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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.01.2010 - I-6 W 149/09   

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https://dejure.org/2010,4088
OLG Köln, 22.01.2010 - I-6 W 149/09 (https://dejure.org/2010,4088)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.01.2010 - I-6 W 149/09 (https://dejure.org/2010,4088)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Januar 2010 - I-6 W 149/09 (https://dejure.org/2010,4088)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Widerlegung der Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren - auf wessen Kenntnis kommt es an?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfügungsgrund bei überlangem Zuwarten mit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung; Maßgebliche Kenntnis in einem arbeitsteiligen Unternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 12 Abs. 2
    Verfügungsgrund bei überlangem Zuwarten mit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung; Maßgebliche Kenntnis in einem arbeitsteiligen Unternehmen

  • rechtsportal.de

    UWG § 12 Abs. 2
    Verfügungsgrund bei überlangem Zuwarten mit der Beantragung einer einstweiligen Verfügung; Maßgebliche Kenntnis in einem arbeitsteiligen Unternehmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 493
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 06.01.2000 - 6 W 149/99

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen; Zurechnung von

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 W 149/09
    Maßgeblich ist in arbeitsteiligen Unternehmen die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständigen Mitarbeiter (Senat WRP 1999, 222 = NJW-RR 1999, 694) und Wissensvertreter (§ 166 Abs. 1 BGB analog: OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 374 [376]; Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 12 Rn. 3.15; Hess in: Ullmann jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 12 UWG, Rn. 94), wozu sogar Sachbearbeiter zu rechnen sein können, von denen nach ihrer Funktion erwartet werden darf, dass sie die Wettbewerbsrelevanz des Verhaltens erkennen und ihre Kenntnis an die weitergeben, die im Unternehmen zu Entscheidungen über das Einleiten entsprechender Maßnahmen befugt sind (vgl. OLG Frankfurt / Main, NJW 2000, 1961 f.).
  • OLG Köln, 13.11.1998 - 6 U 115/98

    Zeitpunkt der Kenntniserlangung von einer wettbewerbswidrigen Anzeige -

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 W 149/09
    Maßgeblich ist in arbeitsteiligen Unternehmen die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständigen Mitarbeiter (Senat WRP 1999, 222 = NJW-RR 1999, 694) und Wissensvertreter (§ 166 Abs. 1 BGB analog: OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 374 [376]; Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 12 Rn. 3.15; Hess in: Ullmann jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 12 UWG, Rn. 94), wozu sogar Sachbearbeiter zu rechnen sein können, von denen nach ihrer Funktion erwartet werden darf, dass sie die Wettbewerbsrelevanz des Verhaltens erkennen und ihre Kenntnis an die weitergeben, die im Unternehmen zu Entscheidungen über das Einleiten entsprechender Maßnahmen befugt sind (vgl. OLG Frankfurt / Main, NJW 2000, 1961 f.).
  • OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen

    Auszug aus OLG Köln, 22.01.2010 - 6 W 149/09
    Maßgeblich ist in arbeitsteiligen Unternehmen die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständigen Mitarbeiter (Senat WRP 1999, 222 = NJW-RR 1999, 694) und Wissensvertreter (§ 166 Abs. 1 BGB analog: OLG Hamburg, GRUR-RR 2006, 374 [376]; Köhler / Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 12 Rn. 3.15; Hess in: Ullmann jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 12 UWG, Rn. 94), wozu sogar Sachbearbeiter zu rechnen sein können, von denen nach ihrer Funktion erwartet werden darf, dass sie die Wettbewerbsrelevanz des Verhaltens erkennen und ihre Kenntnis an die weitergeben, die im Unternehmen zu Entscheidungen über das Einleiten entsprechender Maßnahmen befugt sind (vgl. OLG Frankfurt / Main, NJW 2000, 1961 f.).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.2018 - W (Kart) 2/18

    Durchsetzung des Anspruchs auf Herausgabe der vollständigen und vertraulichen

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung zu § 12 Abs. 2 UWG, dass diese Vorschrift einen Verfügungsgrund nicht entbehrlich macht, sondern die widerlegbare tatsächliche Vermutung enthält, dass die Durchsetzung der begehrten Verbotsverfügung in Wettbewerbssachen für den Antragsteller in der Regel von besonderer Dringlichkeit ist, und dass der Antragsteller diese Vermutung durch sein eigenes Verhalten widerlegt, wenn er damit zum Ausdruck bringt, dass ihm an einer zeitnahen Klärung der Berechtigung seiner Ansprüche nicht wirklich gelegen ist, weil er etwa mit der Rechtsverfolgung zu lange wartet oder das Verfahren nicht zügig, sondern schleppend betreibt (vgl. BGH, Beschluss vom 01.07.1999, I ZB 7/99, Rn. 10 f. bei juris; OLG Köln, Urteil vom 14.07.2017, 6 U 197/16, Rn. 69 ff. bei juris; Urteil vom 13.12.2013, I-6 U 100/13 - Haarverstärker, Rn. 12 bei juris; Beschluss vom 22.01.2010, I-6 W 149/09 - Ausgelagerte Rechtsabteilung, Rn. 1 f. bei juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, I-20 U 231/13 - Vertragswidrige Stromkostenabschläge, Rn. 9 bei juris; Urteil vom 13.02.2014, I-6 U 84/13, Rn. 60 ff. bei juris; Urteil vom 30.04.2013, I-20 U 169/12, Rn. 16 f. bei juris; Beschluss vom 15.07.2002, I-20 U 74/02, Rn. 3 bei juris; OLG Frankfurt, Urteil vom 17.01.2013, 6 U 88/12, Rn. 18 ff. bei juris; OLG Hamburg, Urteil vom 07.02.2007, 5 U 140/06, Rn. 17 bei juris; Urteil vom 06.12.2006, 5 U 67/06, Rn. 16 bei juris; Beschluss vom 23.11.2006, 5 W 167/06, Rn. 3 bei juris; Beschluss vom 28.02.2002, 3 U 347/01, Rn. 7 bei juris; KG Berlin, Beschluss vom 29.07.2005, 5 W 85/05, Rn. 6 ff. bei juris).
  • LG Köln, 30.01.2020 - 14 O 171/19

    Zur Störerhaftung eines Nameserver-Betreibers

    Auch wenn in diesem Bereich bestimmte Fristen nach ständiger Rechtsprechung der Kammer und auch des zuständigen Senats des Oberlandesgerichts Köln nur als Anhaltspunkt dienen können, ist in der Regel von fehlender Dringlichkeit auszugehen, wenn der Unterlassungsgläubiger ohne zwingende Gründe einen Zeitraum von mehr als einem Monat ab Kenntnis der Rechtsverletzung bis zur Antragstellung verstreichen lässt (OLG Köln, GRUR-RR 2010, 493 - Ausgelagerte Rechtsabteilung; OLG Köln, Beschluss vom 18.06.2015 - 6 W 64/15).
  • OLG Köln, 25.07.2014 - 6 U 197/13

    "L-Thyrox"

    Im Wettbewerbsrecht hat der Senat den Kreis der relevanten Personen allerdings weiter gezogen: Maßgeblich ist in arbeitsteiligen Unternehmen die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständigen Mitarbeiter, wozu sogar Sachbearbeiter zu rechnen sein können, von denen nach ihrer Funktion erwartet werden darf, dass sie die Wettbewerbsrelevanz des Verhaltens erkennen und ihre Kenntnis an die weitergeben, die im Unternehmen zu Entscheidungen über das Einleiten entsprechender Maßnahmen befugt sind (Senat, GRUR-RR 2010, 493 - Ausgelagerte Rechtsabteilung; GRUR-RR 2014, 127 f. - Haarverstärker).

    ff) Bei der Gesamtabwägung ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Monatsfrist nach der Rechtsprechung des Senats nicht um eine starre Frist, sondern nur um einen Richtwert handelt (Senat, GRUR-RR 2010, 493 - Ausgelagerte Rechtsabteilung).

  • OLG Köln, 21.08.2015 - 6 U 41/15

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Verfolgung von Wettbewerbsverstößen der staatlichen

    Wäre die c. Service GmbH von Anfang an im Auftrag der Antragstellerin bei der Feststellung und Dokumentation von Wettbewerbsverstößen tätig gewesen, bestünde kein Zweifel daran, dass sich die Antragstellerin die Kenntnis der c. Service GmbH zurechnen lassen müsste (vgl. Senat, GRUR-RR 2010, 493 - Ausgelagerte Rechtsabteilung).
  • LG Düsseldorf, 29.07.2015 - 12 O 195/15

    AGB und pauschalisierte Kosten für Rücklastschriften

    Dies ist der Fall, wenn der Antragsteller mit der gerichtlichen Verfolgung eines gerügten Rechtsverstoßes längere Zeit zuwartet, obwohl er die den Verstoß begründenden Tatsachen und die Person des Verantwortlichen kennt (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2010, 493; OLG Frankfurt, MZ 2007, 125).
  • OLG Köln, 13.12.2013 - 6 U 100/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung die Haarstruktur verbessernder Eigenschaften

    Maßgeblich ist in arbeitsteiligen Unternehmen die Kenntnis der für die Ermittlung oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen zuständigen Mitarbeiter, wozu sogar Sachbearbeiter zu rechnen sein können, von denen nach ihrer Funktion erwartet werden darf, dass sie die Wettbewerbsrelevanz des Verhaltens erkennen und ihre Kenntnis an die weitergeben, die im Unternehmen zu Entscheidungen über das Einleiten entsprechender Maßnahmen befugt sind (Senat, Beschluss vom 22.1. 2010 - 6 W 149/09 - GRUR-RR 2010, 493 - Ausgelagerte Rechtsabteilung).
  • LG Köln, 25.08.2016 - 14 O 30/16

    Das Zitatrecht deckt nicht die Übernahme unveröffentlichter vollständiger

    Auch wenn in diesem Bereich bestimmte Fristen nur als Anhaltspunkt dienen können, ist in der Regel von fehlender Dringlichkeit auszugehen, wenn der Unterlassungsgläubiger ohne zwingende Gründe einen Zeitraum von mehr als einem Monat bis zur Antragstellung verstreichen lässt (vergleiche etwa OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 6 W 149/09 - Ausgelagerte Rechtsabteilung; Beschluss vom 18. Juni 2015 - 6 W 64/15).
  • LG Köln, 15.12.2016 - 14 O 302/15

    Unterlassungsanspruch der Veröffentlichung von Texten (hier: Addendum und

    Auch wenn in diesem Bereich bestimmte Frist nur als Anhaltspunkt dienen können, ist in der Regel von fehlender Dringlichkeit auszugehen, wenn der Unterlassungsgläubiger ohne zwingende Gründe ein Zeitraum von mehr als ein Monat bis zur Antragstellung verstreichen lässt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22.01.2010 - 6 W 149/09 - Ausgelagerte Rechtsabteilung; OLG Köln, Beschluss vom 18.06.2015 - 6 W 64/15).
  • LG Köln, 25.03.2021 - 14 O 462/20

    Veröffentlichung Erstveröffentlichung Urheberpersönlichkeitsrechte Einwilligung

    Auch wenn in diesem Bereich bestimmte Fristen nur als Anhaltspunkt dienen können, ist in der Regel von fehlender Dringlichkeit auszugehen, wenn der Unterlassungsgläubiger ohne zwingende Gründe einen Zeitraum von mehr als einem Monat bis zur Antragstellung verstreichen lässt (OLG Köln, Beschluss vom 22.01.2010 - 6 W 149/09 - Ausgelagerte Rechtsabteilung).
  • LG Düsseldorf, 16.06.2023 - 38 O 42/23
    Im Übrigen wäre sie zu Lasten der Antragsgegnerin zu beantworten: Ausweislich der von der Antragsgegnerin angeführten Entscheidung ist nach jenen Maßstäben die Dringlichkeitsvermutung in der Regel widerlegt, wenn der Unterlassungsgläubiger ohne zwingende Gründe einen Zeitraum von mehr als einem Monat bis zur Antragstellung verstreichen lässt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 6 W 149/09, GRUR-RR 2010, 493).
  • LG Köln, 09.02.2023 - 22 O 279/22
  • LG Köln, 20.06.2018 - 84 O 45/18

    Werbeaussagen eines Unternehmens zur Zahlung einer Entschädigung der

  • LG Köln, 11.03.2011 - 28 O 151/11

    Die Veröffentlichung eines fiktiven Romans verletzt nicht das

  • OLG Köln, 23.09.2011 - 6 U 86/11

    Wettbewerbswidrigkeit der Schaltung sog. Adword-Anzeigen bei der

  • OLG Köln, 11.10.2017 - 19 U 77/17

    Namensschutz einer politischen Partei

  • LG Köln, 20.12.2022 - 33 O 277/21
  • OLG Hamm, 14.01.2022 - 26 U 142/21

    Wettbewerbswidrigkeit der Unterstützung von Kunden einer Versicherung beim

  • OLG Köln, 14.03.2012 - 6 W 42/12

    Galileo

  • LG Köln, 10.06.2021 - 28 O 192/21
  • LG Köln, 20.06.2018 - 84 O 4518
  • LG Köln, 13.04.2011 - 84 O 6/11

    Die für den Erlass der einstweiligen Verfügung erforderliche Dringlichkei ist

  • LG Wuppertal, 28.10.2022 - 3 O 181/22
  • LG Köln, 13.04.2011 - 84 O 318/10

    Durch die Verwendung eines durch einen Anderen markenrechtlich geschützten

  • LG Köln, 20.12.2021 - 33 O 277/21
  • LG Köln, 23.04.2014 - 84 O 289/13
  • LG Köln, 18.08.2020 - 31 O 67/20
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 23.02.2010 - 7 U 90/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3385
OLG Hamburg, 23.02.2010 - 7 U 90/09 (https://dejure.org/2010,3385)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.02.2010 - 7 U 90/09 (https://dejure.org/2010,3385)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 7 U 90/09 (https://dejure.org/2010,3385)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Persönlichkeitsschutz in Internet: Namensnennung eines medizinischen Sachverständigen auf einer Internet-Seite zu Falschgutachten

  • Justiz Hamburg

    § 823 Abs 1 BGB, § 1004 BGB, Art 1 GG, Art 2 GG
    Persönlichkeitsschutz in Internet: Namensnennung eines medizinischen Sachverständigen auf einer Internet-Seite zu Falschgutachten

  • Wolters Kluwer

    Ansprüche eines zahnmedizinischen Gutachters auf Unterlassung der Namensnennung auf einer Internetseite

  • czarnetzki.eu PDF

    Veröffentlichung von Gutachten im Internet

  • rechtsportal.de

    Ansprüche eines zahnmedizinischen Gutachters auf Unterlassung der Namensnennung auf einer Internetseite

  • rechtsportal.de

    Ansprüche eines zahnmedizinischen Gutachters auf Unterlassung der Namensnennung auf einer Internetseite

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Veröffentlichung von Gutachten und Anonymitätsschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Namensnennung eines Sachverständigen auf "Falschgutachter"-Internetseite (IBR 2010, 721)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1198
  • NJW-RR 2011, 720
  • GRUR-RR 2010, 493 (Ls.)
  • MMR 2010, 494
  • ZUM 2010, 979
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hamburg, 05.08.2009 - 325 O 9/09

    Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Interessenabwägung bei Kritik an

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2010 - 7 U 90/09
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg, Geschäftsnummer 325 O 9/09, vom 5.8.2009 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass Ziffer I. des Tenors des landgerichtlichen Urteils wie folgt gefasst wird:.
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