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   OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 85/04   

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OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 85/04 (https://dejure.org/2005,7642)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.04.2005 - 5 U 85/04 (https://dejure.org/2005,7642)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. April 2005 - 5 U 85/04 (https://dejure.org/2005,7642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    T-online"; Verwechslungsgefahr zwischen der Klagebezeichnung "Eden" und der Verletzungsform "Weingarten-Eden"; Kennzeichnungskraft des Zeichens "Eden"

    Unterlassungsansprüche gegen die Nutzung der Bezeichnung "Weingarten Eden"; Prägung der Wortmarke und Bildmarke "Weingarten Eden" in ihrem Wortbestandteil allein durch "Eden" oder durch beide Begriffe; Bedeutung des wortspielerischen Anklangs an den biblischen "Garten ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 23 Nr. 1; ; MarkenG § 23 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtsschutz - Kennzeichnungskraft der Wort-/Bildmarken "Weingarten Eden" und "Eden"; Verwechslungsgefahr?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 228
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 102/88

    "alpi/Alba Moda"; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 85/04
    Eine Schwächung der Kennzeichnungskraft, die einen Ausnahmetatbestand darstellt, setzt voraus, dass die Drittkennzeichen im Bereich der gleichen oder eng benachbarter Branchen oder Waren und in einem Umfang in Erscheinung treten, der geeignet erscheint, die erforderliche Gewöhnung des Verkehrs an die Existenz weiterer Kennzeichnungen im Ähnlichkeitsbereich zu bewirken (BGH WRP 01, 1207, 1210 - CompuNet/ComNet; BGH GRUR 90, 367, 368 - alpi/Alba Moda; BGH GRUR 91, 472, 474 - Germania).

    Der Existenz einer größeren Zahl ähnlicher Zeichen in der Zeichenrolle kann auch ohne deren Benutzung eine gewisse Indizwirkung dafür zukommen, dass das in Frage stehende Zeichen, weil so nahe liegend, von nur geringer Originalität sein könne (BGH GRUR 90, 367, 368 alpi/Alba Moda; BGH GRUR 71, 577,578 - Raupentin).

    Besteht das beanstandete Zeichen aus mehreren Bestandteilen und stimmt nur einer dieser Bestandteile in verwechslungsfähiger Weise mit dem älteren Gegenzeichen überein, so kann dem Gesamteindruck nach gleichwohl eine Verwechslungsgefahr zu befürchten sein, wenn der übereinstimmende Bestandteil in dem Gesamtzeichen eine selbständige und kennzeichnende Stellung behalten hat und nicht derart untergegangen ist, dass er durch seine Einfügung in die Gesamtkombination aufgehört hat, für den Verkehr die Erinnerung an das ältere Zeichen wachzurufen (BGH WRP 00, 172, 174 - RAUSCH/ELFI RAUCH; BGH GRUR 90, 367, 368 - alpi/Alba Moda; BGH GRUR 70, 552, 554 - Felina-Britta; BGH GRUR 66, 499 - Merck).

  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 232/98

    CompuNet/ComNet; Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 85/04
    Eine Schwächung der Kennzeichnungskraft, die einen Ausnahmetatbestand darstellt, setzt voraus, dass die Drittkennzeichen im Bereich der gleichen oder eng benachbarter Branchen oder Waren und in einem Umfang in Erscheinung treten, der geeignet erscheint, die erforderliche Gewöhnung des Verkehrs an die Existenz weiterer Kennzeichnungen im Ähnlichkeitsbereich zu bewirken (BGH WRP 01, 1207, 1210 - CompuNet/ComNet; BGH GRUR 90, 367, 368 - alpi/Alba Moda; BGH GRUR 91, 472, 474 - Germania).

    Hierfür ist der Umfang der Tätigkeit der Drittfirmen und die Bekanntheit der Kennzeichnungen am Markt im Einzelnen darzustellen (BGH WRP 01, 1207, 1210 - CompuNet/ComNet).

  • BGH, 11.05.1966 - Ib ZB 8/65

    Bürgerlichrechtliche Tatbestände im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 85/04
    Besteht das beanstandete Zeichen aus mehreren Bestandteilen und stimmt nur einer dieser Bestandteile in verwechslungsfähiger Weise mit dem älteren Gegenzeichen überein, so kann dem Gesamteindruck nach gleichwohl eine Verwechslungsgefahr zu befürchten sein, wenn der übereinstimmende Bestandteil in dem Gesamtzeichen eine selbständige und kennzeichnende Stellung behalten hat und nicht derart untergegangen ist, dass er durch seine Einfügung in die Gesamtkombination aufgehört hat, für den Verkehr die Erinnerung an das ältere Zeichen wachzurufen (BGH WRP 00, 172, 174 - RAUSCH/ELFI RAUCH; BGH GRUR 90, 367, 368 - alpi/Alba Moda; BGH GRUR 70, 552, 554 - Felina-Britta; BGH GRUR 66, 499 - Merck).
  • BGH, 11.02.1999 - I ZB 33/96

    Verwechslungsgefahr von Marken nach Ähnlichkeit in Klang, Bild oder

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 85/04
    Allerdings ist der unter der Geltung des Warenzeichengesetzes aufgestellte Rechtsgrundsatz, wonach Drittzeichen, die nur in die Zeichenrolle eingetragen sind, aber nicht benutzt werden, bei der Prüfung bedeutsam sein können, welche Kennzeichnungskraft einem Zeichen von Haus aus zukommt, auch für die Prüfung der Kennzeichnungskraft einer Marke nach dem Markengesetz anzuwenden (BGH GRUR 99, 733, 734 - LION DRIVER).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 32/96

    Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 85/04
    Denn auch ein Bestandteil, der einer beschreibenden Angabe entnommen ist, kann zur Prägung des Gesamteindrucks einer Marke beitragen, da in der Wahrnehmung des Verkehrs keine zergliedernde, möglichen Begriffsbedeutungen nachgehende Betrachtungsweise Platz greift (BGH WRP 99, 855, 856 - MONOFLAM/POLYFLAM; BGHZ 131, 122, 125 - Innovadiclophlont).
  • BGH, 02.04.1971 - I ZB 3/70
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 85/04
    Der Existenz einer größeren Zahl ähnlicher Zeichen in der Zeichenrolle kann auch ohne deren Benutzung eine gewisse Indizwirkung dafür zukommen, dass das in Frage stehende Zeichen, weil so nahe liegend, von nur geringer Originalität sein könne (BGH GRUR 90, 367, 368 alpi/Alba Moda; BGH GRUR 71, 577,578 - Raupentin).
  • BGH, 09.05.1996 - I ZB 11/94

    "Sali Toft"; Selbständige Stellung eins Wort-Elements innerhalb eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 85/04
    Dies beruht auf der Erwägung, wonach markenrechtlicher Schutz von der Gestaltung der Marke auszugehen hat, wie sie eingetragen ist, und eine Ähnlichkeit mit einer Marke nur in deren konkreter Verwendung festgestellt werden kann (BGH GRUR 96, 775, 776 - Sali Toft).
  • BGH, 17.01.1991 - I ZR 117/89

    Germania; Unterscheidungskraft des Firmenbestandteils "Germania";

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 85/04
    Eine Schwächung der Kennzeichnungskraft, die einen Ausnahmetatbestand darstellt, setzt voraus, dass die Drittkennzeichen im Bereich der gleichen oder eng benachbarter Branchen oder Waren und in einem Umfang in Erscheinung treten, der geeignet erscheint, die erforderliche Gewöhnung des Verkehrs an die Existenz weiterer Kennzeichnungen im Ähnlichkeitsbereich zu bewirken (BGH WRP 01, 1207, 1210 - CompuNet/ComNet; BGH GRUR 90, 367, 368 - alpi/Alba Moda; BGH GRUR 91, 472, 474 - Germania).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93

    "Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 85/04
    Entsprechend kann bei einem Mehrwortzeichen der Gesamteindruck durch die besondere, einem einzelnen Bestandteil in der Marke zukommenden Bedeutung und Kennzeichnungskraft so geprägt sein, dass die weiteren Bestandteile zurücktreten (BGH WRP 98, 756, 757 - Nitrangin; BGH GRUR 96, 404, 405 - Blendax Pep; GRUR 96, 406, 407 - JUWEL).
  • BGH, 14.03.1996 - I ZB 37/93

    "JUWEL"; Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Warengebiet der Bekleidung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 85/04
    Entsprechend kann bei einem Mehrwortzeichen der Gesamteindruck durch die besondere, einem einzelnen Bestandteil in der Marke zukommenden Bedeutung und Kennzeichnungskraft so geprägt sein, dass die weiteren Bestandteile zurücktreten (BGH WRP 98, 756, 757 - Nitrangin; BGH GRUR 96, 404, 405 - Blendax Pep; GRUR 96, 406, 407 - JUWEL).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

  • BGH, 20.03.1970 - I ZR 7/69

    Warengleichartigkeit und Warennähe von Miederwaren und Wäsche mit Damenmänteln,

  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

  • EuGH, 16.11.2004 - C-245/02

    DIE VERWENDUNG EINES HANDELSNAMENS, DER MIT EINER MARKE IDENTISCH ODER DIESER

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

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