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   OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 36/05   

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https://dejure.org/2005,3415
OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 36/05 (https://dejure.org/2005,3415)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.12.2005 - 5 U 36/05 (https://dejure.org/2005,3415)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 5 U 36/05 (https://dejure.org/2005,3415)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwechslungsgefahr bei einer Internetdomain; Markenrechtliche Verwechslungsgefahr; Klage auf Unterlassung der Nutzung der Internetdomain

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 5 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 15 Abs. 2; ; MarkenG § 15 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei einer Internetdomain mit einer Marke - combit/kompit.de

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Leitsatz)

    Zur Beurteilung der Verwechslungsgefahr einer Internetdomain mir einer prioritätsälteren Marke. Zur Kennzeichungskraft durch langjährige Benutzung. Die Verwechselungsgefahr realisiert sich bereits mit Wahrnehmung der die Markenrechte eines Dritten verletzenden ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 14 Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 5, § 5 Abs. 2, 15 Abs. 2 und 4 MarkenG
    Bei hochgradig ähnlichen Marken ist der Zusatz .de nicht unterscheidungskräftig / Combit vs. kompit.de

  • beck.de (Leitsatz)

    Ähnlichkeit "Combit.de"/"kompit.de"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 984
  • GRUR-RR 2006, 262
  • MMR 2006, 226
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.10.1998 - VII ZB 15/98

    Handeln eines Rechtsanwalts als amtlich bestellter Vertreter

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 36/05
    Ein nach § 53 Abs. 3 BRAGO bestellter Vertreter ist nicht gehalten, in der mündlichen verhandlung zu offenbaren, dass er für einen anderen postulationsfähigen Rechtsanwalt handelt, wenn sich dieses aus anderen, sich aus der Verfahrensakte ergebenden Umständen ergibt (Anschluß an BGH NJW 1999, 365).

    Es muss lediglich aus den die Prozesshandlung begleitenden Umständen hinreichend deutlich erkennbar sein, dass ein Handeln für einen anderen postulationsfähigen Rechtsanwalt vorliegt (BGH NJW 1999, 365).

  • BGH, 25.11.2002 - AnwZ (B) 41/02

    Presserecht.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 36/05
    Der Beklagte verweist zur Begründung seiner Ansicht insbesondere auf die BGH-Entscheidungen vom 11.4.2002 (I ZR 317/99) "vossius.de" (BGH GRUR 2002, 706) und vom 25.11.2002 (I ZR 41/02) "p..........de" (BGH NJW 2003, 662), aus denen sich entnehmen lasse, dass der BGH bei der Frage der Verwechslungsgefahr bzw. der Irreführung für einen Internetnutzer die Aufmachung der ersten Seite der Homepage mit berücksichtige.
  • BGH, 30.06.1992 - VI ZB 15/92

    Postulationsfähigkeit vor Berufungsgericht mit Aushändigung der Zulassungsurkunde

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 36/05
    im Zeitpunkt der Vornahme der Prozesshandlung, hier der Stellung der Berufungsanträge in der Senatsverhandlung, auftreten konnte (vgl. BGH NJW 1992, 2706; Zöller-Vollkommer, ZPO, 25.Aufl., Rn. 3 zu § 78 ZPO).
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 36/05
    Es genügt somit ohne weiteres als Marke seiner herkunftshinweisenden Funktion für die in Anspruch genommenen Waren und Dienstleistungen (vgl. BGH GRUR 1997, 468, 469 -NetCom).
  • BGH, 13.11.2003 - I ZR 103/01

    "GeDIOS"; Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit von Computersoftware und

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 36/05
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (st. Rspr.; vgl. BGH WRP 2004, 357, 359 -GeDios m.w.N.).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 36/05
    Der sich bei der zunächst gebotenen Gesamtbetrachtung der Zeichen (BGH WRP 2005, 341, 342 -il Padrone/ il Portone) aus dem Domainbestandteil ".de" ergebende Unterschied kann nicht berücksichtigt werden, da es sich bei diesem Domainbestandteil lediglich um einen Hinweis auf die in Deutschland übliche Top-Level-Domain handelt (Senatsurteil vom 28.7.2005, 5 U 141/05).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.12.2005 - 5 U 36/05
    Der Beklagte verweist zur Begründung seiner Ansicht insbesondere auf die BGH-Entscheidungen vom 11.4.2002 (I ZR 317/99) "vossius.de" (BGH GRUR 2002, 706) und vom 25.11.2002 (I ZR 41/02) "p..........de" (BGH NJW 2003, 662), aus denen sich entnehmen lasse, dass der BGH bei der Frage der Verwechslungsgefahr bzw. der Irreführung für einen Internetnutzer die Aufmachung der ersten Seite der Homepage mit berücksichtige.
  • OLG Hamm, 27.11.2006 - 6 U 106/05

    Kein namensrechtlicher Anspruch wegen möglicher Verwechslungsgefahr ähnlicher

    Das kann aber nicht zu einer Interessenverletzung führen, solange nicht der Eindruck entsteht, es handele sich um eine Seite der Klägerin (was dann bedeuten würde, dass die Internetbenutzer den Fehler nicht bemerken und nicht weitersuchen) bzw. eine Seite, die sich mit der Klägerin befasst oder die Ähnlichkeit mit den Dienstleistungen der Klägerin hat (wobei es sich im letzteren Fall um eine kennzeichenrechtliche Streitigkeit handeln würde, vgl. OLG Hamburg MMR 06, 226, 227; combit.de/kompit.de) und zwar in einer Weise, die geschäftsschädigend ist, die also ein schutzwürdiges geschäftliches Interesse verletzt.
  • LG Braunschweig, 14.06.2006 - 9 O 582/06

    Domain "frag-den-steuerfuchs.de" verletzt Markenrecht an Marke "Steuerfuchs"

    Diese Bezeichnungen bleiben bei der Ähnlichkeitsprüfung außer Betracht, da es sich um allgemeine und notwendige Bestandteile einer Internetdomain handelt (vgl. Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., Nach § 15, Rdnr. 97 ff.; OLG Hamburg MMR 2006, 226-229).

    Die Verwechslungsgefahr realisiert sich in diesen Fällen regelmäßig bereits für den jeweils angesprochenen Verkehr bei der Wahrnehmung der Werbung und nicht erst wenn der Kunde im Rahmen der Internetnutzung die Adresse eingibt ( OLG Hamburg MMR 2006, 226 [OLG Hamburg 14.12.2005 - 5 U 36/05] -229).

  • BPatG, 06.04.2016 - 29 W (pat) 510/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "Tv.de" - zur Einschränkung des Waren- und

    Der Gesamteindruck einer als Domain ausgestalteten Marke wird daher regelmäßig durch die sogenannte Second-Level-Domain bestimmt und nicht durch Domänen höherer Ordnung (vgl. BGH GRUR 2012, 1040 Rn. 42 - pjur/pure; GRUR 2005, 262, 263 - soco.de; OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 262, 263 combit/kompit.de; OLG Köln GRUR-RR 2003, 40, 41 - nightloop.de; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 102 - derrick.de (Revision vom BGH nicht angenommen)).
  • BPatG, 22.06.2016 - 29 W (pat) 537/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "der Standard.at (IR-Marke, Wort-Bild-Marke)" -

    Der Gesamteindruck einer als Domain ausgestalteten Marke wird daher regelmäßig durch die sogenannte Second-Level-Domain bestimmt und nicht durch Domänen höherer Ordnung (vgl. BGH GRUR 2012, 1040 Rn 42 - pjur/pure; GRUR 2005, 262, 263 - soco.de; OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 262, 263 combit/kompit.de; OLG Köln GRUR-RR 2003, 40, 41 - nightloop.de; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 102 - derrick.de (Revision vom BGH nicht angenommen)).
  • BPatG, 01.07.2020 - 29 W (pat) 20/17

    Markenbeschwerdeverfahren - "AzubiScout.de" - fehlende Unterscheidungskraft

    - ausschließlich eine technisch funktionale Bedeutung und keine individualisierende Wirkung bei, so dass der kennzeichnende Gesamteindruck nur durch die jeweilige Second-Level-Domain bestimmt wird (vgl. BGH a. a. O. Rn. 37 - wetter.de; GRUR 2012, 1040 Rn. 43 - pjur/pure; GRUR 2005, 262, 263 - soco.de; BPatG, Beschluss vom 16.11.2016, 29 W (pat) 13/16 - ek-steuer.de; Beschluss vom 22.05.2012, 29 W (pat) 2/12 - bueroservice24.de; OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 262, 263 combit/kompit.de; OLG Köln GRUR-RR 2003, 40, 41 - nightloop.de; OLG Hamburg GRUR-RR 2002, 100, 102 - derrick.de (Revision vom BGH nicht angenommen); vgl. auch Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, a. a O. § 8 Rn. 193 m. w. N.).
  • BPatG, 26.11.2020 - 30 W (pat) 27/19

    Law-machine.de

    Der Verkehr misst dabei den Top-Level-Domains (hier: ".de") ebenso wie den Bestandteilen höherer Ordnung - wie hier: "www." - ausschließlich eine technisch funktionale Bedeutung und keine individualisierende Wirkung bei, so dass der kennzeichnende Gesamteindruck nur durch die jeweilige Second-Level-Domain bestimmt wird (vgl. BGH a. a. O. Rn. 37 - wetter.de; GRUR 2012, 1040 Rn. 43 - pjur/pure; GRUR 2005, 262, 263 - soco.de; BPatG 29 W (pat) 13/16 - ek-steuer.de; 29 W (pat) 2/12 - bueroservice24.de; OLG Hamburg GRUR-RR 2006, 262, 263 combit/kompit.de; vgl. auch Ströbele/Hacker/ Thiering, Markengesetz, 12. Aufl., § 8 Rn. 193 m. w. N.).
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