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   OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - I-20 U 143/07   

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https://dejure.org/2008,6142
OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - I-20 U 143/07 (https://dejure.org/2008,6142)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.04.2008 - I-20 U 143/07 (https://dejure.org/2008,6142)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. April 2008 - I-20 U 143/07 (https://dejure.org/2008,6142)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendbarkeit des deutschen Urheberrechts auf Ansprüche eines amerikanischen Staatsangehörigen; Urheberrechtlicher Schutz ausländischer Staatsangehöriger nach dem Inhalt der Staatsverträge; Anwendbarkeit des deutsch-amerikanischen Abkommens vom 15.1.1892 zur Frage des ...

  • Judicialis

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 5; ; UrhG § ... 2 Abs. 2; ; UrhG § 15 Abs. 1 Nr. 1; ; UrhG § 15 Abs. 1 Nr. 2; ; UrhG § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2; ; UrhG § 16; ; UrhG § 16 Abs. 1; ; UrhG § 17 Abs. 2; ; UrhG § 19a; ; UrhG § 72; ; UrhG § 97 Abs. 1 Satz 1; ; UrhG § 98 Abs. 2; ; UrhG § 121 Abs. 4 Satz 1; ; UrhG § 124; ; BGB § 242

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch: Verwendung von Fotos aus einem Buch zur Dekoration eines Schaufensters im Rahmen einer Werbeaktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 242 BGB, §§ 15 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 2, 16, 17 Abs. 2, 19a, 72, 97 Abs. 1 Satz 1, 98 Abs. 2, 121 Abs. 4, 124 UrhG, Art. 20 RBÜ
    Zur Frage, wann fremde Fotografien zur Bewerbung des fremden Gesamtwerks verwendet werden dürfen

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fotos aus einem Bildband dürfen nicht vergrößert und ohne den Bildband gezeigt werden

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Grenzen des urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umfang und Grenzen der Werbung mit urheberrechtlich geschützten Werken

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umfang und Grenzen der Werbung mit urheberrechtlich geschützten Werken

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 45
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.1999 - I ZR 55/97

    Werbefotos; Schutz von Lichtbildwerken und Lichtbildern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - 20 U 143/07
    Geschützt sind Fotografien, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind (BGH GRUR 2000, 317, 318 - Werbefotos).
  • BGH, 04.05.2000 - I ZR 256/97

    Parfumflakon; Vorrang der Verkehrsfähigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - 20 U 143/07
    Danach kann der zur Weiterverbreitung Berechtigte mit Hilfe des Urheberrechts nicht daran gehindert werden, die Ware anzubieten und im Rahmen des Üblichen werblich darzustellen, auch wenn damit eine Vervielfältigung nach § 16 Abs. 1 UrhG verbunden ist (BGHZ 144, 232 = GRUR 2001, 51 - Parfumflakon).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 194/97

    Kabelweitersendung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - 20 U 143/07
    Dass in letzterem Fall überhaupt eine Erschöpfung in Frage kommen kann, wird zum Teil generell verneint (vgl. etwa Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 3. Aufl. 2006, § 17 Rn. 37 und Schricker/v. Ungern-Sternberg, a.a.O., § 19a Rn. 5; vgl. auch BGH GRUR 2000, 699 - Kabelweitersendung, zur Erschöpfung des Rechts auf öffentliche Wiedergabe).
  • OLG Hamburg, 05.11.1998 - 3 U 175/98

    Abgrenzung von Lichtbildwerken und einfachen Lichtbildern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.04.2008 - 20 U 143/07
    Dabei zeichnen sich Lichtbildwerke zum Beispiel dadurch aus, dass sie über die gegenständliche Abbildung hinaus eine Stimmung besonders gut einfangen (Schricker/Loewenheim a.a.O.; OLG Hamburg GRUR 1999, 717).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 20 U 203/14

    Framing-Entscheidung des EuGH ist bei Übernahme eines Bildes nicht anwendbar

    Nach Art. 6 der Richtlinie 93/98/EWG des Rates zur Harmonisierung der Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte vom 29. Oktober 1993 Richtlinie sollen Fotografien geschützt werden, wenn sie individuelle Werke in dem Sinne darstellen, dass sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind; eines besonderen Maßes an schöpferischer Gestaltung bedarf es danach für den Schutz als Lichtbildwerk nicht, geschützt ist auch die kleine Münze (BGH, GRUR 2000, 318, 319 - Werbefotos; Senat, GRUR-RR 2009, 45, 46 - Schaufensterdekoration; Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 4. Aufl., § 2 Rn. 182; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl., § 2 Rn. 195).
  • LG München I, 11.02.2009 - 21 O 8276/08

    Urheberrechtsverletzung: Nutzung einer Zeichenfigur als eigenständiges

    Eine nach der BGH-Entscheidung "Parfumflakon" (BGH GRUR 2001, 51 ff.) zulässige und nicht gegen das Vervielfältigungsrecht des Urhebers der Figur verstoßende werbliche Ankündigung, die im Zusammenhang mit dem zulässigen Weitervertrieb steht und sich im Rahmen dessen hält, was für einen solchen Vertrieb üblich ist, ist in diesem Fall zu verneinen (vgl. auch OLG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 45 ff. - Schaufensterdekoration).

    28 (1) Eine " werbliche Ankündigung [...], die im Zusammenhang mit dem (zulässigen) Weitervertrieb steht und sich im Rahmen dessen hält, was für einen solchen Vertrieb üblich ist " (BGH a.a.O.), liegt dann nicht mehr vor, wenn die konkrete Darstellung nach der Absicht des Werbenden eigene, über die Bewerbung des Produkts hinausgehende Zwecke erfüllt (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 45, 47 - Schaufensterdekoration ; dieser Entscheidung lag ein Fall zugrunde, in dem in einem Schaufenster einzelne Fotografien aus einem Buch zu Dekorationszwecken um ein Vielfaches vergrößert und nicht in dem Zusammenhang dargestellt wurden, der ihnen nach dem Inhalt des Buches zukam, so dass sie auf jeden Betrachter nicht wie eine werbemäßige Herausstellung des Buchs wirkten).

  • LG München I, 06.05.2009 - 21 O 5302/09

    Urheberrechtsverletzung: Verwendung eines Fotos im Rahmen des Vertriebs und der

    78 Dieser allgemeine Rechtsgedanke muss in der Konsequenz auch für andere Nutzungsrechte als das Vervielfältigungsrecht - also z.B. auch für das Verbreitungsrecht gem. § 17 Abs. 1 UrhG in Prospekten oder Zeitungsanzeigen oder das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung i.S.v. § 19a UrhG über das Internet - gelten, die bei der zulässigen Weiterverbreitung einer Ware berührt werden können und wirtschaftlich erforderlich sind (vgl. Heerma in Wandtke/Bullinger, a.a.O., § 15 Rn. 27; offen gelassen von OLG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 45, 46 - Schaufensterdekoration ).
  • OLG München, 20.05.2010 - 6 U 2236/09

    Urheberrechtsschutz: Recht auf Benennung des Urhebers bei Abbildung einer

    Etwas anders ergebe sich auch nicht aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf GRUR-RR 2009, 45 - Schaufensterdekoration.
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