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   OLG Köln, 15.03.2006 - 17 W 315/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7773
OLG Köln, 15.03.2006 - 17 W 315/03 (https://dejure.org/2006,7773)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.03.2006 - 17 W 315/03 (https://dejure.org/2006,7773)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. März 2006 - 17 W 315/03 (https://dejure.org/2006,7773)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts; Zurechnung eines Rechtsstreits zu den Kennzeichenstreitsachen; Voraussetzungen für einen wettbewerbsrechtlichen Schutz wegen irreführender Verwendung einer betrieblichen Herkunftskennzeichnung; ...

  • Judicialis

    BRAGO § 11; ; MarkenG § 140 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 11; MarkenG § 140 Abs. 3
    Wettbewerbssache als markenrechtlicher Kennzeichenstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Zusätzliche Patentanwaltskosten bei Markenstreitigkeiten erstattungsfähig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zusätzliche Patentanwaltskosten bei Markenstreitigkeiten erstattungsfähig?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 350
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Köln, 15.03.2006 - 17 W 315/03
    Der wettbewerbsrechtliche Schutz wegen irreführender Verwendung einer betrieblichen Herkunftskennzeichnung setzt nämlich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 1997, 2379 ff.) deren kennzeichenrechtliche Schutzfähigkeit voraus.
  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 181/09

    Kosten des Patentanwalts II

    Zur Beurteilung der Erforderlichkeit können, wie das Berufungsgericht zutreffend angenommen hat, die Grundsätze herangezogen werden, nach denen zu beurteilen ist, ob die Beauftragung eines Patentanwalts in einer Wettbewerbssache im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO notwendig war (vgl. dazu OLG Köln, GRUR-RR 2006, 350, 352; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 12 Rn. 2.121 mwN).
  • OLG Stuttgart, 03.11.2008 - 8 W 457/08

    Patentanwaltsgebühren: Mitwirkung wegen der Verwendung eines

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein Bezug zum Markengesetz dergestalt, dass das Rechtsverhältnis, aus dem der geltend gemachte Anspruch abgeleitet wird, den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegt (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1206; KG GRUR 2000, 803 und NJWE-WettbR 2000, 222; OLG München GRUR-RR 2004, 190; BGH GRUR 2004, 622; OLG Köln GRUR-RR 2006, 350 und MarkenR 2006, 466; Fezer, a. a. O., § 140 Markengesetz Rdnr. 2; Ingerl/Rohnke, a. a. O., Rdnr. 6; je m. w. N.).

    Unerheblich ist darüber hinaus, ob das Begehren in erster Linie oder ausschließlich auf eine andere, etwa eine wettbewerbsrechtliche Rechtsgrundlage gestützt worden ist (KG GRUR 2000, 803; OLG Köln GRUR-RR 2006, 350; je m. w. N.).

  • OLG Köln, 31.05.2013 - 17 W 32/13

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts; Begriff der

    Selbst wenn die Antragstellerin ihren Antrag ausschließlich auf wettbewerbsrechtliche Ansprüche gestützt hätte, könnte eine Kennzeichenstreitsache im Sinne von § 140 Abs. 1 MarkenG vorliegen (vgl. dazu Senat, GRUR-RR 2006, 350 ff. = juris Rn 3; Ingerl/Rohnke, 3. Aufl. 2010, § 140 MarkenG Rn 6), so dass die besondere Kostenvorschrift in § 140 Abs. 3 MarkenG, die auch in Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung Anwendung findet (Fezer, Markenrecht, 4. Aufl. 2009, § 140 MarkenG Rn 7; Ingerl/ Rohnke, aaO Rn 9), eingreifen kann.

    Selbst wenn eine Klage sowohl auf wettbewerbsrechtliche als auch markenrechtliche Anspruchsgrundlagen gestützt wird, kommt es für die Erstattungsfähigkeit im Sinne des § 140 Abs. 3 MarkenG nicht darauf an, ob die markenrechtlichen Ansprüche auch begründet sind, wenn die Berufung darauf ernstlich in Betracht kommt und nicht willkürlich oder abwegig ist (Senat, Beschluss vom 15.03.2006 - 17 W 315/03 -, GRUR-RR 2006, 350 ff. = juris Rn 3; Fezer, aaO Rn 34).

  • LG Düsseldorf, 23.03.2021 - 4b O 78/20

    Provisionsansprüche

    Dabei ist nicht erforderlich, dass sich aus diesem Sachvortrag in schlüssiger Weise ein patentrechtlicher Anspruch ergibt (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2006, 350).
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