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   OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08   

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https://dejure.org/2009,3267
OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08 (https://dejure.org/2009,3267)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.04.2009 - 3 U 211/08 (https://dejure.org/2009,3267)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. April 2009 - 3 U 211/08 (https://dejure.org/2009,3267)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 5, 4, 3 UWG; § 3 HWG

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung durch unzulässigen Preisvergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Werbung mit Preisersparnis und Budgetentlastung für ein neu eingeführtes Arzneimittel

  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; HWG § 3; ; HWG § 3a S. 2

  • kanzlei.biz

    Irreführende Werbung bei Arzneimitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Werbung mit Preisersparnis und Budgetentlastung für ein neu eingeführtes Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Bezugnahme in Arzneimittel-Reklame auf Originalpräparate nur bei gleichem Anwendungsbereich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Fielmann darf mit Aussage "günstigsten Preisen" werben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Preisbewerbung eines Medikaments als "preisgünstiger" nur bei Warenidentität

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Preisbewerbung eines Medikaments als "preisgünstiger" nur bei Warenidentität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2010, 67
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.09.2008 - I ZR 58/06

    Fußpilz

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08
    Der BGH habe in der Entscheidung "Fußpilz" (WRP 2009, 304) ausgeführt, dass eine Funktionsidentität verglichener Produkte nicht bestehen müsse, es reiche vielmehr ein hinreichender Grad an Austauschbarkeit.

    Vergebens beruft sich die Verfügungsbeklagte für ihren Standpunkt, § 3a HWG habe vorliegend keine Anwendung zu finden, auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.9.2008 (Az. I ZR 58/06 - Fußpilz).

    Im Rahmen des § 6 Abs. 2 Nr. 1 UWG ist nicht zu verlangen, dass die verglichenen Waren in jeder Beziehung "funktionsidentisch" sein müssen; vielmehr reicht ein für den Verbraucher hinreichender Grad an Austauschbarkeit aus (BGH, Urteil v. 11.9.2008, Az. I ZR 58/06 - Fußpilz).

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08
    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

  • OLG Hamburg, 24.08.2000 - 3 U 26/00

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines wettbewerbsrechtlichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08
    So begegnet es etwa unter dem Aspekt des § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG keinen Bedenken, wenn eine Vergleichsstudie zwei Produkte nur unter einem Gesichtspunkt untersucht, ohne andere Eigenschaften aufzuführen (BGH GRUR 2002, 633, 635 - Hormonersatztherapie; Senat, GRUR-RR 2001, 33).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 161/99

    Hormonersatztherapie

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08
    So begegnet es etwa unter dem Aspekt des § 6 Abs. 2 Nr. 2 UWG keinen Bedenken, wenn eine Vergleichsstudie zwei Produkte nur unter einem Gesichtspunkt untersucht, ohne andere Eigenschaften aufzuführen (BGH GRUR 2002, 633, 635 - Hormonersatztherapie; Senat, GRUR-RR 2001, 33).
  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 3 U 162/04

    Streitgegenstand einer Unterlassungsklage gegen mehrere Werbeangaben in einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08
    Mit der Bezugnahme auf eine im Antrag genannte Anlage ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (st. Rspr. des Senats, siehe nur Urteil v. 14.5.2005, Az. 3 U 162/04, Urteilsumdruck S. 13; Harte-Henning-Brüning, UWG, Vor § 12 Rz. 100).
  • OLG Hamburg, 19.07.2007 - 3 U 292/06

    Wettbewerbswidrige Arzneimittelwerbung: Bezugnahme nur auf Anwendungsgebiet ohne

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.04.2009 - 3 U 211/08
    Wie der Senat an anderer Stelle bereits ausgeführt hat, werden Ärzte nach aller Lebenserfahrung mit einer Fülle von Arzneimittelwerbung gleichsam überhäuft und bleiben die Wahrnehmungen hiervon - da Ärzte in erster Linie Patienten behandeln und nicht Werbebroschüren studieren - notwendigerweise bruchstückhaft und unvollständig (vgl. Senat, Urt. v. 19.7.2007, Az. 3 U 292/06, GRUR-RR 2008, 97, 99).
  • OLG Hamburg, 29.01.2015 - 3 U 81/14

    Nagelmykose - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung für ein OTC-Arzneimittel

    Sind - wie hier - mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels Gegenstand jeweils gesonderter, auf das Werbemittel bezogener Anträge, so ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (Hanseatisches Oberlandesgericht, PharmR 2007, 58 = NJOZ 2007, 5174; BeckRS 2006, 07865; GRUR-RR 2010, 67, 69 - Erste preisgünstige Alternative; Brüning in Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, 3. Auflage, 2013, vor § 12 UWG Rn. 100).
  • LG Berlin, 10.03.2021 - 97 O 176/20

    Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren: Widerlegung der

    So ist auch die Angabe eines allgemeineren Anwendungsgebiets bzw. weiteren Anwendungsbereichs, als das Arzneimittel besitzt, untersagt (vgl. OLG Hamburg, PharmR 2009, 633, 636 f.; Spickhoff, Medizinrecht, 3. Auflage § 3a UWG Rdnr. 3 ff. m.w.N.).
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