Rechtsprechung
   BGH, 30.08.2010 - X ZR 157/04   

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https://dejure.org/2010,7219
BGH, 30.08.2010 - X ZR 157/04 (https://dejure.org/2010,7219)
BGH, Entscheidung vom 30.08.2010 - X ZR 157/04 (https://dejure.org/2010,7219)
BGH, Entscheidung vom 30. August 2010 - X ZR 157/04 (https://dejure.org/2010,7219)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 PatG, § 99 Abs 3 PatG
    Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Einsicht in Sachverständigengutachten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 31 PatG, § 99 Abs 3 PatG
    Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Einsicht in Sachverständigengutachten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer auf die Übermittlung einer anonymisierten Kopie eines Sachverständigengutachtens beschränkten Akteneinsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens

  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Einsicht in Sachverständigengutachten

  • ra.de
  • rewis.io

    Patentnichtigkeitsberufungsverfahren: Einsicht in Sachverständigengutachten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatG § 99 Abs. 3
    Gewährung einer auf die Übermittlung einer anonymisierten Kopie eines Sachverständigengutachtens beschränkten Akteneinsicht in die Akten eines Patentnichtigkeitsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anspruch auf Akteneinsicht gewährt, Patentnichtigkeitssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 31
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 17.10.2000 - X ZR 4/00

    Akteneinsicht im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 30.08.2010 - X ZR 157/04
    Nach § 99 Abs. 3 PatG gilt für die Akteneinsicht durch andere als die Parteien des Nichtigkeitsverfahrens die Regelung des § 31 PatG entsprechend, der das Recht auf Einsicht in die Akten des Patentamts betrifft (st. Rspr., vgl. BGH, Beschl. vom 17. Oktober 2000 - X ZR 4/00; weitere Nachweise bei Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 in Fn. 71).
  • BPatG, 15.11.2012 - 3 ZA (pat) 51/12
    Erst wenn ein konkretes, der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist von dem jeweiligen Antragsteller ein schutzwürdiges Gegeninteresse darzulegen und von Seiten des Senats eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR-RR 2011, GRUR-RR 2011, 31 - Akteneinsicht XXI; BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII).
  • BPatG, 15.11.2012 - 3 ZA (pat) 52/12
    Erst wenn ein konkretes, der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist von dem jeweiligen Antragsteller ein schutzwürdiges Gegeninteresse darzulegen und von Seiten des Senats eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR-RR 2011, GRUR-RR 2011, 31 - Akteneinsicht XXI; BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII).
  • BPatG, 19.10.2012 - 3 ZA (pat) 48/12
    Erst wenn ein konkretes, der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist von dem jeweiligen Antragsteller ein schutzwürdiges Gegeninteresse darzulegen und von Seiten des Senats eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR-RR 2011, GRUR-RR 2011, 31 - Akteneinsicht XXI; BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII).
  • BPatG, 23.04.2012 - 3 ZA (pat) 18/12
    Aber erst wenn ein solches konkretes, der Akteneinsicht entgegenstehendes Interesse dargetan und gegebenenfalls glaubhaft gemacht wird, ist von dem jeweiligen Antragsteller ein schutzwürdiges Gegeninteresse darzulegen und von Seiten des Senats eine Interessenabwägung vorzunehmen (vgl. BGH, GRUR-RR 2011, GRUR-RR 2011, 31 - Akteneinsicht XXI; BGH, GRUR 2007, 133 - Akteneinsicht XVII; Schulte, PatG, 8. Aufl., § 99 Rdn. 30).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.06.2010 - 6 W 91/10   

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https://dejure.org/2010,11970
OLG Frankfurt, 28.06.2010 - 6 W 91/10 (https://dejure.org/2010,11970)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.06.2010 - 6 W 91/10 (https://dejure.org/2010,11970)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juni 2010 - 6 W 91/10 (https://dejure.org/2010,11970)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 Abs 1 ZPO, § 78 Abs 3 ZPO, § 569 Abs 3 Nr 1 ZPO, § 920 Abs 3 ZPO, § 936 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer einstweiligen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Umfang des Anwaltszwangs

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer einstweiligen Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung; Umfang des Anwaltszwangs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 31
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 07.05.1987 - 6 W 78/87

    Verfügungszurückweisung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.06.2010 - 6 W 91/10
    2 Die streitige (vgl. zum Meinungsstand die Rechtsprechungsnachweise bei Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., Rdz. 13 zu § 922) und vom erkennenden Senat bisher offen gelassene (vgl. NJW-RR 1987, 1257) Frage, ob eine Beschwerde gegen einen den Verfügungsantrag zurückweisenden Beschluss dem Anwaltszwang (§ 78 I ZPO) unterliegt, ist zu bejahen.
  • OLG Frankfurt, 07.01.2021 - 6 W 120/20

    Anwaltszwang für Beschwerde gegen Verfügungsantrag zurückweisenden Beschluss des

    Die Beschwerde gegen einen Beschluss, der einen - zulässigerweise vom Antragssteller persönlich beim Landgericht eingereichten - Verfügungsantrag zurückweist, unterliegt dem Anwaltszwang nach § 78 Abs. 1 ZPO (Festhaltung an OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.06.2010 - 6 W 91/10 ).

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 28.6.2010 - 6 W 91/10 entschieden hat, unterliegt eine Beschwerde gegen einen den Verfügungsantrag zurückweisenden Beschluss dem Anwaltszwang nach § 78 Abs. 1 ZPO.

  • KG, 22.07.2011 - 5 W 161/11

    Massenhaftes Abmahnen im Immobilienbereich

    Wie schon in einem früheren Beschwerdeverfahren des Antragstellers vor dem Senat (vgl. Beschl. v. 18.08.2006 - 5 W 165/06) kann auch im Streitfall dahingestellt bleiben, ob die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäß § 78 Abs. 5, § 569 Abs. 3 Nr. 1, § 920 Abs. 3, § 936 ZPO - solange über sie nicht mündlich verhandelt wird - nicht dem Anwaltszwang unterliegt und daher zulässiger Weise durch den Antragsteller persönlich eingelegt worden ist (Anwaltszwang verneinen : OLG Celle NJW-RR 2009, 977; OLG Dresden GRUR 1997, 856; OLG Jena, Beschl. v. 29.05.1996 - 2 W 87/98 [zit. nach Orth, WRP 1997, 702, 703]; OLG Karlsruhe GRUR 1993, 697; Hess in: Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 12 Rdn. 146; Anwaltszwang bejaht : OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 31).
  • KG, 11.07.2023 - 5 W 69/23

    Beschwerde gegen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweisenden

    b) Nach der Gegenansicht ändert die nur für den Arrest- oder Verfügungsantrag geltende Befreiung vom Anwaltszwang gem. §§ 936, 920 Abs. 3 ZPO nichts daran, dass das Verfahren über den Erlass eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung, wenn es vor dem Landgericht anhängig ist, gem. § 78 Abs. 1 ZPO grundsätzlich ein Anwaltsprozess sei (OLG Frankfurt, Beschluss vom 7. Januar 2021 - 6 W 120/20 -, Rn. 2 ff., juris; Beschluss vom 28. Juni 2010 - 6 W 91/10 -, Rn. 2 ff., juris; OLG Braunschweig, Beschluss vom 13. März 2020 - 9 W 13/19 -, Rn. 16 ff., juris; OLG Hamm, Beschluss vom 29. November 2007 - 8 W 40/07 -, Rn. 7 ff., juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 17. März 1998 - 4 W 79/98 - 10 -, Rn. 7, juris; OLG Düsseldorf OLGZ 1983, 358; Heßler in: Zöller, ZPO, 34. Aufl., § 569 Rn. 14).
  • KG, 14.11.2023 - 10 W 185/23

    Verfügungsantrag zurückgewiesen: Beschwerde unterliegt Anwaltszwang!

    Die Änderung des § 569 ZPO sollte den Anwaltszwang nicht einschränken (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 28. Juni 2010 - 6 W 91/10, GRUR-RR 2011, 31).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 2-06 O 167/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7839
LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 2-06 O 167/10 (https://dejure.org/2010,7839)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29.09.2010 - 2-06 O 167/10 (https://dejure.org/2010,7839)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 29. September 2010 - 2-06 O 167/10 (https://dejure.org/2010,7839)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Kein Namensschutz für Domain "rheingau.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "rheingau.de" lediglich Hinweis auf geografischen und kulturellen Raum

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Rheingau.de - Zweckverband gibt vor OLG auf

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 31 (Ls.)
  • MIR 2010, Dok. 140
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2003 - 20 U 43/03

    solingen.info

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 6 O 167/10
    Auch Gebietskörperschaften können Namensrechte in Anspruch nehmen (mit Verweis auf: OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.07.2003 - Az. I-20 U 43/03 - solingen.info).

    Soweit der Rheingau-Taunus-Kreis zwar die Eigenschaft einer Gebietskörperschaft hat, der grundsätzlich Namensrechte zuerkannt werden (vgl. OLG Düsseldorf GRUR-RR 2003, 383 - solingen-info.de), kann er nur in Bezug auf die tatsächliche Bezeichnung dieser Gebietskörperschaft Namensrechte in Anspruch nehmen.

  • BGH, 29.04.2004 - I ZR 233/01

    Gegenabmahnung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 6 O 167/10
    Dies kann nur dann in Betracht kommen, wenn die Abmahnung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht auf offensichtlich unzutreffenden Annahmen beruht und die Gegenabmahnung eine Aufklärung dieser unrichtigen Annahmen bezweckt (vgl. BGH, Urteil vom 29.04.2004 - Az. I ZR 233/01 - Gegenabmahnung).

    Dies wäre nur dann der Fall gewesen, wenn die Abmahnung in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht auf offensichtlich unzutreffenden Annahmen beruhte und die Zwecksetzung der Gegenabmahnung eine Aufklärung dieser unrichtigen Annahmen bezweckt hätte (vgl. BGH GRUR 2004, 790, 792 - Gegenabmahnung).

  • LG Berlin, 10.08.2000 - 10 O 101/00
    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 6 O 167/10
    Die vom Beklagten herangezogene Rechtsprechung zur Frage, ob das Weglassen der Rechtsform des Namensträgers einem Eingriff in seine Namensrechte entgegensteht (vgl. LG Berlin MMR 2001, 57, 59 - "deutschland.de"), ist mit dem Weglassen eines eigenständigen Namensbestandteiles nicht vergleichbar.
  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 6 O 167/10
    Ein Schadensersatzanspruch wegen des Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gemäß § 823 BGB in Höhe der anwaltlichen Gebühren besteht ebenfalls nicht, da die Klägerin hinreichend ihre rechtlichen Interessen im Rahmen des hiesigen gerichtlichen Verfahrens wahrnehmen kann (vgl. BGH GRUR 2005, 882, 884 - unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).
  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 29.09.2010 - 6 O 167/10
    Schließlich ist die Ermächtigung des Rheingau-Taunus-Kreises auch wirksam, da Namensrechte grundsätzlich auch von Dritten wahrgenommen werden können (vgl. BGH NJW 1993, 918, 919).
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