Rechtsprechung
LG Hamburg, 22.03.2011 - 312 O 366/10 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- burchert-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
BMW darf Vertrieb nicht originärer Plaketten verbieten
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Endkunde wird durch BMW-Plagiatsplaketten in die Irre geführt
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Endkunde wird durch BMW-Plagiatsplaketten in die Irre geführt
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 22.03.2011 - 312 O 366/10
- OLG Hamburg, 05.06.2014 - 5 U 106/11
- BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 466 (Ls.)
Wird zitiert von ...
- BGH, 12.03.2015 - I ZR 153/14
BMW-Emblem - Markenbenutzung im Ersatzteilgeschäft: Identität zwischen einer …
Auf die daraufhin von der Klägerin erhobene Klage erkannte das Landgericht (LG Hamburg, Urteil vom 22. März 2011 - 312 O 366/10, juris) - bis auf einen kleinen Teil der Abmahnkosten antragsgemäß - wie folgt:.
Rechtsprechung
OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Markenrecht: Herkunftsfunktion eines Werktitels
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sinn und Zweck von Werktiteln und Erfordernis von Hinweisen auf ihre betriebliche Herkunft in diesen; Abgrenzung zwischen Titeln periodisch erscheinender Werke und Titeln von Einzelwerken im Hinblick auf ihre Hinweisfunktion bzgl. ihrer betrieblichen Herkunft; Verletzung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GMV Art. 9 Abs. 1 S. 2 Buchst. b
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG; Art. 9 GMV
Benutzung eines Zeichens als Werktitel ist keine markenmäßige Benutzung
Verfahrensgang
- LG München I, 30.11.2010 - 33 O 10320/10
- OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 466
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (11)
- EuGH, 06.10.2009 - C-301/07
PAGO International - Marken - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 9 Abs. 1 Buchst. c …
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Der Begriff bekannt im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c) GMV setzt einen gewissen Grad an Bekanntheit beim maßgeblichen Publikum voraus (vgl. EuGH GRUR Int. 2010, 134, Tz. 21 - PAGO ).Der erforderliche Bekanntheitsgrad ist als erreicht anzusehen, wenn die Gemeinschaftsmarke einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt ist, das von den durch diese Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen betroffen ist (vgl. EuGH GRUR Int. 2010, 134, Tz. 24 - PAGO ).
In territorialer Hinsicht ist die Voraussetzung der Bekanntheit als erfüllt anzusehen, wenn die Gemeinschaftsmarke in einem wesentlichen Teil des Gemeinschaftsgebiets bekannt ist, wobei das Gebiet eines Mitgliedstaates als wesentlicher Teil des Gemeinschaftsgebiets angesehen werden kann (vgl. EuGH GRUR Int. 2010, 134, Tz. 27 ff. - PAGO ).
- BGH, 06.06.2002 - I ZR 108/00
"1, 2, 3 im Sauseschritt"; Verwechselungsgefahr zweier klanglich ähnlicher …
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Werktitel dienen grundsätzlich nur der Unterscheidung eines Werks von anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 265 - Das Telefon-Sparbuch ; BGH GRUR 2002, 1083, 1085 - 1, 2, 3 im Sauseschritt ).Ausnahmen gelten für Titel periodisch erscheinender Werke wie Titel von Zeitschriften oder Fernsehserien; derartige Serien- bzw. Reihentitel vermitteln regelmäßig die Vorstellung einer bestimmten betrieblichen Herkunft (vgl. BGH GRUR 2002, 1083, 1085 - 1, 2, 3 im Sauseschritt;… Büscher /Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtschutz Urheberrecht Medienrecht, 2. Aufl., § 14 MarkenG, Rn. 146).
- EuGH, 12.11.2002 - C-206/01
DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN …
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Eine markenmäßige Benutzung oder - was dem entspricht - eine Benutzung als Marke setzt voraus, dass die Bezeichnung im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (vgl. EuGH, Urt. v. 12.11.2002 - C-206/01 = GRUR 2003, 55, Tz. 51 ff. - Arsenal Football Club ;… BGH, Urt. v. 30.04.2008 - I ZR 123/05 = GRUR 2008, 793, Tz. 15 - Rillenkoffer ).
- BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05
Rillenkoffer
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Eine markenmäßige Benutzung oder - was dem entspricht - eine Benutzung als Marke setzt voraus, dass die Bezeichnung im Rahmen des Produkt- oder Leistungsabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer dient (…vgl. EuGH, Urt. v. 12.11.2002 - C-206/01 = GRUR 2003, 55, Tz. 51 ff. - Arsenal Football Club ; BGH, Urt. v. 30.04.2008 - I ZR 123/05 = GRUR 2008, 793, Tz. 15 - Rillenkoffer ). - BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/05
Pralinenform II
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Die Rechte aus der Marke nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b) GMV sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (…zu Art. 5 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL EuGH, Urt. v. 12.06.2008 - C-533/06 = GRUR 2008, 698, Tz. 57 - 02/ Hutchison ;… EuGH, Urt. v. 18.06.2009 - C-487/07 = GRUR 2009, 756, Tz. 59 - L'Oréal/Bellure; zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGH, Urt. v. 22.04.2010 - I ZR 17/05, Tz. 25, juris - Pralinenform II ). - BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04
Bundesdruckerei
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Die Ermittlung des Verkehrsverständnisses ist keine Tatsachenfeststellung, sondern Anwendung eines speziellen Erfahrungswissens (vgl. BGH GRUR 2007, 1079, Tz. 36 - Bundesdruckerei m. w. N.). - BGH, 13.10.2004 - I ZR 181/02
Das Telefon-Sparbuch
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Werktitel dienen grundsätzlich nur der Unterscheidung eines Werks von anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu enthalten (vgl. BGH GRUR 2005, 264, 265 - Das Telefon-Sparbuch ; BGH GRUR 2002, 1083, 1085 - 1, 2, 3 im Sauseschritt ). - BGH, 26.05.1994 - I ZR 33/92
"WIR IM SÜDWESTEN"; Namens- oder zeichenmäßiger Hinweis auf eine Sendeanstalt in …
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Verfügt ein Werktitel nicht über eine entsprechende Herkunftsfunktion, wird eine Marke regelmäßig durch die Benutzung eines ähnlichen oder identischen Werktitels nicht verletzt (…vgl. Büscher /Dittmer/Schiwy aaO § 14, MarkenG, Rn. 146; BGH GRUR 1994, 908, 910 - WIR IM SÜDWESTEN ;… Ströbele/ Hacker , MarkenG, 9. Aufl., § 14, Rn. 144). - EuGH, 18.06.2009 - C-487/07
DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN …
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Die Rechte aus der Marke nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. b) GMV sind daher auf diejenigen Fälle beschränkt, in denen die Benutzung des Zeichens durch einen Dritten die Hauptfunktion, das heißt die Gewährleistung der Herkunft der Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Verbraucher, beeinträchtigt oder immerhin beeinträchtigen könnte (…zu Art. 5 Abs. 1 Buchst. b MarkenRL EuGH, Urt. v. 12.06.2008 - C-533/06 = GRUR 2008, 698, Tz. 57 - 02/ Hutchison ; EuGH, Urt. v. 18.06.2009 - C-487/07 = GRUR 2009, 756, Tz. 59 - L'Oréal/Bellure;… zu § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG BGH, Urt. v. 22.04.2010 - I ZR 17/05, Tz. 25, juris - Pralinenform II ). - BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02
Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire
Auszug aus OLG München, 09.06.2011 - 29 U 79/11
Die Frage, ob eine markenmäßige Benutzung vorliegt, ist eine Rechtsfrage, deren Beurteilung aber weitgehend von Feststellungen über das Verständnis normal informierten, hinreichend aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbrauchers abhängt (vgl. BGH GRUR 2005, 583, 584 - Lila Postkarte ). - EuGH, 12.06.2008 - C-533/06
O2 kann sich nicht auf ihre Markenrechte berufen, um die Benutzung eines …
- OLG Nürnberg, 15.02.2022 - 3 U 2794/21
Markenmäßige Verwendung einer Wortmarke mit beschreibenden Anklängen
Titel von Einzelwerken vermitteln eine derartige Vorstellung hingegen regelmäßig nicht (OLG München, Urteil vom 09.06.2011 - 29 U 79/11, GRUR-RR 2011, 466, juris-Rn. 35 - Moulin Rouge Story I). - LG Nürnberg-Fürth, 20.08.2014 - 3 O 1565/14
Wer ein Buch mit dem Titel "You & Me" vertreibt, verstößt nicht gegen die Rechte …
Im Urteil vom 09.06.2011 (GRUR-RR 2011, 466) beschäftigte sich das OLG München mit dem Musicaltitel "Moulin Rouge Story" und führte dazu aus:.
Rechtsprechung
OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
§§ 30 Abs. 3, 30 Abs. 1, 23 Nr. 2, 14 Abs. 5, 15 Abs. 4 MarkenG; § 12 Abs. 2 UWG; §§ 14, 9 Abs. 1 Satz 2 GMV
Zur Verwechslungsgefahr einer Marke ("Energiekontor") - Oberlandesgericht Bremen
MarkenG §§ 14 Abs. 5, 15 Abs. 4, 23 Nr. 2, 30 Abs. 1 und Abs. 3; GMV Art. 9 Abs. 1 Satz 2 lit. b, 14; UWG § 12 Abs. 2 UWG
Zivilprozessrecht - Wolters Kluwer
Voraussetzungen für eine Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist zur Einarbeitung eines Patentsanwalts; Kriterien zur Bewertung der Verwechslungsgefahr zweier Marken
- kanzlei.biz
Keine Verwechslungsgefahr zwischen "EnergieKontor' und "Energiekontor-J[ ]'
- rechtsportal.de
Eilbedürftigkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren; Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist zur Einarbeitung eines Patentsanwalts; Verwechslungsgefahr zweier Marken
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Marke "Energiekontor" nicht verwechslungsfähig
Verfahrensgang
- LG Bremen, 14.04.2011 - 9 O 232/11
- OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2011, 466 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- EuGH, 06.10.2005 - C-120/04
Medion - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b - …
Auszug aus OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11
Aus diesem Grunde komme dem Bestandteil "Energiekontor" keine eigenständige kennzeichnende Stellung zu (siehe EuGH GRUR 2005, 1042, "Thomson Life").Entgegen der Ansicht der Klägerin hat dabei das Landgericht die Entscheidung des EuGH "Thomson Life" (GRUR 2005, 1042ff.) nicht verkannt.
- EuGH, 09.12.2009 - C-494/08
Prana Haus / HABM - Rechtsmittel - Art. 119 der Verfahrensordnung - …
Auszug aus OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11
Nach dieser liege eine bloße Sachangabe nur vor, wenn die betroffenen Verkehrskreise sofort und ohne weiteres Nachdenken einen konkreten und direkten Bezug zwischen dem fraglichen Zeichen und den von der Anmeldung erfassten Waren und Dienstleistungen herstellen können (GRUR 2010, 534, Tz. 29). - BGH, 03.04.2008 - I ZR 49/05
Schuhpark
Auszug aus OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11
Maßgeblich ist der durch die Zeichen hervorgerufene Gesamteindruck, wobei insbesondere ihre unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente zu berücksichtigen sind (BGH, Urt. v. 03.04.2008, I ZR 49/05, "Schuhpark", NJW-RR 2009, 536f., Tz. 23 = GRUR 2008, 1002).
- BGH, 22.01.2009 - I ZB 34/08
My World
Auszug aus OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11
Indiz für eine Unterscheidungskraft sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ("My World"; GRUR 2009, 949, Tz. 12) auch eine gewisse Mehrdeutigkeit und Interpretationsbedürftigkeit der Wortfolge. - BGH, 20.09.2007 - I ZR 6/05
Kinder II
Auszug aus OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11
Der Senat als sogenanntes Verletzungsgericht ist an die Eintragung einer Marke gebunden, solange deren Löschung nicht Rechtskraft erlangt hat (siehe z.B. BGH GRUR 2007, 1071, Tz. 24, "Kinder II" m.w.Nw.). - BGH, 05.06.2008 - I ZR 169/05
POST
Auszug aus OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11
Sei eine Marke einmal eingetragen, seien Verletzungsgerichte an die Eintragung gebunden und dürften - bis zu einer rechtskräftigen Löschungsentscheidung - die Marke nicht als schutzunwürdig einstufen (BGH GRUR 2008, 798, Tz. 14, "Post"). - BGH, 29.07.2009 - I ZR 102/07
AIDA/AIDU - Keine Verwechslungsgefahr trotz klanglicher und schriftbildlicher …
Auszug aus OLG Bremen, 02.09.2011 - 2 U 58/11
Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht kommenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Zeichen und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der geschützten Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (siehe BGH, Urt. v. 29.07.2009, I ZR 102/07, "AIDA/AIDU", GRUR 2010, 235, Tz. 15 m.w.Nw.).
- OLG Nürnberg, 21.07.2023 - 3 U 889/23
Selbstwiderlegung des Eilbedürfnisses bei auf Verletzung von …
So kann ein Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist im Hinblick auf die Notwendigkeit, einem erst in der Berufungsinstanz eingeschalteten Patentanwalt eine Einarbeitung zu ermöglichen, dann unschädlich sein, wenn erst das erstinstanzliche Urteil der Verfügungsklägerin Anlass gab, einen ausgewiesenen Spezialisten einzuschalten (OLG Bremen, NJOZ 2012, 846 - Energiekontor).