Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.12.2010

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,558
BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08 (https://dejure.org/2010,558)
BVerfG, Entscheidung vom 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08 (https://dejure.org/2010,558)
BVerfG, Entscheidung vom 08. September 2010 - 1 BvR 1890/08 (https://dejure.org/2010,558)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,558) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 14 Abs. 1, 103 Abs. 1, 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG
    Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" nicht verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Abweisung eines zivilgerichtlichen Anspruchs, durch den es einem Verein zur Verbraucheraufklärung untersagt werden sollte, die Milch eines bestimmten Unternehmens als "Gen-Milch" zu bezeichnen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 14 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Abweisung eines zivilgerichtlichen Anspruchs, durch den es einem Verein zur Verbraucheraufklärung untersagt werden sollte, die Milch eines bestimmten Unternehmens als ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch" durch einen Umweltverein und Tierschutzverein mit dem Persönlichkeitsrecht und dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb; Rechtmäßigkeit einer Warnung vor Milchprodukten durch ihre ...

  • kanzlei.biz

    Verfassungsbeschwerde gegen die Bezeichnung von Milch als "Gen-Milch" mangels Aussicht auf Erfolg unzulässig

  • debier datenbank

    Art. 2 Abs. 1, 12 Abs. 1, 14 Abs. 1, 103 Abs. 1 GG

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Abweisung eines zivilgerichtlichen Anspruchs, durch den es einem Verein zur Verbraucheraufklärung untersagt werden sollte, die Milch eines bestimmten Unternehmens als ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Abweisung eines zivilgerichtlichen Anspruchs, durch den es einem Verein zur Verbraucheraufklärung untersagt werden sollte, die Milch eines bestimmten Unternehmens als ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch" durch einen Umweltverein und Tierschutzverein mit dem Persönlichkeitsrecht und dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit der Bezeichnung von Milchprodukten als "Gen-Milch" durch einen Umweltverein und Tierschutzverein mit dem Persönlichkeitsrecht und dem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Gen-Milch"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Versagung des Anspruchs eines Milchkonzerns auf Unterlassung der öffentlichen Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" nicht verfassungswidrig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gen-Milch

  • lto.de (Kurzinformation)

    Gen-Milch darf auch so genannt werden

  • ra-dr-graf.de (Kurzmitteilung)

    Verwendung des Begriffs "Gen-Milch" durch Greenpeace zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Greenpeace darf Milchprodukte als "Gen-Milch" bezeichnen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Greenpeace darf von "Gen-Milch" sprechen

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Greenpeace darf Müller-Milchprodukte als "Gen-Milch" bezeichnen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sieg der Meinungsfreiheit im Gen-Milch-Streit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 18, 33
  • NJW 2010, 3501
  • GRUR-RR 2011, 224
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08
    Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften des bürgerlichen Rechts sind Sache der dafür zuständigen Fachgerichte, die hierbei allerdings die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen haben, damit deren wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 85, 1 ; 99, 185 ; 114, 339 ; stRspr).

    Sie gelten aber im Hinblick auf die Wechselbezüglichkeit zwischen der Meinungsfreiheit und den grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechten gleichermaßen in der hier vorliegenden Konstellation, in der die Verfassungsbeschwerde nicht von dem Äußernden, sondern von dem Äußerungsbetroffenen erhoben ist und sich gegen die Abweisung einer Unterlassungsklage richtet (vgl. BVerfGE 114, 339 ; BVerfGK 3, 49 ; 8, 89 ).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass einer auf die künftige Unterlassung einer Behauptung gerichteten Klage bereits dann stattzugeben ist, wenn die fragliche Tatsachenbehauptung einen mehrdeutigen Gehalt aufweist und in einer der nicht fern liegenden Deutungsvarianten das allgemeine Persönlichkeitsrecht des von ihr Betroffenen verletzt, weil dieses die Meinungsfreiheit des Äußernden im konkreten Fall überwiegt (vgl. BVerfGE 114, 339 - Stolpe -).

  • BGH, 11.03.2008 - VI ZR 7/07

    BGH erlaubt Greenpeace, Milchprodukte als "Gen-Milch" zu bezeichnen

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08
    Wegen der Einzelheiten wird verwiesen auf die Gründe des hier angegriffenen Urteils des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2008 - VI ZR 7/07 - (veröffentlicht in NJW 2008, S. 2110).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08
    Ebenfalls offen geblieben ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ob das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, auf das sich die Beschwerdeführerin des Weiteren beruft, von dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG umfasst ist (vgl. BVerfGE 51, 193 ; 68, 193 ; 84, 212 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 49/00

    Babycaust - Unterlassung bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08
    Sie gelten aber im Hinblick auf die Wechselbezüglichkeit zwischen der Meinungsfreiheit und den grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechten gleichermaßen in der hier vorliegenden Konstellation, in der die Verfassungsbeschwerde nicht von dem Äußernden, sondern von dem Äußerungsbetroffenen erhoben ist und sich gegen die Abweisung einer Unterlassungsklage richtet (vgl. BVerfGE 114, 339 ; BVerfGK 3, 49 ; 8, 89 ).
  • OLG Köln, 19.12.2006 - 15 U 110/06

    Rechtsschutz bei Streit um Verwendung des Begriffs Gen-Milch zwischen

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08
    Die - mit der Verfassungsbeschwerde nicht angegriffene - Entscheidung des Berufungsgerichts ist veröffentlicht in NJW-RR 2007, S. 698.
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage, ob ein als juristische Person oder - wie hier die Beschwerdeführerin - als Personenhandelsgesellschaft verfasstes Wirtschaftsunternehmen sich gegenüber ihm nachteiligen Äußerungen auf ein grundrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht berufen kann, bisher offen gelassen und lediglich entschieden, dass insoweit das Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG betroffen sein könne (vgl. BVerfGE 106, 28 ; BVerfGK 3, 337 ; 12, 95 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Mai 2007 - 1 BvR 193/05 -, NJW 2008, S. 358 ; zum Recht auf informationelle Selbstbestimmung vgl. BVerfGE 118, 168 ).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08
    Ebenfalls offen geblieben ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, ob das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, auf das sich die Beschwerdeführerin des Weiteren beruft, von dem Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG umfasst ist (vgl. BVerfGE 51, 193 ; 68, 193 ; 84, 212 ; 105, 252 ).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08
    Anders liegt es hingegen bei Äußerungen, die in einem Maße vieldeutig erscheinen, dass sie gar nicht als eigenständige Behauptung eines bestimmten Sachverhalts verstanden, sondern ohne Weiteres als in tatsächlicher Hinsicht unvollständig und ergänzungsbedürftig erkannt werden, wie dies häufig bei Slogans und schlagwortartigen Äußerungen der Fall sein wird (vgl. BVerfGE 61, 1 ), die lediglich die Aufmerksamkeit des Publikums erregen und Anreiz zu Nachfragen oder zu der Rezeption weiterer Informationsquellen bieten sollen.
  • BVerfG, 04.03.2004 - 1 BvR 2098/01

    Zur Geldentschädigung wegen auf einen Anrufbeantworter gesprochener beleidigender

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08
    Sie gelten aber im Hinblick auf die Wechselbezüglichkeit zwischen der Meinungsfreiheit und den grundrechtlich geschützten Persönlichkeitsrechten gleichermaßen in der hier vorliegenden Konstellation, in der die Verfassungsbeschwerde nicht von dem Äußernden, sondern von dem Äußerungsbetroffenen erhoben ist und sich gegen die Abweisung einer Unterlassungsklage richtet (vgl. BVerfGE 114, 339 ; BVerfGK 3, 49 ; 8, 89 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 08.09.2010 - 1 BvR 1890/08
    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Deutung des Aussagegehalts einer beanstandeten Äußerung und der entsprechende verfassungsgerichtliche Prüfungsmaßstab sind zwar zunächst aus dem Schutzgehalt des Art. 5 Abs. 1 GG entwickelt worden (vgl. BVerfGE 82, 43 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 24.05.2006 - 1 BvR 1060/02

    Unzulässige Anprangerung eines Frauenarztes

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 2566/95

    Geschäftsschädigende Äußerungen über Finanzdienstleister in kritischer

  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07

    Eilanträge abgelehnt: Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden

  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3390
BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10 (https://dejure.org/2010,3390)
BGH, Entscheidung vom 07.12.2010 - KZR 5/10 (https://dejure.org/2010,3390)
BGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2010 - KZR 5/10 (https://dejure.org/2010,3390)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,3390) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Entega II

    § 19 Abs 1 GWB, § 19 Abs 4 Nr 3 GWB
    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Sachliche Rechtfertigung einer Preisspaltung - Entega II

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Sachliche Rechtfertigung einer Preisspaltung bei Ausdehnungsabsicht eines beherrschenden Unternehmens auf einen anderen Markt durch Unterbieten des dort vorzufindenden Preisniveaus; Wettbewerbsverhältnisse auf dem Zweitmarkt als Kriterium für die Dauer der ...

  • rewis.io

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Sachliche Rechtfertigung einer Preisspaltung - Entega II

  • rewis.io

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Sachliche Rechtfertigung einer Preisspaltung - Entega II

  • rechtsportal.de

    GWB § 19 Abs. 1; GWB § 19 Abs. 4 Nr. 3
    Sachliche Rechtfertigung einer Preisspaltung bei Ausdehnungsabsicht eines beherrschenden Unternehmens auf einen anderen Markt durch Unterbieten des dort vorzufindenden Preisniveaus; Wettbewerbsverhältnisse auf dem Zweitmarkt als Kriterium für die Dauer der ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Entega II

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Preisspaltung bei Markteintritt in Energiemarkt

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Rechtfertigung einer Preisspaltung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erdgas für die Nachbarregion

Besprechungen u.ä. (3)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Entega II - Vorübergehende Marktzutrittspreise sind keine missbräuchliche Preisspaltung

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Entega II - Vorübergehende Marktzutrittspreise sind keine missbräuchliche Preisspaltung

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Missbrauch marktbeherrschender Stellung; Diskriminierungsverbot; Preisspaltung; sachliche Rechtfertigung; Markterschließung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 774
  • GRUR-RR 2011, 224 (Ls.)
  • WM 2011, 517
  • DB 2011, 297
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98

    BGH entscheidet in Preismißbrauchssache

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10
    Dabei handelt es sich um Kosten, denen erst bei der Prüfung der sachlichen Rechtfertigung des Preisunterschieds Rechnung zu tragen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Juli 1999 - KVR 12/98, BGHZ 142, 239, 245 - Flugpreisspaltung).

    Eine Preisspaltung kann darauf hindeuten, dass der höhere Preis allein wegen des Versagens der Wettbewerbskräfte auf dem beherrschten Markt zu Lasten der Kunden durchgesetzt werden kann, während das Unternehmen auf dem vergleichbaren Markt durch den hier bestehenden Wettbewerbsdruck zur Zurückhaltung bei der Ausübung seiner Marktmacht gezwungen ist (vgl. BGHZ 142, 239, 246 - Flugpreisspaltung).

    cc) Wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, ist bei § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB im Rahmen der Prüfung der sachlichen Rechtfertigung des Preisunterschieds zudem ein Erheblichkeitszuschlag anzusetzen, weil der mit einem Unwerturteil verbundene Missbrauchsvorwurf einen deutlichen Abstand zwischen den Preisen auf den verglichenen Märkten voraussetzt (vgl. BGHZ 142, 239, 251 f. - Flugpreisspaltung; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 - Stadtwerke Mainz) und völlig identische Märkte, bei denen auch eine geringfügige Preisdifferenz nicht ohne konkrete sachliche Rechtfertigung hingenommen werden könnte, praktisch niemals vorliegen werden.

    c) Danach kommt es auf das - vom Berufungsgericht nicht geprüfte - Vorbringen der Beklagten, zwischen den betroffenen Märkten bestünden für die sachliche Rechtfertigung einer Preisspaltung beachtliche Unterschiede (vgl. BGHZ 142, 239, 245 - Flugpreisspaltung), nicht mehr an.

    Dahinstehen kann deshalb auch, ob und in welchem Umfang in diesem Zusammenhang im Rahmen des § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB ein unabhängig vom Erheblichkeitszuschlag zusätzlich anzusetzender Sicherheitszuschlag in Betracht kommt (vgl. BGHZ 142, 239, 251 - Flugpreispaltung).

  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10
    Vielmehr ist die Entscheidung "Stadtwerke Uelzen", wie sich aus dem entsprechenden Verweis ergibt, im Sinne des Senatsurteils vom 4. November 2003 (KZR 16/02, BGHZ 156, 379, 384 ff. - Strom und Telefon I) zu verstehen.

    Entsprechend hoch war auch die Schwelle, einen Wechsel des Versorgers vorzunehmen (Monopolkommission, Sondergutachten "Strom und Gas 2007: Wettbewerbsdefizite und zögerliche Regulierung", BT-Drucks. 16/7087 Rn. 577; Sondergutachten "Strom und Gas 2009 - Energiemärkte im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb", BT-Drucks. 16/14060 Rn. 128 ff., 137 ff., 143; BGH, Urteil vom 4. November 2003 - KZR 16/02, BGHZ 156, 379, 384 ff. - Strom und Telefon I).

  • BGH, 21.02.1995 - KVR 4/94

    Bestimmtheit einer kartellbehördlichen Mißbrauchsverfügung; Gleichartigkeit von

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10
    Danach sind bei der leitungsgebundenen Gasversorgung von Endkunden zwei Märkte jedenfalls dann vergleichbar, wenn zwischen ihnen hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine wesentlichen Unterschiede bestehen, die aus der Sicht der Endkunden gemäß der Zielsetzung einer möglichst sicheren und preiswürdigen Gasversorgung von vornherein eine deutlich unterschiedliche Beurteilung der Preisgestaltung rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94, BGHZ 129, 37, 46 f. - Weiterverteiler; Beschluss vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08, BGHZ 184, 168 Rn. 29 f. - Wasserpreise Wetzlar).

    Einzelne Unterschiede der Struktur der verglichenen Versorgungsgebiete sind für die Vergleichbarkeit ohne Bedeutung; sie können jedoch bei der Prüfung der sachlichen Rechtfertigung ungünstigerer Preise Berücksichtigung finden (BGHZ 129, 37, 47 - Weiterverteiler).

  • BGH, 28.06.2005 - KVR 17/04

    Stadtwerke Mainz

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10
    cc) Wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, ist bei § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB im Rahmen der Prüfung der sachlichen Rechtfertigung des Preisunterschieds zudem ein Erheblichkeitszuschlag anzusetzen, weil der mit einem Unwerturteil verbundene Missbrauchsvorwurf einen deutlichen Abstand zwischen den Preisen auf den verglichenen Märkten voraussetzt (vgl. BGHZ 142, 239, 251 f. - Flugpreisspaltung; BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 - Stadtwerke Mainz) und völlig identische Märkte, bei denen auch eine geringfügige Preisdifferenz nicht ohne konkrete sachliche Rechtfertigung hingenommen werden könnte, praktisch niemals vorliegen werden.

    Dabei kann dann, wenn der sachliche Markt von einer natürlichen Monopolsituation geprägt ist, unter Umständen ein Missbrauch schon bei einem geringeren Zuschlag anzunehmen sein als unter normalen Marktgegebenheiten (vgl. BGHZ 163, 282, 296 - Stadtwerke Mainz).

  • BGH, 02.02.2010 - KVR 66/08

    Wasserpreise Wetzlar

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10
    Danach sind bei der leitungsgebundenen Gasversorgung von Endkunden zwei Märkte jedenfalls dann vergleichbar, wenn zwischen ihnen hinsichtlich der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen keine wesentlichen Unterschiede bestehen, die aus der Sicht der Endkunden gemäß der Zielsetzung einer möglichst sicheren und preiswürdigen Gasversorgung von vornherein eine deutlich unterschiedliche Beurteilung der Preisgestaltung rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94, BGHZ 129, 37, 46 f. - Weiterverteiler; Beschluss vom 2. Februar 2010 - KVR 66/08, BGHZ 184, 168 Rn. 29 f. - Wasserpreise Wetzlar).

    Es ist daher hier nicht erforderlich, schon auf der Ebene der Vergleichbarkeit Feststellungen zu den Vertriebs-, insbesondere den Netznutzungskosten oder den aus einer Grundversorgungspflicht (§ 36 Abs. 2 EnWG) folgenden Zusatzkosten zu treffen (vgl. BGHZ 184, 168 Rn. 30, 32 - Wasserpreise Wetzlar).

  • EuGH, 13.02.1979 - 85/76

    Hoffmann-La Roche / Kommission

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10
    Art. 102 Abs. 1 AEUV findet auch auf gegen Endverbraucher gerichtete Diskriminierungen Anwendung (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Februar 1979 - Rs. 85/76, Slg. 1979, 461 Rn. 125 - Hoffmann La Roche; Möschel in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht EG, 4. Aufl. 2007, Art. 82 EGV Rn. 255; Jung in Grabitz/Hilf, Das Recht der Europäischen Union, Art. 82 EGV Rn. 167, 254 [Stand: November 2008]).
  • BGH, 23.06.2009 - KZR 21/08

    Entega

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10
    Auf die Revision der Kläger hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 23. Juni 2009 - KZR 21/08, WuW/E DE-R 2739 - Entega).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10
    Dieser Beurteilungsmaßstab, den der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung für den Diskriminierungstatbestand des § 20 GWB anwendet (vgl. nur BGH, Urteil vom 27. September 1962 - KZR 6/61, BGHZ 38, 90, 100, 102 - Grote Revers; Urteil vom 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E 3058, 3063 - Pay-TV-Durchleitung; Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 76 f. - Standard-Spundfass), beansprucht auch für Fälle des Ausbeutungsmissbrauchs Geltung (vgl. BGH, Beschluss vom 22. November 1982 - KVR 9/81, WuW/E 1965, 1966 f. - Gemeinsamer Anzeigenteil).
  • BGH, 13.12.2005 - KVR 13/05

    Stadtwerke Dachau

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10
    Maßgeblich ist, ob die tatsächlichen Marktverhältnisse weiterhin davon bestimmt werden, dass das Gasversorgungsunternehmen in seinem herkömmlichen Versorgungsgebiet über ein natürliches Monopol an der Netzstruktur verfügt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2005 - KVR 13/05, WuW/E DE-R 1726, 1729 - Stadtwerke Dachau).
  • BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08

    Stadtwerke Uelzen

    Auszug aus BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10
    Zutreffend hat das Berufungsgericht als sachlich maßgeblichen Markt den Markt für die leitungsgebundene Gasversorgung von Endkunden angesehen (BGH, WuW/E DE-R 2739, 2742 - Entega; Beschluss vom 10. Dezember 2008 - KVR 2/08, WuW/E DE-R 2538 Rn. 12 - Stadtwerke Uelzen) und angenommen, dass sich dieser Markt räumlich - solange keine Veränderung der konkreten Wettbewerbsverhältnisse eintritt - auf das durch das Netz der H. versorgte Gebiet beschränkt.
  • BGH, 19.03.1996 - KZR 1/95

    "Pay-TV-Durchleitung"; Pflicht des Inhabers eines Kabelnetzes zur Durchleitung

  • BGH, 27.09.1962 - KZR 6/61

    Bindung der Zwischenhandelspreise

  • BGH, 09.11.1982 - KVR 9/81

    Kartellrecht - Marktbeherrschende Unternehmen - Anzeigenkombination

  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 11 U 12/07

    Missbrauch einer markbeherrschenden Stellung: Abgrenzung des sachlich relevanten

  • OLG Düsseldorf, 26.08.2019 - Kart 1/19

    Facebook: Anordnungen des Bundeskartellamts möglicherweise rechtswidrig und

    Dies beruht zum einen auf dem gewünschten Gleichlauf des nationalen Wettbewerbsrechts mit demjenigen der Union (vgl. BGH, Urteil v. 7. Dezember 2010 - KZR 5/10 , WuW/E DE-R 3145, Rz. 55 - Entega II ) und dem dort in Art. 102 AEUV implementierten Gedanken eines Verbraucherschutzes (vgl. hierzu etwa EuGH, Urteil v. 13. Februar 1979 - C-85/76 , Slg. 1979, 461 Rz. 125 - Hoffmann-La Roche [zu Art. 86 EWG-Vertrag a.F.]).

    Zum anderen weisen auch Regelbeispiele des nationalen Missbrauchsverbots eine verbraucherschützende Funktion auf, so etwa der Preishöhenmissbrauch- und Konditionenmissbrauch nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 GWB und das Preisspaltungsverbot nach § 19 Abs. 2 Nr. 3 GWB (vgl. hierzu BGH, Urteil v. 7. Dezember 2010 - KZR 5/10 , WuW/E DE-R 3145, Rzn. 24 und 55 - Entega II ).

    Für das nationale Missbrauchsverbot kann schon wegen der bewussten und gewollten Anknüpfung an das Unionsrecht (so BGH, Urteil v. 7. Dezember 2010 - KZR 5/10 , WuW/E DE-R 3145, Rz. 55 - Entega II ) nichts anderes gelten.

  • BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17

    FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines

    Ob für unterschiedliche Preise eine sachliche Rechtfertigung besteht, ist aufgrund einer Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Kartellrechts zu beantworten (BGHZ 160, 67, 77; BGH, Urteil vom 7. August 2010 - KZR 5/10, WRP 2011, 257 Rn. 23 - Entega II).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Eine Ungleichbehandlung ist daher zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist (Huttenlauch/Lübbig in: Loewenheim u.a., Kartellrecht, 3. Aufl., Art. 102 AEUV Rn. 205 m.w.N.; vgl. zu § 19 GWB BGH GRUR 1996, 808 - Pay-TV-Durchleitung; BGH WRP 2011, 257 - Entega II; zu § 20 GWB BGH NZKart 2016, 374 - NetCologne m.w.N.).
  • BGH, 16.06.2015 - KZR 83/13

    Entgelte für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und

    Ob für unterschiedliche Konditionen eine sachliche Rechtfertigung besteht, ist aufgrund einer Abwägung aller beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beantworten (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 23 - Entega II).
  • OLG Düsseldorf, 24.03.2021 - Kart 2/19

    Facebook gegen Bundeskartellamt: Vorlagebeschluss beim EuGH

    b) Ein Verstoß der Nutzungsbedingungen von Facebook Ireland und ihrer Durchführung gegen die DSGVO kann einen Konditionenmissbrauch zum Nachteil der privaten Nutzer nach der Generalklausel des § 19 Abs. 1 GWB darstellen, da § 19 GWB - ebenso wie Art. 102 AEUV - Verbraucher nicht nur mittelbar vor einer marktmachtbedingten Verfälschung der Wettbewerbsbedingungen, sondern auch unmittelbar vor einer Ausbeutung durch ein marktbeherrschendes Unternehmen schützt, ohne dass es auf Auswirkungen auf die Wettbewerbsstruktur ankommt (vgl. EuGH, Urteil vom 15.03.2007 - C-95/04, Rn. 106 bei juris - British Airways ; BGH, Urteil vom 07.12.2010 - KZR 5/10, Rn. 55 bei juris - Entega II ).
  • BGH, 24.01.2017 - KZR 2/15

    Zur kartellrechtlichen Entgeltkontrolle im Streit zwischen Vodafone Kabel

    Nach der Rechtsprechung des Senats zu § 19 Abs. 2 Nr. 2 und 3 GWB stehen Unterschiede in der Marktstruktur einer Wertung als Vergleichsmarkt grundsätzlich nicht entgegen, ihnen ist allerdings durch entsprechende Zu- und Abschläge Rechnung zu tragen (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 33 - Valium; Beschluss vom 6. November 1984 - KVR 13/83, WuW/E BGH 2103, 2104 - Favorit; ferner BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 18 - Entega II zu § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB a.F.).
  • BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11

    Wasserpreise Calw

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist ein Erheblichkeitszuschlag geboten, weil der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein Unwerturteil enthält und es dafür eines erheblichen Abstands zwischen dem von der Betroffenen geforderten Preis und dem niedrigeren wettbewerbsanalogen Preis bedarf (BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 36 f. - Valium; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 f. - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II; ebenso Bechtold, GWB, 6. Aufl., § 19 Rn. 86; aA Nothdurft in Langen/Bunte, Kartellrecht, 11. Aufl., GWB § 19 Rn. 117; anders für eine Bestimmung des Vergleichspreises nach § 103 GWB aF BGH, Beschluss vom 21. Februar 1995 - KVR 4/94, BGHZ 129, 37, 49 f. - Weiterverteiler).

    Dabei kann, wenn der sachliche Markt von einer Monopolsituation geprägt ist, unter Umständen ein Missbrauch schon bei einem geringeren Zuschlag anzunehmen sein als unter normalen Marktgegebenheiten (BGH, Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 296 - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II).

  • BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13

    Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise

    b) Wie der Senat in der Entscheidung "Wasserpreise Calw" ausgeführt hat, ist ein Erheblichkeitszuschlag geboten, weil der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung ein Unwerturteil enthält und es dafür eines erheblichen Abstands zwischen dem von der Betroffenen geforderten Preis und dem niedrigeren wettbewerbsanalogen Preis bedarf (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 25 ff.; ebenso Beschluss vom 16. Dezember 1976 - KVR 2/76, BGHZ 68, 23, 36 f. - Valium; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 295 f. - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II; Bechtold, GWB, 7. Aufl., § 19 Rn. 55; aA Nothdurft in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., GWB § 19 Rn. 121 ff.).

    Dabei kann, wenn der sachliche Markt von einer Monopolsituation geprägt ist, unter Umständen ein Missbrauch schon bei einem geringeren Zuschlag anzunehmen sein als unter normalen Marktgegebenheiten (BGH, Beschluss vom 15. Mai 2012 - KVR 51/11, WuW/E DE-R 3632 Rn. 27 - Wasserpreise Calw; Beschluss vom 28. Juni 2005 - KVR 17/04, BGHZ 163, 282, 296 - Stadtwerke Mainz; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 32 - Entega II).

  • BGH, 12.04.2016 - KZR 30/14

    NetCologne - Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende

    Maßgebend sind insoweit vielmehr Art und Ausmaß der unterschiedlichen Behandlung (Fortführung von BGH, Urteil vom 7. Dezember 2010, KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145, Entega II).

    bb) Die Frage, ob für eine unterschiedliche Behandlung ein sachlich gerechtfertigter Grund besteht, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aufgrund einer umfassenden Abwägung der beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung des GWB zu beantworten (BGH, Urteil vom 19. März 1996 - KZR 1/95, WuW/E BGH 3058, 3063 Pay-TV-Durchleitung; Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WuW/E DE-R 3145 Rn. 23 - Entega II).

  • BGH, 01.09.2020 - KZR 12/15

    Stationspreissystem II

    Vielmehr ist die Frage, ob die Voraussetzungen des Verbotstatbestands erfüllt sind, aufgrund einer umfassenden Abwägung der beteiligten Interessen unter Berücksichtigung der auf die Freiheit des Wettbewerbs gerichteten Zielsetzung der Wettbewerbsregeln zu beantworten (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Februar 2011 - C-52/09, EuZW 2011, 339 Rn. 21 ff. - TeliaSonera; zum Missbrauchsverbot des § 19 GWB; s. BGH, Urteil vom 13. Juli 2004 - KZR 40/02, BGHZ 160, 67, 77 - Standard-Spundfass; Urteil vom 7. Dezember 2010 - KZR 5/10, WRP 2011, 257, 260 - Entega II; Urteil vom 12. April 2016 - KZR 30/14, WuW 2016, 427 Rn. 48 - NetCologne I; Urteil vom 3. Dezember 2019 - KZR 29/17, WuW 2020, 327 Rn. 37 - NetCologne II; s.a. Fuchs in Immenga/Mestmäcker, Wettbewerbsrecht, 6. Aufl., Art. 102 AEUV Rn. 130).
  • OLG Stuttgart, 25.08.2011 - 201 Kart 2/11

    Wasserversorgung: Voraussetzungen einer Missbrauchsverfügung

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 51/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

  • BGH, 16.06.2015 - KZR 3/14

    Entgelte für die Einspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernseh- und

  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - U (Kart) 7/16

    Kabelschachtstreit: Telekom erzielt Erfolg

  • BGH, 14.02.2023 - KVZ 38/20

    Wasserpreise Gießen

  • OLG Stuttgart, 05.09.2013 - 201 Kart 1/12

    Preismissbrauchskontrolle eines Versorgungsunternehmens der öffentlichen

  • BGH, 03.12.2019 - KZR 29/17

    Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende Unternehmen:

  • OLG Nürnberg, 15.06.2012 - 1 U 605/11

    Gasversorgung: Wirksamkeit der Anpassung von Versorgungsentgelten

  • BGH, 09.10.2018 - KRB 58/16

    Kartellbußgeldsache wegen der Einbindung in ein flächendeckendes Kartell von

  • BGH, 27.01.2015 - EnVR 39/13

    Thyssengas GmbH - Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren über die

  • BGH, 06.07.2021 - KZR 11/18

    Wilhelm.tel

  • OLG Frankfurt, 15.09.2020 - 11 U 128/14

    Zur kartellrechtlichen Überprüfung von Trassenentgelten

  • VG Köln, 30.08.2019 - 25 K 5770/16

    Vorgehen der Bundesnetzagentur gegen die Entgelte des Produkts Impulspost

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18

    Decodierverfahren für Datensignale

  • OLG Düsseldorf, 21.08.2023 - 6 U 1/23

    "Lebenslanges Fahrverbot" auf allen Linien der A-Verkehrsgesellschaft mbH ist

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - U (Kart) 12/21

    Geltendmachung eines Erstattungsanspruch wegen angeblich überzahlter Portokosten

  • VG Köln, 01.09.2011 - 22 L 1011/11

    Die First Mail Düsseldorf GmbH muss ihre Preise vorerst anpassen

  • BGH, 09.07.2019 - KZR 110/18

    Rechtfertigung von Preisnachlässen durch öffentliche Fördermittel laut KWKG oder

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2022 - 1 U (Kart) 12/21
  • LG Dortmund, 31.03.2022 - 16 O 10/22

    Grundversorger, Ersatzversorger, Grundversorgungstarif, Ersatzversorgungstarif,

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2022 - 6 W 1/22

    Teilnahmerecht an den paralympischen Winterspielen in Peking; Unwirksamkeit einer

  • OLG Brandenburg, 19.09.2023 - 17 U 3/22
  • BGH, 09.10.2018 - KRB 10/17

    Rechtsbeschwerde eines Nebenbetroffenen gegen ein Urteil des 4. Kartellsenats des

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 69/18

    Decodierverfahren für Videosignale

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 56/18

    Decodierer

  • LG Köln, 31.08.2017 - 88 O (Kart) 90/12

    Zahlungsanspruch eines Netzbetreibers bzgl. sog. Einspeiseentgelte für die

  • VG Köln, 13.03.2013 - 21 K 8224/08

    Höhe der Entgelte als Gegenstand einer Zugangsanordnung gem. § 25 Abs. 5 S. 1

  • LG Magdeburg, 06.12.2017 - 36 O 1/17

    Kartellrecht: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bei der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht