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   OLG München, 09.09.2004 - 29 U 3870/03   

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https://dejure.org/2004,9852
OLG München, 09.09.2004 - 29 U 3870/03 (https://dejure.org/2004,9852)
OLG München, Entscheidung vom 09.09.2004 - 29 U 3870/03 (https://dejure.org/2004,9852)
OLG München, Entscheidung vom 09. September 2004 - 29 U 3870/03 (https://dejure.org/2004,9852)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • aufrecht.de

    "Focus Money" verliert gegen "Money Spezialist"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Zeitschriftentitels für Finanzthemen; Verwechslungsgefahr bei geringem Grad der Ähnlichkeit zwischen Zeichen; Verkehrsgeltung bei schlagwortartig benutztem Bestandteil von eingetragener Marke; Wechselwirkung zwischen der Werknähe, Kennzeichnungskraft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    MarkenG § 15 Abs. 4
    Markenrechtliche Schutzfähigkeit des Bestandteils "MONEY" im Titel einer Zeitschrift

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2005, 874 (Ls.)
  • GRUR-RR 2005, 191
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 09.09.2004 - 29 U 3870/03
    Die Revision war nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 27.09.1990 - I ZR 87/89

    Pizza & Pasta; Kennzeichnungskraft und Schutzumfang eines Sachbuchtitels

    Auszug aus OLG München, 09.09.2004 - 29 U 3870/03
    Der Untertitel DAS MODERNE WIRTSCHAFTSMAGAZIN der klägerischen Zeitschrift besteht ausschließlich aus einer Waren beschreibenden Angabe, der der Verkehr keinerlei individualisierende Funktion beimessen wird, ist zur Werkindividualisierung nicht erforderlich und erweist sich schon deshalb als zur Unterscheidung von anderen Werken ungeeignet (vgl. BGH GRUR 1991, 153 [155] - Pizza & Pasta).
  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 50/97

    FACTS; Verwechslungsgefahr bei identischem Titel von Druckschriften

    Auszug aus OLG München, 09.09.2004 - 29 U 3870/03
    aa) Auszugehen ist jeweils vom Gesamteindruck der sich gegenüberstehenden Titel (vgl. BGH GRUR 2000, 504 [505] - FACTS m.w.N.).
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 171/00

    Entscheidung im Streit um den Filmtitel "Winnetous Rückkehr"

    Auszug aus OLG München, 09.09.2004 - 29 U 3870/03
    Maßgeblich für die Beurteilung der Verwechslungsgefahr zwischen Werktiteln ist - entsprechend den anderen Kennzeichenrechten - die Wechselwirkung zwischen der Werknähe, der Kennzeichnungskraft des Klagetitels und der Titelähnlichkeit, die nach dem jeweiligen Gesamteindruck der einander gegenüberstehenden Titel zu bemessen ist (vgl. BGH GRUR 2003, 440 [441] - Winnetous Rückkehr m.w.N.).
  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 191/01

    Zwilling/Zweibrüder

    Auszug aus OLG München, 09.09.2004 - 29 U 3870/03
    Insbesondere genügt es zur Begründung von Ansprüchen, die auf § 15 Abs. 3 MarkenG gestützt sind, nicht, dass ein Zeichen geeignet ist, durch bloße Assoziationen an ein fremdes Kennzeichen Aufmerksamkeit zu erwecken; ebenso wenig würde dafür der Umstand ausreichen, dass die Wahl des angegriffenen Zeichens nicht zufällig erscheint (vgl. BGH GRUR 2004, 779 [783] - Zwilling/Zweibrüder zur gleich gelagerten Frage bei Marken).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01

    EURO 2000

    Auszug aus OLG München, 09.09.2004 - 29 U 3870/03
    Einer an eine Beschreibung angelehnten Angabe wie MONEY (s.o. 1. a]) kann ein bestimmender Einfluss auf den Gesamteindruck eines aus mehreren Bestandteilen gebildeten Zeichens fehlen, weil der Verkehr beschreibende Angaben nach der Lebenserfahrung nicht als Identitätshinweis, sondern lediglich als Sachhinweis versteht (vgl. BGH GRUR 2004, 775 [776] - EURO 2000 m.w.N. zum gleich gelagerten Fall bei einer Marke).
  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 204/01

    "Mustang"; Verwechselungsgefahr zusammengesetzter Wortzeichen mit

    Auszug aus OLG München, 09.09.2004 - 29 U 3870/03
    Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmen; dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke (vgl. BGH GRUR 2004, 865 [866] - Mustang m.w.N.).
  • OLG Köln, 05.12.2014 - 6 U 100/14

    "Ich bin dann mal weg"; Umfang des Schutzes eines bekannten Buchtitels

    Es liegt daher kein Fall einer "bloßen Assoziation" vor, bei der Ansprüche aus § 15 Abs. 3 MarkenG ausscheiden sollen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 408, 413 - OBELIX; OLG München, GRUR-RR 2005, 191, 192 f. - FOCUS MONEY/MONEY SPECIALIST; in beiden Entscheidungen wurde jeweils nur geringe Zeichenähnlichkeit festgestellt).
  • LG München I, 19.06.2008 - 7 O 14276/07

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie

    Stadtpläne und Landkarten genießen als Darstellungen wissenschaftlich-technischer Art gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz, wenn es sich um persönliche geistige Schöpfungen i.S.d. § 2 Abs. 2 UrhG handelt (vgl. BGH GRUR 1987, 360, 361 - Werbepläne; GRUR 1988, 33, 35 - Topographische Landeskarten; GRUR 2005, 874 - Kartengrundsubstanz; Schricker/Loewenheim, UrhG, 3. Aufl., § 2 Rdn. 36).
  • LG Köln, 10.03.2020 - 31 O 193/19
    Bei Verbrauchern, die mit der Beklagtenmarke konfrontiert werden, wird daher allenfalls eine Assoziation mit dem Werktitel hervorgerufen werden, was für einen Bekanntheitsschutz jedoch nicht ausreichend ist (OLG München GRUR-RR 2005, 191, 193 - Focus Money / Money Specialist).
  • BPatG, 29.12.2006 - 25 W (pat) 128/04
    Denn auch wenn man dem Bestandteil "OMEGA" eine eng zu bemessende Kennzeichnungskraft zubilligt, wird der Verkehr in solchen zumindest kennzeichnungsschwachen und auch von Mitbewerbern verwendeten beschreibenden Begriffen kein den Gesamteindruck der Marke prägendes Element erkennen, sondern insoweit auch den übrigen Wort- und/oder Bildbestandteilen - insbesondere der stilisierten Herz-Darstellung - eine den Gesamteindruck der Marke zumindest mitprägende Funktion beimessen (vgl. BPatG, GRUR 2002, 68, 69 - COMFORT HOTEL; OLG München, MarkenR 2005, 149, 153).
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