Rechtsprechung
   LG Hamburg, 19.03.2004 - 308 O 58/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22501
LG Hamburg, 19.03.2004 - 308 O 58/04 (https://dejure.org/2004,22501)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19.03.2004 - 308 O 58/04 (https://dejure.org/2004,22501)
LG Hamburg, Entscheidung vom 19. März 2004 - 308 O 58/04 (https://dejure.org/2004,22501)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,22501) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 191
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • LG Düsseldorf, 16.03.2010 - 4a O 238/09

    Infrarotthermometer

    Die Abmahnung könnte dem Verletzer die Möglichkeit eröffnen, zur Vermeidung wesentlicher Nachteile den vorhandenen angegriffenen Warenbestand beiseite zu schaffen und damit den Anspruch des Verletzten auf Vernichtung der Ware zu unterlaufen (KG GRUR 2008, 372 - Abmahnkosten; OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 29 - Cerebro Card; GRUR-RR 2004, 191 - Flüchtige Ware; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064; Hefermehl/Bornkamm, UWG 28. Aufl.: § 12 Rn 1.48 m.w.N.).

    Maßgeblich ist, ob die Umstände des konkreten Einzelfalls geeignet sind, bei dem Berechtigten die ernste Besorgnis zu begründen, dass der Unterlassungsschuldner sich bei einer vorherigen Abmahnung um schnelle Beseitigung eines etwa vorhandenen Warenbestandes bemühen werde (KG GRUR 2008, 372 - Abmahnkosten; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191 - Flüchtige Ware; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064).

    In Fällen der Weiterverbreitung schutzrechtsverletzender Ware darf der Unterlassungsgläubiger regelmäßig davon ausgehen, dass der Verletzer die Sequestrierung zu vereiteln versucht, um die sich aus einer Sequestrationsanordnung ergebenden wirtschaftlichen Nachteile zu vermeiden (KG GRUR 2008, 372 - Abmahnkosten; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191 - Flüchtige Ware).

  • LG Düsseldorf, 10.11.2016 - 4b O 82/16

    Verfahrenskosten

    Die Abmahnung könnte dem Verletzer die Möglichkeit eröffnen, zur Vermeidung wesentlicher Nachteile den vorhandenen angegriffenen Warenbestand beiseite zu schaffen und damit den Anspruch des Verletzten auf Vernichtung der Ware zu unterlaufen (KG GRUR 2008, 372 - Abmahnkosten; OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 29 - Cerebro Card; GRUR-RR 2004, 191 - Flüchtige Ware; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064; Köhler/Bornkamm, UWG 34. Aufl.: § 12 Rn 1.48 m.w.N.).

    Maßgeblich ist, ob die Umstände des konkreten Einzelfalls geeignet sind, bei dem Berechtigten die ernste Besorgnis zu begründen, dass der Unterlassungsschuldner sich bei einer vorherigen Abmahnung um schnelle Beseitigung eines etwa vorhandenen Warenbestandes bemühen werde (KG GRUR 2008, 372 - Abmahnkosten; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191 - Flüchtige Ware; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064).

    In Fällen der Weiterverbreitung schutzrechtsverletzender Ware darf der Unterlassungsgläubiger regelmäßig davon ausgehen, dass der Verletzer die Sequestrierung zu vereiteln versucht, um die sich aus einer Sequestrationsanordnung ergebenden wirtschaftlichen Nachteile zu vermeiden (KG GRUR 2008, 372 - Abmahnkosten; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191 - Flüchtige Ware).

  • OLG Karlsruhe, 11.01.2013 - 6 W 82/12

    Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens bei Erlass einer Beschlussverfügung

    Die Abmahnung zur Abwendung einer Kostenentscheidung nach § 93 ZPO ist allerdings dann entbehrlich, wenn sie aus Sicht des Gläubigers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er im betreffenden Einzelfall abmahnt oder dies unterlässt, bei Anlegung eines objektiven Maßstabes unzumutbar ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064 ; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191; KG GRUR-RR 2008, 372 ).

    In derartigen Fällen liegt es im Allgemeinen nahe, dass der Schuldner den Beweis für sein schutzrechtswidriges Verhalten beiseiteschaffen würde, wenn er von der bevorstehenden Beschlussverfügung durch Abmahnung Kenntnis erhielte, um so wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden (KG GRUR-RR 2008, 372 ; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191).

  • KG, 25.04.2008 - 5 W 39/06

    Markenrechtliches Abmahnerfordernis trotz Sequestrationsantrags

    Eine Abmahnung ist nur dann entbehrlich, wenn sie aus Sicht des Antragstellers zu der Zeit, zu der er entscheiden muss, ob er im betreffenden Einzelfall abmahnt oder dies unterlässt, bei Anlegung eines objektiven Maßstabes unzumutbar ist (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1064; OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191).

    Maßgeblich ist, ob die Umstände des konkreten Einzelfalls geeignet sind, bei dem Berechtigten die ernste Besorgnis zu begründen, dass der Unterlassungsschuldner sich bei einer vorherigen Abmahnung um schnelle Beseitigung eines etwa vorhandenen Warenbestandes bemühen werde (Senat aaO., OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 191 aaO.).

  • OLG Zweibrücken, 04.12.2006 - 7 W 40/06

    Einstweilige Verfügung: Ausschluss des Einwandes fehlender Veranlassung zur

    Hierbei handelt es sich um Sequestrationsansprüche, die zusammen mit wettbewerbsrechtlichen, urheberrechtlichen oder markenrechtlichen Unterlassungsansprüchen geltend gemacht werden, bei denen eine vorherige Abmahnung regelmäßig gefordert wird (vgl. etwa OLG Frankfurt, Magazindienst 2006, 60 f.; OLG Braunschweig GRUR-RR 2005, 103; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1064; LG Hamburg, GRUR-RR 2004, 191).
  • LG Mannheim, 03.03.2006 - 2 O 29/06

    Einstweilige Verfügung wegen Patentverletzung: Entbehrlichkeit einer vorherigen

    In diesen Fällen gibt der Verpflichtete bereits durch sein rechtsverletzendes Handeln Veranlassung zur Einreichung eines Verfügungsantrags, sodass er auch durch ein sofortiges Anerkenntnis nicht mehr in den Genuss der Kostenregelung des § 93 ZPO kommen kann (OLG Düsseldorf WRP 1997, 471 - Ohrstecker ; OLG Düsseldorf NJWE-WettbR 1998, 234; OLG München NJWE-WettbR 1999, 239; OLG Stuttgart NJW-RR 2001, 257; OLG Nürnberg WRP 1995, 427; LG Hamburg GRUR-RR 2004, 191 - Flüchtige Ware ; Teplitzky , Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Auflage 2002 Kap. 41 Rdn. 30 f; Bornkamm in: Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 23. Auflage 2004 § 12 Rdn. 1.48; Deutsch in: Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Auflage 2004, Kap. 2 Rdn 93; Brüning in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 2004, § 12 Rdn. 17; Berneke , Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Auflage 2003, Einl. Rdn. 10).

    Dem Rechtsinhaber ist es nicht zumutbar, im Interesse einer vergleichsweise geringen Kostenersparnis des Verletzers ein Restrisiko einzugehen ( Teplitzky , a.a.O., Rdn. 31; LG Hamburg GRUR-RR 2004, 191 - Flüchtige Ware ).

  • OLG Frankfurt, 16.03.2021 - 6 W 102/19

    Sofortiges Anerkenntnis nach § 93 ZPO im markenrechtlichen Eilverfahren trotz

    In diesen Fällen darf der Gläubiger regelmäßig davon ausgehen, dass der Verletzer die Sequestration zu vereiteln versucht, um die sich aus einer Sequestrationsanordnung ergebenden wirtschaftlichen Nachteile zu vermeiden (LG Hamburg, Urteil vom 19.3.2004 - 308 O 58/04 = GRUR-RR 2004, 191).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2021 - 6 W 101/21

    Eilverfahren: Sofortiges Anerkenntnis mit der Kostenfolge des § 93 ZPO trotz

    In diesen Fällen darf der Unterlassungsgläubiger regelmäßig davon ausgehen, dass der Verletzer die Sequestrierung zu vereiteln versucht, um die sich aus einer Sequestrationsanordnung ergebenden wirtschaftlichen Nachteile zu vermeiden (LG Hamburg, Urteil vom 19.3.2004, 308 O 58/04 = GRUR-RR 2004, 191).
  • OLG Frankfurt, 14.04.2020 - 6 W 31/20

    Kostenwiderspruch: Anlass für einstweilige Verfügung mit Sequestrationsantrag

    In diesen Fällen darf der Unterlassungsgläubiger regelmäßig davon ausgehen, dass der Verletzer die Sequestrierung zu vereiteln versucht, um die sich aus einer Sequestrationsanordnung ergebenden wirtschaftlichen Nachteile zu vermeiden (LG Hamburg, Urteil vom 19.3.2004, 308 O 58/04 = GRUR-RR 2004, 191).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2013 - 11 W 12/13

    Kosten eines einstweiligen Verfügungsverfahrens bei sofortigem Anerkenntnis (hier

    In diesen Fällen darf der Unterlassungsgläubiger regelmäßig davon ausgehen, dass der Verletzter die Sequestrierung zu vereiteln versucht, um die sich aus einer Sequestrationsanordnung ergebenden wirtschaftlichen Nachteile zu vermeiden (OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 191; KG a. a. O).
  • LG Hamburg, 26.01.2007 - 324 O 772/06

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Internet-Berichterstattung

  • LG Frankfurt/Main, 18.02.2015 - 6 O 431/14

    Entbehrliche Abmahnung vor Eilantrag bei virtuellen Seriennummern

  • LG Hamburg, 25.01.2007 - 324 O 741/06
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht