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   OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 6 U 6/08   

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https://dejure.org/2008,9864
OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 6 U 6/08 (https://dejure.org/2008,9864)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.09.2008 - 6 U 6/08 (https://dejure.org/2008,9864)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. September 2008 - 6 U 6/08 (https://dejure.org/2008,9864)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung einer Warnung vor bestimmten Versicherern wegen Nichtübernahme von Reparaturkosten; Vorliegen eines Wettbewerbsverstoßes und eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch Warnungen der Kunden vor bestimmten ...

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 823 Abs. 1

  • kanzlei.biz

    "Der zahlt nicht!"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses durch sich auf fremde Branche beziehende Hinweise und Empfehlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Autowerkstatt darf mit Leistungsverweigerung von Versicherungen werben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Reparaturwerkstatt darf mit wahren Hinweisen zur Leistungsverweigerung einer Versicherung werben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 140
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.12.2007 - VI ZR 14/07

    Anspruch eines nicht am Prozess beteiligten Dritten auf Unterlassung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 6 U 6/08
    Eine Äußerung nimmt den Charakter einer Schmähung erst dann an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht und sie jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der Herabsetzung der Person des Gegners besteht; eine für den Betroffenen herabsetzende Wirkung allein reicht nicht aus (BGH, Urteil vom 11.12.2007, VI ZR 14/07 Rn 22 m. w. N.).
  • BGH, 03.05.2007 - I ZR 19/05

    Rechtsberatung durch Haftpflichtversicherer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.09.2008 - 6 U 6/08
    Die Verfügungskläger können entgegen der Ansicht des Landgerichts aus der Entscheidung des BGH vom 3.5.2007 (BB 2007, 2202) nichts für sich herleiten.
  • OLG Hamburg, 14.03.2024 - 15 U 132/22

    Besteht zwischen Fluggastrechteportalen und von deren Angeboten erfassten

    Dafür ist aber nicht erforderlich, dass der herabgesetzte oder angeschwärzte Unternehmer auf demselben relevanten Markt wie der Anschwärzende tätig ist (OLG Köln WRP 2016, 268 Rn. 44; aA OLG Brandenburg GRUR-RR 2009, 140 (141)).
  • OLG Hamburg, 05.06.2014 - 3 W 64/14

    Wettbewerbsverstoß: Unterlassungsanspruch bei unwahrer Online-Berichterstattung

    Bei den mitbewerberbezogenen Verhaltensnormen des § 4 Nr. 7-10 UWG handelt es sich um Normen, die den Schutz eines Unternehmens vor bestimmten Maßnahmen des Behinderungswettbewerbs bezwecken; daher kann eine unlautere Behinderung auch dann eintreten, wenn der betroffene Unternehmer nicht auf demselben relevanten Markt tätig ist wie der handelnde Unternehmer (vgl. Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Aufl., Rn. 101 und 108 zu § 2 UWG; a.A. OLG Brandenburg GRUR-RR 2009, 140 f., das dann allerdings §§ 823 Abs. 1, 824 BGB prüft).
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