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   OLG München, 07.12.2006 - 29 U 3845/06   

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https://dejure.org/2006,3759
OLG München, 07.12.2006 - 29 U 3845/06 (https://dejure.org/2006,3759)
OLG München, Entscheidung vom 07.12.2006 - 29 U 3845/06 (https://dejure.org/2006,3759)
OLG München, Entscheidung vom 07. Dezember 2006 - 29 U 3845/06 (https://dejure.org/2006,3759)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    Unternehmensbezogenheit einer urheberrechtsverletzenden Handlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unternehmensbezogenheit einer urheberrechtsverletzenden Handlung; Aufklärung des Sachverhalts nach den Grundsätzen der "sekundären Behauptungslast"; Unrechtmäßige Vervielfältigungshandlungen; Nachweis der Unternehmensbezogenheit der verletzenden Handlung; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Beweislastverteilung

    § 100 UrhG

  • Judicialis

    UrhG § 100 Satz 1; ; ZPO § 138 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis der Unternehmensbezogenheit einer urheberrechtsverletzenden Handlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    "Direkter" Download von Stadtplänen auf Webseite urheberrechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Direkter" Download von Stadtplänen auf Webseite urheberrechtswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 999 (Ls.)
  • GRUR-RR 2007, 345
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 07.12.2006 - 29 U 3845/06
    Die vom Landgericht zur Begründung der Beweislastverteilung herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Bärenfang" (GRUR 1963, 270) und "Reiseverkäufer" (GRUR 1963, 434) seien auf den Streitfall nicht anwendbar.

    Eines Rückgriffs auf die in der Bärenfang-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1963, 270) aufgestellten Grundsätze zur Beweiserleichterung in Fällen der streitgegenständlichen Art (hiernach wäre von der Darlegungs- und Beweispflicht der Beklagten hinsichtlich ihrer Behauptung, das streitgegenständliche Herunterladen sei privater Natur gewesen und dem Unternehmen der Beklagten nicht zugute gekommen, auszugehen) bedurfte es im Streitfall ebenso wenig wie der Anwendung der Grundsätze zum Vorliegen eines Anscheinsbeweises.

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 07.12.2006 - 29 U 3845/06
    Die Revision ist nicht zuzulassen, weil die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO nicht vorliegen (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • BGH, 24.04.1963 - Ib ZR 109/61

    Reiseverkäufer

    Auszug aus OLG München, 07.12.2006 - 29 U 3845/06
    Die vom Landgericht zur Begründung der Beweislastverteilung herangezogenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs "Bärenfang" (GRUR 1963, 270) und "Reiseverkäufer" (GRUR 1963, 434) seien auf den Streitfall nicht anwendbar.
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus OLG München, 07.12.2006 - 29 U 3845/06
    Die Gegenpartei hat in diesen Fällen die prozessuale Pflicht, sich in zumutbarer Weise an der Aufklärung des Sachverhaltes zu beteiligen, sie darf sich nicht auf bloßes Bestreiten zurückziehen (Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 284 Rn. 18, 37 unter Hinweis auf BGH NJW 1999, 579; NJW-RR 2004, 556; NJW-RR 2004, 989).
  • BGH, 14.07.2003 - II ZR 335/00

    Darlegungs- und Beweislast des Bereicherungsschuldners

    Auszug aus OLG München, 07.12.2006 - 29 U 3845/06
    Die Gegenpartei hat in diesen Fällen die prozessuale Pflicht, sich in zumutbarer Weise an der Aufklärung des Sachverhaltes zu beteiligen, sie darf sich nicht auf bloßes Bestreiten zurückziehen (Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 284 Rn. 18, 37 unter Hinweis auf BGH NJW 1999, 579; NJW-RR 2004, 556; NJW-RR 2004, 989).
  • BGH, 17.02.2004 - X ZR 108/02

    Sekundäre Darlegungslast des Schuldners für die Ersparnis von Aufwendungen

    Auszug aus OLG München, 07.12.2006 - 29 U 3845/06
    Die Gegenpartei hat in diesen Fällen die prozessuale Pflicht, sich in zumutbarer Weise an der Aufklärung des Sachverhaltes zu beteiligen, sie darf sich nicht auf bloßes Bestreiten zurückziehen (Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 27. Aufl., § 284 Rn. 18, 37 unter Hinweis auf BGH NJW 1999, 579; NJW-RR 2004, 556; NJW-RR 2004, 989).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Der Zuwiderhandelnde muss daher für das Unternehmen oder den Betrieb tätig geworden sein; ein Handeln für einen Dritten oder im eigenen Interesse reicht nicht aus (vgl. zu § 8 Abs. 2 UWG: BGH, Urt. v. 19.4.2007 - I ZR 92/04, GRUR 2007, 994 Tz. 19 = WRP 2007, 1356 - Gefälligkeit, m.w.N.; zu § 100 UrhG a.F.: OLG München GRUR-RR 2007, 345, 346, m.w.N.; zu § 14 Abs. 7 MarkenG: OLG Köln MMR 2006, 622, 624 = CR 2007, 184).
  • OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13

    Begriff des Herstellers einer Datenbank und der Übernahme wesentlicher Teile der

    Den Geschäftsführer, der sich darauf berufen möchte, er habe den Rechtsverstoß nicht selber begangen und ihn mangels Kenntnis des Sachverhalts auch nicht unterbinden können, trifft zumindest eine sekundäre Darlegungslast hinsichtlich der Organisation seines Unternehmens (vgl. OLG München, GRUR-RR 2007, 345, 346 - Beweislastverteilung).
  • OLG Köln, 21.03.2014 - 6 U 181/13

    "Aztekenofen"

    Soweit es dabei aber auf die Unternehmensinterna des Anspruchsgegners ankommt, trifft diesen eine sekundäre Darlegungslast (OLG München, GRUR-RR 2007, 345, 346 - Beweislastverteilung).
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