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   OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09   

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OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09 (https://dejure.org/2009,620)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01.09.2009 - 6 W 47/09 (https://dejure.org/2009,620)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 01. September 2009 - 6 W 47/09 (https://dejure.org/2009,620)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung von Verkehrsdaten - Wird ein Film kurz nach seiner Veröffentlichung in voller Länge im Wege desFilesharing zum Download angeboten, hat eine solche Rechtsverletzung gewerbliches Ausmaß im Sinne von § 101 Abs. 1 UrhG.

  • damm-legal.de

    §§ 101 Abs. 2 und 9 UrhG; 96 Abs. 2 S. 1 TKG
    Filesharing - Zum gewerblichen Ausmaß der Rechtsverletzung

  • openjur.de

    § 101 UrhG; § 96 TKG

  • Telemedicus

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG

  • Telemedicus

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG

  • webshoprecht.de

    Zur Regelannahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • JurPC

    Einstweilige Verfügung zum Zwecke der Datensicherung; "gewerbliches Ausmaß" i.S.d. § 101 UrhG

  • aufrecht.de

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung im Auskunftsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Speicherung von Verkehrsdaten bis zum Abschluss des Verfahrens nach § 101 Abs. 9 Urhebergesetz (UrhG) aufgrund einstweiliger Anordnung; Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • webhosting-und-recht.de

    Speicherpflicht des Providers bei Filesharing von Filmen

  • info-it-recht.de

    Einstweilige Anordnung zur Datensicherung (gewerbliches Ausmaß i.S.d. § 101 UrhG)

  • Judicialis

    UrhG § 101 Abs. 2; ; UrhG § 101 Abs. 9; ; TKG § 96 Abs. 2 Satz 1

  • ra.de
  • stop-p2p-piracy.com PDF
  • kanzlei.biz

    IP-Adressen müssen auf Anordnung des Gerichts gespeichert werden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Speicherung von Verkehrsdaten bis zum Abschluss des Verfahrens nach § 101 Abs. 9 UrhG aufgrund einstweiliger Anordnung; Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ipweblog.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Speicherung von Internet-Verkehrsdaten bei Filesharing auf Zuruf

  • rechtmedial.de (Kurzinformation)

    Auskunft über IP-Adressen und gewerblicher Umfang

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Speicherung von Internet-Verkehrsdaten bei Filesharing auf Zuruf

Besprechungen u.ä.

  • internet-law.de (Kurzanmerkung)

    Zum gewerblichen Ausmaß beim Filesharing

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 379
  • MMR 2010, 419
  • MIR 2009, Dok. 190
  • K&R 2009, 731
  • ZUM 2009, 957
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09
    Einstweilige Anordnungen der Erstinstanz in FGG Verfahren sind mit der einfachen Beschwerde anfechtbar (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2009, 9; Bassenge/Roth, FGG/RPflG, 11. Aufl., § 19 Rz. 6).

    Dann nämlich steht der Fall mit Blick auf die Nutzungsintensität und damit auf die Schwere der Rechtsverletzung der unberechtigten Weitergabe an einen gewerblichen Zwischenhändler gleich, der die Vervielfältigung und weitere Distribution des Werks übernimmt (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2009, 9).

    Im Streitfall hat die Antragstellerin durch Vorlage des Gutachtens gemäß Anlage Ast 3 und der weiteren Unterlagen dargelegt, dass die zur Aufdeckung eingesetzte Software zuverlässig arbeitet, die Software ordnungsgemäß in Betrieb gesetzt worden ist und zum Auffinden der in der einstweiligen Anordnung genannten IP Adressen zu den genannten Zeitpunkten geführt hat (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2009, 9).

  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09
    Dementsprechend wird vielfach - der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages (BT-Drucksache 16/8783, S. 50) folgend - eine für ein gewerbliches Ausmaß hinreichende Schwere der Rechtsverletzung angenommen, wenn eine besonders umfangreiche Datei, etwa ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder ein Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird (so - mit Abweichungen im Detail - OLG Köln a.a.O. sowie MMR 2009, 334; OLG Frankfurt a.a.O.; LG Frankfurt GRUR-RR 2009, 15; LG Hamburg a.a.O.).

    Entscheidend, aber auch ausreichend ist es, dass die Rechtsverletzung ein Ausmaß aufweist, wie dies üblicherweise mit einer auf einem gewerblichen Handeln beruhenden Rechtsverletzung verbunden ist (OLG Köln MMR 2009, 334).

    Er muss daher nicht zwingend mit dem im sonstigen nationalen Recht verwendeten Begriff "gewerblich" übereinstimmen, sondern umschreibt eine besondere, einer gewerblichen Nutzung gleichkommende Intensität der Rechtsverletzung (vgl. auch OLG Köln MMR 2009, 334).

  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09
    aa) Jedenfalls bei der dynamischen IP Adresse, deren Verknüpfung mit Zeitangaben und Bestandsdaten (Name und Anschrift des Kunden) zur Erteilung der Auskunft erforderlich ist, handelt es sich nach ganz herrschender Auffassung in der zivilrechtlichen Rechtsprechung und Literatur um Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLGR Karlsruhe 2009, 411; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 12 und 68; LG Hamburg MMR 2009, 570; LG Frankenthal CR 2008, 666; Czychowski/Nordemann NJW 2008, 3095, 3096).

    Andere Gerichte haben diese Auslegung verworfen und in Filesharing Fällen, wo ja vor der Auswertung der Verkehrsdaten denknotwendig stets nur ein einzelner Download betrachtet werden kann, die Annahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß verneint (so OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 12; Beschl. v. 02.02.2009, 3 W 195/08, zitiert nach juris; OLGR Oldenburg 2009, 109).

  • LG Hamburg, 11.03.2009 - 308 O 75/09

    Speicherpflicht für IP-Adressen "auf Zuruf"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09
    aa) Jedenfalls bei der dynamischen IP Adresse, deren Verknüpfung mit Zeitangaben und Bestandsdaten (Name und Anschrift des Kunden) zur Erteilung der Auskunft erforderlich ist, handelt es sich nach ganz herrschender Auffassung in der zivilrechtlichen Rechtsprechung und Literatur um Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLGR Karlsruhe 2009, 411; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 12 und 68; LG Hamburg MMR 2009, 570; LG Frankenthal CR 2008, 666; Czychowski/Nordemann NJW 2008, 3095, 3096).

    Über die Anordnung, Verkehrsdaten, die nach §§ 96 ff. TKG gespeichert worden sind, für die Dauer des Verfahrens nicht zu löschen, besagt das nichts (so auch LG Hamburg MMR 2009, 570).

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2009 - 6 W 4/09

    Gebühren für mehrere Auskunftsersuche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09
    Da das Beschwerdeverfahren nur die einstweilige Anordnung betrifft und die Verkehrsdaten für die Verfolgung von Verletzungen bezüglich ein und desselben Werk benötigt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 15.01.2009, Az. 6 W 4/09, veröffentlicht in juris), erschien die Festsetzung des Gegenstandswerts auf EUR 1.500,00 angemessen.
  • OLG Frankfurt, 12.05.2009 - 11 W 21/09

    Zur Reichweite von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09
    Für das vorliegende Verfahren gelten auch nach dem Inkrafttreten des FamFG die Vorschriften des FGG weiter (vgl. § 101 Abs. 9 S. 4 UrhG i.V.m. Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG ReformG; OLG Frankfurt MMR 2009, 542).
  • OLG Zweibrücken, 02.02.2009 - 3 W 195/08

    Drittauskunftsanspruch bei Urheberrechtsverletzung: Merkmal des "gewerblichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09
    Andere Gerichte haben diese Auslegung verworfen und in Filesharing Fällen, wo ja vor der Auswertung der Verkehrsdaten denknotwendig stets nur ein einzelner Download betrachtet werden kann, die Annahme einer Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß verneint (so OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 12; Beschl. v. 02.02.2009, 3 W 195/08, zitiert nach juris; OLGR Oldenburg 2009, 109).
  • LG Frankfurt/Main, 18.09.2008 - 6 O 534/08

    Gewerbliche Urheberrechtsverletzung bei einem Musik-Album

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09
    Dementsprechend wird vielfach - der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses des Bundestages (BT-Drucksache 16/8783, S. 50) folgend - eine für ein gewerbliches Ausmaß hinreichende Schwere der Rechtsverletzung angenommen, wenn eine besonders umfangreiche Datei, etwa ein vollständiger Kinofilm oder ein Musikalbum oder ein Hörbuch, vor oder unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Deutschland widerrechtlich im Internet öffentlich zugänglich gemacht wird (so - mit Abweichungen im Detail - OLG Köln a.a.O. sowie MMR 2009, 334; OLG Frankfurt a.a.O.; LG Frankfurt GRUR-RR 2009, 15; LG Hamburg a.a.O.).
  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09
    Das ergibt sich schon aus § 113b S. 1 TKG, wonach die Daten nur für die Übermittlung an Behörden zu Zwecken der Strafverfolgung, zur Abwehr erheblicher Gefahren für die öffentliche Sicherheit und zur Erfüllung von Aufgaben des Verfassungsschutzes, des Bundesnachrichtendienstes und des Militärischen Abschirmdienstes verwendet werden dürfen; die Anwendung der Vorschrift wird durch die wiederholt verlängerte einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 121, 1 und Folgeanordnungen) weiter eingeschränkt.
  • LG Frankenthal, 21.05.2008 - 6 O 156/08

    Zivilrechtliches Verwertungsverbot für Providerauskunft bei dynamischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09
    aa) Jedenfalls bei der dynamischen IP Adresse, deren Verknüpfung mit Zeitangaben und Bestandsdaten (Name und Anschrift des Kunden) zur Erteilung der Auskunft erforderlich ist, handelt es sich nach ganz herrschender Auffassung in der zivilrechtlichen Rechtsprechung und Literatur um Verkehrsdaten im Sinne des § 3 Nr. 30 TKG (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLGR Karlsruhe 2009, 411; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 12 und 68; LG Hamburg MMR 2009, 570; LG Frankenthal CR 2008, 666; Czychowski/Nordemann NJW 2008, 3095, 3096).
  • EuGH, 29.01.2008 - C-275/06

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DEN SCHUTZ DER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS IN

  • EuGH, 19.02.2009 - C-557/07

    LSG-Gesellschaft zur Wahrnehmung von Leistungsschutzrechten - Art. 104 § 3 der

  • OLG Karlsruhe, 04.12.2008 - 4 U 86/07

    Verwertbarkeit der Auskunft eines Internet-Providers über die Zuordnung

  • BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06

    Beschlagnahme von E-Mails

  • OLG Oldenburg, 01.12.2008 - 1 W 76/08

    Kein Auskunftsanspruch wegen einmaligen Anbietens eines neu erschienenen

  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 80/11

    Alles kann besser werden

    Es kann daher offenbleiben, ob das unbefugte Einstellen eines einzigen urheberrechtlich geschützten Werks in eine Online-Tauschbörse - wie das Beschwerdegericht im vorliegenden und in anderen Verfahren (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 85 f.; GRUR-RR 2011, 87 f.; GRUR-RR 2012, 70 f.) angenommen hat - nur unter besonderen Umständen (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 296, 297 f.) oder grundsätzlich ohne weiteres (OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69 f.; LG München, ZUM 2011, 762, 767 ff.) als eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß anzusehen ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 381 f.; OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 240; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897 f.).
  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 58/16

    Sicherung der Drittauskunft - Urheberrechtsverletzung durch Filesharing im

    In der Instanzrechtsprechung ist ein solcher Anspruch teilweise nach den Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit behandelt worden (OLG Köln, GRUR-RR 2009, 9, 11; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379; OLG Hamm, MMR 2011, 193, 194; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2013, 208) und teilweise ist über diese Ansprüche im Verfahren der einstweiligen Verfügung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung entschieden worden (OLG Hamburg, MMR 2010, 338; OLG Düsseldorf, MMR 2011, 546; für einen Anspruch auf Aufrechterhaltung von Verkehrsdaten für zukünftige Verletzungsfälle: OLG Frankfurt, MMR 2010, 62, 63; MMR 2010, 109; OLG München, MMR 2012, 764).

    b) Der an der Verletzung des Urheberrechts oder eines anderen nach dem Urheberrechtsgesetz geschützten Rechts nicht beteiligte Dritte ist in Fällen offensichtlicher Rechtsverletzung oder in Fällen, in denen der Verletzte gegen den Verletzer Klage erhoben hat, nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG nicht nur zur Auskunftserteilung verpflichtet, sondern auch zum Unterlassen der Löschung von bei ihm vorhandenen Daten, die die Auskunftserteilung erst ermöglichen (OLG Köln GRUR-RR 2009, 9, 10; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 380; OLG Hamburg, MMR 2010, 338, 339; aA OLG Frankfurt, GRUR-RR 2010, 91 f.; vgl. hierzu Wimmers in Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 5. Aufl., § 101 UrhG Rn. 112; Dreier in Dreier/Schulze, UrhG, 5. Aufl. § 101 Rn. 37).

    Dem mit der Richtlinie verfolgten Ziel der Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums liefe es zuwider, wenn es im freien Belieben des aufgrund von Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 2004/48/EG nach § 101 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 UrhG zur Auskunft verpflichteten Dritten stünde, in Kenntnis einer möglichen Rechtsverletzung die Auskunftserteilung unmöglich zu machen und damit den Anspruch des Rechtsinhabers gegen den Verletzer zu vereiteln (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2009, 9, 11; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 380; OLG Hamburg, MMR 2010, 338, 339; Reber in Ahlberg/Götting, BeckOK UrhR, 16. Edition, Stand: 1. April 2017, § 101 Rn. 8; aA OLG Frankfurt, MMR 2010, 62, 63; Braun in Beck'scher TKG-Kommentar, 4. Aufl., § 96 Rn. 17).

  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    Das Vorgehen im Rahmen einer einstweiligen Verfügung ist zur Durchsetzung des streitgegenständlichen Anspruchs als Sicherungsmaßnahme zulässig, gerade weil ansonsten der durchzusetzende Anspruch ins Leere geht (ähnlich für einstweilige Anordnung: OLG Köln GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 379, 380 - Datensicherung zur Auskunftserteilung; ablehnend: OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.11.09,11 W 41/09- zitiert nach juris, OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.06.09, 3 W 471/09).

    Nach der Gegenansicht ist neben der Anzahl der Rechtsverletzungen auch auf ihre Schwere abzustellen, die etwa dann in hinreichendem Maße gegeben sein könne , wenn besonders umfangreiche Dateien, wie etwa ein vollständiges Musikalbum, vor oder unmittelbar nach der Veröffentlichung in Deutschland im Internet zugänglich gemacht würden (OLG Köln, a.a.O., S. 11; OLG Frankfurt GRUR-RR 2009, 15 f. - Drittauskunft; ähnlich OLG Frankfurt für eine vollständige Film-DVD 3 Monate nach Erstveröffentlichung: GRUR-RR 2009, 296, 297; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 379, 381 - Datensicherung zur Auskunftserteilung).

    Vor diesem Hintergrund ist es für den Rechteinhaber faktisch unmöglich, ein über den festgestellten Kommunikationsvorgang hinaus gehendes " gewerbliches Ausmaß" im handels- bzw. strafrechtlichen Sinne im Vorwege als Anspruchsvoraussetzung von § 101 Abs. 2 UrhG jemals erfolgreich darlegen zu können (so auch: OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 379, 382 - Datensicherung zur Auskunftserteilung).

    S. des § 3 Nr. 30 TKG handelt (vgl. OLG Köln a.a.O. S. 9 - Ganz anders; OLG Karlsruhe MMR 2009, 412, 411; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 379, 380 - Datensicherung zur Auskunftserteilung; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 12 - Internet-Tauschbörse; OLG Zweibrücken GRUR-RR 2009, 377, 378 - Erheblicher Marktwert; LG Hamburg MMR 2009, 570; LG Frankenthal MMR 2008, 687; Czychowski/Nordemann NJW 2008, 3095, 3096).

    Auf der Grundlage dieser Bestimmung ist eine Vorhaltung der Daten über das Ende der Verbindung hinaus zulässig - und bei einem ausdrücklichen Verlangen des verletzten Rechteinhabers auch geboten (OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 379, 380 - Datensicherung zur Auskunftserteilung).

    e) Soweit sich die Antragsgegnerin weiter auf die Verletzung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme gem. Artikel 2 Abs. 1 i.V.m. Artikel 1 Abs. 1 GG beruft und ferner auf das Recht zur informationellen Selbstbestimmung, geht der Senat angesichts der Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 16.06.2009 (BVerfG NJW 2009, 2431, 2433) davon aus, dass diese Grundrechte nur subsidiär gegenüber Artikel 10 GG vor Eingriffen in informationstechnische Systeme schützen (vgl. BVerfGE NJW 2009, 2431, so auch OLG Karlsruhe GRUR-RR 09, 379, 380 - Datensicherung zur Auskunftserteilung m.w.N.).

    Sie muss sich deshalb personell in die Lage versetzen, zumindest im Rahmen zwingender gesetzlicher Vorschriften hiergegen auch wirkungsvoll vorgehen zu können (so auch OLG Karlsruhe GRUR-RR 09, 379, 382 - Datensicherung zur Auskunftserteilung).

  • OLG Köln, 05.10.2010 - 6 W 82/10

    Beschwerderecht des Anschlussinhabers im Auskunftsverfahren bei illegalem

    Das Anbieten irgendeiner Datei in einer Internet-Tauschbörse genügt für sich allein nicht, obwohl es ein Handeln um wirtschaftlicher Vorteile willen indiziert; vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob entweder ein besonders wertvolles Werk (vgl. Senatsbeschluss vom 3.11.2008 - 6 W 136/08, bei juris) oder eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wurde (Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
  • OLG Frankfurt, 16.06.2010 - 13 U 105/07

    Kein Anspruch gegen den Provider auf sofortige Löschung von IP-Adressen

    Dies darf inzwischen auch als allgemein anerkannt bezeichnet werden (vgl.: EuGH in GRUR 2009, 579; OGH Wien in NJOZ 2010, 675; OLG Karlsruhe in MMR 2009, 412 sowie in GRUR-RR 2009, 379; OLG Köln in GRUR-RR 2009, 9; OLG Zweibrücken in GRUR-RR 2009, 12; Hanseat. OLG Hamburg, Urteil vom 17.02.2010 zum Aktz. 5 U 60/09, veröffentlich in juris, Das Rechtsportal; LG Frankenthal in MMR 2008, 687; LG München in MMR 2010, 111 m. w. N.; Landgericht Hamburg in MMR 2009, 570; die als Blatt 384 ff zu den Akten genommene Stellungnahme des Bundesbeauftragten für Datenschutz vom 7.04.2005; vgl. ferner Nr. 15 der Erwägungen sowie Art. 2 b und Art. 6 der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlamentes und Rates vom 12.07.2002; Lünenbürger in TKG-Kommentar von Scheuerle und Mayen, 2. Auflage, 2008, § 3 TKG, Rd. 81; Gramlich in Manssen, Telekommunikations- und Multimediarecht, lose Blattsammlung, Stand 6/2007, § 96 TKG, Rd. 30).
  • OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10

    Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

    Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
  • BGH, 19.04.2012 - I ZB 77/11

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen den Internetprovider bei

    Es kann daher offenbleiben, ob das unbefugte Einstellen eines einzigen urheberrechtlich geschützten Werks in eine Online-Tauschbörse - wie das Beschwerdegericht im vorliegenden und in anderen Verfahren (OLG Köln, GRUR-RR 2011, 85 f.; GRUR-RR 2011, 87 f.; GRUR-RR 2012, 70 f.) angenommen hat - nur unter besonderen Umständen (OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12, 13; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188, 189; OLG Frankfurt a.M., GRUR-RR 2009, 296, 297 f.) oder grundsätzlich ohne weiteres (OLG München, GRUR-RR 2012, 68, 69 f.; LG München, ZUM 2011, 762, 767 ff.) als eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß anzusehen ist (vgl. auch OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 381 f.; OLG Schleswig GRUR-RR 2010, 240; OLG Hamburg, ZUM 2010, 893, 897 f.).
  • LG Köln, 05.05.2010 - 28 O 826/09

    Der Rechteinhaber eines Werkes hat nur zum Teil einen Auskunftsanspruch gegen den

    Damit wird der Eingriff in den auch europarechtlich gewährleisteten Schutz personenbezogener Daten so gering wie möglich gehalten (so auch OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09, GRUR-RR 2009, 379).

    Das OLG Karlsruhe (01.09.2009, a. a. O.) hat zu der Frage der Verfassungsgemäßheit ausgeführt: "Die Anordnung der Speicherung der Verkehrsdaten stellt einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 Abs. 1 GG dar (vgl. BT-Dr 16/5048, S. 39), das gegenüber dem aus Artikel 2 Absatz 1, GG Artikel 1 GG Artikel 1 Absatz 1 GG folgenden Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung die speziellere Norm ist (vgl. BVerfG, NJW 2009, NJW Jahr 2009 Seite 2431).

  • LG München I, 12.07.2011 - 7 O 1310/11

    Gestattungsanordnung zur Bekanntgabe von Internetanschlussinhabern: Gewerbliches

    Vor diesem Hintergrund ist es für den Rechteinhaber faktisch unmöglich, ein über den festgestellten Kommunikationsvorgang hinaus gehendes "gewerbliches Ausmaß" im handels- bzw. strafrechtlichen Sinne im Vorwege als Anspruchsvoraussetzung von § 101 Abs. 2 UrhG jemals erfolgreich darlegen zu können (so auch: OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379, 382 -Datensicherung zur Auskunftserteilung).
  • OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
  • FG München, 08.04.2011 - 1 K 3669/09

    Aktivierung von Forderungen aus Verträgen über die Einräumung von

  • OLG Zweibrücken, 21.09.2009 - 4 W 45/09

    Amtsermittlungsgrundsatz bei urheberrechtlichen Auskunftsverfahren

  • OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10

    Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten

  • OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG

  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10

    Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß

  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Hamm, 18.05.2010 - 4 W 40/10
  • OLG München, 14.02.2011 - 6 W 1900/10

    Urheberrechtsverletzung in Internet-Tauschbörse: Erhöhung des

  • OLG München, 14.02.2011 - 6 W 1906/10

    Gestattungsverfahren betreffend einen Auskunftsanspruch gegen den

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