Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 04.05.2006

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   OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05   

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https://dejure.org/2006,2960
OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05 (https://dejure.org/2006,2960)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.06.2006 - 5 U 213/05 (https://dejure.org/2006,2960)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 5 U 213/05 (https://dejure.org/2006,2960)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Angebote von Duftwässern auf dem Internet-Marktplatz "eBay"; Verantwortlichkeit des Betreibers als Störer einer Markenrechtsverletzung; Aufleben erschöpfter Markenrechte mit Entfernung der Umverpackung; "Warnfunktion" der Umverpackung

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 14 Abs. 2; ; MarkenG § 24 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtsverstoß bei Verkauf von Parfümtestern und nicht originalverpackten Parfümprodukten über Online-Handelsplattform "eBay"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Parfümtester II

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 73
  • MMR 2007, 256
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Hamburg, 21.04.2004 - 5 U 174/03

    Parfümtester

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05
    Insoweit ist die Klage der Antragstellerin mit Urteil des Senats vom 21.04.04 (Senat GRUR-RR 04, 355 - Parfumtester) abgewiesen worden.

    Im vorliegenden Rechtsstreit wendet sich die Antragstellerin - anders als in dem vorangegangenen Rechtsstreit 5 U 174/03 - nicht allgemein gegen auf dem Internet-Marktplatz der Antragsgegnerinnen veröffentlichte Angebote bestimmter Produktgestaltungen, sondern ausschließlich gegen die Angebote von drei konkreten Anbietern, die unter folgenden Pseudonymen Produkte der Antragstellerin verbreiten: .

    Die Antragsgegnerinnen gehen - ebenso wie das Landgericht Berlin in den als Anlage AG 2 eingereichten Entscheidungen - zu Unrecht davon aus, die Ausführungen des Senats in dem zwischen den Parteien ergangenen Urteil vom 21.04.04 in dem Rechtsstreit 5 U 174/03 (Senat GRUR-RR 04, 355 ff) seien auf den vorliegenden Rechtsstreit übertragbar.

    Auch insoweit unterscheidet sich der vorliegenden Rechtsstreit durch eine abweichende Antragsfassung maßgeblich von der Sachverhaltsgestaltung des Vorverfahrens 5 U 174/03.

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 1/98

    Kontrollnummernbeseitigung II

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05
    Dies ergibt sich bereits unmittelbar aus der Entscheidung "Kontrollnummernbeseitigung II" des BGH (BGH GRUR 01, 448).

    "Vielmehr gelten die gleichen Grundsätze wie bei der Veränderung der Ware selbst (offenbar als selbstverständlich angesehen zB von BGH GRUR 2001, 448, 450 - Kontrollnummernbeseitigung II; davon geht auch die umfangreiche Judikatur zum Umverpacken von Arzneimitteln aus).

  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 120/96

    Möbelklassiker

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05
    Dabei kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH WRP 02, 1050, 1051 - Vanity-Nummer; BGH WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de; BGH NJW 99, 1960 - Möbelklassiker; BGH GRUR 97, 313, 315 - Architektenwettbewerb; BGH GRUR 55, 97, 99 - Constanze II).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 281/99

    Vanity-Nummer

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05
    Dabei kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH WRP 02, 1050, 1051 - Vanity-Nummer; BGH WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de; BGH NJW 99, 1960 - Möbelklassiker; BGH GRUR 97, 313, 315 - Architektenwettbewerb; BGH GRUR 55, 97, 99 - Constanze II).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03

    Schlank-Kapseln

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05
    Beurteilungsschwierigkeiten können insoweit nicht auftreten, so dass sich der Senat aus Anlass dieses Rechtsstreits auch nicht näher mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu dieser Frage (BGH WRP 06, 584 - Schlank-Kapseln) auseinander zu setzen hat.
  • BGH, 06.07.1954 - I ZR 38/53

    Periodische Druckschrift. Verlegerhaftung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05
    Dabei kann als Mitwirkung auch die Unterstützung oder Ausnutzung der Handlung eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügen, sofern der in Anspruch Genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung hatte (BGH WRP 02, 1050, 1051 - Vanity-Nummer; BGH WRP 01, 1305, 1307 - ambiente.de; BGH NJW 99, 1960 - Möbelklassiker; BGH GRUR 97, 313, 315 - Architektenwettbewerb; BGH GRUR 55, 97, 99 - Constanze II).
  • EuGH, 29.04.1999 - C-224/97

    Ciola

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05
    Die Antragstellerin hat insoweit zudem zutreffend auf die von dem Bundesgerichtshof aufgestellten vergleichbaren Grundsätze in der Entscheidung "Pressehaftung II" hingewiesen (BGH WRP 99, 640, 642).
  • BGH, 17.11.1983 - I ZR 168/81

    Anforderungen an warenzeichenmäßige Benutzung beim Umpacken von Armaturen -

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05
    Ein Eingriff in die Produktverpackung stellt auch dann eine Kennzeichenrechtsverletzung dar, wenn das Produkt dabei nicht beeinträchtigt wird und wenn kenntlich gemacht wird, dass und von wem etwa die Ware umgepackt worden ist (BGH GRUR 1984, 352 - Ceramix; 1984, 530 - Valium Roche).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04

    Parfümtester

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05
    Der Rechtsstreit ist zur Zeit in der Revisionsinstanz bei dem BGH (I ZR 63/04) anhängig.
  • EuGH, 23.05.1978 - 102/77

    Hoffman-La Roche / Centrafarm

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.06.2006 - 5 U 213/05
    Auch in der Rechtsprechung des EuGH wird das Kriterium einer Qualitätsbeeinträchtigung des Produkts infolge des Eingriffs in die Produktverpackung als ein Abgrenzungskriterium abgelehnt (EuGH, Rs. 102/77, Slg. 1978, I-1139, 1165 - Hoffmann-La Roche, GRUR 1978, 599 mit Anm. Fezer).
  • BGH, 12.12.2002 - I ZR 133/00

    "Beloc"; Umpacken von Arzneimitteln

  • BGH, 10.11.1983 - I ZR 125/81

    Abschottung der Arzneimittel-Märkte zwischen den Mitgliedsstaaten durch

  • LG Hamburg, 31.08.2007 - 408 O 22/07

    Markenrechtsverletzung im Internet: Verbreitungsverbot für Markenkosmetika und

    Jeder verkehrswesentliche Eingriff in die vom Markeninhaber vorgesehene Produktverpackung stellt eine unzulässige Manipulation der Markenware und damit eine Markenrechtsverletzung dar (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 73, 75).

    Dieses Kaufpreisinteresse ist nämlich nicht geeignet, die allgemeine Verkehrserwartung an Kosmetikprodukte des Luxussegments zu beeinflussen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 73, 76).

    Infolge der unzulässigen Beeinträchtigung der Markenrechte der Antragstellerinnen liegt auch keine Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG vor, denn die markenrechtliche Veränderung führt zu einem Wiederaufleben der Rechte der Antragstellerinnen nach § 24 Abs. 2 MarkenG, da sie sich aus berechtigten Gründen einem Vertrieb ihrer Produkte in einer von ihr nicht gewünschten Weise widersetzen kann (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 73, 74f.).

    Die klare Erkennbarkeit einer Rechtsverletzung ist immer dann gegeben, wenn der Streitgegenstand und die rechtsverletzende Handlung klar identifiziert sind, wovon jedenfalls dann auszugehen ist, wenn der Antragsgegnerin die Verkaufsvorgänge des Verkäufers mit einem bestimmten Pseudonym und die Form der rechtsverletzenden Handlung bekannt gemacht werden (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 73, 77).

  • LG Hamburg, 24.08.2007 - 408 O 100/07

    Markenrechtsverletzung: Anspruch des Markeninhabers auf Unterlassung des

    Jeder verkehrswesentliche Eingriff in die vom Markeninhaber vorgesehene Produktverpackung stellt eine unzulässige Manipulation der Markenware und damit eine Markenrechtsverletzung dar (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 73, 75).

    Dieses Kaufpreisinteresse ist nämlich nicht geeignet, die allgemeine Verkehrserwartung an Kosmetikprodukte des Luxussegments zu beeinflussen (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 73, 76).

    Infolge der unzulässigen Beeinträchtigung der Markenrechte der Klägerin liegt auch keine Erschöpfung nach § 24 Abs. 1 MarkenG vor, denn die markenrechtliche Veränderung führt zu einem Wiederaufleben der Rechte der Klägerin nach § 24 Abs. 2 MarkenG, da sie sich aus berechtigten Gründen einem Vertrieb ihrer Produkte in einer von ihr nicht gewünschten Weise widersetzen kann (OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 73, 74f.).

    Die klare Erkennbarkeit einer Rechtsverletzung ist immer dann gegeben, wenn der Streitgegenstand und die rechtsverletzende Handlung klar identifiziert sind, wovon jedenfalls dann auszugehen ist, wenn der Beklagten die Verkaufsvorgänge des Verkäufers mit einem bestimmten Pseudonym und die Form der rechtsverletzenden Handlung bekannt gemacht werden (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2007, 73, 77).

  • OLG Hamburg, 30.07.2009 - 3 U 214/07

    Markenverletzende Fremdversteigerung: Haftung eines Internet-Auktionshauses als

    Die Antragstellerinnen, die dies unter Berufung auf die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28. Juni 2006, Aktenzeichen 5 U 213/05, GRUR-RR 2007, 73 ff. (Anlage AS 8), für eine Verletzung ihrer Markenrechte halten, lassen die Verkaufsaktivitäten von Mitgliedern der Antragsgegnerin auf dem Online-Marktplatz fortlaufend kontrollieren, soweit ihre Markenprodukte betroffen sind.

    Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrieb der genannten Markenprodukte ohne Original-Umverpackung - wie die Antragstellerinnen unter Berufung auf die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 28. Juni 2006, Aktenzeichen 5 U 213/05, GRUR-RR 2007, 73 ff. (Anlage AS 8) meinen - regelmäßig einen markenrechtlichen Verstoß darstellt.

  • LG Hamburg, 21.01.2015 - 408 HKO 41/14

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Weiterveräußerung von Software-CD-Roms

    Der Veränderung oder der Verschlechterung der Ware selbst (hier der in der CD-ROM verkörperten Steuersoftware) steht die Veränderung oder Verschlechterung ihrer Verpackung gleich (OLG Hamburg, Urteil vom 28.06.2006, 5 U 213/05 Parfümtester II).
  • OLG Frankfurt, 24.03.2009 - 5 U 214/05

    Zustandekommen eines Kaufvertrages unter der Geltung von UN-Kaufrecht (CISG

    Diese umfasste insgesamt 7.000 mt Niedrigkarbon-Eisenmangan, davon 3.500 mt an die Klägerin sowie weitere 3.500 mt an die Schwestergesellschaft B (Streitgegenstand des Parallelverfahrens 5 U 213/05).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 180/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3252
OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 180/04 (https://dejure.org/2006,3252)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.05.2006 - 3 U 180/04 (https://dejure.org/2006,3252)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Mai 2006 - 3 U 180/04 (https://dejure.org/2006,3252)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Ein allgemeines Wissen des Betreibers einer Suchmaschine, dass Marken durch ein AdWords-Programm beeinträchtigt werden können, vermag eine die Störerhaftung begründende Prüfungspflicht nicht auszulösen. Eine Störerhaftung kommt nur bei der Verletzung von ...

  • aufrecht.de

    Keine google-Haftung für Adwords

  • Wolters Kluwer
  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 14 MarkenG

  • rechtsportal.de

    Haftung der Betreiber der Internet-Suchmaschine "Google" für Markenverletzungen Dritter beim Schalten von AdWords

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • heise.de (Pressebericht, 21.09.2006)

    Google haftet nicht bei markenverletzenden AdWords

  • heise.de (Pressebericht, 21.09.2006)

    Google haftet nicht bei markenverletzenden AdWords

  • anwaltzentrale.de (Kurzinformation)

    Adwords - Preispirat scheitert

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Google Deutschland haftet nicht als Mitstörer bei AdWords-Markenverletzungen

  • beck.de (Leitsatz)

    Haftung von Google für Adwords

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Google Deutschland haftet nicht als Mitstörer bei AdWords-Markenverletzungen

  • 123recht.net (Zusammenfassung, 28.9.2006)

    Adwords - Preispirat scheitert vor OLG Hamburg

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2007, 241
  • GRUR-RR 2007, 73 (Ls.)
  • MMR 2006, 754
  • K&R 2006, 520
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 180/04
    Dabei kann der Senat offenlassen, ob an dieser Haftungskategorie überhaupt festzuhalten ist (vgl. zum derzeitigen Stand der Rechtsprechung des BGH das Urteil vom 11.3.2004, GRUR 2004, 860, 864 - Internetversteigerung; für das Wettbewerbsrecht Baumbach/Hefermehl-Köhler, Wettbewerbsrecht, 23. Aufl. 2004, § 8 Rn. 2.15 ff.).

    Denn Voraussetzung einer Störerhaftung ist zumindest, dass die Beklagte in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beigetragen hat (vgl. zuletzt BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internetversteigerung m.w.N.).

    Eine solche Verletzung von Prüfungspflichten durch die Beklagte ist jedoch frühestens nach Inkenntnissetzung von dem angeblichen Rechtsverstoß, hier also nach der Abmahnung vom 4.11.2003 (K 20) denkbar (vgl. zum Ganzen BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).

    Denn dort beanstandet die Klägerin im Kern Urheberrechtsverstöße im Hinblick auf die Gestaltung der Website ... und deren Erreichbarkeit über die - vom Anzeigenerstellung über Keywords technisch und inhaltlich zu trennende - klassische Suchmaschinenfunktion von ... Dies ist kein "klarer Hinweis" i.S. der BGH-Rechsprechung (BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).

    als Betreiberin der Suchmaschine ...de und des Adword-Programms ist eine umfassende Prüfungspflicht ohne konkreten Prüfungsanlass im Einzelfall höchst zweifelhaft (vgl. auch BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).

    Denn es geht bei Anspruchsgrundlagen aus UWG um reines Verhaltensunrecht (vgl. zum Ganzen BGH GRUR 2004, 860, 864 - Internet-Versteigerung).

  • LG Hamburg, 14.11.2003 - 312 O 887/03

    Einstweilige Verfügung gegen Google.de

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 180/04
    Dieses Schreiben beantwortete die Klägerin nicht, sondern beantragte gegen die Beklagte vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Unterlassungsverfügung, die unter dem 14.11.2003 auch erlassen wurde (LG Hamburg, 312 O 887/03).

    Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Anlage K 22 sowie die beigezogene Akte 312 O 887/03 Bezug genommen.

  • LG Hamburg, 21.09.2004 - 312 O 324/04

    Keine Markenrechtsverletzung durch Keywordwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 180/04
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Zivilkammer 12, vom 21.9.2004 (312 O 324/04) wird zurückgewiesen.
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 22/99

    Meißner Dekor

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.05.2006 - 3 U 180/04
    Eine Störerhaftung ist jedoch für die Folgeansprüche nicht hinreichend (vgl. BGH GRUR 2002, 618 - Meißner Dekor).
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