Rechtsprechung
   BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,449
BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09 (https://dejure.org/2009,449)
BVerfG, Entscheidung vom 05.03.2009 - 1 BvR 127/09 (https://dejure.org/2009,449)
BVerfG, Entscheidung vom 05. März 2009 - 1 BvR 127/09 (https://dejure.org/2009,449)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,449) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com
  • MIR - Medien Internet und Recht

    Fiktive Lizenzgebühren dürfen nicht "in der Luft hängen" - Die Bestimmung der Schadenshöhe durch das Tatgericht nach der Lizenzanalogie im Wege der Schätzung und ohne Einholung eines Gutachtens ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Schätzung nicht "in der Luft ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Zur Schadensbemessung bei nicht genehmigter Werbung mit Bild eines Prominenten

  • Telemedicus

    Sarah Wiener

  • Telemedicus

    Sarah Wiener

  • aufrecht.de

    Schätzung der Lizenzgebühr für die nicht genehmigte Verwendung eines Bildes zu Werbezwecken zulässig

  • Wolters Kluwer

    Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht; Grenzen des Ermessensgebrauchs bei der Bestimmung der Höhe eines Schadensersatzes in Form einer fiktiven Lizenzgebühr

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Lizenzgebühr für die nicht genehmigte Verwendung eines Bildes

  • kanzlei.biz

    Nicht genehmigte Verwendung eines Bildes auf Werbeflyer

  • info-it-recht.de

    Fiktive Lizenzgebühren dürfen nicht "in der Luft hängen"

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; BGB § 818 Abs. 2; ; KUG § 22; ; BVerfGG § 93a Abs. 2

  • kanzlei.biz

    Nicht genehmigte Verwendung eines Bildes auf Werbeflyer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Zuerkennung einer Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines Lichtbildes im Rahmen einer Werbemaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2, 818 Abs. 2, 823 Abs. 2 BGB, § 22, § 23 Abs. 2 KUG
    Ist die Prominente nur in einem Spartenbereich bekannt, gibt es statt 100.000 EUR fiktiver Lizenzgebühren nur Handgeld

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Schätzung der Lizenzgebühr für die nicht genehmigte Verwendung eines Bildes zu Werbezwecken

  • drbuecker.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Schätzung der Lizenzgebühr für die nicht genehmigte Verwendung eines Bildes zu Werbezwecken

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lizenzgebühr und Selbstüberschätzung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Unfreiwillig für Dosensuppen geworben - Fernsehköchin erhält von Supermarkt-Betreiber fiktive Lizenzgebühr

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Schätzung der Lizenzgebühr für unerlaubte Foto-Nutzung von Sarah Wiener rechtmäßig

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schätzung von Lizenzgebühren

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Vb gegen Schätzung der Lizenzgebühr für die nicht genehmigte Verwendung eines Bildes zu Werbezwecken

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Schätzung der Lizenzgebühr für unerlaubte Foto-Nutzung von Sarah Wiener rechtmäßig

  • lempe-kessler.com (Kurzinformation)

    Schätzung der Lizenzgebühr für nicht genehmigte Verwendung eines Bildes zulässig

  • schertz-bergmann.de (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht deutet Schutz der vermögensrechtlichen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Art. 14 Abs. 1 GG an

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei ungenehmigter Foto-Werbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Schätzung der Lizenzgebühr für unerlaubte Foto-Nutzung von Sarah Wiener rechtmäßig

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 375
  • MIR 2009, Dok. 081
  • DVBl 2009, 667
  • ZUM 2009, 479
  • afp 2009, 249
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09
    Die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs bleibt den einzelnen Verfahrensordnungen überlassen (vgl. BVerfGE 67, 208 ; 74, 228 ).

    Eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts liegt erst dann vor, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung der Verfahrensvorschriften die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt hat (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ).

    Ob allerdings der Sachvortrag sowie die Informationen und Kenntnisse des Gerichts überhaupt dazu nötigten, den angebotenen Beweis zu erheben, oder ob nicht das Gericht ohne Unterstützung durch einen Sachverständigen von seiner Schätzungsbefugnis Gebrauch machen durfte, ist wesentlich eine einfachrechtliche Frage, zu deren Beantwortung das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht berufen ist, solange nicht die Schwelle einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts überschritten ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 75, 302 ).

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09
    Das Gericht darf auch nicht unter Anmaßung einer nicht vorhandenen Sachkunde auf fundierte Feststellungen zu einer zentralen Frage des Rechtsstreits verzichten (vgl. BGH, Urteil vom 6. Oktober 2005 - I ZR 266/02 -, NJW 2006, S. 615 ).

    Dabei wird die fiktive Lizenzgebühr in Analogie zur Höhe der angemessenen Vergütung bestimmt, die im Falle eines Vertragsabschlusses zu den üblichen Bedingungen zu zahlen gewesen wäre (vgl. BGHZ 20, 345 "Paul Dahlke"; 77, 16 "Tolbutamid"; BGH, Urteil vom 14. April 1992 - VI ZR 285/91 -, GRUR 1992, S. 557 ; BGH, NJW 2006, S. 615 ; ausführlich Nordemann, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Aufl. 2008, § 97 UrhG Rn. 86 ff. m.w.N.).

  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09
    Die von der Beschwerdeführerin ins Feld geführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Oktober 2002 (Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats - 1 BvR 2116/01 -, NJW 2003, S. 1655 ) stützt sich zur Begründung einer Eigentumsverletzung im Zuge der Bemessung des Schadensersatzanspruchs nach § 97 UrhG darauf, dass der möglicherweise geringe wirtschaftliche Erfolg bei der widerrechtlichen Rechteverwertung nicht den Maßstab für die fiktive Lizenzgebühr abgeben dürfe.

    Warum dort - im Ergebnis zutreffend - ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG bejaht wurde, erschließt sich aus dem Hinweis der Kammer (NJW 2003, S. 1655 ) darauf, dass dort das Fachgericht eine ausdrückliche Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts in einem vorangegangenen Beschluss im selben Ausgangsverfahren, die Schadenshöhe sachverständig ermitteln zu lassen, missachtet hatte.

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 810/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09
    Eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts liegt erst dann vor, wenn das Gericht bei der Auslegung oder Anwendung der Verfahrensvorschriften die Bedeutung oder Tragweite des Anspruchs auf rechtliches Gehör verkannt hat (vgl. BVerfGE 60, 305 ; 74, 228 ).

    Ob allerdings der Sachvortrag sowie die Informationen und Kenntnisse des Gerichts überhaupt dazu nötigten, den angebotenen Beweis zu erheben, oder ob nicht das Gericht ohne Unterstützung durch einen Sachverständigen von seiner Schätzungsbefugnis Gebrauch machen durfte, ist wesentlich eine einfachrechtliche Frage, zu deren Beantwortung das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht berufen ist, solange nicht die Schwelle einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts überschritten ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 75, 302 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09
    Ob allerdings der Sachvortrag sowie die Informationen und Kenntnisse des Gerichts überhaupt dazu nötigten, den angebotenen Beweis zu erheben, oder ob nicht das Gericht ohne Unterstützung durch einen Sachverständigen von seiner Schätzungsbefugnis Gebrauch machen durfte, ist wesentlich eine einfachrechtliche Frage, zu deren Beantwortung das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht berufen ist, solange nicht die Schwelle einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts überschritten ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 75, 302 ).
  • BGH, 22.05.1984 - III ZR 18/83

    Vorrang der Belange einer land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09
    Eine Schätzung ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung unzulässig, wenn sie mangels greifbarer Anhaltspunkte "völlig in der Luft hinge" (vgl. BGHZ 91, 243 ).
  • LG Berlin, 08.06.1995 - 20 O 67/95

    Vertragsstrafe; Verwirkt; Zuwiderhandlung; Treu und Glauben; Reduzierung;

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09
    Zivilgerichte gehen davon aus, dass auch bei einem Verstoß gegen § 22 KUG durch ungenehmigte Verbreitung eines Bildes der Schaden beziehungsweise Wertersatz mithilfe der Lizenzanalogie ermittelt werden kann (vgl. LG Berlin, Urteil vom 8. Juni 1995 - 20 O 67/95 -, NJW 1996, S. 1142 ; LG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2006 - 324 O 381/06 -, GRUR 2007, S. 143 ).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09
    Ob allerdings der Sachvortrag sowie die Informationen und Kenntnisse des Gerichts überhaupt dazu nötigten, den angebotenen Beweis zu erheben, oder ob nicht das Gericht ohne Unterstützung durch einen Sachverständigen von seiner Schätzungsbefugnis Gebrauch machen durfte, ist wesentlich eine einfachrechtliche Frage, zu deren Beantwortung das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich nicht berufen ist, solange nicht die Schwelle einer Verletzung spezifischen Verfassungsrechts überschritten ist (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 60, 305 ; 74, 228 ; 75, 302 ).
  • BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54

    Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09
    Dabei wird die fiktive Lizenzgebühr in Analogie zur Höhe der angemessenen Vergütung bestimmt, die im Falle eines Vertragsabschlusses zu den üblichen Bedingungen zu zahlen gewesen wäre (vgl. BGHZ 20, 345 "Paul Dahlke"; 77, 16 "Tolbutamid"; BGH, Urteil vom 14. April 1992 - VI ZR 285/91 -, GRUR 1992, S. 557 ; BGH, NJW 2006, S. 615 ; ausführlich Nordemann, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 10. Aufl. 2008, § 97 UrhG Rn. 86 ff. m.w.N.).
  • LG Hamburg, 27.10.2006 - 324 O 381/06

    200.000 fiktive Lizenz für Joschka Fischer

    Auszug aus BVerfG, 05.03.2009 - 1 BvR 127/09
    Zivilgerichte gehen davon aus, dass auch bei einem Verstoß gegen § 22 KUG durch ungenehmigte Verbreitung eines Bildes der Schaden beziehungsweise Wertersatz mithilfe der Lizenzanalogie ermittelt werden kann (vgl. LG Berlin, Urteil vom 8. Juni 1995 - 20 O 67/95 -, NJW 1996, S. 1142 ; LG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2006 - 324 O 381/06 -, GRUR 2007, S. 143 ).
  • BGH, 06.03.1980 - X ZR 49/78

    Tolbutamid

  • OLG München, 17.01.2003 - 21 U 2664/01

    Angemessene Lizenzgebühr für Werbung mit der Figur "Blauer Engel"

  • BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91

    Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

  • BVerfG, 11.07.1984 - 1 BvR 1269/83

    Rechtliches Gehör bei Versagung der Ersatzzustellung

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 120/19

    Unzulässige Nutzung eines Prominentenbildes als "Klickköder"

    Nicht anders als im Fall einer als Schadensersatz zu zahlenden fiktiven Lizenzgebühr ist deren Höhe auch im Rahmen eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs vom Tatgericht gemäß § 287 Abs. 2 ZPO zu schätzen (vgl. BVerfG, GRUR-RR 2009, 375 Rn. 22).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 207/19

    Rechtmäßigkeit der Bildnis- und Namensnutzung für ein "Urlaubslotto"

    aa) Nicht anders als im Fall einer als Schadensersatz zu zahlenden fiktiven Lizenzgebühr ist deren Höhe auch im Rahmen eines bereicherungsrechtlichen Anspruchs vom Tatgericht gemäß § 287 Abs. 2 ZPO zu schätzen (vgl. BVerfG, GRUR-RR 2009, 375 Rn. 22).
  • OLG Köln, 28.05.2019 - 15 U 160/18

    Unzulässiger Klickköder ("Clickbaiting") - Fernsehzeitschrift darf nicht grundlos

    Dabei sind alle tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere der Bekanntheitsgrad und der Sympathie-/Imagewert/Marktwert des Abgebildeten, die Auflagenstärke und Verbreitung, die Art und Gestaltung der Veröffentlichung sowie ihre Werbewirkung und ihr Aufmerksamkeitswert, aber auch die Art und Weise der Gestaltung der Veröffentlichung und die Rolle, die dem Betroffenen (etwa als Testimonial) zugeschrieben wird, ob der Betroffene für andere Werbeauftritte faktisch "gesperrt" wird usw. (vgl. etwa nur BVerfG v. 05.03.2009 - 1 BvR 127/09, juris Rn. 23; BGH v. 31.05.2012 - I ZR 234/10, GRUR 2013, 196 - F Rn. 43; v. 14.04.1992 - VI ZR 285/91, GRUR 1992, 557, 558 - R; Senat v. 11.08.2015 - 15 U 26/15, BeckRS 2016, 18841 Rn. 16 f.; Überblick bei Wanckel , in: Paschke u.a., a.a.O., 42. Abschn. Rn. 52 m.w.N.; für Abstellen auf abzuschöpfenden Nutzungswert indes Etting , Bereicherungsausgleich und Lizenzanalogie bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Diss.
  • OLG Düsseldorf, 21.08.2015 - 16 U 152/14

    Voraussetzungen einer Entschädigung in Geld wegen unzulässiger oder unrichtiger

    Zu diesen vermögenswerten Rechten zählen auch die vermögensrechtlichen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. BGH, Urt. v. 01.12.1999 - I ZR 49/97, Juris, Rn. 52 ff.; BGH, Urt. v. 24.03.2011 - IX ZR 180/11, Rn. 37 ff.), dessen ideelle Bestandteile durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützt werden (BVerfG, Beschl. v. 05.03.2009 - 1 BvR 127/09, Juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.02.2011 - 15 U 133/10

    Zulässige Bildniswerbung trotz fehlender Einwilligung

    Im Übrigen habe auch das BVerfG die vermögensrechtlichen Teile des Rechts am eigenen Bild als verfassungsrechtlich geschützt angesehen (BVerfG GRUR-RR 2009, 375).

    Das BVerfG (GRUR-RR 2009, 375, 376) deutet an, dass hier der Schutzbereich des Art. 14 GG auch für die vermögensrechtlichen Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eröffnet sein könnte.

    Die Bemessung der Lizenzgebühr erfolgt bei bestehender hinreichender tatsächliche Anhaltspunkte nach Bekanntheit und der Sympathie-/Imagewert des Abgebildeten, der Aufmerksamkeitswert, der Verbreitungsgrad der Werbung und der Rolle, die dem Abgebildeten in der Werbung zugeschrieben wird (BVerfG GRUR-RR 2009, 375, 377; LG Hamburg AfP 2006, 585, 586).

  • OLG Köln, 08.11.2022 - 15 U 142/22
    Wesentliche Faktoren der Bemessung sind anerkanntermaßen die Bekanntheit und der Sympathie-/Imagewert des Abgebildeten, der Aufmerksamkeitswert, die Wirkung, der Verbreitungsgrad der Werbung und die Rolle, die dem Abgebildeten in der Werbung zugeschrieben wird, aber auch noch - je nach Einzelfall - noch andere Fragen/Faktoren wie etwa diejenige nach einer nur einmaligen Nutzung/Verwendung und jedenfalls auch nach der Art und Weise der konkreten kommerziellen Ausnutzung des Verletzten im konkreten Fall und der Werbewirkung der Veröffentlichung (st. Rspr., vgl. etwa nur BGH v. 21.01.2021 - I ZR 207/19, GRUR-RS 2021, 548 Rn. 76; v. 21.01.2021 - I ZR 120/19, GRUR 2021, 636 Rn. 59 und BVerfG v. 05.03.2009 - 1 BvR 127/09, GRUR-RR 2009, 375 Rn. 15, 20 ff. - Fiktive Lizenzgebühr sowie zu den Faktoren auch etwa Wanckel , in: Paschke u.a., Hamburger Kommentar Gesamtes MedienR, 4. Aufl. 2021, 42.

    Das Gericht darf zudem auch nicht unter Anmaßung einer nicht vorhandenen Sachkunde auf fundierte Feststellungen zu einer zentralen Frage des Rechtsstreits verzichten (st. Rspr., vgl. zu Lizenzanalogien etwa nur BVerfG v. 05.03.2009 - 1 BvR 127/09, GRUR-RR 2009, 375 Rn. 21 - Fiktive Lizenzgebühr; BGH v. 18.06.2020 - I ZR 93/19, GRUR 2020, 990 Rn. 34, 37, 41 m.w.Richter).

    Dass das Landgericht auf Art und Weise der kommerziellen Ausnutzung abgestellt und die nur einmalige Nutzung - in Abgrenzung zu längerfristigen Testimonial-Webeverträgen wie etwa bei der V.-Vereinbarung - herausgestellt hat, ist auch für den Senat überzeugend (siehe auch OLG Koblenz v. 07.01.2009 - 4 U 724/08, n.v. als Vorinstanz zu BVerfG v. 05.03.2009 - 1 BvR 127/09, GRUR-RR 2009, 375 Rn. 15, 20 ff. - Fiktive Lizenzgebühr).

  • OLG Köln, 26.04.2023 - 15 U 24/23
    Wesentliche Faktoren der Bemessung sind die Bekanntheit und der Sympathie-/Imagewert des Abgebildeten, der Aufmerksamkeitswert, die Wirkung, der Verbreitungsgrad der Werbung und die Rolle, die dem Abgebildeten in der Werbung zugeschrieben wird, aber auch noch - je nach Einzelfall - noch andere Fragen/Faktoren wie etwa diejenige nach einer nur einmaligen Nutzung/Verwendung und jedenfalls auch nach der Art und Weise der konkreten kommerziellen Ausnutzung des Verletzten im konkreten Fall und der Werbewirkung der Veröffentlichung (st. Rspr., vgl. etwa nur BGH v. 21.01.2021 - I ZR 207/19, GRUR-RS 2021, 548 Rn. 76; v. 21.01.2021 - I ZR 120/19, GRUR 2021, 636 Rn. 59 und BVerfG v. 05.03.2009 - 1 BvR 127/09, GRUR-RR 2009, 375 Rn. 15, 20 ff. - Fiktive Lizenzgebühr sowie Senat v. 08.11.2022 - 15 U 141/22 und 15 U 142/22, beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    Dabei wird man zudem weitere Abschläge wegen der hier gegebenen bloßen Aufmerksamkeitswerbung als am wenigsten intensive Werbeform machen (vgl. zur Bemessung erneut Senat v. 08.11.2022 - 15 U 141/22 und 15 U 142/22, beide zur Veröffentlichung bestimmt), zudem wegen der fehlenden Exklusivitätsbindung mit nur einmaliger Nutzung (siehe auch dazu Senat a.a.O. und OLG Koblenz v. 07.01.2009 - 4 U 724/08, n.v. als Vorinstanz zu BVerfG v. 05.03.2009 - 1 BvR 127/09, GRUR-RR 2009, 375 Rn. 15, 20 ff. - Fiktive Lizenzgebühr) und zusätzlich auch wegen des Double-Einsatzes allgemein (25% Abschlag nach OLG München v. 17.01.2003 - 21 U 2664/01, juris Rn. 20; Nichtannahme durch BVerfG v. 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04, BVerfGK 9, 83).

  • OLG Köln, 11.08.2015 - 15 U 26/15

    Höhe des Schadens bei Verletzung des Rechts am eigenen Bild

    Dabei sind alle tatsächlichen Umstände des konkreten Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere der Bekanntheitsgrad und der Sympathie-/Imagewert der Abgebildeten, die Auflagenstärke und Verbreitung der Werbeanzeige, die Art und Gestaltung der Anzeige sowie die Werbewirkung der Bildveröffentlichung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 5.3.2009 - 1 BvR 127/09, juris Rn. 23; BGH, Urt. v. 26.10.2006 - I ZR 182/04, "Rücktritt des Finanzministers", juris Rn. 12; OLG München, Urt. v. 17.1.2003 - 21 U 2664/01, juris Rn. 15).

    Die Zurückweisung des Beweisangebotes ist auch nicht ermessensfehlerhaft, weil ein Gutachten hier nicht erforderlich ist, um eine tatsächliche Grundlagen für die andernfalls "in der Luft hängende" Schätzung zu liefern oder weil das Gericht damit unter Anmaßung einer nicht vorhandenen Sachkunde auf fundierte Feststellungen zu einer zentralen Frage des Rechtsstreits verzichten würde (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 5.3.2009 - 1 BvR 127/09, juris Rn. 21).

  • OLG Köln, 04.05.2023 - 15 U 3/23

    Schadensersatzanspruch aus Art. 82 DSGVO kann auch eine fiktive Lizenzgebühr

    Wesentliche Faktoren der Bemessung sind dabei die Bekanntheit und der Sympathie-/Imagewert des Betroffenen, der Aufmerksamkeitswert, die Wirkung, der Verbreitungsgrad der Werbung und die Rolle, die dem Betroffenen in der Werbung zugeschrieben wird (vgl. BGH, Urt. v. 21.1.2021 - I ZR 207/19, GRUR-RS 2021, 548; BGH, Urt. v. 21.1.2021 - I ZR 120/19, GRUR 2021, 636; BVerfG, Beschl. v. 5.3.2009 - 1 BvR 127/09, GRUR-RR 2009, 375; Wanckel, in: Paschke u.a., Hamburger Kommentar Gesamtes MedienR, 4. Aufl. 2021, 42.

    Ist damit zwar nicht - wie oben ausgeführt - der Werbewert als solcher in Abrede zu stellen, da jedenfalls der Name des Klägers und sein berufliches Renommee das Publikum zum Kauf größerer Mengen Kaviars animieren sollen, muss aber bei der Höhe der zu schätzenden Vergütung berücksichtigt werden, dass die Stellung des Klägers als Spitzenkoch nicht auf ein bestimmtes Produkt bezogen wird und konkret auf dieses abfärben soll (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 5.3.2009 - 1 BvR 127/09, AfP 2009, 249 - Werbung für eine Dosensuppe mit dem Bild der Beschwerdeführerin).

  • BGH, 19.07.2011 - VI ZR 50/10

    Voraussetzungen für die Begründetheit einer Anhörungsrüge im Falle mangelnder

    Entgegen der Auffassung der Nichtzulassungsbeschwerde begründet insbesondere die unterlassene Vernehmung einzelner vom Kläger benannter Zeugen nicht die Verletzung seines Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1996 - IX ZR 233/95, BGHZ 133, 110, 113 f.; BVerfG, Beschluss vom 5. März 2009 - 1 BvR 127/09, AfP 2009, 249 Rn. 17 f.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 58/16
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht