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   OLG Köln, 21.07.2010 - I-6 W 79/10   

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OLG Köln, 21.07.2010 - I-6 W 79/10 (https://dejure.org/2010,3050)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.07.2010 - I-6 W 79/10 (https://dejure.org/2010,3050)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juli 2010 - I-6 W 79/10 (https://dejure.org/2010,3050)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 101 Abs. 2; UrhG § 101 Abs. 9
    Ansprüche des Urheberrechtsinhabers auf Nennung von Bestanddaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 86
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10
    Soweit unter Nr. 5 der angefochtenen Beschlusses darauf hingewiesen worden ist, dass der Senat mit Beschluss vom 05.05.2009 - 6 W 39/09 (GRUR-RR 2009, 321 - John Bello Story 2) ein eigenes Beschwerderecht des zum Zeitpunkt der richterlichen Gestattung noch unbekannten Anschlussinhabers verneint hat, war dafür der Rechtszustand vor dem 01.09.2009 (Inkrafttreten des FamFG) maßgeblich und die Gründe des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 02.03.2010 (NJW 2010, 833 - Vorratsdatenspeicherung [Rn. 251, 254 ff.]) konnten in die Entscheidung des Senats noch nicht einbezogen werden.

    In seiner Stellungnahme zum Entwurf des neuen § 101 Abs. 9 UrhG ist deshalb der Bundesrat von keinem oder jedenfalls einem wenig intensiven Eingriff in den grundrechtlich geschützten Bereich des Fernmeldegeheimnisses ausgegangen, der einen Richtervorbehalt nicht notwendig erscheinen lasse (BT-Drucks. 16/5048 S. 56; vgl. zu Auskunftsersuchen von Behörden ebenso BVerfG, NJW 2010, 833 [Rn. 261]).

    Fehl geht die Beschwerde aber, soweit sie annimmt, aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2010 (a.a.O.) ergebe sich, dass der Zugriff auf die Telekommunikationsdaten des Beschwerdeführers im Streitfall unzulässig gewesen sei.

  • OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08

    Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10
    Eines dringenden Verdachts schwerer Straftaten bedarf es insoweit nicht; auch unabhängig vom konkreten Verdacht einer vorsätzlichen Straftat nach §§ 106 ff. UrhG genügt es, dass die Auskunft wegen einer offensichtlichen Rechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß begehrt wird (vgl. zu diesem der Richtlinie 2004/48/EG, Erwägungsgrund 14, entlehnten Merkmal auch des § 101 Abs. 2 UrhG BT-Drucks. 16/5048 S. 65; BT-Drucks. 16/8783 S. 50; BT-Plenarprot. 16/155 S. 16318 C, 16320 A, 16321 B; Senat, GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders; MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats genügt das Angebot in einer Internet-Tauschbörse allein nicht, obwohl es ein Handeln um wirtschaftlicher Vorteile willen indiziert; vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob entweder ein besonders wertvolles Werk (vgl. Senat, Beschl. v. 3.11.2008 - 6 W 136/08, bei juris) oder eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wurde (Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).

  • OLG Hamburg, 17.02.2010 - 5 U 60/09

    Internet-Musiktauschbörse: Datenverwendung durch unterbliebene Löschung bzw.

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10
    Eines dringenden Verdachts schwerer Straftaten bedarf es insoweit nicht; auch unabhängig vom konkreten Verdacht einer vorsätzlichen Straftat nach §§ 106 ff. UrhG genügt es, dass die Auskunft wegen einer offensichtlichen Rechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß begehrt wird (vgl. zu diesem der Richtlinie 2004/48/EG, Erwägungsgrund 14, entlehnten Merkmal auch des § 101 Abs. 2 UrhG BT-Drucks. 16/5048 S. 65; BT-Drucks. 16/8783 S. 50; BT-Plenarprot. 16/155 S. 16318 C, 16320 A, 16321 B; Senat, GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders; MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats genügt das Angebot in einer Internet-Tauschbörse allein nicht, obwohl es ein Handeln um wirtschaftlicher Vorteile willen indiziert; vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob entweder ein besonders wertvolles Werk (vgl. Senat, Beschl. v. 3.11.2008 - 6 W 136/08, bei juris) oder eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wurde (Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).

  • OLG Köln, 09.02.2009 - 6 W 182/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes einer Urheberrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10
    Eines dringenden Verdachts schwerer Straftaten bedarf es insoweit nicht; auch unabhängig vom konkreten Verdacht einer vorsätzlichen Straftat nach §§ 106 ff. UrhG genügt es, dass die Auskunft wegen einer offensichtlichen Rechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß begehrt wird (vgl. zu diesem der Richtlinie 2004/48/EG, Erwägungsgrund 14, entlehnten Merkmal auch des § 101 Abs. 2 UrhG BT-Drucks. 16/5048 S. 65; BT-Drucks. 16/8783 S. 50; BT-Plenarprot. 16/155 S. 16318 C, 16320 A, 16321 B; Senat, GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders; MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]).

    Dabei ist Vermarktungsbesonderheiten Rechnung zu tragen, so dass je nach Art des Werks eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß auch noch vorliegen kann, wenn seit der Veröffentlichung des Werks bereits längere Zeit vergangen ist (Senat, MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin), etwa wenn das Werk in Neuauflage erschienen (Senat, Beschl. vom 04.06.2009 - 6 W 48/09, bei juris) oder in Longplay-Charts plaziert ist (Senat, Beschl. v. 08.01.2010 - 6 W 153/09; Beschl. v. 13.04.2010 - 6 W 28/10).

  • OLG Schleswig, 05.02.2010 - 6 W 26/09

    Begriff der Rechtsverletzung gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10
    Eines dringenden Verdachts schwerer Straftaten bedarf es insoweit nicht; auch unabhängig vom konkreten Verdacht einer vorsätzlichen Straftat nach §§ 106 ff. UrhG genügt es, dass die Auskunft wegen einer offensichtlichen Rechtsverletzungen in gewerblichem Ausmaß begehrt wird (vgl. zu diesem der Richtlinie 2004/48/EG, Erwägungsgrund 14, entlehnten Merkmal auch des § 101 Abs. 2 UrhG BT-Drucks. 16/5048 S. 65; BT-Drucks. 16/8783 S. 50; BT-Plenarprot. 16/155 S. 16318 C, 16320 A, 16321 B; Senat, GRUR-RR 2009, 9 - Ganz anders; MMR 2009, 334 - Die schöne Müllerin; OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 f.; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats genügt das Angebot in einer Internet-Tauschbörse allein nicht, obwohl es ein Handeln um wirtschaftlicher Vorteile willen indiziert; vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob entweder ein besonders wertvolles Werk (vgl. Senat, Beschl. v. 3.11.2008 - 6 W 136/08, bei juris) oder eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wurde (Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).

  • OLG Köln, 13.04.2010 - 6 W 28/10

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10
    Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine derartige Regelung bestehen nicht (Senat, Beschl. vom 13.04.2010 - 6 W 28/10), wie sich bereits aus den auf Auskünfte der Diensteanbieter gegenüber Nachrichtendiensten, Straf- und Ordnungsbehörden bezogenen Gründen des vorgenannten Urteils ergibt, wonach in einem Rechtsstaat auch das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden darf und die Möglichkeit der individuellen Zuordnung von Internetkontakten bei Rechtsverletzungen von einigem Gewicht ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers ist (a.a.O., Rn. 260).

    Dabei ist Vermarktungsbesonderheiten Rechnung zu tragen, so dass je nach Art des Werks eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß auch noch vorliegen kann, wenn seit der Veröffentlichung des Werks bereits längere Zeit vergangen ist (Senat, MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin), etwa wenn das Werk in Neuauflage erschienen (Senat, Beschl. vom 04.06.2009 - 6 W 48/09, bei juris) oder in Longplay-Charts plaziert ist (Senat, Beschl. v. 08.01.2010 - 6 W 153/09; Beschl. v. 13.04.2010 - 6 W 28/10).

  • OLG Köln, 04.06.2009 - 6 W 48/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10
    Dabei ist Vermarktungsbesonderheiten Rechnung zu tragen, so dass je nach Art des Werks eine Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß auch noch vorliegen kann, wenn seit der Veröffentlichung des Werks bereits längere Zeit vergangen ist (Senat, MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin), etwa wenn das Werk in Neuauflage erschienen (Senat, Beschl. vom 04.06.2009 - 6 W 48/09, bei juris) oder in Longplay-Charts plaziert ist (Senat, Beschl. v. 08.01.2010 - 6 W 153/09; Beschl. v. 13.04.2010 - 6 W 28/10).

    Das gewerbliche Ausmaß der Rechtsverletzung muss aber nicht offensichtlich sein und ein in Ranglisten zum Ausdruck kommender besonders großer kommerzieller Erfolg wird nicht vorausgesetzt (Senat, Beschl. v. 04.06.2009 - 6 W 48/09).

  • OLG Köln, 03.11.2008 - 6 W 136/08

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes i.S. von § 101 Abs. 1 UrhG

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats genügt das Angebot in einer Internet-Tauschbörse allein nicht, obwohl es ein Handeln um wirtschaftlicher Vorteile willen indiziert; vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob entweder ein besonders wertvolles Werk (vgl. Senat, Beschl. v. 3.11.2008 - 6 W 136/08, bei juris) oder eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wurde (Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10
    Zwar handelt es sich bei der Auskunft über den Namen des hinter einer IP-Adresse stehenden Anschlussinhabers selbst um keine Auskunft über Verkehrsdaten, sondern um eine Bestandsdatenabfrage (BGH, GRUR 2010, 633 = WRP 2010, 912 [Rn. 29] - Sommer unseres Lebens).
  • OLG Zweibrücken, 27.10.2008 - 3 W 184/08

    Urheberrechtsverletzung: Auskunftsanspruch gegen einen Internetprovider auf

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2010 - 6 W 79/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats genügt das Angebot in einer Internet-Tauschbörse allein nicht, obwohl es ein Handeln um wirtschaftlicher Vorteile willen indiziert; vielmehr kommt es entscheidend darauf an, ob entweder ein besonders wertvolles Werk (vgl. Senat, Beschl. v. 3.11.2008 - 6 W 136/08, bei juris) oder eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verkaufs- und Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wurde (Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
  • LG Frankfurt/Main, 18.09.2008 - 6 O 534/08

    Gewerbliche Urheberrechtsverletzung bei einem Musik-Album

  • OLG Köln, 08.01.2010 - 6 W 153/09

    Begriff des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung i.S. von § 101 Abs. 9 UrhG

  • BGH, 30.03.2006 - IX ZB 171/04

    Anforderungen an die Begründung der Rechtsbeschwerde bei mehreren rechtlichen

  • OLG Köln, 05.05.2009 - 6 W 39/09

    Kein Rechtsschutz gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2009 - 6 W 47/09

    Beschwerde gegen eine einstweilige Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG

  • OLG Oldenburg, 01.12.2008 - 1 W 76/08

    Kein Auskunftsanspruch wegen einmaligen Anbietens eines neu erschienenen

  • LG Köln, 06.05.2015 - 14 O 123/14

    Fliegender Gerichtsstand auch bei Privatpersonen?

    Zugänglich gemacht wurde das streitgegenständliche Computerspiel zudem in Form einer hinreichend umfangreichen Datei, wovon die Kammer ohne weiteres ausgeht, weil die Dateien von Computerspielen noch umfangreicher sind als etwa ein vollständiges Musikalbum oder ein Film (vergleiche dazu und die Einordnung als hinreichend umfangreiche Datei bereits OLG Köln, Beschluss vom 21. Oktober 2008 - 6 Wx 2/08; Beschluss vom 21. Juli 2010 - 6 W 79/10).
  • OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10

    Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken

    Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
  • OLG Köln, 02.11.2011 - 6 W 237/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Die zweite Fallgruppe besteht darin, dass eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; Beschluss vom 21.7.2010 - 6 W 79/10; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240]; für kurz nach der Erstveröffentlichung angebotene Dateien im Ergebnis ebenso OLG Frankfurt/Main, GRUR-RR 2009, 15 [16]; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2009, 379 [381]; OLG Hamburg, NJOZ 2010, 1222 [1223]; anders für einmalige Download-Angebote OLG Zweibrücken, GRUR-RR 2009, 12 [13]; OLG Oldenburg, MMR 2009, 188 [189]).
  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 77/10

    Begriff der Rechtsverletzung von gewerblichem Ausmaß

    Gegen die Anordnung der Zulässigkeit der Verwendung von Verkehrsdaten gemäß § 101 Abs. 9 UrhG bestehen auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Nichtigkeit der §§ 113a, 113b TKG vom 02.03.2010 (1 BvR 256/08, 263/08 und 586/08, NJW 2010, 833) keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken, da in einem Rechtsstaat das Internet keinen rechtsfreien Raum bilden darf und die Möglichkeit der individuellen Zuordnung von Internetkontakten bei Rechtsverletzungen ein legitimes Anliegen des Gesetzgebers ist, soweit es sich um Verletzungen von einigem Gewicht handelt (BVerfG, a.a.O., Rn. 260; Senat, Beschluss vom 13.04.2010 - 6 W 28/10; Beschluss vom 21.07.2010 - 6 W 79/10).

    Im Einzelfall mag die relevante Verwertungsphase auch geraume Zeit nach der Erstveröffentlichung noch andauern oder wieder oder sogar erstmals beginnen, wenn zusätzliche Umstände für ein neu erwachtes Interesse des Publikums gerade an diesem Interpreten und Tonträger sprechen (Senat, Beschluss vom 21.07.2010 - 6 W 79/10 für den Kinostart eines Films mit dem betreffenden Künstler als Protagonisten).

  • OLG Celle, 12.05.2011 - 10 WF 135/11

    Die Geltendmachung rückständigen Unterhalts ist mutwillig bei nicht zeitnahem

    Die Frage der Zulässigkeit der Beschwerde insofern kann aber letztlich dahin stehen, weil sie jedenfalls auch unbegründet ist (vgl. insofern BGH - Beschluß vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04 - NJW-RR 2006, 1346 sowie OLG Köln, Beschluß vom 27. Juli 2010 - 6 W 79/10 - GRUR-RR 2011, 86, 87 - bereits unter der Geltung des FamFG).
  • OLG Köln, 23.01.2012 - 6 W 13/12

    Zum Auskunftsanspruch wegen Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. nur MMR 2009, 334 [335] - Die schöne Müllerin; Beschluss vom 03.07.2009 - 6 W 63/09; GRUR-RR 2011, 85 = WRP 2011, 264 - Männersache; GRUR-RR 2011, 86 [87] - Gestattungsanordnung) davon aus, dass das Zugänglichmachen einer einzelnen geschützten Datei in einer Internettauschbörse (ob über denselben Anschluss eine Vielzahl urheberrechtlich geschützter Werke öffentlich zugänglich gemacht wird, ist vor erteilter Auskunft regelmäßig nicht feststellbar) nur dann das für die Bejahung des gewerblichen Ausmaßes der Rechtsverletzung nötige Gewicht aufweist, wenn es sich entweder um ein besonders wertvolles Werk handelt (vgl. Senatsbeschluss vom 03.11.2008 - 6 W 136/08 - betreffend ein 499, 00 EUR teures Computerprogramm für professionelle Anwender) oder wenn eine hinreichend umfangreiche Datei innerhalb ihrer relevanten Verwertungsphase öffentlich zugänglich gemacht wird (vgl. Senat, GRUR-RR 2009, 9 [11] - Ganz anders; ebenso OLG Schleswig, GRUR-RR 2010, 239 [240] - Limited Edition).
  • OLG Celle, 04.05.2011 - 10 WF 118/11

    Berichtigung des Tenors eines Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses

    Insofern könnte der Senat sogar die Frage der Zulässigkeit offenlassen und die sofortigen Beschwerden als jedenfalls unbegründet zurückweisen (vgl. insofern BGH - Beschluß vom 30. März 2006 - IX ZB 171/04 - NJW-RR 2006, 1346 sowie OLG Köln, Beschluß vom 27. Juli 2010 - 6 W 79/10 - GRUR-RR 2011, 86, 87 - bereits unter der Geltung des FamFG).
  • OLG Köln, 11.02.2014 - 2 Wx 307/13

    Höhe der Kosten im Verfahren gem. § 101 Abs. 9 UrhG

    Anzuwenden ist hier deshalb auch der Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG (vgl. Senat, GRUR-RR 2013, 353; OLG Köln, GRUR-RR 2011, 86 [87]; OLG Köln, GRUR 2013, 67).
  • LG Düsseldorf, 29.11.2012 - 14c O 240/11

    Schutzfähigkeit des Klagegeschmacksmusters Uhrenserie "ck dress" bei Neuheit und

    Insoweit hat die Klägerin zutreffend darauf hingewiesen, dass es den Beklagten obliegt, durch Beschreibung eines konkreten älteren Werkes eine Einschränkung des Schutzumfangs darzulegen, weil der Entwerfer auf vorbekanntes Formengut zurückgegriffen habe (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2011, 86 - Sequestrationsanspruch).
  • OLG Köln, 23.01.2013 - 2 Wx 328/12

    Gerichtskosten im Verfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei Verletzung der Rechte an

    Anzuwenden ist hier deshalb auch der Amtsermittlungsgrundsatz des § 26 FamFG (vgl. OLG Köln, GRUR-RR 2011, 86 [87]; OLG Köln, GRUR 2013, 67).
  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 W 54/14

    Voraussetzungen einer Anordnung nach § 101 Abs. 9 UrhG auf Erteilung einer

  • OLG Köln, 30.09.2011 - 6 W 213/11

    Kein gewerbliches Ausmaß bei 8 Monate altem Kinofilm

  • OLG Celle, 12.08.2011 - 10 UF 270/10

    Recht des nicht sorgeberechtigten nichtehelichen Kindesvaters auf Übertragung der

  • OLG Köln, 13.10.2011 - 6 W 223/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß i.S.von § 101 UrhG

  • OLG Köln, 03.07.2012 - 6 W 100/12

    Anforderungen an den Nachweis von Rechtsverletzungen in Internettauschbörsen

  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 205/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Köln, 16.11.2011 - 6 W 206/11

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß

  • OLG Köln, 26.07.2010 - 6 W 98/10

    Begriff der Rechtsverletzung in gewerblichem Umfang

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