Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07   

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https://dejure.org/2009,2445
OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07 (https://dejure.org/2009,2445)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28.10.2009 - 5 U 204/07 (https://dejure.org/2009,2445)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 28. Oktober 2009 - 5 U 204/07 (https://dejure.org/2009,2445)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 5, 8, 3, 4 UWG

  • webshoprecht.de

    Zur Werbung mit "immer der günstigste Preis" und mit "Geld-zurück-Garantie"

  • aufrecht.de

    "Brille Fielmann. Immer der günstigste Preis. Garantiert" irreführende Alleinstellungsbehauptung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit einer Alleinstellungsbehauptung hinsichtlich des günstigsten Preises verbunden mit einer "Geld-zurück-Garantie"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von Radiowerbespots und Zeitungsanzeigen des Optikers Fielmann; Irreführung durch preisliche ...

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 7; ; UWG § 5 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 7; UWG § 5 Abs. 1 Nr. 1
    "Immer der günstigste Preis. Garantiert."; Wettbewerbswidrigkeit einer Alleinstellungsbehauptung hinsichtlich des günstigsten Preises verbunden mit einer "Geld-zurück-Garantie"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4, 5, 8 UWG
    Zur herabsetzenden Werbung durch Verunglimpfung aller Mitbewerber

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4, 5, 8 UWG
    Zur irreführenden Alleinstellungsbehauptung "niedrigster Preis”

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Immer der günstigste Preis. Garantiert.

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Werbeaussage "Immer der günstigste Preis. Garantiert!"

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Immer der günstigste Preis - eine Irreführung durch eine Spitzenstellungswerbung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 257 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Unter Angaben in diesem Sinne sind nur inhaltlich nachprüfbare Aussagen über wirtschaftliche Verhältnisse zu verstehen (vgl. BGH WRP 2002, 74, 77 -Das Beste jeden Morgen).

    Legte die Rechtsprechung bei der Anwendung des UWG ursprünglich das Leitbild des "flüchtigen" bzw "unkritischen" Verbrauchers zu Grunde, hat sie seitdem das gemeinschaftsrechtliche Verbraucherleitbild für das gesamte Lauterkeitsrecht übernommen (stRspr; vgl. nur BGH GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; weitere Nachweise s. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 1 Rz.29).

    Hierbei hängt nicht nur das Ausmaß des Wissenstandes, den der Werbende voraussetzen darf, davon ab, welcher Wissensstand in der Zielgruppe erwartet werden kann (vgl. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 1 Rz.34), auch der Grad der Aufmerksamkeit, den der Verbraucher einer Werbung entgegenbringt, ist abhängig von der jeweiligen Situation, in der er mit ihr konfrontiert wird (vgl. BGH GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; BGH GRUR 2004, 605, 606 - Dauertiefpreise).

  • BGH, 20.04.1989 - I ZR 125/87

    "Raumausstattung"; Begriff der Alleinstellungswerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Zwar unterfallen reine Werturteile nicht dem Irreführungsverbot (vgl. BGH WRP 1989, 584 -Raumausstattung), da sie keine Angaben i.S.v. § 5 UWG sind.

    Entscheidend ist somit, ob ein jedenfalls nicht unbeachtlicher Teil der Verbraucher dem Wortsinn der Werbeaussage eine jedenfalls in ihrem Kern konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung entnimmt (vgl. BGH GRUR 1989, 608, 609 -Raumausstattung).

    Ob ein beachtlicher Teil des Verkehrs dem Wortsinn einer Superlativwerbung die Behauptung einer Alleinstellung entnimmt, beurteilt sich danach, ob in ihr nach der Verkehrsauffassung eine jedenfalls in ihrem Kern konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung liegt (vgl. BGH GRUR 1989, 608, 609 -Raumausstattung; BGH GRUR 1965, 363, 364 -Fertigbrei).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99

    "Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Zwar stellt eine Kritik am Mitbewerber, die ironisch, humoristisch oder satirisch eingekleidet ist, noch keine Herabsetzung oder Verunglimpfung dar, solange sie nur Unterhaltungswert besitzt, den Mitbewerber aber nicht der Lächerlichkeit oder dem Spott preisgibt (vgl. zur Parallelvorschrift des § 6 II Nr. 5 UWG: BGH GRUR 2002, 828, 830 - Lottoschein).

    Aus der Sicht des verständigen Verbrauchers ist es auch zu beurteilen, ob Produkte substituierbar sind und daher verglichen werden dürfen (vgl. BGH GRUR 2002, 828, 830 - Lottoschein zu § 6 UWG; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 1 Rz.36).

  • BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97

    Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Legte die Rechtsprechung bei der Anwendung des UWG ursprünglich das Leitbild des "flüchtigen" bzw "unkritischen" Verbrauchers zu Grunde, hat sie seitdem das gemeinschaftsrechtliche Verbraucherleitbild für das gesamte Lauterkeitsrecht übernommen (stRspr; vgl. nur BGH GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; weitere Nachweise s. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 1 Rz.29).

    Mögliche Missverständnisse flüchtiger oder uninteressierter Leser sind daher unerheblich (BGH GRUR 2000, 619, 621 - Orient-Teppichmuster; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 1 Rz.35).

  • BGH, 25.10.1974 - I ZR 8/74

    Preisgarantie

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Das ist etwas anderes als die Behauptung, alle vertriebenen Produkte würden schlechthin zu den niedrigsten Preisen angeboten (BGH GRUR 1975, 553, 554 - Preisgarantie I; vgl. auch BGH GRUR 1991, 468, 469 - Preisgarantie II; ähnlich auch HansOLG Hamburg, Urt. v. 24.2.2005 - 3 U 203/04 = BeckRS 2005 08386 zu einer die Produktqualität betreffenden Superlativwerbung).

    Letzteres setzt voraus, dass die der Preisgarantie unterliegenden Waren oder Leistungen in gleicher Ausführung und Qualität auch von Mitbewerbern geführt werden (BGH GRUR 1975, 553, 554 - Preisgarantie I; BGH GRUR 1991, 468, 469 - Preisgarantie II; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 5 Rz.7.88).

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 110/00

    Preis ohne Monitor

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Legte die Rechtsprechung bei der Anwendung des UWG ursprünglich das Leitbild des "flüchtigen" bzw "unkritischen" Verbrauchers zu Grunde, hat sie seitdem das gemeinschaftsrechtliche Verbraucherleitbild für das gesamte Lauterkeitsrecht übernommen (stRspr; vgl. nur BGH GRUR 2000, 619 - Orient-Teppichmuster; BGH GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; weitere Nachweise s. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 1 Rz.29).

    Hierbei hängt nicht nur das Ausmaß des Wissenstandes, den der Werbende voraussetzen darf, davon ab, welcher Wissensstand in der Zielgruppe erwartet werden kann (vgl. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 1 Rz.34), auch der Grad der Aufmerksamkeit, den der Verbraucher einer Werbung entgegenbringt, ist abhängig von der jeweiligen Situation, in der er mit ihr konfrontiert wird (vgl. BGH GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; BGH GRUR 2004, 605, 606 - Dauertiefpreise).

  • BGH, 07.02.1991 - I ZR 140/89

    Preisgarantie II - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Das ist etwas anderes als die Behauptung, alle vertriebenen Produkte würden schlechthin zu den niedrigsten Preisen angeboten (BGH GRUR 1975, 553, 554 - Preisgarantie I; vgl. auch BGH GRUR 1991, 468, 469 - Preisgarantie II; ähnlich auch HansOLG Hamburg, Urt. v. 24.2.2005 - 3 U 203/04 = BeckRS 2005 08386 zu einer die Produktqualität betreffenden Superlativwerbung).

    Letzteres setzt voraus, dass die der Preisgarantie unterliegenden Waren oder Leistungen in gleicher Ausführung und Qualität auch von Mitbewerbern geführt werden (BGH GRUR 1975, 553, 554 - Preisgarantie I; BGH GRUR 1991, 468, 469 - Preisgarantie II; Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 5 Rz.7.88).

  • BGH, 10.04.2003 - I ZR 291/00

    Buchclub-Kopplungsangebot

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Von Bedeutung ist auch die Zeitspanne, die dem Verbraucher für die nähere Prüfung des Angebots zur Verfügung steht; so ist beispielsweise eine Überlegungsfrist von zehn Tagen über die Mitgliedschaft in einem Buchclub als ausreichend angesehen worden (BGH GRUR 2003, 890, 891 - Buchclub-Kopplungsangebot).
  • OLG Hamburg, 30.10.2002 - 5 U 75/02

    Tiefpreisgarantie

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Dementsprechend hat der Senat in einem anderen Verfahren festgestellt, dass nicht einmal die viel weitergehende werbliche Ankündigung "Die M.M. Tiefpreisgarantie hält, was andere versprechen" keine wettbewerbswidrige, weil pauschale Herabsetzung der Mitbewerber enthält (HansOLG Hamburg GRUR-RR 2003, 50 - Tiefpreisgarantie).
  • BGH, 11.12.2003 - I ZR 50/01

    Dauertiefpreise

    Auszug aus OLG Hamburg, 28.10.2009 - 5 U 204/07
    Hierbei hängt nicht nur das Ausmaß des Wissenstandes, den der Werbende voraussetzen darf, davon ab, welcher Wissensstand in der Zielgruppe erwartet werden kann (vgl. Hefermehl / Köhler / Bornkamm, UWG, 27.Aufl., § 1 Rz.34), auch der Grad der Aufmerksamkeit, den der Verbraucher einer Werbung entgegenbringt, ist abhängig von der jeweiligen Situation, in der er mit ihr konfrontiert wird (vgl. BGH GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen; BGH GRUR 2003, 249 - Preis ohne Monitor; BGH GRUR 2004, 605, 606 - Dauertiefpreise).
  • BGH, 14.07.1993 - I ZR 189/91

    Geld-zurück-Garantie - Irreführung/sonst; übertriebenes Anlocken

  • EuGH, 25.10.2001 - C-112/99

    Toshiba Europe

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • OLG Hamburg, 24.02.2005 - 3 U 203/04

    Zur Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung für Diamantwerkzeuge

  • EuGH, 08.04.2003 - C-44/01

    Pippig Augenoptik

  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99

    Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST

  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 46/63

    Begriff der Alleinstellungswerbung - Bezeichnung eines Produkts als "das Beste" -

  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

  • BGH, 05.02.1965 - Ib ZR 30/63

    Lavamat II

  • BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94

    EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge

  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 220/06

    Versicherungsberater

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2013 - 1 U 36/13

    bessere Energie - Irreführende Werbung: Alleinstellungswerbung eines

    Dass aus dem abgedruckten anonymisierten Abrechnungsschreiben nicht eindeutig hervorgeht, wer dessen Urheber ist, steht dieser Beurteilung nicht entgegen, denn der betroffene Mitbewerber muss nicht erkennbar gemacht werden (Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Auflage 2013, § 4 Rn. 7.11; OLG Hamburg, Urteil vom 28.10.2009 - 5 U 204/07 - NJOZ 2010, 1122, 1126).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,808
OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09 (https://dejure.org/2010,808)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.01.2010 - 6 U 131/09 (https://dejure.org/2010,808)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Januar 2010 - 6 U 131/09 (https://dejure.org/2010,808)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • markenmagazin:recht

    §§ 3, 4 Nr. 9, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG
    Wettbewerbsrechtlicher Schutz eines bekannten Verpackungsdesigns (Eisbär auf blau-weißer Bonbontüte)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    §§ 3, 4 Nr. 9, 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG
    Zur vermeidbaren Herkunftstäuschung - Wenn "Atemgold”-Bonbons wie "WICK Blau”-Bonbons aussehen

  • openjur.de

    §§ 8 Abs. 1, 4 Nr. 9, 3 UWG

Kurzfassungen/Presse (6)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bonbon-Hersteller "Atemgold" darf Produktgestaltung von "WICK-Blau" nicht nachahmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "WICK-Blau" Packungsgestaltung darf nicht von "Atemgold" kopiert werden

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Eisbär auf blau-weißer Bonbontüte ist wettbewerbsrechtlich geschützt

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Eisbär unlauter nachgeahmt?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtlicher Schutz einer Bonbonverpackung, die einen Eisbären abbildet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverletzung mittels Bonbonverpackung

Besprechungen u.ä.

  • gewrs.de PDF, S. 35 (Entscheidungsbesprechung)

    WICK-Blau ./. Atmegold

    Unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung gem. § 4 Nr. 9 lit. b UWG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 257 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Für den auf Wiederholungsgefahr gestützten und in die Zukunft gerichteten Unterlassungsanspruch der Klägerin war das UWG sowohl in seiner am 30.12.2008 in Kraft getretenen Fassung als auch in seiner zur Zeit des Vertriebs in der angegriffenen Aufmachung - vor Erlass der einstweiligen Verfügung vom 25.09.2008 - geltenden Fassung anzuwenden; eine für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsänderung ist insoweit nicht eingetreten, insbesondere gilt die von der Richtlinie 2005/29/EG nicht betroffene Vorschrift des § 4 Nr. 9 UWG über den ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz unverändert fort (BGH, GRUR 2010, 80 [Rn. 15-17] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE m.w.N.).

    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.: BGH, GRUR 2009, 79 [Rn. 27] = WRP 2009, 76 - Gebäckpresse; GRUR 2009, 1069 [Rn. 12] = WRP 2009, 1374 - Knoblauchwürste; GRUR 2010, 80 [Rn. 21] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE).

    Wettbewerbliche Eigenart hat ein Produkt, das durch seine konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet ist, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 984 [Rn. 16] = WRP 2007, 1455 - Gartenliege; GRUR 2010, 80 [Rn. 23] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE), wobei der Grad der wettbewerblichen Eigenart sich nach dem Gesamteindruck bestimmt und durch tatsächliche Bekanntheit des Erzeugnisses im Verkehr verstärkt sein kann (BGH, GRUR 2007, 984 [Rn. 28] = WRP 2007, 1455 - Gartenliege; GRUR 2010, 80 [Rn. 32, 37] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE).

    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit kommt es auf die Gesamtwirkung der einander gegenüberstehenden Produkte an, denn der Verkehr nimmt ein Erzeugnis in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen wahr, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 795 [Rn. 32] = WRP 2007, 1076 - Handtaschen; GRUR 2010, 80 [Rn. 39] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE m.w.N.).

    Weil der Verbraucher - wie die Klägerin zutreffend geltend macht - mit stilistischen Veränderungen erfolgreicher Werbemotive rechnet und darüber hinaus von dem Erfahrungssatz auszugehen ist, dass der Verkehr die in Rede stehenden Produkte regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung auf Grund eines Erinnerungseindrucks gewinnt, in dem die übereinstimmenden Merkmale stärker hervortreten als die unterscheidenden (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 795 [Rn. 34] = WRP 2007, 1076 - Handtaschen; GRUR 2010, 80 [Rn. 41] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE m.w.N.), muss insgesamt bereits von einer erheblichen Ähnlichkeit der einander gegenüber stehenden Produktausstattungen der Parteien ausgegangen werden.

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit kommt es auf die Gesamtwirkung der einander gegenüberstehenden Produkte an, denn der Verkehr nimmt ein Erzeugnis in seiner Gesamtheit mit allen seinen Bestandteilen wahr, ohne es einer analysierenden Betrachtung zu unterziehen (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 795 [Rn. 32] = WRP 2007, 1076 - Handtaschen; GRUR 2010, 80 [Rn. 39] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE m.w.N.).

    Weil der Verbraucher - wie die Klägerin zutreffend geltend macht - mit stilistischen Veränderungen erfolgreicher Werbemotive rechnet und darüber hinaus von dem Erfahrungssatz auszugehen ist, dass der Verkehr die in Rede stehenden Produkte regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht, sondern seine Auffassung auf Grund eines Erinnerungseindrucks gewinnt, in dem die übereinstimmenden Merkmale stärker hervortreten als die unterscheidenden (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 795 [Rn. 34] = WRP 2007, 1076 - Handtaschen; GRUR 2010, 80 [Rn. 41] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE m.w.N.), muss insgesamt bereits von einer erheblichen Ähnlichkeit der einander gegenüber stehenden Produktausstattungen der Parteien ausgegangen werden.

    b) Eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung kommt in Betracht, wenn mit dem Originalprodukt verbundene Qualitätserwartungen und Gütevorstellungen auf die Nachahmung übertragen werden, etwa wenn eine Täuschung über die betriebliche Herkunft nicht bei den unmittelbaren Abnehmern der nachgeahmten Produkte, aber bei Dritten eintritt, es sei denn dass lediglich durch die Herbeiführung von bloßen Assoziationen an ein fremdes Produkt Aufmerksamkeit geweckt wird (BGH, GRUR 2007, 795 [Rn. 44] = WRP 2007, 1076 - Handtaschen m.w.N.).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06

    Knoblauchwürste

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Art und Weise und der Intensität der Übernahme sowie den besonderen wettbewerblichen Umständen, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme geringere Anforderungen an die besonderen Umstände zu stellen sind, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen und umgekehrt (st. Rspr.: BGH, GRUR 2009, 79 [Rn. 27] = WRP 2009, 76 - Gebäckpresse; GRUR 2009, 1069 [Rn. 12] = WRP 2009, 1374 - Knoblauchwürste; GRUR 2010, 80 [Rn. 21] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE).

    Das in natürlichen Proportionen gehaltene und in eine angedeutete Polarlandschaft integrierte Motiv des Eisbären, der sich auf vier Beinen dem Betrachter zuwendet, wirkt dabei trotz des unmittelbar evozierten Eindrucks von "Kälte" und "Stärke" keineswegs banal und erschöpft sich nicht etwa in der beliebigen Umsetzung einer gestalterischen Grundidee, die als solche keinem Sonderrechtsschutz zugänglich ist und dann auch nicht im Wege des ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden kann (BGH, GRUR 2002, 629 [632] = WRP 2002, 1058 - Blendsegel; GRUR 2005, 166 [168] = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen), was unter Umständen der Fall sein mag, wenn bestimmte Tiere und eine bestimmte Landschaft auf der Verpackung eines Produkts dargestellt werden, um auf wesentliche Zutaten und die regionale Herkunft des Produkts hinzuweisen (BGH, GRUR 2009, 1069 [Rn. 21 f.] = WRP 2009, 1374 - Knoblauchwürste).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob Fallgestaltungen denkbar sind, in denen es trotz der auf beiden Produkten deutlich aufgebrachten Produkt- und Unternehmenskennzeichnungen ("WICK Blau" und "WICK" einerseits, "Atemgold" und "Storck" andererseits) zu Fehlvorstellungen von Verbrauchern über die betriebliche Herkunft der von ihnen nachgefragten, so beschriebenen Hustenbonbons kommen kann, wenn in der Erinnerung des Kunden die Gesamtausstattung den jeweiligen Marken- oder Herstellernamen verdrängt haben sollte oder wenn er das angebrachte Kennzeichen als Zweit- oder Handelsmarken desselben Unternehmens ansieht oder von geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen ausgeht (vgl. zu der dann in Betracht kommenden Herkunftstäuschung im weiteren Sinne BGH, GRUR 2001, 443 [445] = WRP 2001, 534 - Viennetta; GRUR 2009, 1069 [Rn. 15] = WRP 2009, 1374 - Knoblauchwürste).

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Es kann dahingestellt bleiben, ob Fallgestaltungen denkbar sind, in denen es trotz der auf beiden Produkten deutlich aufgebrachten Produkt- und Unternehmenskennzeichnungen ("WICK Blau" und "WICK" einerseits, "Atemgold" und "Storck" andererseits) zu Fehlvorstellungen von Verbrauchern über die betriebliche Herkunft der von ihnen nachgefragten, so beschriebenen Hustenbonbons kommen kann, wenn in der Erinnerung des Kunden die Gesamtausstattung den jeweiligen Marken- oder Herstellernamen verdrängt haben sollte oder wenn er das angebrachte Kennzeichen als Zweit- oder Handelsmarken desselben Unternehmens ansieht oder von geschäftlichen oder organisatorischen Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen ausgeht (vgl. zu der dann in Betracht kommenden Herkunftstäuschung im weiteren Sinne BGH, GRUR 2001, 443 [445] = WRP 2001, 534 - Viennetta; GRUR 2009, 1069 [Rn. 15] = WRP 2009, 1374 - Knoblauchwürste).
  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 30/02

    Klemmbausteine III

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Umstände kann eine unlautere Rufausbeutung auch anzunehmen sein, wenn ein Wettbewerber - außerhalb einer unmittelbaren oder mittelbaren Herkunftsverwechslung - etwa das populäre Design eines Konkurrenzprodukts ohne sachlich gerechtfertigten Grund nachahmt, um sich mit seinem Erzeugnis an das "Image" des Orginals "anzuhängen" (BGHZ 138, 143 = GRUR 1998, 830 [833] = WRP 1998, 732 - Les-Paul-Gitarren; BGHZ 161, 204 = GRUR 2005, 349 [353] = WRP 2005, 476 - Klemmbausteine III; Senat, GRUR-RR 2006, 278 [279 f.] - Arbeitselement für Rektoskopie; Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 4 Rn. 9.55; Harte / Henning / Sambuc , UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 9 Rn. 124, 135 ff.; Götting / Nordemann, UWG, § 4 Nr. 9 Rn. 9.67, 9.71).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Umstände kann eine unlautere Rufausbeutung auch anzunehmen sein, wenn ein Wettbewerber - außerhalb einer unmittelbaren oder mittelbaren Herkunftsverwechslung - etwa das populäre Design eines Konkurrenzprodukts ohne sachlich gerechtfertigten Grund nachahmt, um sich mit seinem Erzeugnis an das "Image" des Orginals "anzuhängen" (BGHZ 138, 143 = GRUR 1998, 830 [833] = WRP 1998, 732 - Les-Paul-Gitarren; BGHZ 161, 204 = GRUR 2005, 349 [353] = WRP 2005, 476 - Klemmbausteine III; Senat, GRUR-RR 2006, 278 [279 f.] - Arbeitselement für Rektoskopie; Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 4 Rn. 9.55; Harte / Henning / Sambuc , UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 9 Rn. 124, 135 ff.; Götting / Nordemann, UWG, § 4 Nr. 9 Rn. 9.67, 9.71).
  • OLG Köln, 17.03.2006 - 6 U 158/05

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz - hier: Arbeitselement für die

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung aller Umstände kann eine unlautere Rufausbeutung auch anzunehmen sein, wenn ein Wettbewerber - außerhalb einer unmittelbaren oder mittelbaren Herkunftsverwechslung - etwa das populäre Design eines Konkurrenzprodukts ohne sachlich gerechtfertigten Grund nachahmt, um sich mit seinem Erzeugnis an das "Image" des Orginals "anzuhängen" (BGHZ 138, 143 = GRUR 1998, 830 [833] = WRP 1998, 732 - Les-Paul-Gitarren; BGHZ 161, 204 = GRUR 2005, 349 [353] = WRP 2005, 476 - Klemmbausteine III; Senat, GRUR-RR 2006, 278 [279 f.] - Arbeitselement für Rektoskopie; Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 4 Rn. 9.55; Harte / Henning / Sambuc , UWG, 2. Aufl., § 4 Nr. 9 Rn. 124, 135 ff.; Götting / Nordemann, UWG, § 4 Nr. 9 Rn. 9.67, 9.71).
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 265/99

    Blendsegel

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Das in natürlichen Proportionen gehaltene und in eine angedeutete Polarlandschaft integrierte Motiv des Eisbären, der sich auf vier Beinen dem Betrachter zuwendet, wirkt dabei trotz des unmittelbar evozierten Eindrucks von "Kälte" und "Stärke" keineswegs banal und erschöpft sich nicht etwa in der beliebigen Umsetzung einer gestalterischen Grundidee, die als solche keinem Sonderrechtsschutz zugänglich ist und dann auch nicht im Wege des ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden kann (BGH, GRUR 2002, 629 [632] = WRP 2002, 1058 - Blendsegel; GRUR 2005, 166 [168] = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen), was unter Umständen der Fall sein mag, wenn bestimmte Tiere und eine bestimmte Landschaft auf der Verpackung eines Produkts dargestellt werden, um auf wesentliche Zutaten und die regionale Herkunft des Produkts hinzuweisen (BGH, GRUR 2009, 1069 [Rn. 21 f.] = WRP 2009, 1374 - Knoblauchwürste).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Das in natürlichen Proportionen gehaltene und in eine angedeutete Polarlandschaft integrierte Motiv des Eisbären, der sich auf vier Beinen dem Betrachter zuwendet, wirkt dabei trotz des unmittelbar evozierten Eindrucks von "Kälte" und "Stärke" keineswegs banal und erschöpft sich nicht etwa in der beliebigen Umsetzung einer gestalterischen Grundidee, die als solche keinem Sonderrechtsschutz zugänglich ist und dann auch nicht im Wege des ergänzenden wettbewerblichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden kann (BGH, GRUR 2002, 629 [632] = WRP 2002, 1058 - Blendsegel; GRUR 2005, 166 [168] = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen), was unter Umständen der Fall sein mag, wenn bestimmte Tiere und eine bestimmte Landschaft auf der Verpackung eines Produkts dargestellt werden, um auf wesentliche Zutaten und die regionale Herkunft des Produkts hinzuweisen (BGH, GRUR 2009, 1069 [Rn. 21 f.] = WRP 2009, 1374 - Knoblauchwürste).
  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

    Auszug aus OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09
    Wettbewerbliche Eigenart hat ein Produkt, das durch seine konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet ist, die interessierten Verkehrskreise auf seine betriebliche Herkunft oder seine Besonderheiten hinzuweisen (st. Rspr.: BGH, GRUR 2007, 984 [Rn. 16] = WRP 2007, 1455 - Gartenliege; GRUR 2010, 80 [Rn. 23] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE), wobei der Grad der wettbewerblichen Eigenart sich nach dem Gesamteindruck bestimmt und durch tatsächliche Bekanntheit des Erzeugnisses im Verkehr verstärkt sein kann (BGH, GRUR 2007, 984 [Rn. 28] = WRP 2007, 1455 - Gartenliege; GRUR 2010, 80 [Rn. 32, 37] = WRP 2010, 94 - LIKEaBIKE).
  • BGH, 09.10.2008 - I ZR 126/06

    Gebäckpresse

  • OLG Köln, 11.04.2014 - 6 U 230/12

    Lindt-Teddy verletzt GOLDBÄREN-Marke nicht

    Aus den gleichen Gründen liegt auch keine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung im Sinne des § 4 Nr. 9 b) UWG vor, die voraussetzten würde, dass sich die Beklagten in so starkem Maße an das Originalprodukt anlehnen, dass die mit letzterem verbundenen Qualitätserwartungen und Gütevorstellungen auf die Nachahmung übertragen werden (vgl. Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] = MD 2010, 994 - Der Eisbär hustet nicht).
  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 85/13

    Mars unterliegt im Streit um Bounty

    Eine unangemessene Ausnutzung der Wertschätzung kann auch ohne Täuschung der angesprochenen Verkehrskreise über die betriebliche Herkunft eines Produkts vorliegen, wenn sich ein Mitbewerber in so starkem Maße an das Originalprodukt anlehnt, dass die mit letzterem verbundenen Qualitätserwartungen und Gütevorstellungen auf die Nachahmung übertragen werden (vgl. OLG Köln NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht; Köhler a.a.O. § 4 Rn. 9.53 f.).

    Hierfür muss das nachgeahmte Originalprodukt bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine gewisse Wertschätzung dergestalt genießen, dass es in der Wahrnehmung der potentiellen Käufer mit positiven, sich etwa auf die Qualität beziehenden Vorstellungen besetzt ist (vgl. Köhler a.a.O. Rn. 9.52); ein derartiger Imagetransfer kann auch bei populären Produkten aus dem Lebensmittel- und Genussmittelbereich in Betracht kommen (vgl. Senat NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).

    Ein solcher Transfer liegt vor, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (vgl. Senat NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; Götting/ Nordemann , UWG, 2. Auflage, § 4 Nr. 9 Rn. 9.69).

  • OLG Köln, 12.12.2014 - 6 U 28/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines Diätdrinks in einer dem Original

    Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

  • OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13

    Aufmachung von Waffelschnitten - "Knoppers"

    a) Wettbewerbliche Eigenart haben ein Produkt oder eine Produktaufmachung, die durch ihre konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Produkts hinzuweisen (st. Rspr., vgl. nur BGH, GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 23] - LIKEaBIKE), wobei auch eine als neu empfundene Kombination bekannter, für sich genommen allgemein üblicher Gestaltungselemente eine wettbewerbliche Eigenart begründen kann (vgl. BGH, GRUR 2008, 1115 = WRP 2008, 1510 [Rn. 22] - ICON) und der Grad der wettbewerblichen Eigenart, für dessen Bestimmung es auf den Gesamteindruck ankommt, durch tatsächliche Bekanntheit des Erzeugnisses oder der Produktaufmachung im Verkehr verstärkt sein kann (BGH, GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 32, 37] - LIKEaBIKE; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1131] - Der Eisbär hustet nicht).

    Aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers, der die in Rede stehenden Produktaufmachungen keiner analysierenden Betrachtung unterzieht und unmittelbar miteinander vergleicht, sondern auf Grund seines Erinnerungseindrucks in Beziehung setzt (vgl. BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 34] - Handtaschen; GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 20] - Knoblauchwürste; GRUR 2010, 80 = WRP 2010, 94 [Rn. 39, 41] - LIKEaBIKE; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht), lehnt sich die angegriffene Aufmachung der Antragsgegnerin an die Gesamtanmutung der "Knoppers"-Produktverpackung in einer Weise an, die über eine bloße Übernahme der gestalterischen Grundidee hinausgeht, die für sich genommen keinem Sonderschutz zugänglich wäre und deshalb auch nicht im Wege des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden darf (BGH, GRUR 2005, GRUR 2005, 166 [168] = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen; GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 21] - Knoblauchwürste; Senat, WRP 2012, 1128 - "Die Blaue Couch"; Urteil vom 26.07.2013 - 6 U 28/13 - Pandas).

    Hinzutreten muss vielmehr ein Element der Unangemessenheit, das sich aus irrigen Vorstellungen Dritter über die Echtheit der Nachahmung (BGH, GRUR 2007, 795 = WRP 2007, 1076 [Rn. 48] - Handtaschen; MD 2007, 964 [969] = BeckRS 2007, 12883 - iPod; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 200 [210] - Tablet-PC), im Einzelfall allerdings - nicht nur bei Luxusprodukten - auch daraus ergeben kann, dass der Nachahmer durch Anlehnung an die bekannte Aufmachung eine Produkts an dessen durch intensive und langjährige (Werbe-) Anstrengungen am Markt erworbener Wertschätzung ohne angemessene eigene Investitionen in anstößiger Weise zu partizipieren versucht (vgl. BGHZ 126, 208 = GRUR 1994, 732 [734] - McLaren; Senat, NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).

  • OLG Köln, 19.09.2014 - 6 U 7/14

    Unzulässige Nachahmung eines Produktes

    Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Die Antragstellerin hat auch nichts zu Werbeaufwendungen vorgetragen, so dass es an der Darlegung einer eigenen, durch intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung (vgl. Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas) fehlt.

  • OLG Köln, 28.04.2017 - 6 U 136/16

    Voraussetzungen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes

    Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; Senat, GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; BGH GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil, Juris-Tz. 42; BGH GRUR 2013, 1052- Einkaufswagen III, Juris-Tz. 38; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; Senat GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

  • OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines Produkts

    Ein solcher Imagetransfer kommt in Betracht, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (vgl. Senat NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht).

    Das nachgeahmte Originalprodukt muss bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine gewisse Wertschätzung dergestalt genießen, dass es in der Wahrnehmung der potentiellen Käufer mit positiven, sich etwa auf die Qualität beziehenden Vorstellungen besetzt ist (vgl. Köhler a.a.O. Rn. 9.52) und die auch bei populären Produkten aus dem Lebensmittel- und Genussmittelbereich in Betracht kommen (vgl. Senat NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).

  • LG Köln, 13.03.2019 - 84 O 238/18

    Unterlassungsanspruch des Vertriebs von alkoholfreien Getränken in Standbeuteln

    Ein solcher Imagetransfer kommt in Betracht, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (vgl. OLG Köln, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht).

    Die "D-Sonne" genießt bei den angesprochenen Verkehrskreisen aufgrund seiner langjährigen Marktpräsenz und Marktstellung eine gewisse Wertschätzung (vgl. zu diesen Kriterien: OLG Köln, Urteil vom 26.07.2013 - 6 U 28/13; OLG Köln, NJOZ 2010, 1130, 1132 - Der Eisbär hustet nicht).

  • OLG Köln, 14.11.2014 - 6 U 65/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung der Produktausstattung für ein Shampoo gegen

    Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

  • OLG Köln, 02.10.2020 - 6 U 19/20

    Wettbewerbsrecht/Markenrecht: Gummibärchen

    Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).
  • OLG Köln, 02.08.2013 - 6 U 214/12

    Gefahr der wettbewerbswidrigen Herkunftstäuschung bei Anbringung einer

  • LG Köln, 14.01.2020 - 33 O 62/17
  • LG Köln, 28.09.2021 - 33 O 62/20
  • LG Köln, 01.02.2022 - 31 O 325/19
  • LG Köln, 12.10.2021 - 33 O 24/20
  • LG Köln, 01.02.2022 - 31 O 54/20
  • LG Hamburg, 12.07.2017 - 315 O 471/16

    Herkunftstäuschung und Verwechslungsgefahr durch Farbwechsel eines Produkts

  • LG Köln, 22.09.2020 - 31 O 64/20
  • LG Köln, 18.11.2020 - 84 O 93/16
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.04.2009 - 6 U 48/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4151
OLG Frankfurt, 30.04.2009 - 6 U 48/08 (https://dejure.org/2009,4151)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.04.2009 - 6 U 48/08 (https://dejure.org/2009,4151)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. April 2009 - 6 U 48/08 (https://dejure.org/2009,4151)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de

    § 4 UWG

  • Justiz Hessen

    § 3 UWG, § 4 Nr 1 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 2 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Unsachliche Beeinflussung durch die Veranstaltung eines Buchungswettbewerbs

  • webshoprecht.de

    Unzulässiges Verbraucherbeeinflussung durch Einkaufsgutscheine in einem Gewinnwettbewerb

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3, 4, 8 UWG
    Ein Reiseveranstalter darf kein Gewinnspiel für Reisebüros veranstalten, wenn dadurch Interessen von Verbrauchern beeinträchtigt werden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unsachliche Beeinflussung des Wettbewerbs durch die Veranstaltung eines Buchungswettbewerbs unter Reisebüros durch eine Fluglinie

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Beeinflussung durch Buchungswettbewerb einer Fluglinie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 257 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamburg, 23.10.2003 - 5 U 17/03

    "Sixperts"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2009 - 6 U 48/08
    Von ausschlaggebender Bedeutung ist nach der Einschätzung des Senats neben der Intensität der Anreizwirkung, die von der Vergünstigung ausgeht, die Erwartungshaltung des Dritten, also des Endkunden (so im Grundsatz auch Hefermehl/ Köhler/ Bornkamm, UWG, § 4 Rn 1.174b; Steinbeck, GRUR 2005, 15, 18f.; Seichter in Ullmann jurisPK-UWG, § 4 Rn 115; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 117; s.a. auch das Urteil des Senats vom 17.08.2000, OLGR 2000, 308 f.).

    So kann eine unangemessene unsachliche Beeinflussung unternehmerischer Verkaufsförderer insbesondere dann anzunehmen sein, wenn die Zuwendungen nicht, wie im vorliegenden Fall, dem Händler bzw. Dienstleister selbst sondern - für den Endkunden unerwartet - seinen Mitarbeitern gewährt werden (vgl. OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 117; Seichter in Ullmann jurisPK-UWG, § 4 Rn 115).

  • OLG Oldenburg, 23.10.2003 - 1 U 63/03

    Werbung mit einem Verkaufswettbewerb im Zusammenhang mit dem Angebot und Vertrieb

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2009 - 6 U 48/08
    Hieraus kann aber nach der Auffassung des Senats nicht geschlossen werden, dass die Gewährung einer Prämie an den Geschäftsinhaber stets zulässig sei (vgl. Steinbeck, GRUR 2005, 15, 20; a.A. wohl OLG Oldenburg, GRUR-RR 2004, 209 f.).
  • OLG Köln, 16.05.2008 - 6 W 38/08

    Unsachliche Beeinflussung ärztlicher Entscheidungsfreiheit durch Verlosung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2009 - 6 U 48/08
    Soweit das OLG Köln in zwei neueren Entscheidungen (GRUR-RR 2007, 49; GRUR-RR 2008, 446) eine unzulässige Beeinflussung von Freiberuflern infolge der Kopplung des Absatzgeschäfts mit einer Gewinnspielteilnahme bejaht hat, kann aus diesen Entscheidungen nicht entnommen werden, dass eine derartige Beeinflussung ausschließlich gegenüber Freiberuflern unzulässig sei.
  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02

    Quersubventionierung von Laborgemeinschaften

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2009 - 6 U 48/08
    Eine unangemessene unsachliche Beeinflussung kommt aber dann in Betracht, wenn der angesprochene Verkehr bei Entscheidungen, die er zu treffen hat, auch die Interessen dritter Personen zu wahren hat (vgl. BGH, GRUR 2008, 530, Tz. 14 - Nachlass bei Selbstbeteiligung; s.a. BGH, GRUR 2003, 624, 626 - Kleidersack; GRUR 2005, 1059, 1060 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften).
  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05

    Nachlass bei der Selbstbeteiligung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2009 - 6 U 48/08
    Eine unangemessene unsachliche Beeinflussung kommt aber dann in Betracht, wenn der angesprochene Verkehr bei Entscheidungen, die er zu treffen hat, auch die Interessen dritter Personen zu wahren hat (vgl. BGH, GRUR 2008, 530, Tz. 14 - Nachlass bei Selbstbeteiligung; s.a. BGH, GRUR 2003, 624, 626 - Kleidersack; GRUR 2005, 1059, 1060 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften).
  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00

    Kleidersack

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2009 - 6 U 48/08
    Eine unangemessene unsachliche Beeinflussung kommt aber dann in Betracht, wenn der angesprochene Verkehr bei Entscheidungen, die er zu treffen hat, auch die Interessen dritter Personen zu wahren hat (vgl. BGH, GRUR 2008, 530, Tz. 14 - Nachlass bei Selbstbeteiligung; s.a. BGH, GRUR 2003, 624, 626 - Kleidersack; GRUR 2005, 1059, 1060 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften).
  • BGH, 25.04.2006 - X ZR 198/04

    Keine Haftung des Reisebüros wegen unterlassener Information über den Passzwang

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2009 - 6 U 48/08
    Zwischen einem Reisebüro, das mehrere Veranstalter vertritt, und einem Kunden, der sich beraten lässt, kommt nach herrschender Meinung, die der Senat teilt, stillschweigend ein Reisevermittlungsvertrag zustande (vgl. MünchKomm/Tonner, BGB, 5. Aufl., § 651a Rn 43 ff.; Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., vor § 651a Rn 6 Staudinger/Eckert, BGB, 2003, § 651a Rn 58; offengelassen in BGH, NJW 2006, 2321, 2322).
  • OLG Köln, 07.07.2006 - 6 U 239/05

    Smart-Cabrio Gewinnspiel - Werbeaktion für Vorratsgesellschaft mit Gewinnspiel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2009 - 6 U 48/08
    Soweit das OLG Köln in zwei neueren Entscheidungen (GRUR-RR 2007, 49; GRUR-RR 2008, 446) eine unzulässige Beeinflussung von Freiberuflern infolge der Kopplung des Absatzgeschäfts mit einer Gewinnspielteilnahme bejaht hat, kann aus diesen Entscheidungen nicht entnommen werden, dass eine derartige Beeinflussung ausschließlich gegenüber Freiberuflern unzulässig sei.
  • OLG Frankfurt, 17.08.2000 - 6 U 74/00

    Auslobung von Prämien für Reisebüros durch Reiseveranstalter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.2009 - 6 U 48/08
    Von ausschlaggebender Bedeutung ist nach der Einschätzung des Senats neben der Intensität der Anreizwirkung, die von der Vergünstigung ausgeht, die Erwartungshaltung des Dritten, also des Endkunden (so im Grundsatz auch Hefermehl/ Köhler/ Bornkamm, UWG, § 4 Rn 1.174b; Steinbeck, GRUR 2005, 15, 18f.; Seichter in Ullmann jurisPK-UWG, § 4 Rn 115; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 117; s.a. auch das Urteil des Senats vom 17.08.2000, OLGR 2000, 308 f.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.09.2009 - 29 U 3337/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20477
OLG München, 17.09.2009 - 29 U 3337/09 (https://dejure.org/2009,20477)
OLG München, Entscheidung vom 17.09.2009 - 29 U 3337/09 (https://dejure.org/2009,20477)
OLG München, Entscheidung vom 17. September 2009 - 29 U 3337/09 (https://dejure.org/2009,20477)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Verschleierung des Werbecharakters einer Anzeige neben einem redaktionellen Beitrag

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung in Gestalt eines redaktionellen Beitrags

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 3; UWG § 8 Abs. 1 S. 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung in Gestalt eines redaktionellen Beitrags

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anforderungen an redaktionelle Werbung

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Redaktionelle Werbung klar kennzeichnen - OLG München: Optisch markanter Hinweis notwendig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 257 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG München I, 18.03.2015 - 37 O 19570/14

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen die Platzierung von Eintragungen im Rahmen

    Werden neben redaktionellen Berichten Anzeigen veröffentlicht, die diesen in der Aufmachung (Gestaltung, Farbgebung und Überschriften) gleichen, müssen diese sogar besonders deutlich als Anzeigen gekennzeichnet sein (OLG München, Urteil vom 17.09.2009 - 29 U 3337/09, NJOZ 2010, 1135; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Auflage 2015, § 4 Rn. 3.21 a).
  • OLG Köln, 12.04.2013 - 6 U 132/12

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbung in einem Spieleportal für Kinder

    Ein derartiger Hinweis muss nach Schriftart, Schriftgröße, Platzierung, Kontrast und Begleitumständen ausreichend deutlich sein, um eine Irreführung zu vermeiden (vgl. OLG München vom 17.09.2009 - 29 U 3337/09 - Rn. 4, zitiert nach juris; Köhler a.a.O.).
  • LG Essen, 19.03.2015 - 43 O 148/14

    Zur Aufforderung einer Schleichwerbung eines Presseunternehmens gegenüber einem

    1 Anhangs zum UWG vor (vgl. hierzu insgesamt z.B. OLG München NJOZ 2010, 1135; Köhler / Bornkamm, UWG, 33. Aufl., § 4, Rn. 3.21).
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Rechtsprechung
   KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9776
KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08 (https://dejure.org/2009,9776)
KG, Entscheidung vom 15.09.2009 - 5 U 116/08 (https://dejure.org/2009,9776)
KG, Entscheidung vom 15. September 2009 - 5 U 116/08 (https://dejure.org/2009,9776)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Entfallen der Neuwagen-Eigenschaft aufgrund einer zwischenzeitlichen Nutzung als Vorführwagen bis zu einem Verkauf an den Verbraucher; Maßgeblichkeit der Motivlage im Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs vom Hersteller für die die Neuwagen-Eigenschaft; Voraussetzung für ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vorführwagen und Neuwageneigenschaft

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Neuwagen-Eigenschaft im Sinne der Pkw-EnVKV bei zwischenzeitlicher Nutzung eines Neuwagens als Vorführwagen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Verbrauch des Vorführwagens kennzeichnen - Entscheidend sind die Neuwageneigenschaften des Pkw

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Vorführwagen und die Energieverbrauchskennzeichnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 257 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.11.2000 - I ZR 167/98

    Zur Prüfungspflicht von Werbeanzeigen eines Presseunternehmens

    Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
    Wegen diesen Umständen ist das ausgesprochene Verbot auch nicht zu unbestimmt, zumal der "sofern-Satz" die konkrete Verletzungshandlung in Bezug nimmt und damit die vorhergehende abstrakte Umschreibung verdeutlicht (BGH, GRUR 2001, 529 , juris Rn. 26 ff. - Herz-Kreislauf-Studie; GRUR 1998, 483 , juris Rn. 17 - Der M.-Markt packt aus).".
  • OLG Hamm, 25.04.2007 - 20 U 239/04

    Beweis durch eigene Angaben des Versicherungsnehmers im Fall eines

    Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
    Ein als unstreitig zu behandelnder Vortrag unterliegt nicht den Verspätungsvorschriften (BGH, NJW 2008, 448; Zöller/Heßler, ZPO , 27. Auflage, § 531 Rn. 21 m.w.N.).
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
    Wegen diesen Umständen ist das ausgesprochene Verbot auch nicht zu unbestimmt, zumal der "sofern-Satz" die konkrete Verletzungshandlung in Bezug nimmt und damit die vorhergehende abstrakte Umschreibung verdeutlicht (BGH, GRUR 2001, 529 , juris Rn. 26 ff. - Herz-Kreislauf-Studie; GRUR 1998, 483 , juris Rn. 17 - Der M.-Markt packt aus).".
  • OLG Köln, 14.02.2007 - 6 U 217/06

    Kraftfahrzeug mit Tageszulassung als Neuwagen - Wettbewerbsverstoß bei fehlenden

    Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
    a) Selbst wenn von einem Verkauf auszugehen wäre, stünde der Annahme einer Neuwagen-Eigenschaft nicht entgegen, wenn das streitgegenständliche Fahrzeug eine Tageszulassung erhalten hätte (OLG Köln, WRP 2007, 680, juris Rn. 6 ff.; Senat, Magazin Dienst 2007, 654, juris Rn. 7 ff.; OLG Koblenz, Magazin Dienst 2008, 506, juris Rn. 6; OLG Stuttgart, Magazin Dienst 2009, 175, juris Rn. 41).
  • BGH, 13.01.2000 - I ZR 253/97

    Tageszulassung II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
    Im Autohandel ist es nämlich schon seit langem weit verbreitete Praxis, dass Händler die Zulassung faktisch neuer Fahrzeuge nur für einen Tag oder ähnlich kurze Zeit veranlassen, nicht um sie zu nutzen, sondern um gegenüber dem Hersteller in einer bestimmten Periode höhere Verkaufszahlen nachweisen und solche Fahrzeuge mit deutlichen Preisnachlässen anbieten zu können (OLG Köln, aaO., juris Rn. 9, unter Hinweis auf BGH, GRUR 1994, 827 - Tageszulassungen; GRUR 2000, 914 - Tageszulassung II).
  • BGH, 30.06.1994 - I ZR 56/92

    Tageszulassungen - Täuschung

    Auszug aus KG, 15.09.2009 - 5 U 116/08
    Im Autohandel ist es nämlich schon seit langem weit verbreitete Praxis, dass Händler die Zulassung faktisch neuer Fahrzeuge nur für einen Tag oder ähnlich kurze Zeit veranlassen, nicht um sie zu nutzen, sondern um gegenüber dem Hersteller in einer bestimmten Periode höhere Verkaufszahlen nachweisen und solche Fahrzeuge mit deutlichen Preisnachlässen anbieten zu können (OLG Köln, aaO., juris Rn. 9, unter Hinweis auf BGH, GRUR 1994, 827 - Tageszulassungen; GRUR 2000, 914 - Tageszulassung II).
  • OLG Koblenz, 13.10.2010 - 9 U 518/10

    Vorführwagen ist kein Neuwagen - - Händler darf Vorführwagen ohne Angaben zu

    Die Nichtbeachtung der Pkw-EnVKV ist daher zugleich ein Gesetzesverstoß i.S. des § 4 Nr. 11 UWG (so auch KG Berlin, Urteil vom 20.11.2009, Az. 5 U 115/07; OLG Oldenburg WRP 20007, 96, 99; KG Berlin, Urteil vom 15.09.2009, Az. 5 U 116/08; LG Essen, Urteil vom 8.3.206, Az. 41 O 168/05).

    Solche Tageszulassungen werden von der Rechtsprechung inzwischen als besondere Form des Neuwagengeschäfts bezeichnet (BGH GRUR 1994, 827 - Tageszulassungen; BGH GRUR 2000, 914 - Tageszulassung II; KG Berlin, Beschluss vom 15. September 2009, Az. 5 U 116/08; OLG Köln, Urteil vom 14. Februar 2007, Az. 6 U 217/06 WRP 2007, 680; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Februar 2008, Az. 4 U 1383/07; OLG Stuttgart, Magazin Dienst 2009, 175).

    Die Rechtsprechung hat in verschiedenen Entscheidungen auch die Frage bejaht, ob ein zunächst als Vorführwagen genutztes Fahrzeug ein "neuer Personenkraftwagen" i.S.v. § 2 Nr. 1 Pkw-EnVKV ist (KG Berlin, Urteil vom 20. November 2009, Az. 5 U 115/07; KG Berlin, Beschluss vom 15. September 2009, Az. 5 U 116/08; KG Berlin, Beschluss vom 11. Mai 2007, Az. 5 U 190/06; LG Berlin, Urteil vom 26. September 2006, Az. 15 O 521/06; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. Februar 2008, Az. 4 U 1383/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 27. November 2008, Az. 2 W 61/08).

    In seinem Urteil vom 15. September 2009, Az. 5 U 116/08 vertritt das KG Berlin ebenfalls die Auffassung, maßgeblich bleibe die Motivlage im Zeitpunkt des Erwerbs des Fahrzeugs vom Hersteller.

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