Rechtsprechung
   LG Hamburg, 14.10.2011 - 324 O 196/11   

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LG Hamburg, 14.10.2011 - 324 O 196/11 (https://dejure.org/2011,11409)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14.10.2011 - 324 O 196/11 (https://dejure.org/2011,11409)
LG Hamburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2011 - 324 O 196/11 (https://dejure.org/2011,11409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Abdruck eines perspektivisch verzerrten Bildes einer bekannten Persönlichkeit verletzt deren Rechte

  • openjur.de

    §§ 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 1 BGB; §§ 23, 22 KunstUrhG
    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Veröffentlichung einer bearbeiteten Fotografie; Perspektivische Verzerrung; Vertikale Stauchung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Perspektivische Verzerrung

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Buch-Cover verletzt Günther Jauch in seinem Recht am eigenen Bild

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung eines perspektivisch verzerrten Fotos von Moderator unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ohne Einwilligung rechtswidriger Abdruck von perspektivisch verzerrtem Bild von Moderator

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Unzulässigkeit einer perspektivischen Bearbeitung eines auf einem Buchcover abgebildeten Prominenten

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 304 (Ls.)
  • ZUM 2012, 74
  • afp 2011, 612
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus LG Hamburg, 14.10.2011 - 324 O 196/11
    Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 97, 391 ; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.
  • BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04

    Bildverfremdungen

    Auszug aus LG Hamburg, 14.10.2011 - 324 O 196/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat hinsichtlich der Veränderung von Bildnissen in der Entscheidung vom 14.2.2005 1 BvR 240104 (NJW 2005, 3271 ff. - Ron Sommer, zitiert nach Juris, Juris Abs. 25) ausgeführt:.
  • OLG Hamburg, 20.01.1983 - 3 U 146/82

    Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der vorprozessualen Abwehr

    Auszug aus LG Hamburg, 14.10.2011 - 324 O 196/11
    Die Maßnahmen dienten ausschließlich der Wahrnehmung seiner eigenen Interessen, da sie darauf abzielten, den von dem Kläger mit Schreiben vom 28.10.2010 und 05.11.2010 geltend gemachten Anspruch abzuwehren (vgl. etwa HansOLG, Urt. v. 20.01.1983, GRUR 1983, 200).
  • BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93

    Caroline von Monaco I

    Auszug aus LG Hamburg, 14.10.2011 - 324 O 196/11
    Der Träger des Persönlichkeitsrechts hat zwar kein Recht darauf, von Dritten nur so wahrgenommen zu werden, wie er sich selbst gerne sehen möchte (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 97, 391 ; stRspr), wohl aber ein Recht, dass ein fotografisch erstelltes Abbild nicht manipulativ entstellt ist, wenn es Dritten ohne Einwilligung des Abgebildeten zugänglich gemacht wird.
  • LAG Hamm, 28.04.2017 - 1 Sa 1296/16

    Vorbeugende Unterlassungsansprüche unter Mitgliedern des Betriebsrats wegen

    Doch wird bei erfolgter Rechtsverletzung die Wiederholungsgefahr vermutet (BGH 19. März 2013 - VI ZR 93/12; 30. Juni 2009 - VI ZR 210/08; 19. Oktober 2004 - VI ZR; LG Hamburg 14. Oktober 2011 - 324 O 196/11; 26. August 2011 - 324 O 249/11), worauf die Kläger zutreffend hinweisen.
  • OLG Hamburg, 31.01.2012 - 7 U 92/11

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts:

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 14. Oktober 2011, Geschäftsnummer 324 O 196/11 wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - I-2 U 91/11   

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https://dejure.org/2012,11154
OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - I-2 U 91/11 (https://dejure.org/2012,11154)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.02.2012 - I-2 U 91/11 (https://dejure.org/2012,11154)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Februar 2012 - I-2 U 91/11 (https://dejure.org/2012,11154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 304
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 112/05

    Bestimmung der Höhe der Sicherheitsleistung bei vorläufiger Vollstreckbarkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 U 91/11
    Denn die Bestimmung des Streitwertes richtet sich nach dem Interesse der klagenden Partei an der begehrten gerichtlichen Entscheidung, für dessen Berechnung bei einem - auch hier im Vordergrund stehenden - Unterlassungsanspruch nicht nur der Wert und die Bedeutung der verletzten Rechtsposition des Klägers, sondern ebenso der Umfang der angegriffenen Handlungen der beklagten Partei maßgeblich sind (Senat, NJOZ 2007, 451, 454).
  • OLG Karlsruhe, 29.08.2016 - 6 U 57/16

    Verurteilung des Verletzers eines standardessentiellen Patents im

    Insoweit ist auch von der Beklagten nicht vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass das Landgericht entsprechenden Vortrag der Beklagten in erster Instanz übergangen hätte (vgl. zu § 718 ZPO: OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47; BeckRS 2008, 17095 - Zahnimplantat; GRUR-RR 2012, 304 - Höhe des Vollstreckungsschadens; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 8. Aufl., Kap. H. Rn. 66, S. 721; Lackmann in Musielak, ZPO, 13. Aufl. § 718 Rn. 1).
  • LG Düsseldorf, 07.02.2024 - 4c O 59/22
    Denn während es für die Höhe der vom Landgericht anzuordnenden Vollstreckungssicherheit nur auf den mutmaßlichen Vollstreckungsschaden des Schuldners im kurzen Zeitraum bis zur Berufungsverhandlung und der sich daran anschließenden Verkündung der Berufungsentscheidung ankommt, weil mit ihr eine eigene, neue Vollstreckungsgrundlage geschaffen wird, und darüber hinaus nicht vollstreckbare Teile des Urteilsausspruchs (wie der Feststellungstenor) außer Betracht zu bleiben haben, fallen für die Streitwertbemessung sämtliche Klageansprüche und der gesamte Zeitraum bis zum regulären Ende der Patentlaufzeit ins Gewicht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304 - Höhe des Vollstreckungsschadens).
  • LG Düsseldorf, 07.02.2024 - 4c O 58/22
    Denn während es für die Höhe der vom Landgericht anzuordnenden Vollstreckungssicherheit nur auf den mutmaßlichen Vollstreckungsschaden des Schuldners im kurzen Zeitraum bis zur Berufungsverhandlung und der sich daran anschließenden Verkündung der Berufungsentscheidung ankommt, weil mit ihr eine eigene, neue Vollstreckungsgrundlage geschaffen wird, und darüber hinaus nicht vollstreckbare Teile des Urteilsausspruchs (wie der Feststellungstenor) außer Betracht zu bleiben haben, fallen für die Streitwertbemessung sämtliche Klageansprüche und der gesamte Zeitraum bis zum regulären Ende der Patentlaufzeit ins Gewicht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304 - Höhe des Vollstreckungsschadens).
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 49/14
    Eine höhere Sicherheitsleistung kann allenfalls dann seitens der Kammer angeordnet werden, wenn die Beklagte konkrete Anhaltspunkte dafür präsentiert, dass eine in Höhe des Streitwerts festgesetzte Sicherheit den drohenden Vollstreckungsschaden nicht vollständig abdecken wird (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304 ff - Höhe des Vollstreckungsschadens).
  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18

    Decodierverfahren für Datensignale

    Denn während es für die Höhe der vom Landgericht anzuordnenden Vollstreckungssicherheit nur auf den mutmaßlichen Vollstreckungsschaden des Schuldners im kurzen Zeitraum bis zur Berufungsverhandlung und der sich daran anschließenden Verkündung der Berufungsentscheidung ankommt, weil mit ihr eine eigene, neue Vollstreckungsgrundlage geschaffen wird, und darüber hinaus nicht vollstreckbare Teile des Urteilsausspruchs (wie der Feststellungstenor) außer Betracht zu bleiben haben, fallen für die Streitwertbemessung sämtliche Klageansprüche und der gesamte Zeitraum bis zum regulären Ende der Patentlaufzeit ins Gewicht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304 - Höhe des Vollstreckungsschadens).
  • OLG Karlsruhe, 26.10.2022 - 6 U 131/22

    Streamingdienst - Vorabentscheidung des Berufungsgerichts über die Heraufsetzung

    Deshalb ist es einer Partei insbesondere nicht gestattet, in diesem Zusammenhang erstmals im Berufungsrechtszug einen streitigen Sachverhalt vorzutragen, der bereits dem Landgericht hätte unterbreitet werden können und gestützt hierauf, eine Erhöhung oder Ermäßigung der festgesetzten Sicherheitsleistung zu verlangen (Senat, Teilurteil v. 27.09.2017, 6 U 34/17 juris Rn. 16 f.; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 14.02.2008, 2 U 90/07 juris Rn. 9; Teilurteil vom 31.10.2019, 2 U 35/19 juris Rn. 12; Teilurteil vom 02.02.2012, 2 U 91/11 juris Rn. 8.).
  • LG Düsseldorf, 27.08.2020 - 4b O 30/18

    Langsamer MAC-E

    Eine höhere Sicherheitsleistung kann allenfalls dann seitens der Kammer angeordnet werden, wenn die Beklagten konkrete Anhaltspunkte dafür vortragen, dass eine in Höhe des Streitwerts festgesetzte Sicherheit den drohenden Vollstreckungsschaden nicht vollständig abdecken wird (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304 ff - Höhe des Vollstreckungsschadens).
  • LG Düsseldorf, 19.12.2019 - 4a O 69/18

    Kraftfahrzeugschloss

    Denn die Bestimmung des Streitwerts richtet sich nach dem Interesse der klagenden Partei an der begehrten gerichtlichen Entscheidung, für dessen Berechnung bei einem Unterlassungsanspruch nicht nur der Wert und die Bedeutung der verletzten Rechtsposition des Klägers, sondern ebenso der Umfang der angegriffenen Handlungen maßgebend sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 04.05.2006 - 2 U 112/05, NJOZ 2007, 451, 455 - Sicherheitsleistung/Kaffeepads; GRUR-RR 2012, 304, 305 - Höhe des Vollstreckungsschadens).

    Denn während es für die Höhe der vom Landgericht anzuordnenden Vollstreckungssicherheit nur auf den mutmaßlichen Vollstreckungsschaden des Schuldners im vergleichsweise kurzen Zeitraum bis zur Berufungsentscheidung ankommt, weil mit ihr eine eigene, neue Vollstreckungsgrundlage geschaffen wird, und darüber hinaus nicht vollstreckbare Teile des Urteilsausspruchs (wie der Feststellungstenor) außer Betracht zu bleiben haben, fallen für die Streitwertbemessung sämtliche Klageansprüche und der gesamte Zeitraum bis zum regulären Ende der Patentlaufzeit ins Gewicht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304, 305 - Höhe des Vollstreckungsschadens).

  • LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung

    Denn während es für die Höhe der vom Landgericht anzuordnenden Vollstreckungssicherheit nur auf den mutmaßlichen Vollstreckungsschaden des Schuldners im kurzen Zeitraum bis zur Berufungsverhandlung und der sich daran anschließenden Verkündung der Berufungsentscheidung ankommt, weil mit ihr eine eigene, neue Vollstreckungsgrundlage geschaffen wird, und darüber hinaus nicht vollstreckbare Teile des Urteilsausspruchs (wie der Feststellungstenor) außer Betracht zu bleiben haben, fallen für die Streitwertbemessung sämtliche Klageansprüche und der gesamte Zeitraum bis zum regulären Ende der Patentlaufzeit ins Gewicht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304 - Höhe des Vollstreckungsschadens).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 4c O 3/17

    Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach wegen Verletzung des

    Denn während es für die Höhe der vom Landgericht anzuordnenden Vollstreckungssicherheit nur auf den mutmaßlichen Vollstreckungsschaden des Schuldners im kurzen Zeitraum bis zur Berufungsverhandlung und der sich daran anschließenden Verkündung der Berufungsentscheidung ankommt, weil mit ihr eine eigene, neue Vollstreckungsgrundlage geschaffen wird, und darüber hinaus nicht vollstreckbare Teile des Urteilsausspruchs (wie der Feststellungstenor) außer Betracht zu bleiben haben, fallen für die Streitwertbemessung sämtliche Klageansprüche und der gesamte Zeitraum bis zum regulären Ende der Patentlaufzeit ins Gewicht (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2012, 304 - Höhe des Vollstreckungsschadens).
  • LG Düsseldorf, 10.09.2015 - 4b O 58/15

    Schutzfähigkeit von WC-Steinen

  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 4/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

  • LG Düsseldorf, 30.04.2013 - 4b O 12/13

    Prothetischer Stent

  • LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 4b O 103/15

    Lichtemittierende Vorrichtung 1

  • LG Düsseldorf, 19.12.2019 - 4a O 71/18

    Schließvorrichtung 2

  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 15/17

    Verletzung des Klagepatents mit der Bezeichnung "Kodierung/Dekodierung der zu

  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 30/18
  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 69/18

    Decodierverfahren für Videosignale

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 56/18

    Decodierer

  • OLG Karlsruhe, 10.05.2017 - 6 U 169/16

    Antrag auf Erhöhung der Vollstreckungssicherheit: Rechtsschutzbedürfnis bei

  • LG München I, 14.09.2023 - 7 O 12200/21

    Erfolgloser Zwangslizenzeinwand bei fehlender marktbeherrschender Stellung

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 52/14
  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 51/14
  • LG München I, 14.09.2023 - 7 O 1971/22

    Erfolgloser Zwangslizenzeinwand bei fehlender marktbeherrschender Stellung

  • LG Düsseldorf, 18.06.2020 - 4b O 91/18
  • LG Düsseldorf, 20.11.2018 - 4b O 70/18

    TDMA-System-Verfahren I

  • LG Düsseldorf, 29.09.2016 - 4b O 69/16

    Medienleitungsverbinder

  • LG Düsseldorf, 20.11.2018 - 4b O 43/17

    TDMA-System-Verfahren

  • LG Düsseldorf, 31.07.2014 - 4b O 9/13

    Benutzerinteraktionssystem

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - I-20 U 180/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,43747
OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - I-20 U 180/11 (https://dejure.org/2011,43747)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.12.2011 - I-20 U 180/11 (https://dejure.org/2011,43747)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - I-20 U 180/11 (https://dejure.org/2011,43747)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Recht eines Vereins auf Schutz seines vollständigen Namens aus § 12 BGB; Anforderungen an die Unterscheidungskraft einer nicht aussprechbaren Buchstabenkombination

  • rechtsportal.de

    BGB § 12
    Namensschutz eines Vereins

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 304 (Ls.)
  • MMR 2012, 563
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02

    mho. de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 20 U 180/11
    Auch für eine bloße, nicht als Wort aussprechbare Buchstabenkombination verneint der Bundesgerichtshof nicht die Unterscheidungskraft - gerade wenn es um den Schutz eines Namens nach § 12 BGB gegenüber einer Benutzung als Domainname geht (GRUR 2005, 430 - mho.de).

    Die Interessenbeeinträchtigung des Klägers hat sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 149, 191 - shell.de; Z 155, 273 - maxem.de; GRUR 2005, 430 - mho.de) bereits mit der Registrierung der Domain verwirklicht, weil schon mit ihr die den berechtigten Namensträger ausschließende Wirkung einsetzt.

    Die Registrierung eines Domainnamens ist aber nur dann keine Namensanmaßung, wenn sie einer - für sich genommen rechtlich unbedenklichen - Benutzungsaufnahme als Unternehmenskennzeichen in einer anderen Branche unmittelbar vorausgeht (BGH GRUR 2005, 430 - mho.de).

    Der Kläger ist an der Geltendmachung seines Namensrechts nicht deshalb gehindert, weil im Streitfall zeichenrechtliche Ansprüche aus §§ 5, 15 MarkenG in Betracht kämen, die in ihrem Anwendungsbereich dem Namensschutz des § 12 BGB vorgehen würden (vgl. BGHZ 149, 191 - shell.de; GRUR 2002, 706 - vossius.de; GRUR 2005, 430 - mho.de; GRUR 2008, 1099 Rn. 10 - afilias.de; GRUR 2009, 685 Rn. 32 - ahd.de).

  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 20 U 180/11
    Bereits in der Sache "shell.de" (BGHZ 149, 191) hatte der Bundesgerichtshof ausgesprochen, dass die in der Sache "maxem.de" wieder aufgegriffenen Voraussetzungen für Schutz gegen eine Namensanmaßung im Falle der Verwendung eines fremden Namens als Internet-Adresse im allgemeinen vorlägen.

    Die Interessenbeeinträchtigung des Klägers hat sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 149, 191 - shell.de; Z 155, 273 - maxem.de; GRUR 2005, 430 - mho.de) bereits mit der Registrierung der Domain verwirklicht, weil schon mit ihr die den berechtigten Namensträger ausschließende Wirkung einsetzt.

    Der Kläger ist an der Geltendmachung seines Namensrechts nicht deshalb gehindert, weil im Streitfall zeichenrechtliche Ansprüche aus §§ 5, 15 MarkenG in Betracht kämen, die in ihrem Anwendungsbereich dem Namensschutz des § 12 BGB vorgehen würden (vgl. BGHZ 149, 191 - shell.de; GRUR 2002, 706 - vossius.de; GRUR 2005, 430 - mho.de; GRUR 2008, 1099 Rn. 10 - afilias.de; GRUR 2009, 685 Rn. 32 - ahd.de).

  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 36/08

    Verbraucherzentrale

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 20 U 180/11
    Einem Verein als juristischer Person kommt das Recht an seinem Namen ganz selbstverständlich zu (BGH GRUR 2008, 1108 Rn. 28, 29 - Haus & Grund III; 2010, 1020 Rn. 13 - Verbraucherzentrale).

    Der von der Rechtsprechung für Firmenbestandteile als Bezeichnung eines Unternehmens zu § 5 MarkenG entwickelte Grundsatz (Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage, § 5 Rn. 21, 24 mit Nachweisen der Rechtsprechung) wird vom Bundesgerichtshof auch auf Vereinsnamen angewandt (BGH GRUR 2008, 1102 Rn. 12 - Haus & Grund I; GRUR 2010, 1020 Rn. 13 - Verbraucherzentrale; Hacker, a.a.O., Rn.13).

  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 14/95

    Schutzfähigkeit einer aus einer nicht aus sich heraus verständlichen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 20 U 180/11
    Eine andere Auffassung wäre auch unverständlich, nachdem solchen Buchstabenkombinationen Schutz als Marke - ohne Rücksicht auf eine Verkehrsgeltung - durch das aktuelle Markengesetz selbst (§ 3 Abs. 1) gewährt worden ist und als Unternehmenskennzeichen durch den Bundesgerichtshof (BGHZ 145, 279 - DB-Immobilienfonds) - nach anfänglichem Zögern (GRUR 1998, 165 - RBB).
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 166/98

    DB Immobilienfonds; Unterscheidungskraft einer als Wort nicht aussprechbaren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 20 U 180/11
    Eine andere Auffassung wäre auch unverständlich, nachdem solchen Buchstabenkombinationen Schutz als Marke - ohne Rücksicht auf eine Verkehrsgeltung - durch das aktuelle Markengesetz selbst (§ 3 Abs. 1) gewährt worden ist und als Unternehmenskennzeichen durch den Bundesgerichtshof (BGHZ 145, 279 - DB-Immobilienfonds) - nach anfänglichem Zögern (GRUR 1998, 165 - RBB).
  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 20 U 180/11
    Der Kläger ist an der Geltendmachung seines Namensrechts nicht deshalb gehindert, weil im Streitfall zeichenrechtliche Ansprüche aus §§ 5, 15 MarkenG in Betracht kämen, die in ihrem Anwendungsbereich dem Namensschutz des § 12 BGB vorgehen würden (vgl. BGHZ 149, 191 - shell.de; GRUR 2002, 706 - vossius.de; GRUR 2005, 430 - mho.de; GRUR 2008, 1099 Rn. 10 - afilias.de; GRUR 2009, 685 Rn. 32 - ahd.de).
  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 20 U 180/11
    Wie der Bundesgerichtshof in der Sache "maxem.de" (BGHZ 155, 273) entschieden hat, liegt eine Namensanmaßung, wie sie im Streitfall allein Betracht kommt, dann vor, wenn ein Dritter unbefugt den gleichen Namen gebraucht, dadurch eine Zuordnungsverwirrung auslöst und schutzwürdige Interessen des Namensträgers verletzt.
  • BGH, 24.04.2008 - I ZR 159/05

    afilias. de

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 20 U 180/11
    Der Kläger ist an der Geltendmachung seines Namensrechts nicht deshalb gehindert, weil im Streitfall zeichenrechtliche Ansprüche aus §§ 5, 15 MarkenG in Betracht kämen, die in ihrem Anwendungsbereich dem Namensschutz des § 12 BGB vorgehen würden (vgl. BGHZ 149, 191 - shell.de; GRUR 2002, 706 - vossius.de; GRUR 2005, 430 - mho.de; GRUR 2008, 1099 Rn. 10 - afilias.de; GRUR 2009, 685 Rn. 32 - ahd.de).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 158/05

    Haus & Grund I

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 20 U 180/11
    Der von der Rechtsprechung für Firmenbestandteile als Bezeichnung eines Unternehmens zu § 5 MarkenG entwickelte Grundsatz (Hacker in Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Auflage, § 5 Rn. 21, 24 mit Nachweisen der Rechtsprechung) wird vom Bundesgerichtshof auch auf Vereinsnamen angewandt (BGH GRUR 2008, 1102 Rn. 12 - Haus & Grund I; GRUR 2010, 1020 Rn. 13 - Verbraucherzentrale; Hacker, a.a.O., Rn.13).
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.12.2011 - 20 U 180/11
    Einem Verein als juristischer Person kommt das Recht an seinem Namen ganz selbstverständlich zu (BGH GRUR 2008, 1108 Rn. 28, 29 - Haus & Grund III; 2010, 1020 Rn. 13 - Verbraucherzentrale).
  • BGH, 19.02.2009 - I ZR 135/06

    Streit um Domainnamen ahd.de

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