Rechtsprechung
   OLG München, 30.07.2009 - 6 U 3008/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25242
OLG München, 30.07.2009 - 6 U 3008/08 (https://dejure.org/2009,25242)
OLG München, Entscheidung vom 30.07.2009 - 6 U 3008/08 (https://dejure.org/2009,25242)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 6 U 3008/08 (https://dejure.org/2009,25242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,25242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Markenrechtsverletzung durch eine Domain: Haftung des Admin-C

  • kanzlei.biz

    Keine Prüfungspflichten des Admin-C im Außenverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • uni-jena.de PDF, S. 63 (Leitsatz)

    § 14 MarkenG; §§ 167, 333, 670, 677, 683 BGB
    Reichweite der Prüfungspflichten des Admin-C

  • lawbster.de (Kurzinformation)

    Rechtsverstöße auf der Webseite: Die Haftung des Admin-C

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 203
  • MMR 2010, 261
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus OLG München, 30.07.2009 - 6 U 3008/08
    Letzteres ist unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch genommenen sowie mit Blick auf die Eigenverantwortung des unmittelbar handelnden Dritten zu beurteilen, wobei die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer bestimmten Domainbezeichnung grundsätzlich zunächst allein in den Verantwortungsbereich des Anmelders fällt (BGH GRUR 2001, 1038, 1040 - ambiente).

    Vielmehr ist allein der Anmelder für die Zulässigkeit einer bestimmten Domainbezeichnung verantwortlich (BGH GRUR 2001, 1038 - ambiente).

  • OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 51/08

    Keine Haftung des Admin-C

    Auszug aus OLG München, 30.07.2009 - 6 U 3008/08
    29 3. Der Beklagte ist nicht als Störer verantwortlich, weil ihn als Admin-C keine proaktiven Prüfungspflichten treffen (OLG Düsseldorf MMR 2009, 336; OLG Köln MMR 2009, 48).
  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG München, 30.07.2009 - 6 U 3008/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung I; GRUR 2007, 708, 711 - Internet-Versteigerung II) haftet im Fall der Verletzung absoluter Rechte derjenige als Störer, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt.
  • OLG Düsseldorf, 03.02.2009 - 20 U 1/08

    Keine Haftung des Admin-C

    Auszug aus OLG München, 30.07.2009 - 6 U 3008/08
    29 3. Der Beklagte ist nicht als Störer verantwortlich, weil ihn als Admin-C keine proaktiven Prüfungspflichten treffen (OLG Düsseldorf MMR 2009, 336; OLG Köln MMR 2009, 48).
  • OLG Koblenz, 23.04.2009 - 6 U 730/08

    Zur Haftung des Admin-C

    Auszug aus OLG München, 30.07.2009 - 6 U 3008/08
    Die Klägerin verweist auf eine Entscheidung des OLG Koblenz vom 23.04.2009 (Az.: 6 U 730/08) mit einer Fallkonstellation, die der hiesigen vergleichbar sei.
  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

    Auszug aus OLG München, 30.07.2009 - 6 U 3008/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2004, 860 - Internet-Versteigerung I; GRUR 2007, 708, 711 - Internet-Versteigerung II) haftet im Fall der Verletzung absoluter Rechte derjenige als Störer, der in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt.
  • BGH, 09.11.2011 - I ZR 150/09

    Basler Haar-Kosmetik

    (1) Gegen eine Rechtspflicht des Admin-C, von sich aus die entsprechenden Domainnamen auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen, spricht - wie das Berufungsgericht mit Recht angenommen hat - die Funktion und Aufgabenstellung des Admin-C sowie die Eigenverantwortung des Domainanmelders (ebenso OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 337, 338; OLG Köln, GRUR-RR 2009, 27, 29; OLG München, GRUR-RR 2010, 203, 204; Wimmers/Schulz, CR 2006, 754, 762).
  • OLG Stuttgart, 24.09.2009 - 2 U 16/09

    Markenrechtsverletzung durch eine Domain: Haftung eines inländischen Admin-C

    (a) In Übereinstimmung mit den Oberlandesgerichten Köln (NJW-RR 2007, 27, 29), Düsseldorf (Urteil vom 3.2.2009, I-20 U 1/08, veröffentlicht etwa in "Juris" und in MMR 2009, 336) und München (Urteil vom 30.07.2009, 6 U 3008/08, unter II. 3. der Gründe, Urteilsumdruck S. 11 f.) sowie dem KG (MMR 2006, 392, 393) ist zu berücksichtigen, dass "Aufgabe und Funktion" des Admin-C "verwaltungstechnische Notwendigkeiten" (so OLG Köln, a.a.O., 29) - genauer gesagt: Erleichterungen - im Interesse der DENIC sind; dies gilt im Fall ausländischer Domaininhaber auch für die Zustellungsvollmacht (OLG Köln a.a.O.).

    (ee) Soweit schließlich in dem Schriftsatz vom 02.09.2009 unter Bezugnahme auf Beiträge in Internetforen behauptet wird, der Beklagte selbst sei anderweitig, insbesondere als Domaininhaber in Anspruch genommen worden (S. 5 mit Anl. 1), belegen zum einen Beiträge in Internetforen nur entsprechende Äußerungen Dritter, aber nicht, dass dem tatsächlich so war (so zu einem vergleichbaren Vorbringen auch OLG München, Urteil vom 30.07.2009, 6 U 3008/08, Urteilsumdruck S. 3), und ist zum anderen auch dieses Vorbringen von dem nach § 283 ZPO eingeräumten Schriftsatzrecht nicht gedeckt und damit nach § 296a ZPO nicht zu berücksichtigen, denn der Schriftsatz des Beklagten vom 18.08.2009 enthielt zu diesem Punkt keinen (neuen) Vortrag, auf den die Klägerin Anlass zu erwidern gehabt hätte.

  • OLG Stuttgart, 21.07.2011 - 2 U 157/10

    Inanspruchnahme des Admin-C als Störer

    Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und Literatur [die Revision wird geführt unter I ZR 150/09]; vgl. insoweit etwa auch OLG München MMR 2010, 261 [Kenntnis des Beklagten von Rechtsverletzung nach dem dortigen Sachstand verneint, ebenso eine proaktive Prüfungspflicht]; OLG Koblenz MMR 2009, 549 [dort abw.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht