Weitere Entscheidung unten: LG Stuttgart, 19.01.2012

Rechtsprechung
   KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08   

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https://dejure.org/2012,24133
KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08 (https://dejure.org/2012,24133)
KG, Entscheidung vom 09.02.2012 - 23 U 192/08 (https://dejure.org/2012,24133)
KG, Entscheidung vom 09. Februar 2012 - 23 U 192/08 (https://dejure.org/2012,24133)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine formularmäßige Übertragung der Verwertungsrechte in Verträgen mit Synchronschauspielern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Übertragung der Verwertungsrechte in Verträgen mit Synchronschauspielern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 362
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 81/80

    Honorarbedingungen: Sendevertrag

    Auszug aus KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08
    Auch der Bundesgerichtshof habe in GRUR 1984, 45 ff., 52 ausgeführt, dass mittels einer AGB-Klausel nicht die Kreativleistung für gänzlich andere (filmferne) Anwendungen praktisch für "vogelfrei" erklärt werden könne.

    Nach der Gegenansicht ist die Zweckübertragungsregel als reine Auslegungsregel anzusehen, die einer umfassenden Übertragung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegensteht (so BGH GRUR 1984, 45 ff. für das UrhG a.F.; KG, Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 66/09, zitiert nach juris Rn. 61; Kotthoff in Dreyer/Kotthoff/Meckel, UrhR, 2. Aufl., § 31 Rn. 135; Lutz in Limper/Musiol, Urheber- und Medienrecht, 2010, 3. Kap. Rn. 541; Berger in Berger/Wündisch, Urhebervertragsrecht, 2008, § 1 Rn. 94; wohl auch Wandtke/Grunert in Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar UrhG , § 31 Rn. 43).

    Dementsprechend hat der Bundesgerichtshof bereits 1984 ausgeführt (GRUR 1984, 45 ff.): "Eine Unwirksamkeit nach § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG entfällt .

    der AGB, unwirksam, soweit der Kläger sich auf die Beurteilung des Bundesgerichtshofs in GRUR 1984, 45 ff. bezüglich der Vertonung eines Sendebeitrags im Hörfunk berufen hat.

    Ob ein Verstoß gegen das Überraschungsverbot gemäß § 305 c BGB vorliegt, ist unbeachtlich, da § 1 UKlaG ausdrücklich nur den Anwendungsbereich der Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen am Maßstab der §§ 307 bis 309 BGB eröffnet (vgl. auch BGH GRUR 1984, 45 ff.).

  • Drs-Bund, 26.06.2001 - BT-Drs 14/6433
    Auszug aus KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08
    Maßgeblich ist vielmehr die Bundestagsdrucksache 14/6433 zum ursprünglichen Gesetzesentwurf.

    Trotz des Problembewusstseins ist der Gesetzesbegründung eine ausdrückliche Klarstellung, dass entgegen dem früheren Recht eine stärkere AGB-Kontrolle erfolgen solle, nicht zu entnehmen, wie auch durch die Einzelerläuterung zu § 31 Absatz 5 auf Seite 14 der BT-Drucksache 14/6433 belegt wird.

  • BGH, 11.12.1997 - I ZR 170/95

    Vervielfältigung und Verbreitung der Neueinspielung einer Liedbearbeitung;

    Auszug aus KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08
    Auch sei der vertraglichen Disponibilität dann eine Grenze gesetzt, wenn - wie vorliegend durch die Klauseln - der Kreative die konkrete Gestalt des zukünftig verwerteten Werkes nicht kennt (vgl. BGH GRUR 1998, 376 ; OLG Hamburg GRUR 2006, 323 ).

    Etwas Anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht aus dem Urteil des BGH GRUR 1998, 376 , das sich nicht mit der AGB-Kontrolle befasst.

  • KG, 26.03.2010 - 5 U 66/09

    AGB-Kontrolle zu Honorarregelungen für Journalisten

    Auszug aus KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08
    Dementsprechend ist die Klagebefugnis eines vergleichbaren Verbandes, nämlich des Deutsche Journalistenverband, der sich ebenfalls auf § 3 Absatz 1 Nr. 2 UKlaG berufen hat, trotz dessen gleichrangiger Vertretung von Arbeitnehmern und Selbständigen nicht problematisiert und als selbstverständlich angesehen worden (vgl. z.B. KG Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 66/09, zitiert nach juris Rn. 28; LG Hamburg, Urteil vom 06.09.2011 - 312 O 316/11, zitiert nach juris, dort Rn. 148 - Anmerkung: die dortige Klägerpartei ergibt sich aus http://www.djv.de/Aktuelle-News.2905+M5b9161d84c9.0html).

    Nach der Gegenansicht ist die Zweckübertragungsregel als reine Auslegungsregel anzusehen, die einer umfassenden Übertragung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht entgegensteht (so BGH GRUR 1984, 45 ff. für das UrhG a.F.; KG, Urteil vom 26.03.2010 - 5 U 66/09, zitiert nach juris Rn. 61; Kotthoff in Dreyer/Kotthoff/Meckel, UrhR, 2. Aufl., § 31 Rn. 135; Lutz in Limper/Musiol, Urheber- und Medienrecht, 2010, 3. Kap. Rn. 541; Berger in Berger/Wündisch, Urhebervertragsrecht, 2008, § 1 Rn. 94; wohl auch Wandtke/Grunert in Wandtke/Bullinger, Praxiskommentar UrhG , § 31 Rn. 43).

  • OLG Hamburg, 18.01.2006 - 5 U 58/05

    Urheberrechtsverletzung durch Umgestaltung eines Musikwerks zum Handyklingelton:

    Auszug aus KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08
    Auch sei der vertraglichen Disponibilität dann eine Grenze gesetzt, wenn - wie vorliegend durch die Klauseln - der Kreative die konkrete Gestalt des zukünftig verwerteten Werkes nicht kennt (vgl. BGH GRUR 1998, 376 ; OLG Hamburg GRUR 2006, 323 ).

    Gleiches gilt für das angeführte Urteil des OLG Hamburg GRUR 2006, 323 (Rn. 45 bei juris), das offen lässt, ob eine umfassende Übertragung des Rechts zur Bearbeitung eines Musikwerks als Handy-Klingelton zur Wahrnehmung durch die GEMA überhaupt rechtlich zulässig ist oder ob dieses Recht dem Kernbereich des Urheberpersönlichkeitsrecht zuzurechnen ist, welches einer pauschalen Übertragung nicht zugänglich ist.

  • OLG München, 21.04.2011 - 6 U 4127/10

    Rahmenvereinbarung für freie Journalisten: Inhaltskontrolle von

    Auszug aus KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08
    Ferner sei das Leitbild des § 11 Satz 2 UrhG heranzuziehen entsprechend der Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts in AfP 2011, 388 ff. und des Oberlandesgerichts München vom 21.04.2011 - 6 U 4127/10.

    Ebenso wenig stützt das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 21.04.2011 - 6 U 4127/10 - die Bewertung der Klausel als unangemessene Benachteiligung.

  • LG Berlin, 25.06.2008 - 4 O 91/08

    Total Buy Out auf dem Prüfstand: umfassende Rechteeinräumung per AGB möglich?

    Auszug aus KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08
    Auf die Berufung des Klägers wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen das am 25.06.2008 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 4 O 91/08 - teilweise geändert:.

    unter Abänderung des am 25.06.2008 verkündeten Urteils des Landgerichts Berlin - 4 O 91/08 - die Beklagte zu verurteilen, es bei Vermeidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu zwei Jahren, zu vollziehen an dem Vorstand der Beklagten, zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr mit selbständig tätigen Synchronschauspielern bei deren Verpflichtung zur Übernahme von Sprechleistungen für die Synchronisation von Filmen folgende Vertragsklauseln, soweit sie unterstrichen sind, zu verwenden:.

  • BGH, 12.10.1995 - I ZR 172/93

    Formularmäßige Vereinbarung eines Haftungsausschlusses in den AGB der

    Auszug aus KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08
    Dementsprechend sind nach der in Rechtsprechung und Lehre herrschenden Meinung salvatorische Klauseln sogar im kaufmännischen Verkehr unwirksam, da sie das Verfahren nach §§ 1 ff. UKlaG entbehrlich machen würden (BGH NJW 1996, 1407 ff., zitiert nach juris Rn. 30 m.w.N.).
  • BGH, 09.05.1996 - III ZR 209/95

    Formularmäßige Vereinbarung der Voraussetzungen der Vergütung eines freien

    Auszug aus KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08
    Entgegen der Ansicht des Klägers ergibt sich auch aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs in NJW-RR 1996, 1009 ff. nichts Anderes.
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus KG, 09.02.2012 - 23 U 192/08
    Reine Leistungsbeschreibungen sind allerdings der Inhaltskontrolle entzogen, § 307 Absatz 3 Satz 1 BGB (vgl. auch BGH NJW 2001, 2014 ff.).
  • BGH, 26.09.2007 - VIII ZR 143/06

    Unwirksamkeit einer für den Mieter nicht hinreichend klaren und verständlichen

  • BGH, 12.10.2007 - V ZR 283/06

    Einhaltung des Transparenzgebots bei Vereinbarung einer an die II. BerechnungsVO

  • BGH, 07.10.2009 - I ZR 38/07

    Talking to Addison

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

  • KG, 22.09.2011 - 23 U 178/09

    Online-Vertrag über den Kauf von Musikdateien: Intransparenz einer Klausel über

  • LG München I, 20.07.2005 - 21 O 11289/05

    Bestimmung der Voraussetzungen für einen Anspruch auf Einräumung von

  • OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09

    Buy-out mit Pauschalabgeltung - Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit von

  • BGH, 18.10.1995 - I ZR 126/93

    Anonymisierte Mitgliederliste - Mitgliederzahl

  • BGH, 14.10.1982 - I ZR 81/81

    Prozessführungsbefugnis eines sowohl gewerblichen Interessen als auch

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 287/97

    Fachverband

  • LG Hamburg, 06.09.2011 - 312 O 316/11

    Gruner + Jahr-Journalistenverträge unwirksam

  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 41/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen in Urheberrechtsverträgen: Inhaltskontrolle für

    Im Übrigen hat das Berufungsgericht die Berufung zurückgewiesen (KG, GRUR-RR 2012, 362 = ZUM-RD 2012, 519).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2022 - 11 U 95/21

    Wirksamkeit eines Verzichts auf Urheberbenennung in AGB eines Microstock-Portals

    Ob dies vorliegend der Fall ist oder ob die salvatorische Klausel auch dann zur Unwirksamkeit der Regelung führt, wenn die Rechtslage objektiv ungewiss ist (vgl. zum Meinungsstand Fornasier in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Auflage, § 306 Rn. 44 und § 305 Rn. 84 mwN; siehe auch KG, Urteil vom 9.2.2012 - 23 U 192/08), kann vorliegend offenbleiben.
  • LG Berlin, 04.11.2014 - 15 O 153/14

    (Unwirksamer) Verzicht auf Namensnennung eines Synchronsprechers im Vor- oder

    Ein entsprechender, vom Einzelfall losgeloÌ?ster genereller Verzicht ist jedenfalls in Allgemeinen GeschaÌ?ftsbedingungen unwirksam, weil er von der gesetzgeberischen Grundentscheidung abweicht, wonach jeder Urheber im jedem konkreten Einzelfall uÌ?ber sein Benennungsrecht entscheiden koÌ?nnen muss (OLG Hamburg, Urteil vom 1. Juni 2011, 5 U 113/09, Juris Rn. 211; dazu tendierend auch KG, Urteil vom 9. Februar 2012, 23 U 192/08, Juris Rn. 63).
  • KG, 03.08.2015 - 23 U 15/15

    Kaufvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Garantieerklärung eines

    Zwar unterliegen der Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB solche Abreden nicht, die Art und Umfang der vertraglichen Hauptleistung und den dafür zu zahlenden Preis unmittelbar regeln (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2013 - VIII ZR 206/12 -, Rn. 17, juris), doch unterliegen auch Klauseln, die allein das Leistungsverhältnis betreffen, jedenfalls der Transparenzprüfung, wie § 307 Absatz 3 Satz 2 BGB durch den Verweis auf seinen Absatz 1 Satz 1 und 2 klarstellt (KG Berlin, Urteil vom 09. Februar 2012 - 23 U 192/08 -, Rn. 39, juris).

    Eine Klausel genügt dem Bestimmtheitsgebot nur dann, wenn sie im Rahmen des rechtlich und tatsächlich Zumutbaren die Rechte und Pflichten des Vertragspartners des Klauselverwenders so klar und präzise wie möglich umschreibt (BGH, Urteil vom 09. April 2014 - VIII ZR 404/12 -, Rn. 37, juris; BGH, Urteil vom 23. Februar 2011 - XII ZR 101/09 -, Rn. 10, juris; BGH, Urteil vom 29. April 2015 - VIII ZR 104/14 -, Rn. 16, juris; BGH, Urt. vom 26.09.2007 - VIII ZR 143/06, zitiert nach juris Rn. 31; KG Berlin, Urteil vom 09. Februar 2012 - 23 U 192/08 -, Rn. 40, juris).

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Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 19.01.2012 - 35 O 95/11 KfH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,10494
LG Stuttgart, 19.01.2012 - 35 O 95/11 KfH (https://dejure.org/2012,10494)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19.01.2012 - 35 O 95/11 KfH (https://dejure.org/2012,10494)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Januar 2012 - 35 O 95/11 KfH (https://dejure.org/2012,10494)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wer mit Eintrittskarten für ein "Champions League Finale” wirbt, ohne nicht-personalisierte Eintrittskarten bereits zu besitzen oder zu deren Erwerb berechtigt zu sein, handelt wettbewerbswidrig / Ambush Marketing

  • openjur.de

    Ambush Marketing

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsverstoß durch anlehnende Werbung mit noch nicht verfügbaren Eintrittskarten

  • kanzlei.biz

    Wettbewerbswidrige Werbung mit Champions League Karten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    UWG § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1
    Wettbewerbsverstoß durch anlehnende Werbung mit noch nicht verfügbaren Eintrittskarten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auslobung von UEFA-Cup Finalkarten von nichtlizensiertem Gewinnspielbetreiber ist wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewinnspiele mit Eintrittskarten für Großereignisse nicht erlaubt - unzulässiges Ambush Marketing

  • channelpartner.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Wettbewerbsrecht - Werbung mit Großereignissen

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Großereignissen und das Wettbewerbsrecht

  • it-recht-kanzlei.de (Zusammenfassung)

    Ambush Marketing: "Anlehnende" Werbung mit UEFA-Tickets verstößt gegen das Wettbewerbsrecht

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2012, 362
  • SpuRt 2012, 117
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.06.1994 - I ZR 272/91

    McLaren - Rufausbeutung

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.01.2012 - 35 O 95/11
    Maßgeblich und genügend ist vielmehr, dass die Verfügungsbeklagte mit ihrer Handlungsweise in Konkurrenz um einen wirtschaftlich ausnutzbaren Ruf der Verfügungsklägerin tritt (BGHZ 126, Seite 208 mwN).

    Vielmehr kann eine Ausbeutung fremden Rufs auch dann anzunehmen sein, wenn letzterer aus anderen Gründen als denen einer direkten Übertragung von Qualitätsvorstellungen eine wichtige Voraussetzung des Absatzes einer bestimmten Ware ist (BGH NJW-RR 1994, Seite 1323).

  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.01.2012 - 35 O 95/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs wird der Streitgegenstand (der prozessuale Anspruch) durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH GRUR 2011, 521 Rn. 3 - TÜV I).
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.01.2012 - 35 O 95/11
    Dass der vorgetragene Lebenssachverhalt zugleich die Voraussetzungen mehrerer Verbotsnormen erfüllt, ist für die Frage, ob nur ein Streitgegenstand vorliegt oder mehrere Streitgegenstände gegeben sind, nicht maßgeblich, da die rechtliche Würdigung der beanstandeten konkreten Verletzungshandlung Sache des Gerichts ist (BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - I ZR 157/10 -).
  • LG Frankfurt/Main, 05.07.2013 - 10 O 42/13

    Wettbewerbsverstoß und Markenrechtsverletzung: Nennung des geschützten Namens von

    Die Beklagte hat zudem nur das Ticket als solches als Gewinn in Aussicht gestellt, nicht aber - was wiederum für eine Sponsorenstellung gesprochen hätte - eine besondere VIP-Behandlung bzw. eine besondere Wertigkeit des Tickets (vgl. dazu LG Stuttgart, Urteil vom 19.01.2012, 35 O 95/11 KfH, beckRS 2012, 12338).
  • OLG Frankfurt, 21.11.2013 - 6 U 177/13

    Verwendung einer fremden Marke im Rahmen einer Gewinnspielwerbung

    Die bloße Bezugnahme auf die Veranstaltung ist nicht unlauter, auch wenn sich der Bezug Nehmende den guten Ruf der Veranstaltung zunutze macht (vgl. BGH GRUR 2009, GRUR-RR 2011, 344 Rn. 58 - WM-Marken; a.A. LG Stuttgart, GRUR-RR 2012, 362).
  • LG Stuttgart, 04.05.2012 - 31 O 26/12

    Wettbewerbsrecht: Auslobung von Eintrittskarten für eine internationale

    Die Verfügungsklägerin verweist u.a. auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.01.2012 (35 O 95/11 KfH), mit dem einem anderen Unternehmen die nicht autorisierte kommerzielle Verwendung von Eintrittskarten für die von der Verfügungsklägerin ebenfalls veranstaltete Champions League untersagt wurde (Anl. AS 14); dieses Urteil sei eins zu eins auf den vorliegenden Fall zu übertragen.

    Dass sich dies nach dem Vorbringen der Verfügungsklägerin unter verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Gesichtspunkten als unlauter darstellt, also der vorgetragene Lebenssachverhalt die Voraussetzungen mehrerer Verbotsnormen erfüllt, bedeutet nicht, dass mehrere Streitgegenstände vorliegen - es ist Sache des Gerichts, die konkret beanstandete Verletzungshandlung rechtlich zu würdigen (vgl. BGH a.a.O. Rn. 14 f; wie hier auch LG Stuttgart, Urteil vom 19.01.2012, 35 O 95/11 KfH, Anl. AS 14, S. 8 f).

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