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   LG Hamburg, 12.12.2003 - 308 O 57/03   

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https://dejure.org/2003,4679
LG Hamburg, 12.12.2003 - 308 O 57/03 (https://dejure.org/2003,4679)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12.12.2003 - 308 O 57/03 (https://dejure.org/2003,4679)
LG Hamburg, Entscheidung vom 12. Dezember 2003 - 308 O 57/03 (https://dejure.org/2003,4679)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Literatur-Werkstatt Grundschule / Literatur Werkstatt Grundschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Unterrichtsmaterialien zu Harry Potter stellen keine Urheber- und Markenrechtsverletzungen dar

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Urheberrechtliche Zulässigkeit der Umgestaltung eines "Harry Potter" Originalromans in ein Lehrbuch für eine Grundschule; Aktivlegitimation eines Buchautors zur Verfolgung urheberrechtlicher Unterlassungsansprüche trotz Übertragung der Buchverlagsrechte auf einen Verlag; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Urheber- und markenrechtliche Zulässigkeit der Bearbeitung von Harry-Potter-Romanen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 610
  • NJW 2005, 624 (Ls.)
  • GRUR-RR 2004, 65
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08

    Perlentaucher

    Nach anderer Ansicht, der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, darf auch die Mitteilung oder Beschreibung des Inhalts eines Werkes, das mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht ist, jedenfalls dann nicht ohne Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden, wenn diese Inhaltsmitteilung oder Inhaltsbeschreibung eine Bearbeitung oder Umgestaltung des Werkes (§ 23 Satz 1 UrhG) darstellt (LG Hamburg, GRUR-RR 2004, 65, 69; Schulze in Dreier/Schulze aaO § 12 Rn. 24; Bullinger in Wandtke/Bullinger, UrhR, 3. Aufl., § 12 UrhG Rn. 22; Ullmann, jurisPR-WettbR 4/2008 Anm. 2).

    Die Bestimmung des § 12 Abs. 2 UrhG regelt einen zusätzlichen Schutz des Urhebers vor der Veröffentlichung seines Werkes, nicht aber eine Beschränkung seiner Rechte nach der Veröffentlichung; was nach der Veröffentlichung zulässig ist, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften, darunter den Bestimmungen der §§ 23, 24 UrhG (LG Hamburg, GRUR-RR 2004, 65, 69; vgl. auch Pohl aaO S. 186 ff.).

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 13/08

    Rechtsstreit FAZ und SZ gegen Perlentaucher

    Nach anderer Ansicht, der sich das Berufungsgericht angeschlossen hat, darf auch die Mitteilung oder Beschreibung des Inhalts eines Werkes, das mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht ist, jedenfalls dann nicht ohne Einwilligung des Urhebers des bearbeiteten oder umgestalteten Werkes veröffentlicht oder verwertet werden, wenn diese Inhaltsmitteilung oder Inhaltsbeschreibung eine Bearbeitung oder Umgestaltung des Werkes (§ 23 Satz 1 UrhG) darstellt (LG Hamburg, GRUR-RR 2004, 65, 69; Schulze in Dreier/Schulze aaO § 12 Rn. 24; Bullinger in Wandtke/Bullinger, UrhR, 3. Aufl., § 12 UrhG Rn. 22; Ullmann, jurisPR-WettbR 4/2008 Anm. 2).

    Die Bestimmung des § 12 Abs. 2 UrhG regelt einen zusätzlichen Schutz des Urhebers vor der Veröffentlichung seines Werkes, nicht aber eine Beschränkung seiner Rechte nach der Veröffentlichung; was nach der Veröffentlichung zulässig ist, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften, darunter den Bestimmungen der §§ 23, 24 UrhG (LG Hamburg, GRUR-RR 2004, 65, 69; vgl. auch Pohl aaO S. 186 ff.).

  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 75/06

    Keine Urheberrechtsverletzung durch "Abstracts" - Perlentaucher

    Ob aber in der Inhaltsmitteilung im Einzelfall der Tatbestand einer zustimmungsbedürftigen unfreien Bearbeitung i.S.v. § 23 UrhG oder einer ohne Zustimmung zulässigen freien Nutzung i.S.v. § 24 UrhG zu sehen ist, ist anhand der Kriterien zu prüfen, die in der Rechtsprechung zur Abgrenzung beider Tatbestände entwickelt worden sind (so auch - allerdings ohne Bezug zu § 12 UrhG - OLG Frankfurt, ZUM-RD 1998, 561, 562, unter Bezugnahme auf Goose GRUR 1973, 4, 7; Hackemann, GRUR 1982, 262, 267, ebenso LG Hamburg, GRUR-RR 2004, 65, 69 - Literatur-Werkstatt Grundschule).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2007 - 11 U 76/06

    Keine Urheberrechtsverletzung durch "Abstracts" - Perlentaucher II

    Ob aber in der Inhaltsmitteilung im Einzelfall der Tatbestand einer zustimmungsbedürftigen unfreien Bearbeitung i.S.v. § 23 UrhG oder einer ohne Zustimmung zulässigen freien Nutzung i.S.v. § 24 UrhG zu sehen ist, ist anhand der Kriterien zu prüfen, die in der Rechtsprechung zur Abgrenzung beider Tatbestände entwickelt worden sind (so auch - allerdings ohne Bezug zu § 12 UrhG - OLG Frankfurt, ZUM-RD 1998, 561, 562, unter Bezugnahme auf Goose GRUR 1973, 4, 7; Hackemann, GRUR 1982, 262, 267, ebenso LG Hamburg, GRUR-RR 2004, 65, 69 - Literatur-Werkstatt Grundschule).
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