Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 271/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7011
OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 271/05 (https://dejure.org/2006,7011)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.11.2006 - 3 U 271/05 (https://dejure.org/2006,7011)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. November 2006 - 3 U 271/05 (https://dejure.org/2006,7011)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7011) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Kennzeichenrechte eines die Seite "www.klettshirt.de" verwendenden Unternehmens durch die Seite "www.klett-shirt.de"; Berechtigung zur Verwendung von Kennzeichen im geschäftlichen Verkehr; Vorliegen einer hinreichenden Unterscheidungskraft bei einer ...

  • Judicialis

    MarkenG § 5; ; MarkenG § 15; ; ZPO § 929

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 5 § 15; ZPO § 929
    Verwendung von verschiedenen Unternehmensbezeichnungen die einander derart gleichen, dass Verwechslungsgefahr besteht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 152
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 09.10.1996 - 6 U 42/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 271/05
    Das ist z. B. bei der bloßen Konkretisierung eines zuvor allgemein gefassten Verbots gegeben (OLG Hamm WRP 1991, 406; OLG Karlsruhe WRP 1997, 57; Köhler/Piper, a. a. O. § 25 UWG Rz. 66) oder wenn z. B. die einstweilige Verfügung nur in einer Ziffer des Verbotsausspruchs bestätigt wird, während die übrigen Ziffern entfallen.
  • OLG Köln, 17.01.2002 - 6 W 114/01

    UWG -Recht; Erneute Vollziehung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 271/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats - in Übereinstimmung mit der zutreffenden überwiegenden Meinung - gehören zur zweiten Alternative alle die Fälle, in denen im Widerspruchs- und/oder Berufungsverfahren ausgrenzbare Verbotseinschränkungen gegenüber der Beschlussverfügung erfolgen (OLG Düsseldorf WRP 1983, 411; OLG Frankfurt WRP 1991, 405; OLG Hamm WRP 1981, 222; OLG Koblenz; OLG Köln WRP 1987, 669, WRP 2002, 738; Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 4. Auflage, Kap. 61 Rz. 10; Wieczorek-Thümmel, ZPO, 3. Auflage, § 929 ZPO Rz. 7; Zöller-Vollkommer, a. a. O. § 929 ZPO Rz. 7, 15 - jeweils m. w. Nw.).
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 271/05
    Die Amtszustellung von Urteils-Unterlassungsverfügungen genügt nach h. M. für die Vollziehung nicht (BGH GRUR 1993, 415 - Straßenverengung; HansOLG Hamburg WRP 1997, 53), ausreichend ist aber die Zustellung an den Schuldner im Parteibetrieb, ohne dass noch Vollstreckungsmaßnahmen hinzutreten müssen.
  • OLG Hamburg, 24.10.1996 - 3 U 106/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 271/05
    Die Amtszustellung von Urteils-Unterlassungsverfügungen genügt nach h. M. für die Vollziehung nicht (BGH GRUR 1993, 415 - Straßenverengung; HansOLG Hamburg WRP 1997, 53), ausreichend ist aber die Zustellung an den Schuldner im Parteibetrieb, ohne dass noch Vollstreckungsmaßnahmen hinzutreten müssen.
  • OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 256/05

    Internet-Bannerwerbung: Abgeänderte Bestätigung einer Beschlussverfügung im

    Wird eine Beschlussverfügung im Widerspruchsverfahren abgeändert bestätigt, so ist eine erneute Vollziehung nach zutreffender überwiegender Meinung nicht erforderlich, wenn die Abänderung gegenüber dem früheren Verbot "unwesentlich" ist, d. h. entweder nur eine Klarstellung oder nur eine Beschränkung des Verbots erfolgt ist (vgl. auch Senat, Urt. v. 2.11.2006, 3 U 271/05).

    Wird eine Beschlussverfügung im Widerspruchsverfahren abgeändert bestätigt, so ist eine erneute Vollziehung nach zutreffender überwiegender Meinung nicht erforderlich, wenn die Abänderung gegenüber dem früheren Verbot "unwesentlich" ist, d. h. entweder nur eine Klarstellung oder nur eine Beschränkung des Verbots erfolgt ist ( Senat, Urt. v. 2.11.2006, 3 U 271/05).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urt. v. 2.11.2006, 3 U 271/05 m.w.N.) - in Übereinstimmung mit der zutreffenden überwiegenden Meinung - gehören zur zweiten Alternative alle die Fälle, in denen im Widerspruchs- und/oder Berufungsverfahren ausgrenzbare Verbotseinschränkungen gegenüber der Beschlussverfügung erfolgen (OLG Düsseldorf WRP 1983, 411; OLG Frankfurt WRP 1991, 405; OLG Hamm WRP 1981, 222; OLG Koblenz; OLG Köln WRP 1987, 669, WRP 2002, 738; Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 4. Auflage, Kap. 61 Rz. 10; Wieczorek-Thümmel, ZPO, 3. Auflage, § 929 ZPO Rz. 7; Zöller-Vollkommer, a. a. O. § 929 ZPO Rz. 7, 15 - jeweils m. w. Nw.).

  • LG Hamburg, 04.10.2011 - 312 O 558/10

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Verwendung der Gemeinschaftsmarke wegen

    Die nachträgliche Aufschlüsselbarkeit des angedeuteten beschreibenden Sinngehalts bei Kenntnis des Produkts und seiner Eigenschaften ist sprechenden Zeichen wesenseigen und belegt nicht etwa eine glatt beschreibende Angabe ( Ingerl/Rohnke , MarkenG, 3. Auflage, § 14 Rn. 566 mit Verweis auf OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 152, 154 - Das Klett-Shirt/klettSHIRTS ).
  • OLG München, 21.01.2010 - 6 U 3223/09

    Das die einstweilige Verfügung im Wesentlichen bestätigende Urteil muss nicht

    Wird sie hingegen; wie hier, lediglich (marginal) eingeschränkt, löst ein solches Minus gegenüber der vollzogenen Entscheidung keine Notwendigkeit einer erneuten Vollziehung aus (vgl. OLG Stuttgart, GRUR-RR 2009, 194; OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 152).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht