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   OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - I-2 U 58/05   

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https://dejure.org/2006,2212
OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - I-2 U 58/05 (https://dejure.org/2006,2212)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.2006 - I-2 U 58/05 (https://dejure.org/2006,2212)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 2006 - I-2 U 58/05 (https://dejure.org/2006,2212)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Import und Vertrieb von Laborutensilien; Verstoß gegen hiesige Patentgesetze; Ähnlichkeit der Polymerase-Kettenreaktion-Werkzeuge zu anderen Patenten; Abgrenzung nach Form, Eigenschaft und Beschaffenheit der Laborgeräte; Einbeziehung von Wertungsgesichtspunkten nach dem ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 259
 
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Wird zitiert von ... (118)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.2005 - X ZR 80/04

    Radschützer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05
    Vielmehr ist der aus der Sicht der angesprochenen Kreise unter Berücksichtigung aller tatsächlichen Umstände des Einzelfalls zu ermittelnde objektive Erklärungswert der Werbung ein wesentlicher Gesichtspunkt für die tatrichterliche Würdigung, ob ein patentverletzendes Anbieten vorliegt (vgl. BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer).

    Es könne nur - so der Bundesgerichtshof - auf die bei objektiver Betrachtung feststellbaren Gegebenheiten ankommen, also darauf, ob dem Angebot nach seinem Inhalt ein Erzeugnis zu Grunde liegt, das dem Gegenstand des Patents entspricht, und ob gerade dieses Erzeugnis als solches oder als Bestandteil eines anderen angeboten worden ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte und BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer).

  • BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02

    "Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05
    Es könne nur - so der Bundesgerichtshof - auf die bei objektiver Betrachtung feststellbaren Gegebenheiten ankommen, also darauf, ob dem Angebot nach seinem Inhalt ein Erzeugnis zu Grunde liegt, das dem Gegenstand des Patents entspricht, und ob gerade dieses Erzeugnis als solches oder als Bestandteil eines anderen angeboten worden ist (vgl. BGH, GRUR 2003, 1031 - Kupplung für optische Geräte und BGH, GRUR 2005, 665 - Radschützer).
  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94

    Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05
    Da der Vernichtungsanspruch auch gewährleisten soll, dass die schutzrechtsverletzende Ware nicht wieder in den Verkehr gelangt (vgl. BGH GRUR 1997, 899) , ist die bloße Vernichtung der Heizplatten nicht ausreichend, da dann die Gefahr bestünde, dass die schutzrechtsverletzende Ware von Dritten mit solchen Heizplatten versehen würde.
  • LG Düsseldorf, 14.04.2005 - 4a O 242/03

    Thermocycler II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05
    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 14. April 2005 (Az 4a O 242/03) die Klage abzuweisen, hilfsweise den Rechtsstreit bis zur rechtskräftigen Entscheidung des Europäischen Patentamtes über den Einspruch der Beklagten zu 1) gegen das Klagepatent auszusetzen, höchst hilfsweise die Revision zuzulassen.
  • BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85

    Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05
    Nach ständiger , vom Bundesgerichtshof (vgl. GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug) gebilligter Rechtsprechung des Senats ist bei der Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits wegen eines gegen das Klagepatent ergriffenen Rechtsbehelfs Zurückhaltung geboten.
  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Auch ein solcher Link, der im Hinblick auf die Produkte des Konzerns auf die Seiten einer Tochtergesellschaft verweist, kann neben einer unternehmensbezogenen Information zugleich auch Werbung und damit letztlich ein Angebot im Sinne von § 9 PatG darstellen (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2007, 259, 261 - Thermocycler).

    Es kommt nur auf die bei objektiver Betrachtung feststellbaren Gegebenheiten an, also darauf, ob dem Angebot nach seinem Inhalt ein Erzeugnis zugrunde liegt, das dem Gegenstand des Patents entspricht, und ob gerade dieses Erzeugnis als solches oder als Bestandteil eines anderen angeboten wird (BGH, GRUR 2003, 1031 - KDplung für optische Geräte; GRUR 2005, 665 - Radschützer; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2007, 259, 262 - Thermocylcer).

    Es reicht, wenn - wie hier - für Produkte geworben wird, die in der Verfügungsgewalt eines Dritten stehen, mit dem der Werbende (Anbieter) kooperiert (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2007, 259, 262 - Thermocyler).

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 2 U 51/08

    Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung; Verletzung

    Aber auch nach dieser Entscheidung ist eine Aussetzung erst dann geboten, wenn die Vernichtung oder der Widerruf des Patents nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich ist (Senat, InstGE 7, 139 = GRUR-RR 2007, 259, 263 - Thermocycler; Mitt.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 29/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein WC-Sitzgelenk mit einer

    Aber auch nach dieser Entscheidung ist eine Aussetzung erst dann geboten, wenn die Vernichtung oder der Widerruf des Patents nicht nur möglich, sondern wahrscheinlich ist (vgl. z. B. Senat, InstGE 7, 139 = GRUR-RR 2007, 259, 263 - Thermocycler; Mitt.
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