Handlung als illegal; a. A. OLG Stuttgart NJWE-WettbR 1997, 271 [271 f.] für die Behauptung ein Katalog sei [unerlaubt] nachgemacht; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1991, 1517 für die Verleihung des Negativpreises "Plagiarius").

    Bei dieser Sachlage ist die Verwendung des Begriffs "Plagiat" zu substanzarm, als dass sie als wahr oder unwahr eingestuft werden könnte, und muss als reine Meinungsäußerung angesehen werden (vgl. BVerfGE 61, 1 [9] - NPD Europas; BGH NJW 1982, 2246 [2247]; BGHZ 45, 296 [304] - Höllenfeuer; dagegen enthielt die Äußerung, die Gegenstand der von der Antragstellerin angesprochenen Entscheidung BGH GRUR 1960, 500 ff. - Plagiatsvorwurf war, derartige Konkretisierungen).

  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03
    Tatsachen sind konkrete, nach Raum und Zeit bestimmte, der Vergangenheit oder Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens (vgl. BGH NJW 1998, 1223 [1224] m. w. N.), deren Vorliegen oder Nichtvorliegen dem Wahrheitsbeweis zugänglich ist (vgl. BVerfGE 94, 1 [8]; BGH NJW 1994, 2614 [2615] jeweils m. w. N.).

    Diese Vorschrift ist indessen wie alle die Meinungsfreiheit einschränkenden Gesetze ihrerseits im Lichte des eingeschränkten Grundrechts auszulegen und anzuwenden, damit der wertsetzenden Bedeutung des Grundrechts auch auf der Rechtsanwendungsebene Rechnung getragen wird (vgl. BVerfGE 94, 1 [8] m. w. N.).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03
    Diese Verknüpfung von Anlass und Reaktion ist zwar nicht auf gegenseitige Beleidigungen beschränkt, sondern es ist vielmehr allgemein maßgeblich darauf abzustellen, ob und in welchem Ausmaß der von herabsetzenden Äußerungen Betroffene seinerseits an dem durch Art. 5 Abs. 1 GG geschützten Prozess öffentlicher Diskussion teilgenommen, sich damit aus eigenem Entschluss dessen Bedingungen unterworfen und sich durch dieses Verhalten eines Teils seiner schützenswerten Sphäre begeben hat (vgl. BVerfGE 66, 116 [150 f.] m. w. N.).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03
    Bei dieser Sachlage ist die Verwendung des Begriffs "Plagiat" zu substanzarm, als dass sie als wahr oder unwahr eingestuft werden könnte, und muss als reine Meinungsäußerung angesehen werden (vgl. BVerfGE 61, 1 [9] - NPD Europas; BGH NJW 1982, 2246 [2247]; BGHZ 45, 296 [304] - Höllenfeuer; dagegen enthielt die Äußerung, die Gegenstand der von der Antragstellerin angesprochenen Entscheidung BGH GRUR 1960, 500 ff. - Plagiatsvorwurf war, derartige Konkretisierungen).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03
    (1) Die angegriffene Handlung fällt zwar als eine vom Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerung in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 90, 241 [247] m. w. N.).
  • BGH, 19.06.1997 - I ZR 16/95

    Kaffeebohne

    Auszug aus OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03
    Da die Bezeichnung der Zeitschrift eines Mitbewerbers als billiges Plagiat der eigenen Zeitschrift auch objektiv geeignet ist, den gemeinsamen Markt zum Nachteil des Mitbewerbers und zum eigenen Vorteil zu beeinflussen, spricht eine Vermutung für eine entsprechende Absicht, zu Wettbewerbswecken zu handeln (vgl. BGHZ 136, 111 [117] - Kaffeebohne; Köhler in Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, Einführung Rz. 222; jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90

    Erneute Aufhebung von Werbeverboten

    Auszug aus OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03
    Dabei ist bei einem auf § 1 UWG gestützten Grundrechtseingriff zum Schutze des Leistungswettbewerbs zu berücksichtigen, dass die Bewertung als sittenwidrig wegen ihrer grundrechtsbeschränkenden Folgen nur solche Äußerungen treffen darf, die nach den Umständen des Einzelfalls so schwer wiegend sind, dass sie eine Gefährdung des Leistungswettbewerbs begründen (vgl. BVerfG GRUR 2003, 442 - Benetton-Werbung II; GRUR 2002, 455 [456] - Tier- und Artenschutz; GRUR 2001, 1058 [1060] - Therapeutische Äquivalenz).
  • BGH, 12.01.1960 - I ZR 30/58

    Plagiatsvorwurf / La chatte

    Auszug aus OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03
    Bei dieser Sachlage ist die Verwendung des Begriffs "Plagiat" zu substanzarm, als dass sie als wahr oder unwahr eingestuft werden könnte, und muss als reine Meinungsäußerung angesehen werden (vgl. BVerfGE 61, 1 [9] - NPD Europas; BGH NJW 1982, 2246 [2247]; BGHZ 45, 296 [304] - Höllenfeuer; dagegen enthielt die Äußerung, die Gegenstand der von der Antragstellerin angesprochenen Entscheidung BGH GRUR 1960, 500 ff. - Plagiatsvorwurf war, derartige Konkretisierungen).
  • BGH, 25.11.1997 - VI ZR 306/96

    Widerruf oder Richtigstellung bei für die Zukunft angekündigtem Verhalten

    Auszug aus OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03
    Tatsachen sind konkrete, nach Raum und Zeit bestimmte, der Vergangenheit oder Gegenwart angehörige Geschehnisse oder Zustände der Außenwelt und des menschlichen Seelenlebens (vgl. BGH NJW 1998, 1223 [1224] m. w. N.), deren Vorliegen oder Nichtvorliegen dem Wahrheitsbeweis zugänglich ist (vgl. BVerfGE 94, 1 [8]; BGH NJW 1994, 2614 [2615] jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

  • BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 1964/00

    Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Kindes gegen die

  • BGH, 28.06.1994 - VI ZR 252/93

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptungen und Werturteilen

  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 93/79

    Großbanken-Restquoten

  • BGH, 20.03.1986 - I ZR 13/84

    Gastrokritiker

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

  • OLG Frankfurt, 28.11.1990 - 6 W 98/90

    Plagiarius

  • BGH, 21.06.1966 - VI ZR 261/64

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch

  • OLG Stuttgart, 07.02.1997 - 2 U 242/96
  • OLG Hamburg, 29.01.2019 - 7 U 192/16

    Vorwurf, ein Werk sei ein Plagiat, ist eine Meinungsäußerung und keine

    Konkrete Umstände solcher Art sind aber nicht schon in der bloßen Bezeichnung als Plagiat angelegt (vgl. zu Vorstehendem OLG München, Urteil vom 11.12.2003, Az.: 29 U 4296/03, BayObLGR 2004, 235, 236).
  • LG Frankfurt/Main, 14.03.2019 - 3 O 440/18

    Zur Einordnung des Begriffs "Plagiat" als Meinungsäußerung oder

    Im Fall des OLG München (OLG München GRUR-RR 2004, 309) waren die Parteien Wettbewerber auf dem Markt von Zeitschriften, die Zeitschriften mit den Titeln "Frau im Trend" und "Frau von heute" herausgaben.
  • OLG Schleswig, 30.11.2016 - 6 U 39/15

    Die Äußerung, bei der Darstellung einer Ortsangabe durch Abbildung eines

    Belastbare Anknüpfungspunkte, auf die eine Einordnung der Äußerung als unrechtmäßig gestützt werden könnte und die einem Beweis zugänglich wären, so dass ein greifbarer Tatsachenkern der Äußerung festgestellt werden könnte (vgl. hierzu OLG München, GRUR-RR 2004, 309, 310), sind nicht ersichtlich.
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