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   OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - I-20 U 43/08   

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https://dejure.org/2008,5326
OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - I-20 U 43/08 (https://dejure.org/2008,5326)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.07.2008 - I-20 U 43/08 (https://dejure.org/2008,5326)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - I-20 U 43/08 (https://dejure.org/2008,5326)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Wettbewerbsrechtlicher Schutz aus dem UWG wegen Vertrieb eines ähnlichen Schuhmodells

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herkunftstäuschung und Rufschädigung durch Inverkaufbringen eines nachgebildeten amerikanischen Schuhmodells auf dem deutschen Markt; Einstweiliger Rechtsschutz bei im Trend liegenden Produkten wegen zeitlicher Begrenztheit der Umsatzmöglichkeiten; Vermeidbare Täuschung ...

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 9; ; UWG § 12 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutzanspruch nach Nichtigerklärung des Gemeinschaftsgeschmackmusters eines nachgeahmten Produktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 142
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - 20 U 43/08
    Von der Zielrichtung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unterscheidet sich die GGMVO, die in der Form des Gemeinschaftsgeschmacksmusters ein bestimmtes Leistungsergebnis schützt (BGH GRUR 2006, 79, 80 - Jeans).

    Der Vertrieb eines nachgeahmten Erzeugnisses kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2006, 79, 81 - Jeans; BGH GRUR 2007, 984 - Gartenliege) wettbewerbswidrig sein, wenn das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen.

    Dazu ist zunächst - weitere - Voraussetzung, dass das nachgeahmte Erzeugnis eine gewisse Bekanntheit erlangt hat, da eine Herkunftstäuschung in aller Regel schon begrifflich nicht möglich ist, wenn dem Verkehr nicht bekannt ist, dass es ein Original gibt (BGH GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; BGH GRUR 2006, 79, 82 - Jeans).

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - 20 U 43/08
    Der Umstand, dass neben einer als wettbewerbswidrige Nachahmung beanstandeten Gestaltung zugleich oder während eines Verletzungsverfahrens ähnliche andere auf den Markt kommen, steht der Annahme der wettbewerblichen Eigenart nicht entgegen (BGH GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; BGH GRUR 2007, 987 - Gartenliege).

    Der Antragsgegner hält der Antragstellerin diesbezüglich vor, trotz Kenntnis der Nachahmungen nicht gegen diese, insbesondere nicht gegen das Modell "E." vorgegangen zu sein (vgl. BGH GRUR 2005, 600, TZ 35 - Handtuchklemmen).

    Dazu ist zunächst - weitere - Voraussetzung, dass das nachgeahmte Erzeugnis eine gewisse Bekanntheit erlangt hat, da eine Herkunftstäuschung in aller Regel schon begrifflich nicht möglich ist, wenn dem Verkehr nicht bekannt ist, dass es ein Original gibt (BGH GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; BGH GRUR 2006, 79, 82 - Jeans).

  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 199/99

    Noppenbahnen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - 20 U 43/08
    Die Frage, welche Bedeutung der Verkehr der Anbringung von unterscheidenden Kennzeichen beimisst, ist aufgrund einer umfassenden Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beantworten (BGH GRUR 2002, 275 TZ 38 - Noppenbahnen).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - 20 U 43/08
    Der Vertrieb eines nachgeahmten Erzeugnisses kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH GRUR 2006, 79, 81 - Jeans; BGH GRUR 2007, 984 - Gartenliege) wettbewerbswidrig sein, wenn das Erzeugnis von wettbewerblicher Eigenart ist und besondere Umstände hinzutreten, die die Nachahmung unlauter erscheinen lassen.
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 270/03

    Stufenleitern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - 20 U 43/08
    Bei einem Grad an Identität wie hier kann die Gefahr einer Herkunftstäuschung ohne weiteres bestehen, weil der interessierte Betrachter davon ausgehen kann, die beiden Produkte stammten von dem selben Hersteller oder einem mit ihm geschäftlich oder organisatorisch verbundenen Unternehmen (BGH GRUR 2007, 339 bis 344 - Stufenleitern; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rdnr. 9.42).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - 20 U 43/08
    Der Umstand, dass neben einer als wettbewerbswidrige Nachahmung beanstandeten Gestaltung zugleich oder während eines Verletzungsverfahrens ähnliche andere auf den Markt kommen, steht der Annahme der wettbewerblichen Eigenart nicht entgegen (BGH GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; BGH GRUR 2007, 987 - Gartenliege).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2005 - 20 U 16/05

    Wettbewerbsrecht: Kein Schadensersatzanspruch bei unverschuldetem

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - 20 U 43/08
    Deshalb ist der Anspruch wegen Verletzung ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutzes in Bezug auf den jeweiligen Anbieter des nachgeahmten Erzeugnisses allein darauf gerichtet, dass er es vom Markt nimmt und das auch nur, solange sich die Erzeugnisse noch in seiner Verfügungsgewalt befinden (Senatsurteil vom 30.12.2005 - 20 U 16/05).
  • OLG Köln, 18.12.2015 - 6 U 44/15

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Nachahmungen der Freizeitschuhe "Crocs"

    Auch die Beklagte hat nicht aufgezeigt, dass zum Zeitpunkt seiner Markteinführung Wettbewerber Produkte mit einer auch nur ähnlichen Gesamtwirkung angeboten haben (vgl. auch OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 142, zur bereits damals hohen Bekanntheit der Produkte der Klägerinnen).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass sich die Beklagte nicht mit Erfolg auf den Vertrieb anderer Nachahmungsprodukte berufen kann, solange Ansprüche wegen dieser Produkte nicht durch Verwirkung untergegangen sind (BGH, WRP 2007, 1455 = GRUR 2007, 984 Tz. 27 - Gartenliege; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 142, 144 - Crocs; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 9.26).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2016 - 15 U 30/15

    Ansprüche wegen Nachahmung einer faltbaren Handtasche aus Nylon

    Jedenfalls ist es dem Beklagten aus Rechtsgründen verwehrt, sich darauf zu berufen, die wettbewerbliche Eigenart sei (vermeintlich) durch Verbreitung fremder Nachahmungen entfallen, solange (wie hier) entsprechende Unterlassungsansprüche der Klägerin mit Blick auf die erwähnten Rechtsverfolgungsmaßnahmen nicht infolge Verwirkung untergegangen sind (vgl. BGH GRUR 2007, 984 Rn 27 - Gartenliege; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 142, 144; Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rn. 3.26).
  • OLG Köln, 18.12.2015 - 6 U 45/15

    Wettbewerbswidrigkeit einer Herkunftstäuschung

    Auch die Beklagte hat nicht aufgezeigt, dass zum Zeitpunkt ihrer Markteinführung Wettbewerber Produkte mit einer auch nur ähnlichen Gesamtwirkung angeboten haben (vgl. auch OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 142 - Crocs, zur bereits damals hohen Bekanntheit der Produkte der Klägerinnen).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass sich die Beklagte nicht mit Erfolg auf den Vertrieb anderer Nachahmungsprodukte berufen kann, solange Ansprüche wegen des Vertriebs dieser Produkte nicht durch Verwirkung untergegangen sind (BGH, WRP 2007, 1455 = GRUR 2007, 984 Tz. 27 - Gartenliege; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 142, 144 - Crocs; Köhler, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl. 2015, § 4 Rn. 9.26).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2014 - 15 U 49/14

    Unterlassungsansprüche wegen der Nachahmung des Marktauftritts eines

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es dem betroffenen Hersteller des Originals nicht entgegengehalten werden kann, wenn andere Nachahmer mehr oder weniger gleichzeitig auf den Markt kommen, weil sich andernfalls jeder Nachahmer auf die allgemeine Verbreitung der Gestaltungsform durch die anderen Nachahmer berufen könnte und dem betroffenen Hersteller des Originals dadurch die Möglichkeit der rechtlichen Gegenwehr genommen würde (BGH, GRUR 1985, 876 - Tchibo/Rolex I ; BGH, GRUR 2007, 984 - Gartenliege ; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 142; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 65; Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 4 UWG Rn. 9.26 m. w. N).
  • LG Düsseldorf, 05.09.2008 - 14c O 195/08
    Die in einem ordentlichen Verfahren ergangene Nichtigkeitsentscheidung des HABM betreffend das Verfügungsgeschmacksmuster hat im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung so viel Gewicht, dass die Verfügungsklägerin nicht in einem summarischen Verfahren gestützt auf den Bestand des Schutzrechtes ein wirtschaftlich einschneidendes Verbot gegenüber der Verfügungsbeklagten erlangen könnte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2008, Az. I -20 U 43/08).

    Dies bedeutet, dass sich ein Nachahmer zur Begründung des Wegfalls der wettbewerblichen Eigenart nicht darauf berufen kann, dass dies durch Verbreitung eigener oder fremder Nachahmungen geschehen ist, solange Ansprüche gegen ihn oder andere Nachahmer nicht durch Verwirkung untergegangen sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.07.2008, I- 20 U 43/08; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 4 Rz. 9.26).

  • LG Köln, 05.03.2015 - 31 O 154/14
    Zudem habe das OLG Düsseldorf in seiner Entscheidung vom 08.07.2008 (vgl. GRUR-RR 2009, 142 - D) bestätigt, dass sich ein Nachahmer zur Begründung des Wegfalls der wettbewerblichen Eigenart nicht darauf berufen könne, dass dies durch Verbreitung eigener oder fremder Nachahmung geschehen sei, solange Ansprüche gegen ihn oder andere Nachahmer nicht durch Verwirkung untergegangen seien.
  • LG Düsseldorf, 30.03.2010 - 4b O 240/08

    Rückleuchte

    Der Verlust der wettbewerblichen Eigenart tritt hingegen noch nicht dadurch ein, dass andere Nachahmer mehr oder weniger gleichzeitig auf den Markt kommen, solange Ansprüche gegen Nachahmer nicht durch Verwirkung untergegangen sind (BGH GRUR 2007, 984 - Gartenliege; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 142, 144).
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