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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5228
BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08 (https://dejure.org/2011,5228)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2011 - I ZR 46/08 (https://dejure.org/2011,5228)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08 (https://dejure.org/2011,5228)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG
    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. Adword-Anzeige

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unter bestimmten Voraussetzungen liegt keine markenmäßige Benutzung bei Verwendung einer fremden Marke als Schlüsselwort im Zusammenhang mit Adwords-Anzeigen in einer Internetsuchmaschine vor; Markenmäßige Benutzung bei der Verwendung einer Marke als Schlüsselwort im ...

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. AdWords-Anzeige

  • online-und-recht.de

    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. AdWords-Anzeige

  • rewis.io

    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. Adword-Anzeige

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. Adword-Anzeige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; MarkenG § 14 Abs. 6
    Markenmäßige Benutzung bei der Verwendung einer Marke als Schlüsselwort im Falle einer klaren Erkennbarkeit des Vorliegens einer bezahlten Werbung bei Adwords-Anzeigen

  • datenbank.nwb.de

    Markenschutz: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion durch Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in einer sog. Adword-Anzeige

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schalten einer verwechselbaren Google-Werbeanzeige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 343 (Ls.)
  • MMR 2011, 608
  • K&R 2011, 582
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 139/07

    pcb - Zulässigkeit der Verwendung fremder Marken bei Google Adwords

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    a) Die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzungshandlung obliegt demjenigen, der einen Dritten wegen der Verletzung seiner Marke in Anspruch nimmt, im Streitfall also den Klägerinnen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 139/07, GRUR 2009, 502 Rn. 16 f. = WRP 2009, 441 - pcb; Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 109/06, GRUR 2009, 1167 Rn. 19 = WRP 2009, 1520 - Partnerprogramm).

    Die Beklagte hätte zur Erfüllung ihrer sekundären Darlegungslast angeben müssen, welche Bezeichnung sie bei Google tatsächlich als Schlüsselwort gewählt hat (vgl. BGH, GRUR 2009, 502 Rn. 17 - pcb).

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 51/08

    POWER BALL

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    a) Das Berufungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Schutz einer Marke vor der Gefahr von Verwechslungen nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG voraussetzt, dass die angegriffene Bezeichnung als Marke benutzt wird, also im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (vgl. EuGH, Urteil vom 12. November 2002 - C-206/01, Slg. 2002, I-10273 = GRUR 2003, 55 Rn. 51 ff. - Arsenal Football Club/Reed; BGH, Urteil vom 4. Februar 2010 - I ZR 51/08, GRUR 2010, 835 Rn. 23 = WRP 2010, 1165 - POWER BALL).

    Die Rechte aus der Marke nach der eine Verwechslungsgefahr voraussetzenden Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion der Marke, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (zu Art. 5 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL EuGH, Urteil vom 12. Juni 2010 - C-533/06, Slg. 2008, I-4231 = GRUR 2008, 698 Rn. 57 - O2/Hutchison; zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGH, Urteil vom 5. Februar 2009 - I ZR 167/06, GRUR 2009, 484 Rn. 60 = WRP 2009, 616 - METROBUS; BGH, GRUR 2010, 835 Rn. 23 - POWER BALL).

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    b) Eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion kann anzunehmen sein, wenn ein als Suchwort verwendetes verwechslungsfähiges Zeichen als Metatag im HTML-Code oder auch in "Weiß-auf-Weiß-Schrift" auf der Internetseite dazu benutzt wird, das Ergebnis des Auswahlverfahrens in Gestalt der Trefferliste einer Internetsuchmaschine zu beeinflussen und den Nutzer auf diese Weise zu der Internetseite des Verwenders zu führen (BGH, Urteil vom 18. Mai 2006 - I ZR 183/03, BGHZ 168, 28 Rn. 17 - Impuls; Urteil vom 18. Februar 2007 - I ZR 77/04, GRUR 2007, 784 Rn. 18 = WRP 2007, 1095 - AIDOL).

    Es besteht die Gefahr, dass der Internetnutzer das Angebot in der Trefferliste auf Grund der dort gegebenen Kurzhinweise mit dem Angebot des Markeninhabers verwechselt und sich näher mit ihm befasst (vgl. BGHZ 168, 28 Rn. 19 - Impuls; BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 30/07, GRUR 2009, 500 Rn. 15 = WRP 2009, 435 - Beta Layout).

  • BGH, 22.01.2009 - I ZR 30/07

    Beta Layout

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    Es besteht die Gefahr, dass der Internetnutzer das Angebot in der Trefferliste auf Grund der dort gegebenen Kurzhinweise mit dem Angebot des Markeninhabers verwechselt und sich näher mit ihm befasst (vgl. BGHZ 168, 28 Rn. 19 - Impuls; BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 30/07, GRUR 2009, 500 Rn. 15 = WRP 2009, 435 - Beta Layout).

    c) Eine andere Beurteilung ist bei der Verwendung von Schlüsselwörtern für Adwords-Werbung bei Google geboten, bei der die Werbebotschaft des Unternehmens, das das betreffende Schlüsselwort gebucht hat, in einer gesonderten Anzeigenrubrik erscheint (vgl. BGH, GRUR 2009, 500 Rn. 13 - Beta Layout; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07 Rn. 28 - Bananabay II).

  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 125/07

    Bananabay II

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    c) Eine andere Beurteilung ist bei der Verwendung von Schlüsselwörtern für Adwords-Werbung bei Google geboten, bei der die Werbebotschaft des Unternehmens, das das betreffende Schlüsselwort gebucht hat, in einer gesonderten Anzeigenrubrik erscheint (vgl. BGH, GRUR 2009, 500 Rn. 13 - Beta Layout; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07 Rn. 28 - Bananabay II).

    Der Werbelink und die ihn begleitende Werbebotschaft dürfen weder suggerieren, dass zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber eine wirtschaftliche Verbindung besteht, noch dürfen sie den normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer darüber im Unklaren lassen, ob eine solche Verbindung besteht (EuGH, Urteil vom 23. März 2010 - C-236/08 bis 238/08,GRUR 2010, 445 Rn. 89, 90 - Google France; Urteil vom 25. März 2010 - C-278/08, GRUR 2010, 451 Rn. 39 ff. - BergSpechte; Beschluss vom 26. März 2010 - C-91/09, GRUR 2010, 641, Rn. 27 - eis.de; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07 Rn. 24 - Bananabay II).

  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 167/06

    METROBUS

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    Die Rechte aus der Marke nach der eine Verwechslungsgefahr voraussetzenden Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion der Marke, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (zu Art. 5 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL EuGH, Urteil vom 12. Juni 2010 - C-533/06, Slg. 2008, I-4231 = GRUR 2008, 698 Rn. 57 - O2/Hutchison; zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGH, Urteil vom 5. Februar 2009 - I ZR 167/06, GRUR 2009, 484 Rn. 60 = WRP 2009, 616 - METROBUS; BGH, GRUR 2010, 835 Rn. 23 - POWER BALL).
  • OLG München, 06.12.2007 - 29 U 4013/07

    Haftung für weitgehend passende Keywords

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    Das Berufungsgericht hat der im ersten Rechtszug erfolglosen Klage stattgegeben (OLG München, MMR 2008, 334).
  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 109/06

    Partnerprogramm

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    a) Die Darlegungs- und Beweislast für die Verletzungshandlung obliegt demjenigen, der einen Dritten wegen der Verletzung seiner Marke in Anspruch nimmt, im Streitfall also den Klägerinnen (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2009 - I ZR 139/07, GRUR 2009, 502 Rn. 16 f. = WRP 2009, 441 - pcb; Urteil vom 7. Oktober 2009 - I ZR 109/06, GRUR 2009, 1167 Rn. 19 = WRP 2009, 1520 - Partnerprogramm).
  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    Der Werbelink und die ihn begleitende Werbebotschaft dürfen weder suggerieren, dass zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber eine wirtschaftliche Verbindung besteht, noch dürfen sie den normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer darüber im Unklaren lassen, ob eine solche Verbindung besteht (EuGH, Urteil vom 23. März 2010 - C-236/08 bis 238/08,GRUR 2010, 445 Rn. 89, 90 - Google France; Urteil vom 25. März 2010 - C-278/08, GRUR 2010, 451 Rn. 39 ff. - BergSpechte; Beschluss vom 26. März 2010 - C-91/09, GRUR 2010, 641, Rn. 27 - eis.de; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07 Rn. 24 - Bananabay II).
  • EuGH, 25.03.2010 - C-278/08

    BergSpechte - Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZR 46/08
    Der Werbelink und die ihn begleitende Werbebotschaft dürfen weder suggerieren, dass zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber eine wirtschaftliche Verbindung besteht, noch dürfen sie den normal informierten und angemessen aufmerksamen Internetnutzer darüber im Unklaren lassen, ob eine solche Verbindung besteht (EuGH, Urteil vom 23. März 2010 - C-236/08 bis 238/08,GRUR 2010, 445 Rn. 89, 90 - Google France; Urteil vom 25. März 2010 - C-278/08, GRUR 2010, 451 Rn. 39 ff. - BergSpechte; Beschluss vom 26. März 2010 - C-91/09, GRUR 2010, 641, Rn. 27 - eis.de; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 125/07 Rn. 24 - Bananabay II).
  • EuGH, 26.03.2010 - C-91/09

    Eis.de - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Internet - Werbung

  • BGH, 08.02.2007 - I ZR 77/04

    AIDOL

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • EuGH, 12.06.2008 - C-533/06

    O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines

  • BGH, 13.12.2012 - I ZR 217/10

    MOST-Pralinen

    Wird Internetnutzern anhand eines mit der Marke identischen oder verwechselbaren Schlüsselworts eine Anzeige eines Dritten angezeigt (Keyword-Advertising), ist eine Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen, wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (Fortführung von BGH, Urteil vom 13. Januar 2011, I ZR 125/07, GRUR 2011, 828 = WRP 2011, 1160 - Bananabay II; Urteil vom 13. Januar 2011, I ZR 46/08, MMR 2011, 608).

    Es hat mit Recht angenommen, dass es deshalb auf die Frage der Verwechslungsgefahr ankommt (vgl. EuGH, GRUR 2010, 445 Rn. 78 - Google France und Google; GRUR 2010, 451 Rn. 22 - BergSpechte/trekking.at Reisen; GRUR 2010, 841 Rn. 50 - Portakabin/Primakabin) und der Schutz einer Marke vor Verwechslungsgefahr auf die Fälle beschränkt ist, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion der Marke, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder beeinträchtigen könnte (EuGH, Urteil vom 12. Juni 2010 - C-533/06, Slg. 2008, I-4231 = GRUR 2008, 698 Rn. 57 - O2/Hutchison, mwN; BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 608 Rn. 24, mwN).

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt nach diesen Grundsätzen keine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion der Marke vor, wenn die Werbeanzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält (vgl. BGH, GRUR 2011, 828 Rn. 22 bis 28 - Bananabay II; MMR 2011, 608 Rn. 26).

  • BGH, 27.06.2013 - I ZR 53/12

    Markenrechtsverletzung: Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion einer Marke durch

    Eine hinreichend deutliche Abgrenzung kann aber vorliegen, wenn ein solcher Werbeblock darüber hinaus mit grafischen oder farblichen Mitteln deutlich von den Suchergebnissen abgesetzt ist (vgl. BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 608 Rn. 27).
  • OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11

    Namensschutz im Internet: Einstellen eines natürlichen Namens als Metatag in den

    Zwar ist dem Beklagten darin zuzustimmen, dass die in Anlagen K 2 und K 5 jeweils angegebene Internetadresse www.e...-film.de nicht unmittelbar auf die Klägerin bzw. deren Geschäftsführer O H hinweisen (vgl. insoweit auch BGH MarkenR 2011, 423 Tz. 30 - Impuls ).
  • OLG Braunschweig, 09.02.2023 - 2 U 1/22

    Zu den Voraussetzungen eines zulässigen Keyword-Advertising; Keyword-Advertising;

    Dabei kann eine Absetzung von den Suchergebnissen auch mit grafischen oder farblichen Mitteln sowie mit der ausdrücklichen Kennzeichnung als "Anzeige" erreicht werden, sofern für den Durchschnittsverbraucher hinreichend deutlich wird, dass es sich um eine Werbeanzeige handelt (vgl. BGH, Urteil v. 13.01.2011 - I ZR 46/08 , MMR 2011 Rn 27 - L-Impuls).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2018 - 6 W 43/18

    Unterlassungsvollstreckung: Verbotsumfang; Organisationsverschulden

    Ergibt jedoch die Eingabe der Suchwörter "ring taxi" in der Google-Suche die Ausgabe einer Adwords-Anzeige der Beklagten, in der das Wort "Ringtaxi" enthalten ist, hätte es der Beklagten im Rahmen ihrer sekundären Darlegungslast oblegen, näher dazu vorzutragen, dass und warum trotz der bekannten Funktionsweise der "Adwords"-Funktion diese Suchwörter im Quelltext nicht enthalten gewesen sind (BGH MMR 2011, 608 [BGH 13.01.2011 - I ZR 46/08] , Rnr. 20, 21 - Impuls).
  • OLG Nürnberg, 15.02.2022 - 3 U 2794/21

    Markenmäßige Verwendung einer Wortmarke mit beschreibenden Anklängen

    Es besteht die Gefahr, dass der Internetnutzer das Angebot in der Trefferliste auf Grund der dort gegebenen Kurzhinweise mit dem Angebot des Markeninhabers verwechselt und sich näher mit ihm befasst (BGH, Urteil vom 13.1.2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 608, Rn. 25 - Impuls II).
  • OLG Nürnberg, 17.06.2022 - 3 W 4186/21

    Verstoß gegen Unterlassungstitel bei - nach dem äußeren Bild - Fortführung der

    Auch wenn grundsätzlich der Vollstreckungsgläubiger die Darlegungs- und Beweislast für Umstände trägt, aus denen sich ein Verstoß ergibt (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 808, Rn. 18 m.w.N.), ist anerkannt, dass den Vollstreckungsschuldner, eine sekundäre Darlegungslast treffen kann, wenn dem Vollstreckungsgläubiger die maßgeblichen Umstände nicht zugänglich und dem Vollstreckungsschuldner nähere Angaben zumutbar sind (BGH, Urteil vom 13. Januar 2011 - I ZR 46/08, MMR 2011, 808, Rn. 21; OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 25. Juni 2018 - 6 W 9/18, GRUR-RR 2018, 387, Rn. 24).
  • LG Frankfurt/Main, 19.06.2013 - 6 O 204/13

    Keine Haftung für Sedo Park- und Suchfunktion - Einstweilige Verfügung wieder

    Die Darlegungs- und Beweislast für eine Markenrechtsverletzung liegt bei demjenigen, der eine solche behauptet, hier also bei der Antragstellerin (BGH (Urteil vom 13.01.2011 âEUR" I ZR 46/08), zitiert nach juris Rdnr. 18 âEUR" "Impuls").
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Rechtsprechung
   BGH, 05.05.2011 - I ZR 46/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,11069
BGH, 05.05.2011 - I ZR 46/09 (https://dejure.org/2011,11069)
BGH, Entscheidung vom 05.05.2011 - I ZR 46/09 (https://dejure.org/2011,11069)
BGH, Entscheidung vom 05. Mai 2011 - I ZR 46/09 (https://dejure.org/2011,11069)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7 Abs 2 Nr 2 Alt 1 UWG
    Wettbewerbsverstoß: Unverlangte Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern

  • Wolters Kluwer

    Werbeanrufe für fremde Dienstleistungen über die Teilnahme an Gewinnspielen stellen keinen Ausnahmefall zu § 7 Abs. 2 Nr. 2 Gesetz gegen den unlauteren Wettbwerb (UWG) dar

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Unverlangte Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß: Unverlangte Werbeanrufe gegenüber Verbrauchern

  • rechtsportal.de

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ZPO § 321a
    Werbeanrufe für fremde Dienstleistungen über die Teilnahme an Gewinnspielen als Ausnahmefall zu § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Unbegründete Anhörungsrüge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 343 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 01.04.2020 - 4 U 168/19

    Anspruch auf Unterlassung sowie Schadensersatz aufgrund der urheberrechtswidrigen

    Der Bundesgerichtshof stelle etwa in Entscheidungen vom 05.05.2011 (I ZR 46/09) und vom 20.06.2013 (I ZR 55/12 - Restwertbörse II ) nicht auf den Tatbestand der verletzten Norm, sondern auf das Charakteristische der konkreten Verletzungshandlung ab.

    In seinem Beschluss vom 05.05.2011 (I ZR 46/09 - Werbeanrufe und Gewinnspiel ) hat der I. Zivilsenat ausgesprochen, das Charakteristische der Verletzungshandlung (nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 UWG unerlaubte Telefonanrufe) bestehe darin, dass Werbeanrufe für Dienstleistungen oder Waren erfolgten, welche die damalige Beklagte selbst nicht anbot (a.a.O., Rn. 3).

  • OLG Frankfurt, 04.12.2012 - 6 U 133/11

    Fassung des Unterlassungsantrages bei Telefonwerbung ohne Einwilligung

    Wofür geworben wird, ist im Prinzip irrelevant (BGH GRUR-RR 2011, 343 - Werbeanrufe und Gewinnspiel).
  • LG Freiburg, 02.05.2016 - 12 O 148/15

    Wettbewerbsverstoß: Abgrenzung verbotener krankheitsbezogener Lebensmittelwerbung

    Mit den Parteien ist in der mündlichen Verhandlung erörtert worden, dass selbst der Antrag "Lebensmittel mit Moringa" von vornherein wegen Verfehlens des Charakterischen des Verstoßes unbegründet sei (vgl. hierzu auch BGH, Beschluss vom 5.5.2011 - I ZR 46/09 - Werbeanrufe und Gewinnspiel).
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Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9565
BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/10 (https://dejure.org/2011,9565)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2011 - I ZR 31/10 (https://dejure.org/2011,9565)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - I ZR 31/10 (https://dejure.org/2011,9565)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,9565) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 10 UWG, § 823 Abs 1 BGB
    Wettbewerbsrecht: Anwendbarkeit der Grundsätze über die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung auf die unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 10 UWG, § 823 Abs 1 BGB
    Wettbewerbsrecht: Anwendbarkeit der Grundsätze über die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung auf die unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer entsprechenden Anwendung der Grundsätze über die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung auf die unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung

  • online-und-recht.de

    Anwendbarkeit der Grundsätze über die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung auf die unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung

  • rewis.io

    Wettbewerbsrecht: Anwendbarkeit der Grundsätze über die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung auf die unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung

  • ra.de
  • rewis.io

    Wettbewerbsrecht: Anwendbarkeit der Grundsätze über die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung auf die unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 10; BGB § 823 Abs. 1
    Zulässigkeit einer entsprechenden Anwendung der Grundsätze über die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung auf die unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 343 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/10
    Die von der Beschwerde aufgeworfene Frage ist - nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde - in der Entscheidung des Senats "Kinderhochstühle im Internet" (Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08) beantwortet worden.

    In der Entscheidung "Kinderhochstühle im Internet" hat der Senat ausgesprochen (BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, GRUR 2011, 152 = WRP 2011, 223 Rn. 63 mwN), dass die Grundsätze über die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB (BGH, Beschluss vom 15.Juli 2005 - GSZ 1/04, BGHZ 164, 1 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) auf die unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht übertragbar sind.

  • BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04

    Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/10
    In der Entscheidung "Kinderhochstühle im Internet" hat der Senat ausgesprochen (BGH, Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08, GRUR 2011, 152 = WRP 2011, 223 Rn. 63 mwN), dass die Grundsätze über die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung nach § 823 Abs. 1 BGB (BGH, Beschluss vom 15.Juli 2005 - GSZ 1/04, BGHZ 164, 1 - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung) auf die unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht übertragbar sind.

    Dieser notwendige Ausgleich wäre nicht gewährleistet, wenn es dem Schutzrechtsinhaber gestattet wäre, aus einem Schutzrecht Schutz in einem Umfang zu beanspruchen, der ihm nicht zusteht, und wenn er den wirtschaftlichen Nutzen aus einer schuldhaften Verkennung des Umfangs des ihm zustehenden Schutzes ziehen dürfte, ohne für einen hierdurch verursachten Schaden seiner Mitbewerber einstehen zu müssen (vgl. BGHZ 164, 1 Rn. 14 f. - Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung).

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 197/03

    PEE-WEE

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - I ZR 31/10
    Da das Berufungsurteil zudem im Ergebnis richtig ist, besteht insoweit kein Grund für eine Zulassung der Revision (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Mai 2004 - I ZR 197/03, GRUR 2004, 712 - PEE-WEE).
  • OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 47/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung von Erfahrungsberichten für ein

    Er führt weder zu einer Einschränkung noch zu einer Erweiterung des Antrags, sondern stellt nur eine Auslegungshilfe dar, dient mithin der Erläuterung des in erster Linie beantragten abstrakten Verbots (BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 31/10, GRUR 2012, 945 ff., juris Rn. 22).
  • LG Düsseldorf, 05.12.2018 - 38 O 152/16

    Neues Etikett des Bieres "Chiemseer"

    aa) Die Grundsätze über die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung als Eingriff an das nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sind auf die unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht übertragbar, weil sie der Gegner ohne größere Risiken unbeachtet lassen kann, da mit der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung die mit der Schutzrechtsverwarnung typischerweise verbundenen weitreichenden Beeinträchtigungen regelmäßig nicht einhergehen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - I ZR 31/10; Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08 - Kinderhochstühle im Internet [unter II 4 b bb]).

    Außerdem fehlt es an einer vergleichbaren Interessenlage: die Möglichkeit, den Schutzrechtsinhaber im Falle einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung auf Unterlassung und - bei Verschulden - auf Schadensersatz in Anspruch nehmen zu können, ist das notwendige Korrelat dazu, dass er Inhaber eines Ausschließlichkeitsrechts ist, mit dem er jeden Wettbewerber von der Benutzung des Schutzgegenstandes ausschließen kann, was einen Ausgleich zwischen dem Schutz der geistigen Leistung und dem Interesse des Schutzrechtsinhabers, sein Recht geltend machen zu können, einerseits und dem Schutz des freien Wettbewerbs und dem Interesse der Wettbewerber, sich außerhalb des Schutzbereichs bestehender Rechte unter Beachtung der Gesetze frei entfalten zu können, andererseits erfordert, der nicht gewährleistet wäre, wenn es dem Schutzrechtsinhaber gestattet wäre, aus einem Schutzrecht Schutz in einem Umfang zu beanspruchen, der ihm nicht zusteht, und wenn er den wirtschaftlichen Nutzen aus einer schuldhaften Verkennung des Umfangs des ihm zustehenden Schutzes ziehen dürfte, ohne für einen hierdurch verursachten Schaden seiner Mitbewerber einstehen zu müssen; ein solches Ausschließlichkeitsrecht nimmt der Abmahnende bei einer unberechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung nicht für sich in Anspruch, weshalb es auch keiner Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz bedarf um sicherzustellen, dass der Abmahnende nicht die Grenzen des Schutzbereichs seines Ausschließlichkeitsrechts überschreitet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - I ZR 31/10).

  • LG Düsseldorf, 05.12.2018 - 38 O 152-16
    aa) Die Grundsätze über die unberechtigte Schutzrechtsverwarnung als Eingriff an das nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sind auf die unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht übertragbar, weil sie der Gegner ohne größere Risiken unbeachtet lassen kann, da mit der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung die mit der Schutzrechtsverwarnung typischerweise verbundenen weitreichenden Beeinträchtigungen regelmäßig nicht einhergehen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - I ZR 31/10; Urteil vom 22. Juli 2010 - I ZR 139/08 - Kinderhochstühle im Internet [unter II 4 b bb]).

    Außerdem fehlt es an einer vergleichbaren Interessenlage: die Möglichkeit, den Schutzrechtsinhaber im Falle einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung auf Unterlassung und - bei Verschulden - auf Schadensersatz in Anspruch nehmen zu können, ist das notwendige Korrelat dazu, dass er Inhaber eines Ausschließlichkeitsrechts ist, mit dem er jeden Wettbewerber von der Benutzung des Schutzgegenstandes ausschließen kann, was einen Ausgleich zwischen dem Schutz der geistigen Leistung und dem Interesse des Schutzrechtsinhabers, sein Recht geltend machen zu können, einerseits und dem Schutz des freien Wettbewerbs und dem Interesse der Wettbewerber, sich außerhalb des Schutzbereichs bestehender Rechte unter Beachtung der Gesetze frei entfalten zu können, andererseits erfordert, der nicht gewährleistet wäre, wenn es dem Schutzrechtsinhaber gestattet wäre, aus einem Schutzrecht Schutz in einem Umfang zu beanspruchen, der ihm nicht zusteht, und wenn er den wirtschaftlichen Nutzen aus einer schuldhaften Verkennung des Umfangs des ihm zustehenden Schutzes ziehen dürfte, ohne für einen hierdurch verursachten Schaden seiner Mitbewerber einstehen zu müssen; ein solches Ausschließlichkeitsrecht nimmt der Abmahnende bei einer unberechtigten wettbewerbsrechtlichen Abmahnung nicht für sich in Anspruch, weshalb es auch keiner Ansprüche auf Unterlassung oder Schadensersatz bedarf um sicherzustellen, dass der Abmahnende nicht die Grenzen des Schutzbereichs seines Ausschließlichkeitsrechts überschreitet (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2011 - I ZR 31/10).

  • OLG Celle, 09.07.2015 - 13 U 17/15

    Irreführung der Bewerbung der Wirksamkeit eines rezeptfreien pflanzlichen

    Er führt weder zu einer Einschränkung noch zu einer Erweiterung des Antrags, sondern stellt nur eine Auslegungshilfe dar, dient mithin der Erläuterung des in erster Linie beantragten abstrakten Verbots (BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - I ZR 31/10, GRUR 2012, 945 ff., juris Rn. 22).

    Allerdings kann in dem Antrag des Verfügungsklägers ein sog. "unechter Hilfsantrag" in der Weise erblickt werden, dass der Anspruchsteller dann, wenn er mit dem abstrakt formulierten Verbot nicht durchdringt, jedenfalls die Unterlassung des konkret formulierten Verhaltens begehrt (BGH, Urteil vom 2. Februar 2012, a. a. O., m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2020 - 20 U 18/19

    Ansprüche wegen der Verletzung von Markenrechten durch den Import von Fahrzeugen;

    Im Urteil vom 20. Januar 2011, I ZR 31/10, hat er die Inanspruchnahme des Schutzrechtsinhabers im Falle einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung auf Unterlassung und - bei Verschulden - auf Schadensersatz in Übereinstimmung mit dem Großen Senat als das notwendige Korrelat dazu, dass er Inhaber eines Ausschließlichkeitsrechts ist, mit dem er jeden Wettbewerber von der Benutzung des Schutzgegenstandes ausschließen kann, angesehen (BeckRS 2011, 03867).
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Rechtsprechung
   BGH, 28.10.2010 - I ZB 12/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8278
BGH, 28.10.2010 - I ZB 12/10 (https://dejure.org/2010,8278)
BGH, Entscheidung vom 28.10.2010 - I ZB 12/10 (https://dejure.org/2010,8278)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - I ZB 12/10 (https://dejure.org/2010,8278)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83 MarkenG, § 89 Abs 4 S 2 MarkenG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 51 EGV 207/2009, Art 3 EWGRL 104/89
    Markenrecht: Bindung des BPatG an rechtliche Beurteilung des BGH bei Zurückverweisung; Voraussetzungen einer Vorlagepflicht an den Gerichtshof der Europäischen Union

  • Wolters Kluwer

    Verstoß gegen den Anspruch einer Markeninhaberin auf rechtliches Gehör durch Berücksichtigung der Ansicht des Beschwerdegerichts nach Zurückweisung der Sache; Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters durch Unterlassen der Vorlage an den Gerichtshof der ...

  • online-und-recht.de

    Markenrecht: Bindung des BPatG an rechtliche Beurteilung des BGH bei Zurückverweisung; Voraussetzungen einer Vorlagepflicht an den Gerichtshof der Europäischen Union

  • rewis.io

    Markenrecht: Bindung des BPatG an rechtliche Beurteilung des BGH bei Zurückverweisung; Voraussetzungen einer Vorlagepflicht an den Gerichtshof der Europäischen Union

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenrecht: Bindung des BPatG an rechtliche Beurteilung des BGH bei Zurückverweisung; Voraussetzungen einer Vorlagepflicht an den Gerichtshof der Europäischen Union

  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen den Anspruch einer Markeninhaberin auf rechtliches Gehör durch Berücksichtigung der Ansicht des Beschwerdegerichts nach Zurückweisung der Sache; Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters durch Unterlassen der Vorlage an den Gerichtshof der ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Markenrecht - Unbegründete Rechtsbeschwerde in Markenlöschungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 343 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZB 12/10
    Davon ist auszugehen, wenn ein letztinstanzliches Gericht zur Klärung der Auslegung einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift eine Vorlage überhaupt nicht erwägt, obwohl es Zweifel an der zutreffenden Beurteilung der entscheidungserheblichen Auslegungsfrage hat oder das Bestehen einer Vorlagepflicht jedenfalls naheliegt (vgl. BVerfG [Kammer], GRUR 2010, 999 Rn. 50), oder wenn das erkennende Gericht bewusst von einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union abweicht, ohne vorzulegen und es in den genannten Fällen den ihm insoweit notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen dadurch in unvertretbarer Weise überschreitet (BVerfG [Kammer], NJW 2010, 1268, 1269).

    Dabei kommt es für die Prüfung einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in erster Linie auf die Vertretbarkeit der fachgerichtlichen Auslegung des für den Streitfall maßgeblichen materiellen Unionsrechts an, sondern auf die Vertretbarkeit der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (BVerfG [Kammer], GRUR 2010, 999 Rn. 48 mwN).

  • EuGH, 11.06.2009 - C-529/07

    Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli - Dreidimensionale Marke - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZB 12/10
    Es hat von einer Vorlage vielmehr abgesehen, weil der Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 11. Juni 2009 - C-529/07, Slg. 2009-I, 4893 = GRUR 2009, 763 - Lindt & Sprüngli ./. Franz Hauswirth zur Auslegung des Begriffs der Bösgläubigkeit im Sinne von Art. 51 Abs. 1 Buchst. b GMV bereits Stellung genommen hat.

    Der Gerichtshof hat die ihm vorgelegten Fragen weder bejaht noch verneint, sondern unter Hinweis darauf, dass er nur mit der Fallgestaltung der ihm vorgelegten Rechtssache befasst und die Bösgläubigkeit des Anmelders im Sinne von Art. 51 Abs. 1 Buchst. b GMV umfassend zu beurteilen sei, geantwortet, dass das nationale Gericht für die Beurteilung der Frage, ob der Anmelder bösgläubig sei, gehalten sei, alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die dem von ihm zu entscheidenden Fall eigen seien und zum Zeitpunkt der Einreichung der Anmeldung eines Zeichens als Gemeinschaftsmarke vorlägen, insbesondere die in den Vorlagefragen angeführten Faktoren (EuGH, GRUR 2009, 763 Rn. 36 f., 53).

  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 107/08

    Vierlinden

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZB 12/10
    b) Soweit die Rechtsbeschwerde eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV rügt, kann offenbleiben, ob diese Rüge die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nach § 83 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 3 MarkenG eröffnet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - I ZB 98/07, GRUR 2008, 1027 Rn. 24 = WRP 2008, 1438 - Cigarettenpackung; Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 107/08, GRUR 2009, 994 Rn. 10 = WRP 2009, 1102 - Vierlinden, mwN).

    aa) Eine Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen eines Verstoßes gegen die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV setzt voraus, dass die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union willkürlich unterblieben ist, weil sie bei Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 82, 159, 194 f.; BGH, GRUR 2009, 994 Rn. 11 - Vierlinden).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 8/06

    Ivadal

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZB 12/10
    In der Rechtsbeschwerdeentscheidung des Senats vom 2. April 2009 ist bereits aufgezeigt worden, aus welchen Gründen die vorliegende Fallgestaltung im Hinblick auf die Bösgläubigkeit bei der Anmeldung anders zu beurteilen ist als der der Senatsentscheidung "CORDARONE" zugrunde liegende Sachverhalt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - I ZB 8/06, GRUR 2009, 780 Rn. 24 f. = WRP 2009, 820 - Ivadal I).
  • BGH, 02.04.2009 - I ZB 9/06

    Bösgläubigkeit einer Markenanmeldung

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZB 12/10
    Auf die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin hat der Senat die Beschwerdeentscheidung aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Bundespatentgericht zurückverwiesen (BGH, Beschluss vom 2. April 2009 - I ZB 9/06, PharmR 2009, 469).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 72/07

    Weisse Flotte

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZB 12/10
    Für die Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde kommt es nicht darauf an, ob die Rüge durchgreift (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2008 - I ZB 72/07, GRUR 2008, 1126 Rn. 6 = WRP 2008, 1550 - Weisse Flotte).
  • BGH, 10.04.2008 - I ZB 98/07

    Cigarettenpackung

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZB 12/10
    b) Soweit die Rechtsbeschwerde eine Verletzung der Pflicht zur Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV rügt, kann offenbleiben, ob diese Rüge die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde nach § 83 Abs. 3 Nr. 1 oder Nr. 3 MarkenG eröffnet (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - I ZB 98/07, GRUR 2008, 1027 Rn. 24 = WRP 2008, 1438 - Cigarettenpackung; Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 107/08, GRUR 2009, 994 Rn. 10 = WRP 2009, 1102 - Vierlinden, mwN).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZB 12/10
    c) Das Bundespatentgericht hat den Anspruch der Markeninhaberin auf rechtliches Gehör ferner nicht dadurch verletzt, dass es, wie die Rechtsbeschwerde rügt, nicht näher auf den Wertungswiderspruch eingegangen ist, den die Markeninhaberin im Hinblick auf das Senatsurteil vom 12. Juli 2007 - I ZR 148/04, BGHZ 173, 230 - CORDARONE geltend gemacht hat.
  • BGH, 05.10.2006 - I ZB 86/05

    Farbmarke gelb/grün II

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZB 12/10
    Es seien hier keine relevanten Umstände erkennbar, die der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsbeschwerdeentscheidung nicht bereits berücksichtigt habe und die die Bindungswirkung des § 89 Abs. 4 Satz 2 MarkenG aufgrund höherrangigen Rechts entfallen lassen könnten (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2006 - I ZB 86/05, GRUR 2007, 55 Rn. 12 - Farbmarke gelb/grün II).
  • BVerfG, 25.02.2010 - 1 BvR 230/09

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage

    Auszug aus BGH, 28.10.2010 - I ZB 12/10
    Davon ist auszugehen, wenn ein letztinstanzliches Gericht zur Klärung der Auslegung einer gemeinschaftsrechtlichen Vorschrift eine Vorlage überhaupt nicht erwägt, obwohl es Zweifel an der zutreffenden Beurteilung der entscheidungserheblichen Auslegungsfrage hat oder das Bestehen einer Vorlagepflicht jedenfalls naheliegt (vgl. BVerfG [Kammer], GRUR 2010, 999 Rn. 50), oder wenn das erkennende Gericht bewusst von einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union abweicht, ohne vorzulegen und es in den genannten Fällen den ihm insoweit notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen dadurch in unvertretbarer Weise überschreitet (BVerfG [Kammer], NJW 2010, 1268, 1269).
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

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Rechtsprechung
   BGH, 13.01.2011 - I ZB 39/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9049
BGH, 13.01.2011 - I ZB 39/10 (https://dejure.org/2011,9049)
BGH, Entscheidung vom 13.01.2011 - I ZB 39/10 (https://dejure.org/2011,9049)
BGH, Entscheidung vom 13. Januar 2011 - I ZB 39/10 (https://dejure.org/2011,9049)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 83 Abs 3 Nr 3 MarkenG, Art 103 GG
    Markenanmeldung: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung eines zum Nachweis der Unterscheidungskraft ungeeigneten Schriftstücks

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung einer Anmeldung von der Markenstelle des Deutschen Patent- und Markenamts wegen fehlender Unterscheidungskraft; Statthaftigkeit einer formgerecht und fristgerecht eingelegten Rechtsbeschwerde ohne vorherige Zulassung durch das Bundespatentgericht gem. § ...

  • online-und-recht.de

    Markenanmeldung: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung eines zum Nachweis der Unterscheidungskraft ungeeigneten Schriftstücks

  • rewis.io

    Markenanmeldung: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung eines zum Nachweis der Unterscheidungskraft ungeeigneten Schriftstücks

  • ra.de
  • rewis.io

    Markenanmeldung: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung eines zum Nachweis der Unterscheidungskraft ungeeigneten Schriftstücks

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 83 Abs. 3 Nr. 3
    Zurückweisung einer Anmeldung von der Markenstelle des Deutschen Patent- und Markenamts wegen fehlender Unterscheidungskraft; Statthaftigkeit einer formgerecht und fristgerecht eingelegten Rechtsbeschwerde ohne vorherige Zulassung durch das Bundespatentgericht gem. § ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Markenrecht - Feststellung der Unterscheidungskraft

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 343 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 5/03

    Alpensinfonie

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZB 39/10
    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Anmelderin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2003 - I ZR 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 - turkey and corn; Beschluss vom 24. Juni 2010 - I ZB 40/09, GRUR 2010, 1034 Rn. 9 = WRP 2010, 1399 - LIMES LOGISTIK).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 5/03

    "turkey & corn"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor dem

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZB 39/10
    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Anmelderin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2003 - I ZR 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 - turkey and corn; Beschluss vom 24. Juni 2010 - I ZB 40/09, GRUR 2010, 1034 Rn. 9 = WRP 2010, 1399 - LIMES LOGISTIK).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZB 39/10
    a) Art. 103 Abs. 1 GG garantiert den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie Gelegenheit haben, sich zu dem der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt und zur Rechtslage zu äußern, und dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 96, 205, 216 f. mwN).
  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 40/09

    LIMES LOGISTIK

    Auszug aus BGH, 13.01.2011 - I ZB 39/10
    Die form- und fristgerecht eingelegte Rechtsbeschwerde ist gemäß § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG auch ohne Zulassung durch das Bundespatentgericht statthaft, da die Anmelderin den im Gesetz aufgeführten, die zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eröffnenden Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs rügt und diese Rüge im Einzelnen begründet (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2003 - I ZR 5/03, GRUR 2004, 76 = WRP 2004, 103 - turkey and corn; Beschluss vom 24. Juni 2010 - I ZB 40/09, GRUR 2010, 1034 Rn. 9 = WRP 2010, 1399 - LIMES LOGISTIK).
  • BPatG, 13.04.2010 - 26 W (pat) 63/08

    Markenbeschwerdeverfahren - "Europas Erstes Porzellan" - keine

    Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde eingelegt: I ZB 39/10 - 13.01.2011 Zurückweisung.
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