Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 09.07.2009

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3015
OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08 (https://dejure.org/2009,3015)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.07.2009 - 3 U 221/08 (https://dejure.org/2009,3015)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Juli 2009 - 3 U 221/08 (https://dejure.org/2009,3015)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 5, 4, 3 UWG; § 3 HWG; § 10 RL-83/2001; § 24b AMG; § 129 SGB_V; § 17 ApoBetrO

  • webshoprecht.de

    Werbung für ein Arzneimittel als Generikum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des gleichen Indikationsbereichs; Begriff des Generikums

  • kanzlei.biz

    Werbung für Arzneimittel: "keine Generika"

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; HWG § 3; ; AMG § 24b Abs. 2; ; SGB V § 129 Abs. 1 Nr. 1b); ; ApoBetrO § 17 Abs. 5; ; Richtlinie 2001/83/EG Art. 10 Abs. 2 lit b)

  • kanzlei.biz

    Werbung für Arzneimittel: "keine Generika"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff des gleichen Indikationsbereichs; Begriff des Generikums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 63
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • LG Hamburg, 10.06.2008 - 312 O 123/08
    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08
    Allenfalls wird man sagen können, dass der Begriff des Generikums in den Augen der Fachkreise die spezifischen Preisvorteile suggeriert, die aus der Patent- oder Lizenzfreiheit des Nachahmerprodukts hinsichtlich des Originalpräparats resultieren, ohne dass ihnen die Einzelheiten, die diesen Preisvorteil bedingen und die sich letztlich aus der Zusammenschau der Regelungen im Patentgesetz und im Arzneimittelgesetz ergeben, im Einzelnen deutlich vor Augen stünden (vgl. Landgericht Hamburg, Urt. v. 10.6.2008, Az. 312 O 123/08).
  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 157/04

    Amlodipin

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08
    Es spricht zudem einiges dafür, dass dem Verkehr heutzutage hinreichend bewusst ist, dass sich ggf. Originalpräparat und Generikum nicht nur hinsichtlich der Hilfsstoffe, sondern auch hinsichtlich des molekularen Aufbaus - etwa der Salze - durchaus unterscheiden können (vgl. dazu bereits Senat, Urt. v. 26.5.2005, Az. 3 U 157/04, unter B.II.2.c) - Amlodipin: im Original Besilat, im Generikum Mesilat).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.07.2009 - 3 U 221/08
    Das Maß der hierbei dem Apotheker übertragenen Verantwortung unterscheidet sich qualitativ nicht von seiner durch § 129 Abs. 1 Nr. 1a) SGB V eröffneten Einschätzungsbefugnis im Falle der Verordnung unter Wirkstoffbezeichnung: auch hier muss sich der Apotheker Gewissheit darüber verschaffen, dass das ausgewählte preisgünstige Arzneimittel für die der Verschreibung zugrunde liegende Indikation zugelassen ist, um einen unter dem Aspekt der Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels unzulässigen off-label-use zu verhindern (vgl. Bundessozialgericht, Urteil v. 19.3.2002, Az. B 1 KR 37/00 R, juris-Rz. 11 ff.).
  • OLG Hamburg, 26.08.2010 - 3 U 12/10

    Preisvorteil bis zu 36%, Wirtschaftliche Alternative - Wettbewerbsverstoß:

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 2.7.2009, Az. 3 U 221/08, GRUR-RR 2010, 63; Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 2.7.2009, Az. 3 U 221/08, GRUR-RR 2010, 63; Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • OLG Hamburg, 29.01.2015 - 3 U 81/14

    Nagelmykose - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für ein OTC-Arzneimittel

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses der Fachkreise, hier von Apothekern und deren Mitarbeitern, durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass der Fachverkehr die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 63; OLG Hamburg, PharmR 2007, 204).
  • OLG Hamburg, 26.08.2010 - 3 U 158/09

    Die Salzform spielt keine Rolle - Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung:

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 2.7.2009, Az. 3 U 221/08, GRUR-RR 2010, 63; Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 2.7.2009, Az. 3 U 221/08, GRUR-RR 2010, 63; Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • OLG Frankfurt, 11.03.2010 - 6 U 198/09

    Arzneimittelversorgung: Auslegung der Tatbestandsvoraussetzung "gleicher

    Dabei muss der Senat nicht entscheiden, ob Unterschiede in der Zulassung irrelevant für die Anwendbarkeit des § 129 SGB V sind, wenn das wirkstoffgleiche preisgünstige Arzneimittel jedenfalls für diejenige Einzelindikation zugelassen ist, für welche das auszutauschende Arzneimittel verordnet wurde (so OLG Hamburg, GRUR-RR 2010, 63).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 169/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4659
OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 169/07 (https://dejure.org/2009,4659)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.07.2009 - 4 U 169/07 (https://dejure.org/2009,4659)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 4 U 169/07 (https://dejure.org/2009,4659)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Unlautere und irreführende Werbung: Telefonbucheintrag eines Zahnarztes unter der Rubrik "Zahnärzte für Kieferorthopädie"

  • webshoprecht.de

    Unzulässigkeit der Werbung als Zahnärztin für Kieferorthopädie oder Fachzahnärztin für Kieferorthopädie

  • webshoprecht.de

    Zur Unzulässigkeit einer Kieferorthopädie-Werbung eines Zahnarztes

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbswidrigkeit der Eintragung einer Zahnärztin in der Rubrik "Zahnärzte für Kieferorthopädie" in einem Telefonbuch

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 1 S. 1; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1
    Wettbewerbswidrigkeit der Eintragung einer Zahnärztin in der Rubrik "Zahnärzte für Kieferorthopädie" in einem Telefonbuch

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung in der Rubrik "Zahnarzt für Kieferorthopädie"

  • IWW (Kurzinformation)

    Berufsrecht - Bei Telefonbucheintrag in einer Kategorie für Fachzahnärzte muss Qualifikation stimmen

Besprechungen u.ä.

  • berufsrecht-aktuell.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zur irreführenden Werbung mit der Formulierung "Praxis für Kieferorthopädie"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1256
  • GRUR-RR 2010, 63 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.12.2008 - 90 H 4.07

    Berufspflichtverletzung: Eintrag eines Arztes im Branchenfernsprechbuch "Gelbe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 169/07
    c) Die Beklagte weist auf verschiedene Entscheidungen hin, in denen nach ihrer Meinung andere Gerichte in ähnlichen Fällen die Frage einer Irreführung anders gesehen hätten (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2008 - 90 H 4.07 - OLG Köln, Urteil vom 15.08.2008 - 6 U 20/08 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2008 - I - 20 U 144/07 - LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 23.01.2009 - 3 O 5/07 KfH -).

    Allerdings mag man den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Berlin-Brandenburg (Urteil vom 09.12.2008 - 90 H 4.07 - zitiert nach Juris) und des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 15.08.2008 - 6 U 20/08 -, zitiert nach Juris) eventuell etwas andere Tendenzen entnehmen, soweit es um die Frage geht, mit welchen Erwartungen und Vorstellungen die angesprochenen Verkehrskreise der Werbung von Ärzten und Zahnärzten begegnen.

  • OLG Köln, 15.08.2008 - 6 U 20/08

    Vorliegen einer irreführenden Werbung aufgrund des Inserats eines Arztes in den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 169/07
    c) Die Beklagte weist auf verschiedene Entscheidungen hin, in denen nach ihrer Meinung andere Gerichte in ähnlichen Fällen die Frage einer Irreführung anders gesehen hätten (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2008 - 90 H 4.07 - OLG Köln, Urteil vom 15.08.2008 - 6 U 20/08 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2008 - I - 20 U 144/07 - LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 23.01.2009 - 3 O 5/07 KfH -).

    Allerdings mag man den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Berlin-Brandenburg (Urteil vom 09.12.2008 - 90 H 4.07 - zitiert nach Juris) und des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 15.08.2008 - 6 U 20/08 -, zitiert nach Juris) eventuell etwas andere Tendenzen entnehmen, soweit es um die Frage geht, mit welchen Erwartungen und Vorstellungen die angesprochenen Verkehrskreise der Werbung von Ärzten und Zahnärzten begegnen.

  • BGH, 18.10.1995 - I ZR 227/93

    Produktinformation III - Getarnte Werbung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 169/07
    Angesichts der in diesem Zusammenhang offensichtlichen Fachzahnarzt-Problematik war die Beklagte verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch die Art und Weise der Anzeigengestaltung - und die Unterbringung unter bestimmten Rubriken - keine Irreführung entstehen konnte (vgl. zur Verantwortlichkeit eines Unternehmers durch Unterlassen Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, a.a.O., § 8 UWG Rndn. 2.8; vgl. auch BGH, GRUR 1996, 71, 73 - Produktinformation III - BGH, GRUR 2008, 186, 188 - Telefonaktion -).
  • BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04

    Telefonaktion

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 169/07
    Angesichts der in diesem Zusammenhang offensichtlichen Fachzahnarzt-Problematik war die Beklagte verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch die Art und Weise der Anzeigengestaltung - und die Unterbringung unter bestimmten Rubriken - keine Irreführung entstehen konnte (vgl. zur Verantwortlichkeit eines Unternehmers durch Unterlassen Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, a.a.O., § 8 UWG Rndn. 2.8; vgl. auch BGH, GRUR 1996, 71, 73 - Produktinformation III - BGH, GRUR 2008, 186, 188 - Telefonaktion -).
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2008 - 20 U 144/07

    Wettbewerbsverletzung eines Arztes durch Bezeichnung als "Master of Science

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 169/07
    c) Die Beklagte weist auf verschiedene Entscheidungen hin, in denen nach ihrer Meinung andere Gerichte in ähnlichen Fällen die Frage einer Irreführung anders gesehen hätten (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.12.2008 - 90 H 4.07 - OLG Köln, Urteil vom 15.08.2008 - 6 U 20/08 - OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2008 - I - 20 U 144/07 - LG Waldshut-Tiengen, Urteil vom 23.01.2009 - 3 O 5/07 KfH -).
  • BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01

    Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 169/07
    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings immer wieder betont, dass das Grundrecht der Berufsfreiheit eine Irreführung generell nicht rechtfertigen kann (vgl. beispielsweise BVerfG, NJW 2002, 1331).
  • BVerfG, 23.07.2001 - 1 BvR 873/00

    Zum Praxisschild des Zahnarztes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 169/07
    Dies gilt insbesondere auch für Werbung mit bestimmten Informationen über die Tätigkeit eines Arztes oder Zahnarztes (vgl. beispielsweise BVerfG NJW 2001, 2788).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2002 - 9 S 2738/01

    Antragsbefugnis für Normenkontrollverfahren; Zusatzbezeichnung nach Weiterbildung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.2009 - 4 U 169/07
    Für ihre gegenteilige Auffassung kann sich die Beklagte nicht auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 17.12.2002 (MedR 2003, 236) berufen.
  • OLG Karlsruhe, 10.12.2009 - 4 U 33/09

    Irreführung durch Werbung eines Zahnarztes mittels Eintragung in die

    Die Rubriken "Zahnärzte für..." in dem genannten Telefonbuch sind - jedenfalls im Zusammenhang der Gestaltung des Telefonbuchs - so zu verstehen, dass bei einem durchschnittlichen Leser der Eindruck entsteht, es gehe um Zahnärzte mit einer entsprechenden förmlichen Fachzahnarzt-Qualifikation (vgl. zur Irreführung in einem entsprechenden Fall auch das Urteil des Senats vom 09.07.2009 - 4 U 169/07 -).
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