Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.09.2012 - 11 U 25/12   

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https://dejure.org/2012,30622
OLG Frankfurt, 04.09.2012 - 11 U 25/12 (https://dejure.org/2012,30622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.09.2012 - 11 U 25/12 (https://dejure.org/2012,30622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. September 2012 - 11 U 25/12 (https://dejure.org/2012,30622)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Beim Ankauf gebrauchter Bücher dürfen keine für den Kauf neuer Bücher verwendbaren Gutscheine ausgegeben werden

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 BuchprG, § 5 BuchprG, § 9 BuchprG
    Buchpreisbindung: Verstoß gegen die Buchpreisbindung bei Ausgaben von Gutscheinen für den Buchkauf im Internet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Buchpreisbindung: Verstoß gegen die Buchpreisbindung bei Ausgaben von Gutscheinen für den Buchkauf im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BuchprG § 3; BuchprG § 5; BuchprG § 9
    Verstoß gegen die Buchpreisbindung durch Ausgabe von Gutscheinen für den Buchkauf im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verstoß gegen Buchpreisbindung bei Ausgaben von Gutscheinen

  • buchpreisbindung.drik.de (Leitsatz)

    Unzulässiges "Trade-In-Geschäft" beim Ankauf gebrauchter Bücher

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gewährung eines Geldvorteils beim Verkauf eines preisgebundenen Buches verstößt gegen das BuchPrG

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Verfügungen gegen Amazon wegen Verstoßes gegen die Buchpreisbindung

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Bonus-Gutscheinen beim Ankauf gebrauchter Bücher

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    100% Rabatt: Gutscheine, Gutscheinplattformen und Onlinehandel

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Gutscheinaktion im Internetbuchhandel kann zum Verstoß gegen die Buchpreisbindung führen!

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Bonus-Gutscheinen beim Ankauf gebrauchter Bücher

Besprechungen u.ä. (2)

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Buchpreisbindung und Gutscheine: Verschiedene Methoden, gegen das BuchPrG zu verstoßen - oder auch nicht

  • it-recht-kanzlei.de (Entscheidungsbesprechung)

    BuchPrG: Gutschein für Trade-in-Geschäft verstößt gegen die Buchpreisbindung!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 127
  • MMR 2013, 94
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 210/08

    Störerhaftung für Domainpächter

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2012 - 11 U 25/12
    Nach der neueren Rspr. des BGH kommt eine Störerhaftung aber nur bei einer Verletzung absoluter Rechte und nicht in den dem allgemeinen Verhaltensunrecht zuzuordnenden Fällen - wie hier - in Betracht [BGH Urt. v. 30.6.2009 - VI ZR 210/08 - Rn. 14 - Focus-Online; Urt. v. 12.5.2010 - I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens - Rn. 19; Urt. v. 22.7.2010 - I ZR 139/08 - Rn. 45 ff - Kinderhochstühle im Internet].

    Darüber hinaus weisen die §§ 7 - 10 TMG keinen haftungsbegründenden Charakter auf und enthalten keine Anspruchsgrundlagen, sondern setzen eine Verantwortlichkeit nach allgemeinen Vorschriften des Zivil- oder Strafrechts voraus [BGH Urt. v. 30.6.2009 - VI ZR 210/08 - Rn. 10 m.w.N.].

  • BGH, 24.06.2003 - KZR 32/02

    Zur Unzulässigkeit einer an Buchhandlungen gerichteten Aufforderung, Schulbücher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2012 - 11 U 25/12
    § 3 BuchPrG will sicherstellen, dass beim Verkauf an den Endabnehmer dem Buchhändler der Endpreis nach § 5 BuchPrG als Barzahlungspreis zufließt [BGH GRuR 2003, 807 - Buchpreisbindung- Rn. 24, 26].

    Die isolierte Betrachtung der Ausgabe des Gutscheins einerseits und des Verkaufs verlagsneuer Bücher andererseits würde dem Zweck des BuchPrG, einen Preiswettbewerb zwischen den Letztverkäufern auszuschließen und dem Buchhändler den festgesetzten Preis zu sichern und so das Vorhandensein einer hinreichend großen Zahl von mittelständischen Verkaufsstellen für Bücher, die gleichmäßige Verbreitung des Buchangebots auch außerhalb der großen Städte und den Schutz des Kulturguts Buchs sicherzustellen [vgl. § 1 S. 2 BuchPrG; BGH Urt. v. 24.6.2003 - KZR 32/02 - Buchpreisbindung - Rn. 25], zuwiderlaufen [vgl. Senat, a.a.O., - Rn. 20].

  • BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08

    Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2012 - 11 U 25/12
    Nach der neueren Rspr. des BGH kommt eine Störerhaftung aber nur bei einer Verletzung absoluter Rechte und nicht in den dem allgemeinen Verhaltensunrecht zuzuordnenden Fällen - wie hier - in Betracht [BGH Urt. v. 30.6.2009 - VI ZR 210/08 - Rn. 14 - Focus-Online; Urt. v. 12.5.2010 - I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens - Rn. 19; Urt. v. 22.7.2010 - I ZR 139/08 - Rn. 45 ff - Kinderhochstühle im Internet].
  • OLG Köln, 20.09.2005 - 6 W 112/05

    Preisbindungswidrige Ausgabe von Gutscheinen bei Kauf preisgebundener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2012 - 11 U 25/12
    Anders als etwa bei der vom OLG Stuttgart in Bezug genommenen Rechtsprechung zum Kauf preisgebundener Arzneimittel [BGH GRUR 2010, 1136 - Unser Dankeschön für Sie - Rn. 17; LG Köln GRUR 2006, 88 - Rn. 71], bei der bereits der Erstkauf nach § 78 AMG preisgebundene Arzneimittel betraf, unterliegt hier (beim Kauf neuer Bücher) erst das Folgegeschäft der Preisbindung.
  • OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 U (Kart) 15/04

    Verstoß gegen die Buchpreisbindung durch Gutscheine für Neukunden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2012 - 11 U 25/12
    Bei dieser Fallkonstellation können die Ausgabe des Gutscheins und der spätere Buchkauf nicht isoliert voneinander betrachtet werden [vgl. Senat, Urt. v. 20.7.2004 - 11 U 15/04 - Startgutschein, - Rn. 20].
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2012 - 11 U 25/12
    Nach der neueren Rspr. des BGH kommt eine Störerhaftung aber nur bei einer Verletzung absoluter Rechte und nicht in den dem allgemeinen Verhaltensunrecht zuzuordnenden Fällen - wie hier - in Betracht [BGH Urt. v. 30.6.2009 - VI ZR 210/08 - Rn. 14 - Focus-Online; Urt. v. 12.5.2010 - I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens - Rn. 19; Urt. v. 22.7.2010 - I ZR 139/08 - Rn. 45 ff - Kinderhochstühle im Internet].
  • BGH, 11.10.1974 - I ZR 72/73

    Ausgabe von Kaufausweisen an branchenfremde Gewerbetreibende durch eine

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2012 - 11 U 25/12
    Zwar war es in der Rspr. zum RabattG anerkannt, dass ein (unzulässiger) Preisnachlass nicht vorliegt, wenn der Verkäufer seinen Preis für eine Gegenleistung des Käufers herabsetzt [BGH GRUR 1975, 375 (376) - Spitzensportler - Nachlass].
  • OLG Stuttgart, 11.11.2010 - 2 U 31/10

    Einlösung eines zu nicht preisgebundener Ware ausgegebenen Preisnachlass-Coupons

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2012 - 11 U 25/12
    b) Die Entscheidung des OLG Stuttgart [Urt. vom 11.11.2010 - 2 U 31/10 - Preisnachlass Coupon], wonach ein Händler, der beim Kauf nicht preisgebundener Waren einen Preisnachlass-Coupon für einen beliebigen späteren Kauf ausgibt, nicht gegen das BuchPrG verstoße, wenn dieser Preisnachlass-Coupon später beim Kauf preisgebundener Bücher angerechnet wird, betrifft einen anderen Sachverhalt.
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2012 - 11 U 25/12
    Eine solche setzt zusätzlich zu der objektiven Unterstützung der Rechtsverletzung ein objektives Bewusstsein der Rechtswidrigkeit, Vorsatz in Bezug auf die Haupttat und Bewusstsein der Rechtswidrigkeit voraus; ferner muss dem Gehilfen eine Rechtspflicht treffen, den Erfolg abzuwenden [vgl. BGH GRUR 2001, 82 (83)].
  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.09.2012 - 11 U 25/12
    Anders als etwa bei der vom OLG Stuttgart in Bezug genommenen Rechtsprechung zum Kauf preisgebundener Arzneimittel [BGH GRUR 2010, 1136 - Unser Dankeschön für Sie - Rn. 17; LG Köln GRUR 2006, 88 - Rn. 71], bei der bereits der Erstkauf nach § 78 AMG preisgebundene Arzneimittel betraf, unterliegt hier (beim Kauf neuer Bücher) erst das Folgegeschäft der Preisbindung.
  • LG Wiesbaden, 18.10.2013 - 1 O 159/13

    Domaininhaber ist nicht zwingend Diensteanbieter

    Domaininhaber und Betreiber einer Webseite können personenverschieden sein (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 4.9.2012 - 11 U 25/12, GRUR-RR 2013, 127).

    Auf die alleinige Inhaberschaft einer Domain lässt sich die telemedienrechtliche Verantwortlichkeit der Domaininhaberin aber nicht stützen (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 4.9.2012 - 11 U 25/12, GRUR-RR 2013, 127, 129; B. Lorenz , Die Anbieterkennzeichnung im Internet, 2006, S. 111).

  • LG Wiesbaden, 29.12.2021 - 11 O 790/20

    Zur Zulässigkeit von Rabattaktionen im Zusammenhang mit dem Verkauf

    Damit ist klargestellt, dass stets derjenige gegen § 3 BuchPrG verstößt, der beim Verkauf eines preisgebundenen Buches Geldvorteile gewährt (OLG Frankfurt, Urteil vom 04. September 2012 - 11 U 25/12 -, Rn. 15, juris).

    So hat das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 4. September 2012, 11 U 25/12 entschieden, dass wenn ein Buchhändler seinen Kunden gegen Vorlage eines "Startgutscheines" einen Preisnachlass i.H.v. 5 Euro gewährt, hierin ein Verstoß gegen §§ 3, 5 BuchPrG liegt.

    Bei dieser Fallkonstellation können die Ausgabe des Gutscheins und der spätere Buchkauf nicht isoliert voneinander betrachtet werden (OLG Frankfurt, Urteil vom 04. September 2012 - 11 U 25/12 -, Rn. 16, juris).

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