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   OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3486/06   

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https://dejure.org/2006,3635
OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3486/06 (https://dejure.org/2006,3635)
OLG München, Entscheidung vom 16.11.2006 - 29 U 3486/06 (https://dejure.org/2006,3635)
OLG München, Entscheidung vom 16. November 2006 - 29 U 3486/06 (https://dejure.org/2006,3635)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Eigenwerbung mit Arbeitsergebnissen

    Zu Auskunfts- und Vergütungsansprüchen der GEMA gegen eine Werbeagentur im Hinblick auf die Benutzung von Musikwerken als Bestandteil von Arbeitsergebnissen (hier: Werbespots) zur Werbung und als Referenz für die eigene Leistung.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenwerbung mit Arbeitsergebnissen; Auskunfts- und Vergütungsansprüche der GEMA gegen eine Werbeagentur im Hinblick auf die Benutzung von Musikwerken als Bestandteil von Arbeitsergebnissen der Werbeagentur; (Fernseh-)Werbespots, die die Werbeagentur für ihre Kunden ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Fernsehwerbespots

    Art. 12 Abs. 1 GG

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UrhWG § 6 Abs. 1 Satz 1; ; UrhG § 9; ; UrhG § 19a; ; UrhG § 32 Abs. 3; ; UrhG § 97; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunfts- und Vergütungsansprüche der GEMA gegen Werbeagentur wegen Benutzung von Musikwerken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Ansprüche der GEMA bei Eigenwerbung mit Arbeitsergebnissen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 139
  • GRUR-RR 2010, 40 (Ls.)
  • MMR 2007, 254
  • ZUM 2007, 60
  • afp 2008, 70
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 5/03

    Alpensinfonie

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3486/06
    Bei dem Berechtigungsvertrag handelt es sich um von der Beklagten gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen (vgl. BGH GRUR 2006, 319, 321 - Alpensinfonie; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 3. Aufl., Rdn. 1201); derartige Bedingungen sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGH NJW 2001, 2165, 2166 m.w.N.); für die Auslegung des Umfangs einer Rechtseinräumung ist auch bei Wahrnehmungsverträgen mit Verwertungsgesellschaften der Zweckübertragungsgedanke maßgeblich (vgl. BGH GRUR 2000, 228, 229 - Musical-Gala m.w.N.).

    Nach § 1 Buchst. i Abs. 1 Satz 1 BV räumt der Berechtigte der Beklagten die Rechte zur Benutzung eines Werkes (mit oder ohne Text) zur Herstellung von Filmwerken oder jeder anderen Art von Aufnahmen auf Bildtonträger (das so genannte Filmherstellungsrecht) unter einer auflösenden Bedingung ein (vgl. BGH GRUR 2006, 319, 321 - Alpensinfonie).

    Die Bestimmung des § 1 Buchst. i Abs. 3 BV über die Einräumung der "Herstellungsrechte" für Fernsehproduktionen - im Streitfall geht es um von der Klägerin im Auftrag ihrer Werbekunden hergestellte Fernsehwerbespots (vgl. UA S. 4) - enthält dazu eine Sonderregelung (vgl. BGH GRUR 2006, 319, 321 - Alpensinfonie) und bezieht sich dementsprechend wie § 1 Buchst. i Absatz 1 Satz 1 BV nicht auf die Einräumung des Rechts der öffentlichen Zugänglichmachung der hergestellten Werbefilme (Fernsehwerbespots) (vgl. BGH GRUR 2006, 319, 321 - Alpensinfonie).

  • OLG Hamburg, 03.03.1994 - 3 U 21/93

    Werbesong

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3486/06
    Es ignoriere insbesondere die in der Klageschrift zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 03.03.1994, ZUM 1994, 738 - DEA.

    Um nichts anderes sei es in der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg vom 03.03.1994, ZUM 1994, 738 - DEA - gegangen.

    Selbst wenn man jedoch bei den von der Klägerin im Auftrag ihrer Kunden hergestellten (Fernseh-)werbespots eine Verwertungsgemeinschaft im Sinne der - dispositiven - Vorschrift des § 9 UrhG zwischen dem Komponisten der Filmmusik und den übrigen beteiligten Urhebern annähme (vgl. OLG Hamburg ZUM 1994, 738, 739), würde dies an der vorstehend erörterten Rechtsübertragung auf die Beklagte aufgrund des Berechtigungsvertrags nichts ändern (so im Ergebnis auch OLG Hamburg aaO).

  • OLG Hamburg, 01.03.1990 - 3 U 210/89

    Rundfunkwerbung

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3486/06
    Für den Streitfall sei das Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 01.03.1990 - GRUR 1991, 599 - The Pink Panther Theme einschlägig.

    Aus dem von der Klägerin herangezogenen Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 01.03.1990 (GRUR 1991, 599 - The Pink Panther Theme) ergebe sich, dass es sich bei "Werbung" durchaus um eine hinreichend klar abgrenzbare und wirtschaftlich-technisch einheitliche und selbständige Nutzungsart handele und dass dagegen "Eigenwerbung" keine eigenständige Nutzungsart sei, sondern lediglich ein Unterfall der Nutzungsart "Werbung".

    Das in diesem Zusammenhang von der Klägerin herangezogene Urteil des Oberlandesgerichts Hamburg vom 01.03.1990 - 3 U 210/89 = GRUR 1991, 599 = Schulze, RzU OLGZ 315 m. Anm. Gernot Schulze betrifft einen Sachverhalt, der signifikant anders gelagert ist als der Sachverhalt im hiesigen Streitfall; es ging dort um das auf § 97 Abs. 1 Satz 1 UrhG gestützte Verbot, das Verlagswerk "The Pink Panther Theme" (von H. M.) bzw. Teile desselben in der von der Antragsgegnerin durch Rundfunk gesendeten Eigenwerbung ohne gesonderte Einwilligung seitens der Antragstellerin, die Inhaberin der Verlagsrechte an dem betreffenden Musikwerk war, zu benutzen, im Streitfall geht es hingegen, wie eingangs ausgeführt, nur um Eigenwerbung mit solchen (Fernseh-)Werbespots, bei der die (Musik-)urheber mit der Herstellung des jeweiligen Werbespots einverstanden sind, und nur um solche Eigenwerbung, mit der die genannten (Musik-)urheber ebenfalls einverstanden sind.

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3486/06
    Indes handelt es sich bei den Regelungen des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes und des Urheberrechtsgesetzes, die im Zusammenspiel mit dem Berechtigungsvertrag die geltend gemachten Ansprüche der Beklagten auf Auskunft und ggf. Vergütung legitimieren, nicht um Berufsausübungsregelungen (vgl. BVerfGE 31, 255, 265 - Tonbandvervielfältigungen).

    Die genannten Regelungen beziehen sich nicht auf die berufliche Tätigkeit der Klägerin als Werbeagentur und haben diese Tätigkeit auch nicht unmittelbar zum Regelungsgegenstand; es handelt sich vielmehr um interessenausgleichende Normen des Privatrechts (vgl. BVerfGE 31, 255, 265 - Tonbandvervielfältigungen).

  • OLG München, 14.10.1993 - 29 U 2536/93

    Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3486/06
    Auch hier habe sich das Landgericht mit den in der Klageschrift und in weiteren Schriftsätzen dargelegten Fragen, insbesondere mit dem Urteil des OLG München vom 14.10.1993 = WRP 1994, 265 - Grabstein-Abbildung - nicht hinreichend auseinandergesetzt.

    Allerdings umfasst die Berufsfreiheit auch das Recht zur Außendarstellung und Werbung mit eigenen Leistungen (vgl. Senat GRUR-RR 2003, 117, 118 m.w.N.; Senat WRP 1994, 265, 266).

  • BVerfG, 28.05.1999 - 1 BvR 77/99

    "Heidemörder"

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3486/06
    Außerdem wäre eine etwaige Berufsausübungsregelung, die mit den Auskunfts- und ggf. Vergütungsansprüchen der Beklagten bzw. mit dem angefochtenen Urteil des Landgerichts verbunden ist, im Hinblick auf die ebenfalls verfassungsrechtlich nach Art. 14 GG geschützten Belange der (Musik-)Urheber in Gestalt der Befugnis zur wirtschaftlichen Verwertung ihrer urheberrechtlich geschützten geistigen Leistungen (vgl. BVerfG ZUM 1999, 633, 636 - Heidemörder) gerechtfertigt.
  • OLG München, 16.05.2002 - 29 U 5753/01

    Sittenwidrigkeit von Werbemaßnahmen im Bestattungsgewerbe

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3486/06
    Allerdings umfasst die Berufsfreiheit auch das Recht zur Außendarstellung und Werbung mit eigenen Leistungen (vgl. Senat GRUR-RR 2003, 117, 118 m.w.N.; Senat WRP 1994, 265, 266).
  • BGH, 09.05.2001 - VIII ZR 208/00

    Unklarheit eines formularmäßigen Kfz-Leasingvertrages

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3486/06
    Bei dem Berechtigungsvertrag handelt es sich um von der Beklagten gestellte Allgemeine Geschäftsbedingungen (vgl. BGH GRUR 2006, 319, 321 - Alpensinfonie; Schack, Urheber- und Urhebervertragsrecht, 3. Aufl., Rdn. 1201); derartige Bedingungen sind gemäß ihrem objektiven Inhalt und typischen Sinn einheitlich so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden (vgl. BGH NJW 2001, 2165, 2166 m.w.N.); für die Auslegung des Umfangs einer Rechtseinräumung ist auch bei Wahrnehmungsverträgen mit Verwertungsgesellschaften der Zweckübertragungsgedanke maßgeblich (vgl. BGH GRUR 2000, 228, 229 - Musical-Gala m.w.N.).
  • BGH, 05.06.1985 - I ZR 53/83

    GEMA-Vermutung I

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3486/06
    Zugunsten der Beklagten besteht angesichts ihres umfassenden In- und Auslandsrepertoires eine tatsächliche Vermutung ihrer Wahrnehmungsbefugnis für die Aufführungsrechte an in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik sowie für die sogenannten mechanischen Rechte; die Vermutung erstreckt sich auch darauf, dass diese Werke urheberrechtlich geschützt sind; sie umfasst grundsätzlich auch Filmmusik (vgl. BGHZ 95, 274, 288 - GEMA-Vermutung II; BGH GRUR 1988, 296, 297 - GEMA-Vermutung IV).
  • BGH, 15.10.1987 - I ZR 96/85

    GEMA-Vermutung IV; Vermutung für Wahrnehmung der Rechte an Spielfilmen durch die

    Auszug aus OLG München, 16.11.2006 - 29 U 3486/06
    Zugunsten der Beklagten besteht angesichts ihres umfassenden In- und Auslandsrepertoires eine tatsächliche Vermutung ihrer Wahrnehmungsbefugnis für die Aufführungsrechte an in- und ausländischer Tanz- und Unterhaltungsmusik sowie für die sogenannten mechanischen Rechte; die Vermutung erstreckt sich auch darauf, dass diese Werke urheberrechtlich geschützt sind; sie umfasst grundsätzlich auch Filmmusik (vgl. BGHZ 95, 274, 288 - GEMA-Vermutung II; BGH GRUR 1988, 296, 297 - GEMA-Vermutung IV).
  • BAG, 20.11.1996 - 5 AZR 518/95

    Transferentschädigung in der Eishockeyliga

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

  • BGH, 10.06.2009 - I ZR 226/06

    Nutzung von Musik für Werbezwecke

    Die Berufung ist ohne Erfolg geblieben (OLG München GRUR-RR 2007, 139).
  • LG München I, 12.02.2014 - 21 O 7543/12

    Urheberrechtsverletzung: Urheberrechtsschutzfähigkeit von Ausschnitten aus

    Die Entstehung von Gewohnheitsrecht bedarf grundsätzlich einer dauerhaften tatsächlichen Übung in der Rechtsgemeinschaft, muss allgemein sein und muss auf der Rechtsüberzeugung der Rechtsgemeinschaft beruhen (vgl. OLG München, ZUM 2007, 60, 65 -Fernsehwerbespots).
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