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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.2011 - I-6 W 35/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5943
OLG Köln, 28.02.2011 - I-6 W 35/11 (https://dejure.org/2011,5943)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.2011 - I-6 W 35/11 (https://dejure.org/2011,5943)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - I-6 W 35/11 (https://dejure.org/2011,5943)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Der geschäftsführende Gesellschafter einer Handelsgesellschaft ist ausnahmsweise ist bei Angriffen auf seine Person zur Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche legitimiert; Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche durch ...

  • info-it-recht.de

    GmbH-Geschäftsführer; Gesellschafter ist nur ausnahmsweise Mitbewerber i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche durch Gesellschafter und Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Auszüge)

    § 2 Abs. 1 Nr. 3, Nr. 6 UWG
    Geschäftsführer einer GmbH ist nur im Ausnahmefall selbst Mitbewerber im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Geschäftsführer einer GmbH ist kein Unternehmer nach § 2 Abs. 1 Nr. 6 UWG und damit kein Mitbewerber im Sinne des UWG

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Falsche E-Mail über Ausgang von Gerichtsprozess darf nicht versendet werden

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Geschäftsführer, Gesellschafter, Personengesellschaftsrecht, Personenhandelsgesellschaft, Unterlassungsklagen der GmbH gegen Gesellschafter

Verfahrensgang

  • LG Köln - 81 O 1/111
  • OLG Köln, 28.02.2011 - I-6 W 35/11

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 1487
  • GRUR-RR 2011, 370
  • NZG 2011, 1320
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamburg, 31.08.2023 - 5 U 27/22

    Haftung Unternehmen für Mitarbeiteräußerungen auf Social Media

    Wird das Unternehmen von einer Gesellschaft betrieben, ist als Unternehmer grundsätzlich nur die Gesellschaft als Inhaber des Unternehmens anzusehen und nicht der oder die einzelnen Gesellschafter (OLG Hamm Urt. v. 14.11.2013 - 4 U 88/13, GRUR-RS 2014, 02435; OLG Köln NZG 2011, 1320; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 41. Aufl., § 8 Rn. 3.27b).

    Vorliegend wird auch nicht der Aufbau eines Unternehmens durch die dahinterstehenden Personen berührt (vgl. hierzu OLG Köln NZG 2011, 1320).

  • OLG Köln, 15.02.2019 - 6 U 214/18

    Zulässigkeit der Klage des Geschäftsführers einer GmbH wegen

    Die Klagebefugnis, die sich aus der Mitbewerberstellung ergibt, steht aber nicht ihm zu, sondern der Gesellschaft (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 28.02.2011 - 6 W 35/11, GRUR-RR 2011, 370; OLG Hamm, Urteil vom 14.11.2013 - 4 U 88/13, BeckRS 2014, 2435; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Aufl., § 8 Rn. 3.27; Büch in Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 12. Aufl., Kap. 13 Rn. 4a).
  • OLG Düsseldorf, 14.08.2013 - 15 U 121/13

    Haftung des Betreibers eines Internetportals für rechtsverletzende Inhalte;

    Dem Verfügungskläger zu 2) steht ein Unterlassungsanspruch zwar nicht nach den Vorschriften des UWG zu, weil er als Gesellschafter-Geschäftsführer der Verfügungsklägerin zu 1) nicht selbst Unternehmer und damit nicht als Mitbewerber gem. § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG zur Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche legitimiert ist (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2011, 370; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 8 , Rdnr. 3.27).

    Die Organ- oder Repräsentantenhaftung schließt zwar die Eigenhaftung des Repräsentanten nicht aus, wenn er persönlich den Haftungstatbestand verwirklicht hat (BGH NJW 1996, 1535, 1536 und OLG Köln GRUR-RR 2011, 370 zum GmbH-Geschäftsführer).

  • OLG Hamm, 14.11.2013 - 4 U 88/13

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung bei einer Werbeaussage

    Die Klagebefugnis, die sich aus der Mitbewerberstellung ergibt, steht aber nicht ihm zu, sondern der Gesellschaft (OLG Köln GRUR-RR 2011, 370).
  • LG Wuppertal, 18.03.2021 - 13 O 4/19
    Für die vorliegende Entscheidung ist davon auszugehen, dass sie persönlich den Haftungstatbestand verwirklicht hat (vgl. BGH NJW 1996, 1535 (1536), BGH GRUR 2014, 883 Rn. 17 - Geschäftsführerhaftung und OLG Köln GRUR-RR 2011, 370 zum GmbH-Geschäftsführer; OLG Düsseldorf NJWE-WettbR 1997, 245 zum Geschäftsführer einer Komplementär-GmbH).
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Rechtsprechung
   OLG München, 24.02.2011 - 29 U 3633/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,4318
OLG München, 24.02.2011 - 29 U 3633/10 (https://dejure.org/2011,4318)
OLG München, Entscheidung vom 24.02.2011 - 29 U 3633/10 (https://dejure.org/2011,4318)
OLG München, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 29 U 3633/10 (https://dejure.org/2011,4318)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Markenzeichenschutz: Beurteilungskriterien für die rechtserhaltende Benutzung einer Marke; rechtserhaltende Benutzung bei Verstoß gegen lauterkeitsrechtliche oder arzneimittelrechtliche Bestimmungen

  • Wolters Kluwer

    Rechtserhaltende Benutzung einer eingetragenen Marke

  • rechtsportal.de

    Rechtserhaltende Benutzung einer eingetragenen Marke

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 124, 115 Abs. 1, 51 Abs. 1, 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 MarkenG
    Verkehrsauffassung für die rechtserhaltende Nutzung einer Marke entscheidend

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 370 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 190/05

    EROS

    Auszug aus OLG München, 24.02.2011 - 29 U 3633/10
    Grundsätzlich kann allerdings den aus einer Marke hergeleiteten Ansprüchen ggf. eine derartige Einrede entgegengehalten werden (vgl. BGH, Urt. v. 26.06.2008 - I ZR 190/05, Tz. 19, juris - EROS).

    Vielmehr erfordert die Subsumtion unter § 4 Nr. 10 UWG eine Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalls (vgl. BGH, Urt v. 26.06.2008 - I ZR 190/05, Tz. 23 -EROS).

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus OLG München, 24.02.2011 - 29 U 3633/10
    aa) Nach dem im Immaterialgüterrecht maßgeblichen Territorialitätsprinzip richtet sich der Schutz der inländischen Klagemarke nach dem Recht des Schutzlandes und damit im Streitfall nach deutschem Recht (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.2004 - I ZR 163/02, juris, Tz. 21 - HOTEL MARITIME; Art. 8 Abs. 1 Rom-II-Verordnung).

    Aufgrund des Territorialitätsprinzips ist der Schutzbereich einer inländischen Marke auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland beschränkt (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.2004 - I ZR 163/02, juris, Tz. 21 - HOTEL MARITIMER. Ein Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 5 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 MarkenG setzt deshalb eine die Klagemarke verletzende Benutzungshandlung im Inland voraus. Diese ist regelmäßig gegeben, wenn im Inland unter dem Zeichen Waren oder Dienstleistungen angeboten werden. Nicht jede Kennzeichenbenutzung im Internet ist allerdings dem Schutz von Kennzeichen gegen Verwechslungen nach der nationalen Rechtsordnung unterworfen. Erforderlich ist vielmehr, dass das Angebot einen hinreichenden wirtschaftlich relevanten Inlandsbezug (von der WIPO als "commercial effect" bezeichnet) aufweist (vgl. BGH, Urt. v. 13.10.2004 - I ZR 163/02, juris, Tz. 22 - HOTEL MARITIME).

  • BGH, 04.12.2008 - I ZR 3/06

    Ohrclips - Bewerbung "à la Cartier" für Cartier-fremde Produkte ist

    Auszug aus OLG München, 24.02.2011 - 29 U 3633/10
    Ein Zeichen wird im geschäftlichen Verkehr benutzt, wenn seine Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit und nicht im privaten Bereich erfolgt (vgl. BGH, Urt. v. 04.12.2008 - I ZR 3/06, Tz. 23, juris - Ohrclips; EuGH GRUR 2010, 445, Tz. 50 - Google und Google France).

    Die Tatsache, dass der Anbieter ansonsten gewerblich tätig ist, deutet auf eine geschäftliche Tätigkeit hin (vgl. BGH, Urt. v. 04.12.2008 - I ZR 3/06, Tz. 23, juris - Ohrclips).

  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus OLG München, 24.02.2011 - 29 U 3633/10
    bb) Eine Marke wird ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion, d. h. der Garantierung der Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, benutzt wird, um für diese Waren und Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern, wobei die Fälle ausgeschlossen sind, in denen die Marke nur symbolisch benutzt wird, um die durch sie begründeten Rechte zu wahren (vgl. EuGH GRUR 2006, 582, Tz. 70 - VITAFRUIT).

    Auch eine mengenmäßig geringfügige Benutzung kann ernsthaft sein, wenn sie in dem betreffenden Wirtschaftszweig als gerechtfertigt angesehen werden kann, um Marktanteile zu behalten oder zu gewinnen (vgl. EuGH GRUR 2006, 582, Tz. 70 ff., 72 - VITAFRUIT; EuGH, Beschluss vom 27.01.2004 - C-259/02, Tz. 21, juris - La Mer Technology; Ingerl/Rohnke aaO § 26, Rdn. 235).

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 223/01

    NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX

    Auszug aus OLG München, 24.02.2011 - 29 U 3633/10
    Eine Verwirkung scheidet aus, wenn auf Seiten des Verletzers kein schutzwürdiges Vertrauen darauf besteht, dass der Berechtigte nicht mit einem solchen Anspruch an den Verletzer herantritt (vgl. BGH GRUR 2004, 783, 785 - NEURO-VIBOLEX/NEURO-FIBRAFLEX).
  • BGH, 12.11.2009 - I ZR 183/07

    WM-Marken

    Auszug aus OLG München, 24.02.2011 - 29 U 3633/10
    Sie können aber auch darin liegen, dass der Zeichenanmelder die mit der Eintragung des Zeichens kraft Markenrechts entstehende und wettbewerbsrechtlich an sich unbedenkliche Sperrwirkung zweckfremd als Mittel des Wettbewerbskampfes einsetzt (vgl. BGH, Urt. v. 12.11.2009 - I ZR 183/07, Tz. 51, juris - WM-Marken m.w.N.).
  • BGH, 27.08.1993 - IV ZB 14/93

    Auskunftsanspruch über Mietzinshöhe - Möglichkeiten des Vollstreckungsschutzes

    Auszug aus OLG München, 24.02.2011 - 29 U 3633/10
    Die Erstreckung der Abwendungsbefugnis auf die Hauptsache trägt dem Umstand Rechnung, dass das landgerichtliche Urteil als Folge seiner Bestätigung durch den Senat ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar wird (vgl. BGH, Beschl. v. 27. August 1993 - IV ZB 14/93, Tz. 3, juris; Herget in: Zöller, ZPO, 28. Aufl. 2010, § 708, Rdn. 12).
  • BGH, 28.02.2002 - I ZR 177/99

    Streit um die Bezeichnung "Adlon" für Berliner Hotel

    Auszug aus OLG München, 24.02.2011 - 29 U 3633/10
    Nach der Vermutungsregelung des § 28 Abs. 1 MarkenG gilt die Klägerin auf Grund ihrer Eintragung im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes bis zum Nachweis des Gegenteils als alleinige materiell berechtigte Inhaberin der Klagemarke Nr. 39805390 (vgl. BGH GRUR 2002, 967, 968 -Hotel Adlon).
  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus OLG München, 24.02.2011 - 29 U 3633/10
    Ein Zeichen wird im geschäftlichen Verkehr benutzt, wenn seine Benutzung im Zusammenhang mit einer auf einen wirtschaftlichen Vorteil gerichteten kommerziellen Tätigkeit und nicht im privaten Bereich erfolgt (vgl. BGH, Urt. v. 04.12.2008 - I ZR 3/06, Tz. 23, juris - Ohrclips; EuGH GRUR 2010, 445, Tz. 50 - Google und Google France).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

    Auszug aus OLG München, 24.02.2011 - 29 U 3633/10
    Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung eines speziellen Erfahrungswissens (vgl, BGH GRUR 2007, 1079, Tz. 36 - Bundesdruckerei m. w. N.).
  • BGH, 21.11.1969 - I ZR 135/67

    Klage auf teilweise Schutzentziehung hinsichtlich eines international

  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 312/02

    BOSS-Club

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 126/08

    Vergleichbarkeit einer im Herkunftsland eines Präparats anerkannten

  • EuGH, 27.01.2004 - C-259/02

    La Mer Technology

  • BGH, 21.11.1996 - IX ZR 148/95

    Anfechtungen von dem deutschen Recht unterliegenden Rechtshandlungen durch einen

  • BGH, 25.05.1979 - I ZB 13/76

    Verwendung eines Zeichens zur Verschleierung der Herkunft aus dem eigenen Betrieb

  • BGH, 29.07.2009 - I ZB 83/08

    ATOZ III

  • BGH, 18.05.1995 - I ZR 99/93

    "Montana"; Anforderungen an die rechtserhaltende Benutzung einer Marke

  • BPatG, 16.12.2003 - 33 W (pat) 429/02
  • BGH, 13.05.1977 - I ZR 177/75

    "Doppelkamp"

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2008 - 20 U 191/07

    Wettbewerbswidrigkeit der Abgabe des Produktes "Sallaki" in einer Apotheke

  • BGH, 10.04.2008 - I ZR 167/05

    LOTTOCARD

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 96/03

    TOSCA BLU

  • EuGH, 15.11.2007 - C-319/05

    KAPSELN MIT KNOBLAUCHEXTRAKT-PULVER SIND KEIN ARZNEIMITTEL

  • EuGH, 15.01.2009 - C-140/07

    Hecht-Pharma - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 - Begriff

  • LG München I, 01.06.2021 - 33 O 12734/19

    Die Anmeldung von im Ausland bekannten Marken für Schokoladenriegel ist nicht per

    Derartige Rechtsverletzungen lösen ggf. allein die jeweils normspezifische Sanktion aus, hindern aber nicht die Annahme einer ernsthaften Benutzung im Sinne des § 26 Marken (OLG München PharmR 2011, 231, 233 - Sallaki).
  • OLG München, 01.06.2017 - 29 U 3907/16

    Markenverletzung bei Nahrungsergänzungsmittel - "Salami"

    Damit versteht der Verkehr es als Arzneimittel (so bereits in Senat, Urt. v. 24. Februar 2011 - 29 U 3633/10 [Anlagenkonvolut K 6]; Nichtzulassungsbeschwerde v. BGH m. Beschluss vom 23. Februar 2012 - I ZR 56/11 zurückgewiesen [Anlagenkonvolut K 6]; vgl. auch OLG Düsseldorf, Urt. v. 8. Juli 2008 - 20 U 191/07, juris, dort Tz. 22; Nichtzulassungsbeschwerde v. BGH m. Beschluss vom 7. Oktober 2009 - I ZR 126/08, juris, zurückgewiesen).
  • LG Hamburg, 07.07.2022 - 327 O 66/22
    Auch eine Benutzung, die nach anderen Vorschriften unzulässig ist (wie möglicherweise hier nach Arzneimittelrecht), stellt eine rechtserhaltende Benutzung im markenrechtlichen Sinne dar (vgl. HansOLG, Urt. v. 28.01.2016 - 3 U 99/14, UA S. 21, vorgelegt als Anlage ASt. 1; vgl. auch OLG München, PharmR 2011, 231, 233 - Sallaki).
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Rechtsprechung
   LG Hamburg, 08.12.2010 - 416 O 131/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26353
LG Hamburg, 08.12.2010 - 416 O 131/10 (https://dejure.org/2010,26353)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08.12.2010 - 416 O 131/10 (https://dejure.org/2010,26353)
LG Hamburg, Entscheidung vom 08. Dezember 2010 - 416 O 131/10 (https://dejure.org/2010,26353)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Verschlepptes Arzneimittelzulassungsverfahren kann Markenlöschung begründen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 370 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 16.05.2013 - 3 U 13/11

    IR-Marke mit Schutzerstreckung auf die Bundesrepublik Deutschland: Anspruch auf

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 08.12.2010 (Az. 416 O 131/10) aufzuheben und die Klage abzuweisen.
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