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   OLG Köln, 10.02.2005 - 6 W 123/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4018
OLG Köln, 10.02.2005 - 6 W 123/04 (https://dejure.org/2005,4018)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.2005 - 6 W 123/04 (https://dejure.org/2005,4018)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - 6 W 123/04 (https://dejure.org/2005,4018)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 793, 888 Abs. 1, 891 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 793; ; ZPO § 888 Abs. 1; ; ZPO § 891

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 793 § 888 Abs. 1 § 891
    Auskunftspflicht im Vollstreckungsverfahren bei notwendiger Mitwirkung von Dritten - keine Verpflichtung zu detektivischen Recherchen bei unbekanntem Aufenthalt des Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Umfang der Auskunftsverpflichtung bei Urheberrechtsverletzungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Umfang der Auskunftsverpflichtung bei Urheberrechtsverletzungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 31
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74

    Verpflichtung einer Aktiengesellschaft zur Auskunft; Auskunftsrecht des

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2005 - 6 W 123/04
    Vielmehr ist der Schuldner verpflichtet, alles zumutbare zu tun, um sich von dem mitwirkungspflichtigen Dritten die erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen, und kann auch die Erfüllung dieser Verpflichtung mit den Zwangsmitteln des § 888 Abs. 1 ZPO durchgesetzt werden (vgl. BayObLG NJW 75, 740 f; OLG Frankfurt, NJW-RR 97, 567; Stein/ Jonas/Brehm, ZPO, 21. Aufl. § 888 Rz 13 f; M/K/Schilken, ZPO, § 888 Rz 8; Schuschke/Walker, § 888 Rz 18 f).
  • OLG Frankfurt, 23.09.1996 - 6 W 108/96

    Berufsrecht; Auskunftspflicht des Sozietätsmitglieds

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2005 - 6 W 123/04
    Vielmehr ist der Schuldner verpflichtet, alles zumutbare zu tun, um sich von dem mitwirkungspflichtigen Dritten die erforderlichen Kenntnisse zu verschaffen, und kann auch die Erfüllung dieser Verpflichtung mit den Zwangsmitteln des § 888 Abs. 1 ZPO durchgesetzt werden (vgl. BayObLG NJW 75, 740 f; OLG Frankfurt, NJW-RR 97, 567; Stein/ Jonas/Brehm, ZPO, 21. Aufl. § 888 Rz 13 f; M/K/Schilken, ZPO, § 888 Rz 8; Schuschke/Walker, § 888 Rz 18 f).
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 42/93

    Cartier-Armreif - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2005 - 6 W 123/04
    Hat der Verpflichtete - wie mithin vorliegend die Schuldnerin - eine Auskunft erteilt, können Zwangsmittel allerdings dann gleichwohl eingesetzt werden, wenn die erteilte Auskunft nicht ernst gemeint, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (vgl. BGH GRUR 94, 630, 631 f - "Cartier-Armreif").
  • OLG Köln, 25.07.2003 - 6 U 32/03

    Zulässigkeit einer neuen Klage bei Verletzungshandlung unter Verstoß gegen einen

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.2005 - 6 W 123/04
    Die Schuldnerin ist - wie der Senat auf S.8 seines Teilurteils vom 31.10.2003 - 6 U 32/03 - im einzelnen dargelegt hat, der Behauptung der Gläubigerin nicht entgegengetreten, dass damals lediglich ein Telefonkontakt bestanden habe und darin von ihr oder Mitarbeitern der Beklagten zu 1) nur ein "Ausleihen" der Tonträger für drei Tage angeboten worden sei.
  • BGH, 25.02.2014 - X ZB 2/13

    Zwangsvollstreckung aus einem Auskunftstitel: Auslegung eines

    Ausgeschlossen ist eine Vollstreckung nach § 888 ZPO - unabhängig vom Inhalt des Titels - nur insoweit, als der Vollstreckungsschuldner auch bei Aufbietung aller ihm zumutbaren Anstrengungen nicht in der Lage ist, die titulierte Verpflichtung zu erfüllen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 6 W 123/04, GRUR-RR 2006, 31 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 2 W 60/06, juris Rn. 27).
  • OLG Nürnberg, 26.08.2009 - 12 W 1364/09

    Zwangsvollstreckungsbeschwerdeverfahren: Behandlung und Umfang der Verpflichtung

    Erst wenn feststeht, dass trotz derartigen intensiven Bemühens um die Mitwirkungshandlung des Dritten diese nicht zu erlangen ist, dann ist die titulierte unvertretbare Handlung nicht unmittelbar erzwingbar (BGH a.a.O.; BayObLG NJW 1975, 740; BayObLG NJW-RR 1989, 462; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 171; OLG Köln OLGR 2005, 382; OLG Stuttgart OLGR 2005^ 728; OLG Düsseldorf InstGE 9, 179; Zöller/Stöber a.a.O. § 888 Rn. 2 m.w.N.).

    Voraussetzung für eine solche Feststellung ist, dass der Vollstreckungsschuldner alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen, und dass er seine darauf gerichteten Bemühungen im Einzelnen dargelegt hat (BayObLG NJW-RR 1989, 462 m.w.N.; OLG Köln OLGR 2005, 382; OLG Stuttgart OLGR 2005, 728).

  • OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13

    Begriff des Herstellers einer Datenbank und der Übernahme wesentlicher Teile der

    Allgemein gilt, dass der Schuldner eines Auskunftsanspruchs, der nicht selber über die entsprechenden Kenntnisse verfügt, alles ihm Zumutbare tun muss, um sich die Informationen zu verschaffen; notfalls muss er den Rechtsweg gegen den Dritten beschreiten (BGH, GRUR 2009, 794 Tz. 21 - Auskunft über Tintenpatronen; GRUR 2013, 638 = MDR 2013, 1056 Tz Tz. 69 - Völkl; Senat, GRUR-RR 2006, 31, 32 - Mitwirkung eines Dritten; Reber, in: Ahlberg/Götting, BeckOK Urheberrecht, Stand: 1.9. 2013, § 97 Rn. 136).
  • OLG Hamburg, 08.02.2021 - 2 W 76/20

    Durchführung der Zwangsvollstreckung gegen einen prozessunfähigen

    Die Bevollmächtigten haben sich ggfs. unter Zuhilfenahme Dritter in zumutbarer Weise Kenntnis von Vorgängen zu verschaffen, die nicht in ihrem Wissen stehen (BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - I ZB 68/08; NJW 2009, 2308; OLG Köln v. 10.2.2005, 6 W 123/04, GRUR-RR 2006, 31, OLG Düsseldorf v. 31.7.2008, 2 W 60/06, juris; MüKo-ZPO/Gruber, ZPO, § 888 Rz 15).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 59/06

    Umfang einer gerichtlich ausgeurteilten Auskunftsverpflichtung

    Die bestehende Erkundigungspflicht kann mit den Mitteln des § 888 Abs. 1 ZPO zwangsweise durchgesetzt werden (OLG Köln, GRUR-RR 2006, 31 - Mitwirkung eines Dritten).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2008 - 2 W 60/06

    Vollstreckung unvertretbarer Handlungen

    Die bestehende Erkundigungspflicht kann mit den Mitteln des § 888 Abs. 1 ZPO zwangsweise durchgesetzt werden (OLG Köln, GRUR-RR 2006, 31 - Mitwirkung eines Dritten).
  • OLG Koblenz, 01.04.2021 - 12 W 50/21

    Notarielles Nachlassverzeichnis während der COVID-19-Pandemie

    2 Z 79/88">NJW-RR 1989, 462; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 171; OLG Köln OLGR 2005, 382; OLG Stuttgart OLGR 2005, 728; OLG Düsseldorf InstGE 9, 179).

    Voraussetzung für eine solche Feststellung ist, dass der Vollstreckungsschuldner alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Mitwirkung des Dritten zu erlangen, und dass er seine darauf gerichteten Bemühungen im Einzelnen dargelegt hat (BayObLG NJW-RR 1989, 462 m.w.N.; OLG Köln OLGR 2005, 382; OLG Stuttgart OLGR 2005, 728).

  • LG Köln, 19.05.2016 - 14 O 167/15

    Feststellung der Schadensersatzpflicht wegen unberechtigter Abnehmerverwarnung;

    Der Auskunftsanspruch ist nicht erfüllt im Sinne von § 362 BGB, wenn die erteilte Auskunft nicht ernst gemeint, von vornherein unglaubhaft oder unvollständig ist (vgl. etwa OLG Köln, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 6 W 123/04 mit weiteren Nachweisen).
  • LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 189/08

    Streckblasmaschine II

    Von ihnen wäre notfalls sogar zu erwarten, Auskunftsansprüche gegen Dritte gerichtlich zu verfolgen (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2006, 31 - Mitwirkung eines Dritten).
  • OLG Köln, 08.06.2018 - 1 W 4/18

    Sofortige Beschwerde gegen die Auferlegung eines Zwangsgeldes Verletzung der

    Ausgeschlossen ist eine Vollstreckung nach § 888 ZPO - unabhängig vom Inhalt des Titels - nur insoweit, als der Vollstreckungsschuldner auch bei Aufbietung aller ihm zumutbaren Anstrengungen nicht in der Lage ist, die titulierte Verpflichtung zu erfüllen (BGH, Beschluss vom 25. Februar 2014 - X ZB 2/13 -, Rn. 20, juris; OLG Köln, Beschluss vom 10. Februar 2005 - 6 W 123/04 - juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Juli 2008 - 2 W 60/06, juris Rn. 27).
  • LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 310/07

    Streckblasmaschine

  • LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 190/08

    Streckblasmaschine III

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