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   OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 97/12   

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https://dejure.org/2013,1061
OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 97/12 (https://dejure.org/2013,1061)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.01.2013 - 2 U 97/12 (https://dejure.org/2013,1061)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - 2 U 97/12 (https://dejure.org/2013,1061)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • webshoprecht.de

    Wettbewerbsverstoß durch Werbung für Marken-Elektro-Geräte ohne Angabe der Typenbezeichnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an die Erteilung von Basisinformation bei der Bewerbung von Haushalts-Elektrogeräten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5a
    Anforderungen an die Bewerbung von Haushalts-Elektrogeräten

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Typenbezeichnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Welcher Typ bist du? Typenangaben sind zwingend anzugeben

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Weiße Ware muss mit der genauen Typenbezeichnung beworben werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Bei der Werbung für Haushaltselektrogeräte muss die genaue Typenbezeichnung angegeben werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bei Haushaltselektrogeräte-Werbung muss Typenbezeichnung genau angegeben werden

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Reklame für Haushaltsgeräte muss deren Typenbezeichnungen angeben, um Preis- und Qualitätsvergleiche zu ermöglichen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Werbung für Elektrogeräte erfordert die konkrete Typenbezeichnung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Typenbezeichnung eines Elektrogeräts muss bei Werbung angegeben werden

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Die Angabe der konkreten Typenbezeichnung bei der Bewerbung von Haushaltselektrogeräten erforderlich

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    OLG Stuttgart fordert bei der Bewerbung von Haushaltselektrogeräten die Angabe der konkreten Typenbezeichnung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Konkrete Typenbezeichnung bei "Weißer Ware” erforderlich

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Achtung Shopbetreiber: Abmahnung weil Typenbezeichnung von Elektrogeräten fehlt?

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Bei Weißer Ware ist eine konkrete Typenbezeichnung erforderlich

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Typenbezeichnungen von Marken-Elektro-Haushaltsgeräten sind wesentliche Informationen und daher in der Werbung zwingend anzugeben

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht und Elektrohaushaltsgeräte: fehlende Typenbezeichnung ist Irreführung

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Werbung für Elektrogerät muss Typenbezeichnung enthalten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung für Elektrogeräte nur mit Typenbezeichnung

  • ra-herrle.de (Kurzinformation)

    Werbung für Elektrogeräte nur mit Typenbezeichnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pflichtangabe: Elektrohändler muss in Prospektwerbung konkrete Typenbezeichnung von Haushaltselektrogeräten angeben - Nichtbenennung der Typenbezeichnung ist als Irreführung durch Unterlassen zu bewerten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 303
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.05.2012 - XI ZR 290/11

    Entgeltklauseln für die Benachrichtigung des Kunden über die Nichteinlösung einer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 97/12
    Einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV - wozu sich bereits das landgerichtliche Urteil verhalten hat (US 11) - bedarf es nicht, da die richtige Auslegung und die Reichweite des Unionsrechts derart offenkundig sind, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (BGH NJW 2012, 2571 [Tz. 33]; GRUR 2012, 621 [Tz. 28] - OSCAR), zumal der EuGH sich zu den auch hier maßgeblichen Fragen bereits geäußert und die Einzelfallbeurteilung gerade dem nationalen Gericht überantwortet hat (EuGH a.a.O. [Tz. 58] - Ving Sverige AB).
  • BGH, 12.09.2012 - IV ZR 189/11

    Lebensversicherung: Folgen der Unwirksamkeit einer Stornoabzugs-Klausel

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 97/12
    Erforderlich ist, dass deren Auslegung über den konkreten Rechtsstreit hinaus in Rechtsprechung und Rechtslehre oder den beteiligten Verkehrskreisen umstritten ist (BGH B. v. 12.09.2012 - IV ZR 189/11 [Tz. 6]).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10

    OSCAR

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 97/12
    Einer Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union nach Art. 267 Abs. 3 AEUV - wozu sich bereits das landgerichtliche Urteil verhalten hat (US 11) - bedarf es nicht, da die richtige Auslegung und die Reichweite des Unionsrechts derart offenkundig sind, dass für einen vernünftigen Zweifel kein Raum bleibt (BGH NJW 2012, 2571 [Tz. 33]; GRUR 2012, 621 [Tz. 28] - OSCAR), zumal der EuGH sich zu den auch hier maßgeblichen Fragen bereits geäußert und die Einzelfallbeurteilung gerade dem nationalen Gericht überantwortet hat (EuGH a.a.O. [Tz. 58] - Ving Sverige AB).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 97/12
    Die in dieser Richtlinie vorgesehene vollständige Angleichung hindert die Mitgliedsstaaten nicht daran, in ihren nationalen Rechtsvorschriften für bestimmte Produkte, zum Beispiel Sammlungsstücke oder elektrische Geräte, die wesentlichen Kennzeichen festzulegen, deren Weglassen bei einer Aufforderung zum Kauf rechtserheblich wäre." § 5a Abs. 3 UWG enthält nach den Gesetzesmaterialien eine nicht abschließende Liste von Informationen, die in vorstehendem Sinne so wesentlich sind, dass der Unternehmer sie von sich aus, d.h. nicht erst auf Nachfrage hin zur Verfügung stellen muss (BT-Drs. a.a.O. S. 25; vgl. auch EuGH GRUR 2011, 930 [Tz. 52] - Ving Sverige AB, dazu, dass auch die Richtlinie die Merkmale nicht erschöpfend aufführt; vgl. zur Systematik der Vorschrift auch Bornkamm WRP 2012, 1 f.; ferner Leible/Schäfer WRP 2012, 32 f.).
  • BGH, 13.06.2012 - I ZR 228/10

    Stadtwerke Wolfsburg

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 97/12
    Wer eine wesentliche Information nach § 5a Abs. 3 UWG vorenthält, begeht eine unlautere geschäftliche Handlung, die geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, aber auch von Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen (§ 3 Abs. 1 UWG ; vgl. auch Erwägungsgrund 15 der Richtlinie, so im Übrigen auch schon die Beklagte Bl. 28), zumal die Spürbarkeit ein dem Irreführungstatbestand immanentes, spezifisches Relevanzerfordernis ist (BGH GRUR 2012, 1273 [Tz. 25] - Stadtwerke Wolfsburg; Bornkamm WRP a.a.O. 5).
  • OLG München, 02.02.2012 - 29 U 4176/11

    Wettbewerbswidrige irreführende Werbung durch Unterlassen: Notwendige Angaben in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 97/12
    Gemessen an diesen Vorgaben kann nach Ansicht des Senats in Übereinstimmung mit dem landgerichtlichen Ergebnis bei der vorliegenden Werbung, welche nicht reine Aufmerksamkeitswerbung (vgl. hierzu BT-Drs. a.a.O. S. 25; OLG München WRP 2012, 736 [im Rechtsstreit auch vorgelegt als Bl. 43]; Dreyer a.a.O. § 5 a, 55), sondern als konkrete Informationsgrundlage geeignet ist, dass der Verbraucher eine geschäftliche Entscheidung treffen kann, mithin Aufforderung zum Kauf ist, nicht zweifelhaft sein, dass dem Verbraucher mit der Typenbezeichnung ein wesentliches Merkmal vorenthalten wird.
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 147/11

    Wohnungseigentum: Mehrheitsbeschluss über bereits entstandene

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 97/12
    Gleichwohl ist das Rechtsmittel deshalb nicht schon unzulässig, obgleich es sich insoweit um einen abtrennbaren Teil des Anspruchs handelt (vgl. hierzu BGH NJW 2012, 2796 [Tz. 17]).
  • LG Stuttgart, 03.05.2012 - 11 O 2/12

    Werbung für Elektrogeräte ohne konkrete Typenbezeichnung ist wettbewerbswidrig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 97/12
    Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 03.05.2012., Geschäftsnummer 11 O 2/12 wird abgeändert: die Klage wird abgewiesen.
  • BGH, 01.07.2010 - I ZR 161/09

    Flappe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 97/12
    Da Abmahnkosten nur bei Vorliegen eines entsprechenden Unterlassungsanspruchs erstattungsfähig sind (BGH GRUR 2011, 163 [Tz. 25] - Flappe) und dieser mit der Berufung angegriffen ist, erfasst die Berufungsbegründung als übergreifendes Angriffsmittel auch die Nebenkosten mit (BGH ZGS 2010, 230 [Tz. 6]).
  • BGH, 23.02.2010 - XI ZR 186/09

    Kreditinstitute sind nicht verpflichtet, ihre Preis- und Leistungsverzeichnisse

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.01.2013 - 2 U 97/12
    Da Abmahnkosten nur bei Vorliegen eines entsprechenden Unterlassungsanspruchs erstattungsfähig sind (BGH GRUR 2011, 163 [Tz. 25] - Flappe) und dieser mit der Berufung angegriffen ist, erfasst die Berufungsbegründung als übergreifendes Angriffsmittel auch die Nebenkosten mit (BGH ZGS 2010, 230 [Tz. 6]).
  • BGH, 19.02.2014 - I ZR 17/13

    Wettbewerbsverstoß: Werbung für Marken-Elektro-Geräte ohne Angabe der

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2013, 303 = WRP 2013, 652).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2015 - 2 W 3/15

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines außergerichtlichen Vergleichs

    Aufgrund des Beschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 25. März 2014 (Az.: I-2 U 97/12) sind von den Beklagten 45.911,60 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB seit dem 11. Juni 2014 an die Klägerin zu erstatten.
  • LG Essen, 10.03.2016 - 43 O 103/15

    Einbauküchen: Irreführung durch Unterlassen der Angabe der Typenbezeichnungen der

    Das Fehlen der o.g. Informationen ist geeignet, die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers zu beeinflussen (vgl. zur früheren Rechtslage der unwiderleglichen Vermutung einer spürbaren Beeinträchtigung der Interessen des Mitbewerbers oder Verbrauchers im Falle der Vorenthaltung wesentlicher Informationen im Sinne des § 5a Abs. 3 UWG Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 5a UWG, Rn. 3.42; BGH GRUR 2014, 584ff., Rn. 23; OLG Stuttgart GRUR-RR 2013, 303ff., Rn. 30).
  • OLG Celle, 12.10.2012 - 2 W 269/12

    Berücksichtigungsfähigkeit des Jahresmietwerts bei der Bestimmung des Streitwerts

    Deshalb gilt immer der Jahreswert, wenn der Vermieter zugleich Eigentümer ist und das Herausgabeverlangen zumindest auch darauf stützt (vgl. Schneider a. a. O.; OLG Frankfurt a. a. O.; Senat - 2 U 97/12 - Beschluss vom 30. Juni 2012).
  • LG Köln, 24.02.2015 - 33 O 222/14
    Da schon diese Angabe fehlt, kann dahinstehen, ob auch die Angabe der Typenbezeichnung erforderlich ist (wie in der vom Kläger zitierten, aber eine andere Konstellation betreffenden Entscheidung des OLG Stuttgart, WRP 2013, 652 angenommen).
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