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   OLG Celle, 21.03.2013 - 13 U 134/12   

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https://dejure.org/2013,4910
OLG Celle, 21.03.2013 - 13 U 134/12 (https://dejure.org/2013,4910)
OLG Celle, Entscheidung vom 21.03.2013 - 13 U 134/12 (https://dejure.org/2013,4910)
OLG Celle, Entscheidung vom 21. März 2013 - 13 U 134/12 (https://dejure.org/2013,4910)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • webshoprecht.de

    Zur Werbung mit "ab"-Preisen durch eine Fahrschule

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Fahrschule darf nicht mit Gesamtpreisen für die Ausbildung werben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • kanzlei.biz

    Preisangabe von Fahrschule mit dem Zusatz "ab" unzulässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; FahrlG § 19
    Werbung einer Fahrschule mit den Kosten der Fahrschulausbildung/-prüfung - Zu den Anforderungen an eine Angabe einer Fahrschule zu den Kosten der Fahrschulausbildung/-prüfung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Preisangaben für eine Führerscheinausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Keine Preiswerbung einer Fahrschule mit pauschalem "ab”-Preis

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Pauschalpreis-Werbung einer Fahrschule - Führerschein zum Pauschalpreis von 1.450 EURO

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Preisauszeichnung im Schaufenster

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Werbung mit "ab"-Preisen einer Fahrschule ist wettbewerbswidrig!

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an das Werbeplakat einer Fahrschule zu den Kosten der Fahrschulausbildung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an das Werbeplakat einer Fahrschule zu den Kosten der Fahrschulausbildung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Führerschein zum Fixpreis? - Reklame einer Fahrschule für so ein Angebot ist unzulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung einer Fahrschule mit "Ab-Preisen" wettbewerbswidrig

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Ab-Preis ist unzulässig

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Fahrschulwerbung mit Gesamtpreisen nun rechtskräftig untersagt

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Erneut Fahrschulwerbung mit Gesamtpreisen untersagt

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Kostenvoranschläge von Fahrschulen für die Erlangung von Fördermitteln

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Ab-Preisen bei Fahrschule wettbewerbswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung von Händler mit Ab-Preis ist unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fahrschule darf nicht mit Gesamtpreisen werben - Zusammenrechnung eines Gesamtpreises ist mit fahrlehrerrechtlichen Vorschriften zur Preisdarstellung nicht in Einklang zu bringen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 668
  • GRUR-RR 2013, 224
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2013 - 13 U 134/12
    Damit liegt lediglich ein Streitgegenstand vor, auch wenn der Kläger das streitgegenständliche Werbeplakat unter verschiedenen tatsächlichen Gesichtspunkten als irreführend beanstandet (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11, juris Rn. 24 - "Biomineralwasser"; BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - I ZR 157/10, juris Rdnr. 14 f. - "Branchenbuch Berg").
  • BGH, 10.05.2012 - I ZR 160/11

    Zulässigkeitsvoraussetzung der Nichtzulassungsbeschwerde: Einwände gegen die

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2013 - 13 U 134/12
    Von der Vorschrift des § 713 ZPO hat der Senat vorliegend keine Anwendung gemacht, auch wenn im Hinblick darauf, dass ausweislich der Sitzungsniederschrift des Landgerichts vom 18. Juni 2012 der Streitwert "im allseitigen Einvernehmen" auf bis 20.000 EUR festgesetzt worden ist, eine etwaige Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten unzulässig sein dürfte (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Mai 2012 - I ZR 160/11, juris Rdnr. 4).
  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2013 - 13 U 134/12
    Damit liegt lediglich ein Streitgegenstand vor, auch wenn der Kläger das streitgegenständliche Werbeplakat unter verschiedenen tatsächlichen Gesichtspunkten als irreführend beanstandet (vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11, juris Rn. 24 - "Biomineralwasser"; BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - I ZR 157/10, juris Rdnr. 14 f. - "Branchenbuch Berg").
  • OLG Hamm, 30.11.2006 - 4 U 151/06

    Wettbewerbswidrigkeit bei Werbung für das Angebot einer Fahrschule ohne Beachtung

    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2013 - 13 U 134/12
    b) Entgegen der Auffassung des Landgerichts verstößt die streitgegenständliche Werbung des Beklagten gleich in mehrfacher Hinsicht gegen § 19 FahrlG, bei dem es sich um eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handelt (vgl. z. B. OLG Hamm, Urteil vom 30. November 2006 - 4 U 151/06, juris Rdnr. 37; OLG München, Urteil vom 29. November 2007 - 6 U 3444/07, juris Rdnr. 3).
  • OLG München, 29.11.2007 - 6 U 3444/07
    Auszug aus OLG Celle, 21.03.2013 - 13 U 134/12
    b) Entgegen der Auffassung des Landgerichts verstößt die streitgegenständliche Werbung des Beklagten gleich in mehrfacher Hinsicht gegen § 19 FahrlG, bei dem es sich um eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handelt (vgl. z. B. OLG Hamm, Urteil vom 30. November 2006 - 4 U 151/06, juris Rdnr. 37; OLG München, Urteil vom 29. November 2007 - 6 U 3444/07, juris Rdnr. 3).
  • OLG Köln, 21.08.2015 - 6 W 91/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung des Angebots einer Fahrschule außerhalb der

    Aus der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des OLG Celle (GRUR-RR 2013, 224) folgt nichts anderes, da dort ein Aushang in den Gewerberäumen der Fahrschule zu beurteilen war.

    Selbst das OLG Celle, auf das sich der Kläger weiter bezieht, bezeichnet in seinem Urteil an einer Stelle den Grundbetrag (bei Nichtbestehen der theoretischen Prüfung und weiterer Ausbildung) als "Gebühr" (GRUR-RR 2013, 224, 225).

  • LG Wiesbaden, 19.12.2014 - 13 O 38/14

    Bezeichnung des Dienstleistungsentgelts einer Fahrschule

    Die Verwendung dieses Begriffs ist zwingend, eine Abweichung von dem Muster ist unzulässig (vgl. OLG Celle, Urteil vom 21.03.2013, 13 U 134/12).
  • OLG Hamm, 25.11.2014 - 4 W 70/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer Fahrschule mit einem festen Betrag für

    Dadurch soll die Lauterkeit bei den Preisangaben gesichert und der Verbraucher vor irreführenden Angaben geschützt werden (vgl. OLG Celle, WRP 2013, 814).
  • LG Hannover, 06.11.2023 - 18 O 137/23

    Wettbewerbsrecht: Preiswerbung von Fahrschulen

    "bereits grundsätzlich nicht zulässig [...], mit einem Gesamtpreis für die komplette Ausbildung von Fahrerlaubnisbewerbern zu werben (vgl. auch Dauer, FahrlehrerR, 2010, § 19 FahrlG Rdnr. 11); dies unabhängig davon, ob - wie vorliegend - der Fahrschulbetreiber vor dem Gesamtpreis das Wort "ab" stellt oder nicht." (OLG Celle, GRUR-RR 2013, 224; dort zu inhaltsgleichen Norm des § 19 FahrlG a.F.).
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