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   OLG Brandenburg, 08.10.2013 - 6 U 97/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28195
OLG Brandenburg, 08.10.2013 - 6 U 97/13 (https://dejure.org/2013,28195)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08.10.2013 - 6 U 97/13 (https://dejure.org/2013,28195)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 08. Oktober 2013 - 6 U 97/13 (https://dejure.org/2013,28195)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Falsches Zitieren eines Paragrafen in einer Widerrufsbelehrung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Hinweis auf alte Rechtsnormen in Widerrufsbelehrung nicht immer wettbewerbswidrig

  • nachtwey-ip.eu (Kurzinformation)

    Falsche Norm in der Widerrufsbelehrung

  • onlinehaendler-news.de (Kurzinformation)

    Angabe veralteter Gesetzesnormen in Widerrufsbelehrung nicht immer wettbewerbswidrig

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung wegen veralteter Rechtsgrundlage in Widerrufsbelehrung kann zulässig sein

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerrufsbelehrung (§312 e statt §312 g BGB) nicht wettbewerbswidrig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Korrekte Widerrufsbelehrung trotz Verweises auf alte Gesetzesfassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1361
  • GRUR-RR 2013, 511
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2015 - 20 U 187/14

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahntätigkeit eines Kleinunternehmers

    Insoweit vermag der Antragsteller aus der von ihm zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Urt. v. 08.10.2013 - 6 U 97/13, Juris) nichts für sich herzuleiten.
  • OLG Köln, 20.02.2015 - 6 U 118/14

    Wettbewerbswidrigkeit fehlender Kennzeichnung von Elektroartikeln

    Das Landgericht hat zutreffend ausgeführt, dass der Hinweis auf die - inhaltsgleiche - Vorgängervorschrift des § 312e anstelle von § 312g BGB eine Widerrufsbelehrung nicht inhaltlich unrichtig macht (OLG Brandenburg, GRUR-RR 2013, 511, 512 - Verweisungsnorm).
  • OLG Nürnberg, 18.07.2023 - 3 U 1092/23

    Vorwurf des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Verfolgung von irreführenden Angaben

    a) Für ein unangemessenes Kostenbelastungsinteresse i.S.v. § 8c Abs. 2 Nr. 1 UWG spricht es, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend das für sich gesehen nicht schutzwürdige Ziel verfolgt, den Gegner möglichst mit hohen Prozesskosten zu belasten (BGH GRUR 2019, 199 Rn. 21 - Abmahnaktion II; OLG Brandenburg, GRUR-RR 2013, 511 - Verweisungsnorm).
  • LG Dortmund, 24.01.2014 - 10 O 42/13

    Wettbewerbsrecht, onelinehandel, Rechtsmissbrauch, unwirksame Klauseln,

    Das Gericht folgt dem OLG Brandenburg (GRUR-RR 2013, 511) jedoch darin, dass allein die formal unzutreffende Verweisung nicht zu einer Fehlerhaftigkeit im vorgenannten Sinne führt.
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