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Rechtsprechung
   OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1561
OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08 (https://dejure.org/2009,1561)
OLG München, Entscheidung vom 02.07.2009 - U (K) 4842/08 (https://dejure.org/2009,1561)
OLG München, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - U (K) 4842/08 (https://dejure.org/2009,1561)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    § 1; 2 Abs. 1, Abs. 3 S. 1 GWB; Art. 81 Abs. 1, 3 EGV; Art. 2 Abs. 1 Vertikal-VO
    Der Vertrieb von Waren über Auktionsplattformen im Internet darf verboten werden

  • openjur.de

    Wettbewerbsbeschränkung: Untersagung des Weitervertriebs von Waren eines Sportartikelherstellers durch Händlerkunden über Internet-Auktionsplattformen

  • Telemedicus

    Keine Beschränkung des Kundenkreises durch Online-Vertriebsverbot

  • Telemedicus

    Keine Beschränkung des Kundenkreises durch Online-Vertriebsverbot

  • webshoprecht.de

    Zur Zulässigkeit eines vertikalen Vertriebsverbots für Internetverkäufe

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vertriebsverbot über Internet-Auktionsplattformen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Untersagung des Weitervertriebs von Waren über Internet-Auktionsplattformen

  • kanzlei.biz

    Verbot des Warenvertriebs für Händler über Auktionsplattform zulässig

  • Betriebs-Berater

    Zur Kundenkreisbeschränkung nach der Vertikal-GVO durch Ausschluss des Vertriebs über Internet-Auktionsplattformen

  • Judicialis

    EG Art. 81 Abs. 1; ; GWB § 1; ; VO (EG) Nr. 2790/1999 Art. 4 lit. b)

  • streifler.de

    Kartellrechtliche Zulässigkeit des Weitervertriebsverbots über Auktionsplattformen

  • uni-oldenburg.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Untersagung des Weitervertriebs von Waren über Internet-Auktionsplattformen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Weitervertrieb über Internet-Auktionsplattform kann untersagt werden

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Kundenkreisbeschränkung nach der Vertikal-GVO durch Ausschluss des Vertriebs über Internet-Auktionsplattformen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Lieferant kann Händlern Weiterverkauf über eBay untersagen

  • juracontent.de PDF, S. 12 (Rechtsprechungsübersicht)

    EBay & Recht - Rechtsprechungsübersicht zum Jahr 2009 (RA Dr. Uwe Schlömer und RA Jörg Dittrich; K&R 2010, 148)

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Verbot des Verkaufs von Markenprodukten über Internet-Auktionsplattformen ist zulässig

Besprechungen u.ä. (2)

  • uni-oldenburg.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Zulässige Unterbindung des Vertriebs von Produkten über Internet-Auktionsplattformen

  • kartellblog.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Bußgeld wegen Beschränkung des Internethandels und Preis”pflege”

Sonstiges

  • 123recht.net (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Bald keine Adidas-Produkte mehr auf eBay oder Amazon? // Das Unternehmen Adidas hat angekündigt, seinen Händlern in Zukunft den Verkauf über Plattformen wie ebay oder amazon zu untersagen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 394
  • MMR 2010, 35
  • BB 2009, 2561
  • K&R 2009, 729
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08
    bb) Ein auf Erstbegehungsgefahr gestützter vorbeugender Unterlassungsanspruch bestünde nur, wenn ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden wären, dass die Beklagte sich in naher Zukunft rechtswidrig verhalten werde (vgl. BGH GRUR 2008, 912 - Metrosex Tz. 17 m. w. N.).
  • LG München I, 24.06.2008 - 33 O 22144/07

    Kartellrecht: Formularmäßiges Verbot des Vertriebs von Waren über

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08
    Mit Urteil vom 24. Juni 2008 - 33 O 22144/07 - (juris), auf dessen tatsächliche Feststellungen ergänzend Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Klage abgewiesen.
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 33/04

    Probeabonnement

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08
    Die Klagebefugnis der Klägerin ergibt sich aus § 33 Abs. 2 GWB; eine Befugnis zur Geltendmachung lauterkeitsrechtlicher Ansprüche unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs (§ 4 Nr. 11 UWG i. V. m. Art. 81 Abs. 1 EG oder § 1 GWB) kommt daneben nicht in Betracht (vgl. BGH GRUR 2006, 773 - Probeabonnement Tz. 13 - 16).
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 2/02

    "Depotkosmetik im Internet"; Ausschluss von Internet-Händlern von der Belieferung

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08
    Damit stellt der vollständige Ausschluss von Internetverkäufen eine nach Art. 4 lit. b) Vertikal-VO unzulässige Kernbeschränkung dar (vgl. BGH GRUR 2004, 351 [352] - Depotkosmetik im Internet; Nolte in: Langen/Bunte, Kommentar zum deutschen und europäischen Kartellrecht, Band 2, 10. Aufl. 2006, Art. 81 Rz. 601; Baron in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff, Kartellrecht, Band 1 - Europäisches Recht, 2005, GVO-Vertikal Rz. 191; vgl. auch Leitlinien der Kommission Tz. 51).
  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus OLG München, 02.07.2009 - U (K) 4842/08
    Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO) und auch die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO liegen nicht vor (vgl. dazu BGH NJW 2003, 65 ff.).
  • OLG Frankfurt, 19.04.2016 - 11 U 96/14

    Vorlagebeschluss zur kartellrechtlichen Zulässigkeit von selektiven

    Die (potentiellen) Kunden solcher Plattformen können ohne Weiteres auch über andere Internetvertriebsformen erreicht werden (vgl. OLG München, Urteil vom 2.7.2009, U (K) 4842/08).
  • KG, 19.09.2013 - 2 U 8/09

    Zulässigkeit von Online-Vertriebsbeschränkungen

    Das OLG München hatte in Übereinstimmung mit der Vorinstanz die Einordnung des Absatzverbotes über "eBay" als Kernbeschränkung daran scheitern lassen, dass sich innerhalb der Interneteinkäufer eine Gruppe von Kunden, die ihre Ware über Internet-Auktionsplattformen erwerben, nicht sachgerecht abgrenzen lasse (vgl. OLG München, a.a.O., S. 395; zustimmend Frank Immenga, K & R, 2010, 24 ff (27); Zweifel bei Kuntze-Kaufhold, EWiR 2010, 361 f (362)).
  • OLG Schleswig, 05.06.2014 - 16 U (Kart) 154/13

    Kein Verbot des Online-Vertriebs - selektives Vertriebssystem

    Dass im Übrigen, wie namentlich das OLG München (GRUR-RR 2009, 394, Rn. 33 bei juris) anführt, sich Internet-Auktionsplattformen an die Gesamtheit aller Internetnutzer richten, und daher die Kunden solcher Plattformen auch über andere Internet-Vertriebsformen erreicht werden können , kann die Zulässigkeit der Vertriebsbeschränkung nicht rechtfertigen.
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,10759
LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08 (https://dejure.org/2009,10759)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2009 - 312 O 668/08 (https://dejure.org/2009,10759)
LG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2009 - 312 O 668/08 (https://dejure.org/2009,10759)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • kanzlei.biz

    Erstbegehungsgefahr schon bei Einreichung der Markenanmeldung

  • kanzlei.biz

    Erstbegehungsgefahr schon bei Einreichung der Markenanmeldung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    "Solarscout24" darf nicht als Marke für Solaranlagen verwendet werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr zwischen "Solarscout24" und "-scout24"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Scout24 vs. solarscout24 - Verwechslungsgefahr und Markenrechtsverletzung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 394 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BPatG, 16.08.2006 - 26 W (pat) 81/02
    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    Auch wenn diesem Wortzusatz aufgrund seiner beschreibenden Eigenschaft für Solarenergie für sich gesehen eine Schutzfähigkeit kaum zugebilligt werden kann, können doch auch schutzunfähige oder kennzeichnungsschwache Elemente den Gesamteindruck einer Marke mitbestimmen und sind darum bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr nicht von vornherein unberücksichtigt zu lassen (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.07.2006, Az. 26 W (pat) 28/04 - Qualitäts- ... s/ ... y ; Beschluss vom 16.08.2006, Az. 26 W (pat) 81/02 - Mobi.../... 24 ).

    Bei der Annahme einer Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens ist grundsätzlich Zurückhaltung geboten (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.07.2006, Az. 26 W (pat) 28/04 - Qualitäts- ... s/ ... y ; Beschluss vom 16.08.2006, Az. 26 W (pat) 81/02 - Mobi.../... 24 ).

    In diesem Sinne ist auch das Bundespatentgericht in seinen zuletzt zu "..."-Marken der Klägerin ergangenen Entscheidungen vom Bestehen einer Zeichenserie ausgegangen (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.07.2006, Az. 26 W (pat) 28/04 - Qualitäts- ... s/ ... y ; Beschluss vom 16.08.2006, Az. 26 W (pat) 81/02 - Mobi.../ ...) .

  • BPatG, 12.07.2006 - 26 W (pat) 28/04
    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    Auch wenn diesem Wortzusatz aufgrund seiner beschreibenden Eigenschaft für Solarenergie für sich gesehen eine Schutzfähigkeit kaum zugebilligt werden kann, können doch auch schutzunfähige oder kennzeichnungsschwache Elemente den Gesamteindruck einer Marke mitbestimmen und sind darum bei der Prüfung der Verwechslungsgefahr nicht von vornherein unberücksichtigt zu lassen (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.07.2006, Az. 26 W (pat) 28/04 - Qualitäts- ... s/ ... y ; Beschluss vom 16.08.2006, Az. 26 W (pat) 81/02 - Mobi.../... 24 ).

    Bei der Annahme einer Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens ist grundsätzlich Zurückhaltung geboten (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.07.2006, Az. 26 W (pat) 28/04 - Qualitäts- ... s/ ... y ; Beschluss vom 16.08.2006, Az. 26 W (pat) 81/02 - Mobi.../... 24 ).

    In diesem Sinne ist auch das Bundespatentgericht in seinen zuletzt zu "..."-Marken der Klägerin ergangenen Entscheidungen vom Bestehen einer Zeichenserie ausgegangen (vgl. BPatG, Beschluss vom 12.07.2006, Az. 26 W (pat) 28/04 - Qualitäts- ... s/ ... y ; Beschluss vom 16.08.2006, Az. 26 W (pat) 81/02 - Mobi.../ ...) .

  • BGH, 24.01.2002 - I ZR 156/99

    BANK 24

    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    (a) Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens, die nur zu prüfen ist, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen - wie im vorliegenden Fall - nach ihrem Gesamteindruck nicht unmittelbar miteinander verwechselbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG m.w.N.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729 m.w.N.), kann vorliegen, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht, und deshalb Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG ; BGHZ 131, 122, 127 - Innovadiclophlont ; BGH, GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone ; BGH, Beschluss vom 16.03.2000, Az. I ZB 43/97, GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem ; Urteil vom 24.01.2002, Az. I ZR 156/99, GRUR 2002, 544, 547 - Bank 24; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729).

    Die Rechtsprechung zum Serienzeichen beruht auf der dem Verkehr bekannten Übung mancher Unternehmen, sich eines Stammzeichens für alle ihre Waren zu bedienen und dieses - dabei als solches erkennbar bleibende - Stammzeichen für einzelne Warenarten zu deren Kennzeichnung abzuwandeln (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.2002, Az. I ZR 156/99, GRUR 2002, 544, 547 - Bank 24 ).

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    Ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen kann durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen ausgeglichen werden und umgekehrt (st. Rspr., vgl. z.B. EuGH, GRUR Int. 1999, 734, [736] - Lloyd ).

    Dabei ist die Wahrnehmung eines durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbrauchers der betreffenden Art von Waren oder Dienstleistungen zugrunde zu legen (st. Rspr., vgl. z.B. EuGH, GRUR Int. 1999, 734 - Lloyd ).

  • BGH, 04.02.1993 - I ZR 42/91

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung -

    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    Schon die Anmeldung der Marke begründet die Gefahr der Intensivierung eines rechtswidrigen Störungszustands durch die Eintragung, zu dessen Verhütung die vorbeugende Beseitigungsklage gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 04.02.1993, Az. I ZR 42/91, GRUR, 1993, 556 - TRIANGEL ).
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    (a) Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens, die nur zu prüfen ist, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen - wie im vorliegenden Fall - nach ihrem Gesamteindruck nicht unmittelbar miteinander verwechselbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG m.w.N.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729 m.w.N.), kann vorliegen, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht, und deshalb Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG ; BGHZ 131, 122, 127 - Innovadiclophlont ; BGH, GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone ; BGH, Beschluss vom 16.03.2000, Az. I ZB 43/97, GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem ; Urteil vom 24.01.2002, Az. I ZR 156/99, GRUR 2002, 544, 547 - Bank 24; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    (a) Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens, die nur zu prüfen ist, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen - wie im vorliegenden Fall - nach ihrem Gesamteindruck nicht unmittelbar miteinander verwechselbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG m.w.N.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729 m.w.N.), kann vorliegen, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht, und deshalb Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG ; BGHZ 131, 122, 127 - Innovadiclophlont ; BGH, GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone ; BGH, Beschluss vom 16.03.2000, Az. I ZB 43/97, GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem ; Urteil vom 24.01.2002, Az. I ZR 156/99, GRUR 2002, 544, 547 - Bank 24; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729).
  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    Wenn nicht genügend viele ältere Marken benutzt werden, um eine Serie oder Familie bilden zu können, kann von einem Verbraucher nicht erwartet werden, dass er in dieser Markenserie ein gemeinsames Element entdeckt und/oder diese mit einer anderen Marke mit dem gleichen gemeinsamen Element in Verbindung bringt (vgl. EuGH, Urteil vom 13.09.2007, Az. C-234/06 - BAINBRIDGE).
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    (a) Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens, die nur zu prüfen ist, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen - wie im vorliegenden Fall - nach ihrem Gesamteindruck nicht unmittelbar miteinander verwechselbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG m.w.N.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729 m.w.N.), kann vorliegen, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht, und deshalb Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG ; BGHZ 131, 122, 127 - Innovadiclophlont ; BGH, GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone ; BGH, Beschluss vom 16.03.2000, Az. I ZB 43/97, GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem ; Urteil vom 24.01.2002, Az. I ZR 156/99, GRUR 2002, 544, 547 - Bank 24; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

    Auszug aus LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 668/08
    (a) Die Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens, die nur zu prüfen ist, wenn die einander gegenüberstehenden Zeichen - wie im vorliegenden Fall - nach ihrem Gesamteindruck nicht unmittelbar miteinander verwechselbar sind (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG m.w.N.; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729 m.w.N.), kann vorliegen, wenn die Zeichen in einem Bestandteil übereinstimmen, den der Verkehr als Stamm mehrerer Zeichen eines Unternehmens ansieht, und deshalb Bezeichnungen, die einen identischen oder wesensgleichen Stamm aufweisen, dem gleichen Zeicheninhaber zuordnet (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001, Az. I ZR 111/99 - BIG ; BGHZ 131, 122, 127 - Innovadiclophlont ; BGH, GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone ; BGH, Beschluss vom 16.03.2000, Az. I ZB 43/97, GRUR 2000, 886, 887 - Bayer/BeiChem ; Urteil vom 24.01.2002, Az. I ZR 156/99, GRUR 2002, 544, 547 - Bank 24; Ingerl/Rohnke, MarkenG, § 14 Rdn. 729).
  • BGH, 13.03.2008 - I ZR 151/05

    Metrosex

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 108/05

    Deutsche Post AG unterliegt im Streit um die Rechte aus der Marke "POST"

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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 21.01.2008 - 327 O 27/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,28511
LG Hamburg, 21.01.2008 - 327 O 27/08 (https://dejure.org/2008,28511)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21.01.2008 - 327 O 27/08 (https://dejure.org/2008,28511)
LG Hamburg, Entscheidung vom 21. Januar 2008 - 327 O 27/08 (https://dejure.org/2008,28511)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Markenschutz: Vertrieb parallelimportierter Arzneimittel nach Auf- oder Abstocken in Neuverpackungen

  • Wolters Kluwer
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 394 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 26.04.2007 - C-348/04

    Boehringer Ingelheim u.a. - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Markenrecht

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2008 - 327 O 27/08
    Ist es zu Zwecken des Vertriebs parallel importierter Arzneimittel in Deutschland weder durch ein bloßes Umetikettieren noch durch eine Bündelung von lediglich neu etikettierten Arzneimittelpackungen möglich, in Deutschland verschreibungsübliche Packungsgrößen zu erreichen, sondern müssen die auf dem Markt eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Gemeinschaft erworbenen Packungen geöffnet und die darin enthaltenen Blister zu diesem Zweck neu gepackt werden, wozu auch das Auf- oder Abstocken des Packungsinhalts zählt, so ist lediglich die Art und Weise des Umpackens betroffen (EuGH GRUR 2007, 586, 589 - Boehringer Ingelheim / Swingward II) und kann sich der Markeninhaber dem Vertrieb des mit seiner Zustimmung unter seiner Marke in den Verkehr gebrachten Arzneimittels in einer vom Parallelimporteur neu hergestellten Verpackung nach § 24 Abs. 2 MarkenG berechtigterweise nur dann widersetzen, wenn die Neuverpackung den übrigen von dem EuGH aufgestellten Erfordernissen (keine Beeinträchtigung des Originalzustandes der in der Verpackung enthaltenen Ware, klare Angabe von Hersteller und Importeur, keine Rufschädigung, Unterrichtung des Markeninhabers durch den Importeur) nicht entspricht.

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat insoweit vor dem Hintergrund des europarechtlich gewährleisteten freien Warenverkehrs entschieden, dass sich der Markeninhaber dann dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels nach Art. 7 Abs. 2 MRRL (§ 24 Abs. 2 MarkenG) nicht widersetzen kann, wenn u. a. die Geltendmachung einer Marke zu dem Zweck, sich dem Vertrieb der umgepackten Ware unter der Marke zu widersetzen, zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten beitragen würde (EuGH WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb u. a. / Paranova ; GRUR 2007, 586 - Boehringer Ingelheim / Swingward II ).

    Das Erfordernis des notwendigen Umpackens gilt dabei jedoch nur für das Umpacken der Ware als solches sowie für die Wahl zwischen Neuverpackung und Überkleben im Hinblick darauf, den Vertrieb dieser Ware auf dem Markt des Einfuhrmitgliedstaats zu ermöglichen, und nicht für die Art und Weise, in der das Umpacken durchgeführt wird (EuGH GRUR 2007, 586, 590 - Boehringer Ingelheim / Swingward II - m. w. Nachw.).

    Ein Umpacken im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften ist bei jeder Veränderung der Verpackung der betroffenen Arzneimittel gegeben, durch die der spezifische Gegenstand der Marke, die Herkunft der mit ihr versehenen Ware zu garantieren, beeinträchtigt wird, wovon auch die bloße Neuetikettierung erfasst ist (EuGH GRUR 2007, 586, 589 - Boehringer Ingelheim / Swingward II).

  • BGH, 14.06.2007 - I ZR 173/04

    STILNOX

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2008 - 327 O 27/08
    Auch der Bundesgerichtshof hat in dem Urteil vom 14.6.2007 (GRUR 2007, 1075, 1077 - STILNOX ) bezüglich des Abstockens ausgeführt, dass die Frage, wie die Blisterstreifen aus der Originalverpackung weiter vertrieben werden dürfen, lediglich die Art und Weise des Umpackens betreffe, was auch für die Frage gelte, ob ein Blisterstreifen in der (geöffneten und wieder verschlossenen) Originalverpackung zu verbleiben habe, und damit nicht an dem Kriterium der Erforderlichkeit zu messen sei.

    Hinsichtlich der Intensität der Markenbeeinträchtigung bedeutet es nämlich einen greifbaren Unterschied, ob die lediglich neu etikettierte Originalverpackung mit unverändertem Inhalt gebündelt verwendet wird oder ob durch Öffnen und Entfernen / Hinzufügen eines Blisters in die Wareneinheit eingegriffen und diese so in einer Weise verändert wird, die tatsächliche Gefahren für die Herkunftsgarantie begründet, die durch die Marke gewährleistet werden soll (vgl. BGH GRUR 2007, 1075, 1077 - STILNOX ).

  • OLG Bremen, 20.08.2008 - 3 W 23/08

    Anfallen der 1,1-Verfahrensgebühr nach Ankündigung des Antrags auf Zurückweisung

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2008 - 327 O 27/08
    Die Beschwerde beim Hanseatischen Oberlandesgericht blieb ohne Erfolg (3 W 23/08).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2008 - 327 O 27/08
    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat insoweit vor dem Hintergrund des europarechtlich gewährleisteten freien Warenverkehrs entschieden, dass sich der Markeninhaber dann dem weiteren Vertrieb eines Arzneimittels nach Art. 7 Abs. 2 MRRL (§ 24 Abs. 2 MarkenG) nicht widersetzen kann, wenn u. a. die Geltendmachung einer Marke zu dem Zweck, sich dem Vertrieb der umgepackten Ware unter der Marke zu widersetzen, zu einer künstlichen Abschottung der Märkte zwischen Mitgliedstaaten beitragen würde (EuGH WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb u. a. / Paranova ; GRUR 2007, 586 - Boehringer Ingelheim / Swingward II ).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 147/04

    Aspirin II

    Auszug aus LG Hamburg, 21.01.2008 - 327 O 27/08
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 12.7.2007 (WRP 2008, 102 ff. - Aspirin II ), auf das sich die Antragstellerin beruft.
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