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   OLG Hamm, 23.08.2011 - I-4 U 67/11   

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https://dejure.org/2011,19538
OLG Hamm, 23.08.2011 - I-4 U 67/11 (https://dejure.org/2011,19538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.08.2011 - I-4 U 67/11 (https://dejure.org/2011,19538)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. August 2011 - I-4 U 67/11 (https://dejure.org/2011,19538)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung einer kritischen Äußerung im Internet über die klagende Partei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 7; UWG § 8 Abs. 1; UWG § 8 Abs. 3
    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung einer kritischen Äußerung im Internet über die klagende Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Meinungsäußerungen über anwaltliche Mitbewerber - OLG Hamm, Urteil vom 23.08.2011, Az. I-4 U 67/11

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wettbewerbsrecht: Veröffentlichung einer zulässigen Meinungsäußerung auf anwalticher Webseite ist nicht wettbewerbswidrig - Bezeichnung der Tätigkeit einer Anwaltskanzlei als "doppelmoralisch" von Meinungsäußerungsfreiheit gedeckt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 279
  • MMR 2012, 750
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • LG Paderborn, 22.06.2010 - 6 O 61/10

    Wirksame Unterlassungserklärung auch bei gleichzeitiger Gegenabmahnung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Das Urteil vom 22. Juni 2010 -6 O 61/10 hatte ein R, der es auf der Seite www.X gefunden hatte, mit der Vorbemerkung eingestellt, dass der Klägerin und nicht etwa deren Mandanten Rechtsmissbrauch bescheinigt wurde.

    Selbst wenn die kritischen Anmerkungen auf wahren Tatsachen aufbauten, nämlich dem im Verfahren 6 O 61/10 LG Paderborn angenommenen Rechtsmissbrauch der Klägerin, brauchte diese eine solche Kritik jedenfalls im Internetauftritt eines Mitbewerbers nicht hinzunehmen.

    In dem Verfahren 6 O 61/10 LG Paderborn ergebe sich aus der Senatsentscheidung im Berufungsverfahren, dass es der Klägerin dort darum gegangen sei, Anwaltskollegen mit Kostenerstattungsansprüchen aus einem Streitwert von 100.000,-- EUR zu überziehen.

    Das Abmahnverhalten, das in dem Verfahren 6 O 61/10 vom LG Paderborn als rechtsmissbräuchlich eingestuft wurde, betraf nicht Rechtsanwalt G3 persönlich, sondern die Klägerin, für die er damals handelte.

    Indem die Beklagte zu 1) den Kommentar von "X2" zusammen mit dem Urteil in der Sache 6 O 61/10 LG Paderborn veröffentlicht hat, hat sie diesen als Zusatzinformation eingesetzt und damit zum vom Landgericht festgestellten Rechtsmissbrauch die Einschätzung einer eigenen Kritik der Klägerin als Doppelmoral hinzugefügt.

  • BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97

    UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6.

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Letzteres ist dann der Fall, wenn zu den mit jeder Äußerung über konkurrierende Unternehmen möglichen negativen Wirkungen für die Konkurrenz besondere Umstände hinzutreten, die die Wirkung der Äußerung in unangemessener Weise abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen (BGH GRUR 1999, 1100 -Generika Werbung).
  • BGH, 07.11.1996 - I ZR 183/94

    Aussehen mit Brille - Pauschale Herabsetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Dabei kommt es darauf an, ob sich die angegriffene Äußerung noch in den Grenzen einer sachlich gebotenen Erörterung hält oder ob sie bereits eine pauschale Abwertung der fremden Dienstleistung darstellt (BGH GRUR 1997, 227, 228 -Aussehen mit Brille).
  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Es reicht vielmehr aus, wenn der Informant sich von der fremden Äußerung nicht ernsthaft distanziert und diese auch nicht nur als Teil einer Dokumentation des Meinungsstandes auf dem Markt der Meinungen an der Seite anderer Stellungnahmen eingestellt hat (vgl. BGHZ 132, 13, 18, 19).
  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Nicht von Art. 5 GG gedeckt und damit stets unzulässig ist die Veröffentlichung einer kritischen Äußerung über einen Mitbewerber, die eine reine Schmähkritik darstellt (vgl. BVerfG GRUR 2008, 81, 83 -Pharmakartell).
  • BGH, 21.02.1964 - Ib ZR 108/62

    Anforderungen an die Haftung eines in Wettbewerbsabsicht handelnden und dabei die

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Wer in Wettbewerbsabsicht einen Mitbewerber durch eine Tatsachenbehauptung oder ein Werturteil herabsetzt, wird dabei strenger beurteilt als jemand, der ohne Wettbewerbsabsicht handelt (BGH GRUR 1964, 392, 394 -Weizenkeimöl).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2010 - L 4 U 87/09

    Versicherter Personenkreis - Arbeitsunfall - Pflegeperson - Reparatur eines

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Die Klägerin sei bereits im Verfahren 4 U 87/09 als Parteivertreterin unterschiedlicher Mandaten im Wege einer Abmahnwelle wegen identischer Wettbewerbsverstöße kreuzzugartig gegen eine Mitbewerberin vorgegangen.
  • OLG Hamm, 21.01.2010 - 4 U 168/09

    Eilbedürftigkeit im gewerblichen Rechtsschutz

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Die Beklagte bezieht sich insoweit auf die Senatsentscheidung in der Sache 4 U 168/09.
  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    2) Da die Klage aus Rechtsgründen unbegründet ist, kann hier offen bleiben, ob der Klage zusätzlich ein rechtsmissbräuchliches Verhalten der Klägerin entgegensteht (vgl. BGH GRUR 1999, 509, 510 -Vorratslücken).
  • OLG Hamm, 15.05.1986 - 4 U 326/85

    Mißbrauch der Wahlmöglichkeiten zwischen den Gerichtsständen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2011 - 4 U 67/11
    Der Senat habe selber mit einem Urteil vom 15. Mai 1986 -4 U 326/85 entschieden, dass für eine Klage das Rechtsschutzinteresse fehle, wenn die Klägerin bei der Ausübung ihres Wahlrechts darauf abstelle, besser und schneller zu ihrem Recht zu kommen.
  • OLG Hamm, 07.02.2008 - 4 U 154/07

    Voraussetzungen der Herabsetzung durch Veröffentlichung eines ungeschwärzten

  • OLG Hamm, 17.07.2008 - 4 U 97/08

    Zweckwidrigkeit einer Gerichtsstandwahl nach Erfolgsaussichten oder nach der dort

  • LG Paderborn, 22.07.2010 - 6 O 43/10

    Falsch verlinkte Widerrufsbelehrung

  • BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14

    Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines

    Die Mitverfolgung solcher ideeller Zwecke hindert die Einordnung als geschäftliche Handlung hingegen nicht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls die gleichzeitige Verfolgung des Ziels vorrangig erscheint, den Absatz oder Bezug von Waren oder Dienstleistungen zu fördern (vgl. BGH, GRUR 2013, 945 Rn. 18 - Standardisierte Mandatsbearbeitung; OLG Hamm, GRUR-RR 2012, 279, 280; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 2 Rn. 51; Fezer/Fezer aaO § 2 Rn. 168 f.; Sosnitza in Ohly/Sosnitza aaO § 2 Rn. 43).
  • LG Dortmund, 26.03.2013 - 3 O 102/13

    Angabe zur Berufshaftpflichtversicherung im Impressum

    Zwar kann die Inanspruchnahme eines ganz bestimmten Gerichtsstands im Einzelfall rechtsmissbräuchlich sein; dies ist aber nicht schon bei der bloßen Ausnutzung bestimmter Rechtsprechungsgewohnheiten an bestimmten Gerichten gegeben (KG WRP 2008, 511; OLG Hamm GRUR-RR 2012, 279).
  • OLG Düsseldorf, 07.08.2014 - 2 U 9/14

    Betrugspräventionssoftware

    Dabei ist eine Gesamtwürdigung vorzunehmen, bei der die Umstände des Einzelfalles, insbesondere der Inhalt und die Form der Äußerung, ihr Anlass und der gesamte Sachzusammenhang sowie die Verständnismöglichkeiten des angesprochenen Verkehrs, zu berücksichtigen sind (OLG Hamm, GRUR-RR 2012, 279, 280; Köhler/Bornkamm, UWG, 32. Auflage, § 4 Rz. 7.13).
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