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   OLG Karlsruhe, 09.05.2007 - 6 U 52/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,3586
OLG Karlsruhe, 09.05.2007 - 6 U 52/07 (https://dejure.org/2007,3586)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.05.2007 - 6 U 52/07 (https://dejure.org/2007,3586)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Mai 2007 - 6 U 52/07 (https://dejure.org/2007,3586)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Nur heute 3. Januar - Foto- und Videokameras ohne 19% Mehrwertsteuer*" - Bei der auf einen bestimmten Tag beschränkten Werbung mit einem Rabatt auf bestimmte Artikel ist es für den durchschnittlichen Verbraucher "klar und eindeutig", dass der ausgelobte Preisnachlass ...

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Irreführung durch Werbung mit Preisnachlaß für einen Tag ohne Angabe der Beschränkung auf vorrätige Ware - hier abgelehnt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klare und eindeutige Angabe der Bedingungen von Preisnachlässen als Verkaufsförderungsmaßnahmen; Beurteilung von Werbung nach dem Verständnis eines durchschnittlich informierten, situationsadäquat aufmerksamen und verständigen Verbrauchers

Kurzfassungen/Presse (4)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Rabattverkauf bei Kameras und Irreführung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Eintägige Rabattaktion ("ohne 19% MWSt") rechtmäßig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Bei Preisnachlass für einen Tag keine wettbewerbsrechtliche Irreführung bei nicht ausdrücklichem Hinweis auf Bezug des Angebots nur auf vorrätige Ware

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Eintägige Rabattaktion ("ohne 19% MWSt") rechtmäßig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 363
  • MIR 2007, Dok. 253
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 195/07

    Preisnachlass nur für Vorratsware

    Unter diesen Umständen hat das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei angenommen, dass die Beschränkung der Preisvergünstigung auf Vorratsware aus der Sicht des Durchschnittsverbrauchers nicht klar und eindeutig war (a. A. OLG Karlsruhe GRUR-RR 2007, 363).

    Daran hat es bei der von der Klägerin angegriffenen Werbung der Beklagten gefehlt (a. A. OLG Karlsruhe GRUR-RR 2007, 363).

  • OLG Stuttgart, 22.11.2007 - 2 U 45/07

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Unklare Bedingungen für einen

    Die Beklagte mache sich die Ausführungen des OLG Karlsruhe im Urteil vom 09.05.2007, 6 U 52/07 (WRP 2007, 818 = GRUR-RR 2007, 363) zu eigen.

    Vielmehr lässt die Werbung auf Grund ihrer insoweit völlig unbestimmten Aussagen aus Sicht des Verbrauchers ebenso die Deutung zu, dass entscheidend für die Erlangung des Preisnachlasses allein ist, dass der Kunde mit der Beklagten am 03.01.2007 einen Kaufvertrag über das von ihm gewünschte Gerät abschließt, er den Preisnachlass also auch dann erhält, wenn dieses zwar nicht vorrätig ist, jedoch von der Beklagten, da zu ihrem Sortiment gehörend, bei ihrem Lieferanten bestellt werden kann und er eine entsprechende verbindliche Bestellung vornimmt (a. A.: OLG Karlsruhe, Urteil v. 09.05.2007, a. a. O.).

  • OLG Stuttgart, 19.07.2007 - 2 U 24/07

    Irreführende Werbung: Verstoß gegen das Transparenzgebot bei Beschränkung einer

    Vielmehr lässt die Werbung auf Grund ihrer insoweit völlig unbestimmten Aussagen aus Sicht des Verbrauchers ebenso die Deutung zu, dass entscheidend für die Erlangung des Preisnachlasses allein ist, dass der Kunde mit der Beklagten am 03.01.2007 einen Kaufvertrag über das von ihm gewünschte Gerät abschließt, er den Preisnachlass also auch dann erhält, wenn dieses zwar nicht vorrätig ist, jedoch von der Beklagten, da zu ihrem Sortiment gehörend, bei ihrem Lieferanten bestellt werden kann (a. A.: OLG Karlsruhe, Urteil v. 09.05.2007, 6 U 52/07 = Bl. 107/109).

    Somit liegt ein Verstoß gegen § 4 Nr. 4 UWG vor (a. A.: OLG Karlsruhe, Urteil v. 09.05.2007, 6 U 52/07 = Bl. 107/109).

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