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   OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 44/07   

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https://dejure.org/2009,4829
OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 44/07 (https://dejure.org/2009,4829)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.01.2009 - 3 U 44/07 (https://dejure.org/2009,4829)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 3 U 44/07 (https://dejure.org/2009,4829)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Markenrecht: Beschreibende Angaben im Wortbestand einer Wort-/Bildmarke; Anwendbarkeit wettbewerbsrechtlicher Vorschriften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft einer Wort-/Bildmarke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; UWG § 4 Nr. 9 lit b
    Unterscheidungskraft einer Wort-/Bildmarke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • drbuecker.de (Kurzinformation)

    Jogi Bussis dürfen von Haribo weiter verwandt werden - Niederlage für Katjes

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Der Name "Yoghurt Gum" ist nicht geschützt: Haribo darf seine Fruchtgummis weiter so nennen

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    HARIBO darf seine Süßwaren auch weiterhin "Yoghurt Gum" nennen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    HARIBO gewinnt gegen Katjes in Sachen "Yoghurt Gum"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    HARIBO gewinnt gegen Katjes in Sachen "Yoghurt Gum"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 224
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05

    Kinder II

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 44/07
    Bei der Bestimmung der Kennzeichnungskraft einer Marke sind alle relevanten Umstände zu berücksichtigen, zu denen insbesondere die Eigenschaften, die die Marke von Hause aus besitzt, der von der Marke gehaltene Marktanteil, die Intensität, die geografische Verbreitung und die Dauer der Benutzung der Marke, der Werbeaufwand des Unternehmens für eine Marke und der Teil der beteiligten Verkehrskreise, die die Waren oder Dienstleistungen auf Grund der Marke als von einem bestimmten Unternehmen stammend erkennen, gehören (BGH GRUR 2007, 1071, 1072 m. w. Nachw. - Kinder II ).

    Ohne Unterscheidungskraft kann das Wortelement einer farbigen Wort-/Bildmarke auch keine Prägung des Gesamteindrucks der Marke bewirken (BGH, Urt. v. 20.09.2007, I ZR 6/05, Juris, Rz. 36 - Kinder II ).

    Abzüglich der namentlichen Fehlzuordnungen von 7, 7 %, die bei der Beurteilung der Verkehrsgeltung des Zeichens außer Betracht zu bleiben haben (vgl. hierzu BGH GRUR 2007, 1071, 1073 - Kinder II ), ergibt sich für die Frage der Verkehrsdurchsetzung des Gesamtzeichens ein Wert von unter 35 %.

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 130/01

    EURO 2000

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 44/07
    (1) Dem Wortbestandteil "Yoghurt-Gums" der Klagemarke kommt von Haus aus keine das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft für die hier in Rede stehenden Waren zu.Es trifft zwar zu, dass bei Wort-/Bildzeichen regelmäßig der Wortbestandteil den Gesamteindruck prägt, weil sich der Verkehr an ihm als der einfachsten Kennzeichnungsart orientiert (vgl. BGH GRUR 2002, 809, 811 - FRÜHSTÜCKS-DRINK I; BGH, Urt. v. 25.03.2004, I ZR 130/01, Juris, Rz. 22 - EURO 2000 ).

    Kommt innerhalb einer Kombinationsmarke einem Teil ein beschreibender Gehalt zu, beschränkt sich der Schutzumfang auf diejenigen Elemente, die nicht zur Darstellung der beschreibenden Angabe erforderlich sind (BGH, Urt. v. 25.03.2004, I ZR 130/01, Juris, Rz. 28 - EURO 2000 ).

  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 44/07
    Ist ein Wort für die Waren/Dienstleistungen rein beschreibend, fehlt die originäre Unterscheidungskraft ganz (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt ).Denn Zeichen und Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können, werden nach der zur Gemeinschaftsmarkenverordnung (EG) Nr. 40/94 ergangenen Rechtsprechung des EuGH ihrem Wesen nach zu Recht als ungeeignet angesehen, die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2004, 146, 147 - Doublemint ).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 42/98

    Marktfrisch; Säumnis in der mündlichen Verhandlung in Markenangelegenheiten;

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 44/07
    Ist ein Wort für die Waren/Dienstleistungen rein beschreibend, fehlt die originäre Unterscheidungskraft ganz (BGH GRUR 2001, 1151, 1152 - marktfrisch; BGH GRUR 2000, 882, 883 - Bücher für eine bessere Welt ).Denn Zeichen und Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung der Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können, werden nach der zur Gemeinschaftsmarkenverordnung (EG) Nr. 40/94 ergangenen Rechtsprechung des EuGH ihrem Wesen nach zu Recht als ungeeignet angesehen, die Herkunftsfunktion der Marke zu erfüllen (EuGH GRUR 2004, 146, 147 - Doublemint ).
  • BGH, 25.10.2007 - I ZR 18/05

    TUC-Salzcracker

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 44/07
    Für die Feststellung der Kennzeichnungskraft der Klagemarke ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 25.10.2007, I ZR 18/05, Juris, Rz. 27 - TUC-Salzcräcker ).
  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91

    McLaren - Rufausbeutung

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 44/07
    Darüber hinaus würde selbst dann, wenn der gute Ruf der Klägerin für ihr Produkt dem Absatz der Ware der Beklagten zugute kommen würde, so dass objektiv von seiner Ausnutzung gesprochen werden könnte, dieser Ausnutzung hier das zusätzlich erforderliche Element der Anstößigkeit fehlen, das nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig darin zu sehen ist, dass eine Beziehung zwischen der eigenen und der fremden Ware oder Leistung (nur) hergestellt wird, um vom guten fremden Ruf zu profitieren (vgl. BGH, Urt. v. 09.06.1994, I ZR 272/91, Juris, Rz. 52 - McLaren ).
  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 44/07
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je größer der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die besonderen Umstände zu stellen, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen (BGH, Urteil vom 21.09.2006, I ZR 126/06, Juris, Rz. 27 - Stufenleitern ).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 44/07
    Solche Assoziationen reichen für die Annahme einer Rufausbeutung nicht aus (BGH, Urt. v. 02.12.2004, I ZR 30/02, Juris, Rz. 35 - Klemmbausteine III) .
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 44/07
    (1) Dem Wortbestandteil "Yoghurt-Gums" der Klagemarke kommt von Haus aus keine das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft für die hier in Rede stehenden Waren zu.Es trifft zwar zu, dass bei Wort-/Bildzeichen regelmäßig der Wortbestandteil den Gesamteindruck prägt, weil sich der Verkehr an ihm als der einfachsten Kennzeichnungsart orientiert (vgl. BGH GRUR 2002, 809, 811 - FRÜHSTÜCKS-DRINK I; BGH, Urt. v. 25.03.2004, I ZR 130/01, Juris, Rz. 22 - EURO 2000 ).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.01.2009 - 3 U 44/07
    Die Annahme einer beschreibenden Angabe setzt dabei nicht voraus, dass der Verkehr aus ihr die genaue Art des so bezeichneten Produkts und seine wesentlichen Inhaltsstoffe entnehmen kann (BGH, Urt. v. 20.12.2001, I ZR 135/99, Juris, Rz. 22 - Frühstücks-Drink II) .
  • BGH, 22.04.2004 - I ZR 189/01

    URLAUB DIREKT

  • BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05

    Schuhpark

  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 61/07

    SIERRA ANTIGUO

  • OLG Hamburg, 25.04.2006 - 3 U 11/06
  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 23/02

    "Gazoz"; Unlauterkeit der Benutzung eines Zeichens

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

  • BPatG, 14.12.2005 - 32 W (pat) 320/03

    YOGHURTGUMS

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 169/05

    POST

  • BPatG, 10.09.2009 - 26 W (pat) 72/07
  • LG Hamburg, 15.07.2010 - 315 O 70/10

    Markenverletzung "Dildoparty"

    Zur Feststellung einer markenmäßigen Verwendung einer Marke in der Werbung bedarf es daher einer aus Sicht des angesprochenen Verkehrs vorzunehmenden Bewertung, wie die als verletzend beanstandete Kennzeichnung auf den Verkehr wirkt und mit welchem Sinngehalt sie vom Durchschnittsverbraucher in der gesamten Gestaltung der konkreten Verletzungsform verstanden wird (OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 224-230 - Joghurt Gums).

    ccc) Zu einer gesteigerten Kennzeichnungskraft der Marke "Dildoparty", die Auswirkungen auf die Beurteilung der markenmäßigen Verwendung haben könnte (vgl. hierzu: OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 224-230 - Joghurt Gums), wurden keine ausreichenden Anhaltspunkte vorgetragen und ist auch sonst nicht ersichtlich.

  • BPatG, 10.09.2009 - 26 W (pat) 72/07

    Yoghurt-Gums nicht als Marke für Gummibonbons schutzfähig

    Eine Divergenz zu den Urteilen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 23. November 2004 - I-20 U 78/04 (Anl. BF 4) und des Oberlandesgerichts Hamburg vom 29. Januar 2009 - 3 U 44/07 (Anl. BF 11) besteht aufgrund nicht übereinstimmender Sachverhalte und unterschiedlicher Verfahrensgegenstände der zivilrechtlichen Verletzungsverfahren vor den Oberlandesgerichten im Vergleich zum hiesigen Löschungsverfahren nicht.
  • OLG Köln, 08.09.2023 - 6 U 39/23

    Ankerkraut gegen BUTCHER´s by Penny - Keine Markenrechtsverletzung durch

    Die von der Klägerin dafür, dass die Verwendung mehrere Marken zur Kennzeichnung eines Produktes eine weit verbreitete Praxis darstelle, angeführte Entscheidung des OLG Hamburg (Urteil vom 29.01.2009, 3 U 44/07) hat eine markenmäßige Verwendung von "Yoghurt Gums" für Fruchtgummi mit Schaumzucker in der konkreten Aufmachung als rein beschreibend verneint.
  • OLG Köln, 20.12.2017 - 6 U 88/17

    "Schulkreide"

    In die Beurteilung, ob die angegriffene Verwendung der Marke markenmäßig erfolgt, ist die Kennzeichnungskraft der Klagemarke einzubeziehen, denn eine gesteigerte Kennzeichnungskraft kann Auswirkungen auf die Frage haben, ob der Verkehr der angegriffenen Aufmachung einen Herkunftshinweis entnimmt (OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 224 ff. Rn. 71).
  • LG Köln, 02.04.2019 - 81 O 133/18
    In die Beurteilung, ob die angegriffene Verwendung der Marke markenmäßig erfolgt, ist die Kennzeichnungskraft der Klagemarke einzubeziehen, denn eine gesteigerte Kennzeichnungskraft kann Auswirkungen auf die Frage haben, ob der Verkehr der angegriffenen Aufmachung einen Herkunftshinweis entnimmt (OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 224 ff. Rn. 71).
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