Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - I-20 U 55/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,2904
OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - I-20 U 55/12 (https://dejure.org/2013,2904)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.02.2013 - I-20 U 55/12 (https://dejure.org/2013,2904)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Februar 2013 - I-20 U 55/12 (https://dejure.org/2013,2904)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,2904) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Leistungen eines Dentallabors mit Kundenmeinungen

  • kanzlei.biz

    Bewertung im Heilmittelgewerbe

  • rabüro.de

    Kundenbewertung von Produkten im Heilmittelgewerbe

  • RA Kotz

    Werbung mit garantiert echten Kundenmeinungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; HWG § 11 Abs. 1 Nr. 11
    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Leistungen eines Dentallabors mit Kundenmeinungen

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kundenbewertungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (26)

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Werbung mit geschönten Kundenmeinungen ist irreführend

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Kundenbewertungen auf dem Bewertungsportal www.ekomi.de kann irreführend sein

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Verbot der Verlinkung auf Kundenbewertungensportal durch Dentalgesellschaft, wenn das Portal im wesentlichen nur positive Bewertungen anzeigt

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Werbung mit geschönten Kundenbewertungen

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verbot der Verlinkung auf Bewertungensportal

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Vorsicht bei garantiert echten Kundenmeinungen!

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Medizinische Werbung mit Link zu lediglich positiven Kundenbewertungen verboten

  • heise.de (Pressebericht, 16.04.2013)

    Keine irreführende Werbung mit Kundenbewertungen

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Internet-Shops müssen auch negative Produktbewertungen angeben

  • blog-it-recht.de (Kurzinformation)

    Vorsicht bei garantiert echten Kundenmeinungen!

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit geschönten Kundenbewertungen

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Garantiert echte Kundenmeinungen

  • hagendorff.org (Kurzinformation)

    OLG Düsseldorf untersagt Werbung mit Kundenbewertungen, die positive bevorzugt

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Garantiert echt: Was Sie über Werbung mit Kundenbewertungen wissen müssen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Keine "Rosinenpickerei" bei Werbung mit Kundenmeinungen - auch negative Bewertungen müssen genannt werden!

  • loebisch.com (Kurzinformation)

    Kundenbewertungsportal: Wettbewerbsverstoß bei Bevorzugung positiver Bewertungen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Gericht untersagt Werbung mit geschönten Kundenbewertungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Werbung mit Kundenbewertungen unter Umständen irreführend

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung: Verlinkung auf Bewertungsportal mit unterschiedlicher Gewichtung von positiven und negativen Bewertungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit geschönten Kundenbewertungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Bewertungssystem von eKomi übertrieben positiv und daher irreführend

  • aid24.de (Kurzinformation)

    Verbot der Verlinkung auf Bewertungensportal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit Kundenbewertungen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    "Garantiert echte Kundenmeinungen" müssen auch negativ sein

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Internet-Shops müssen auch negative Produktbewertungen angeben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EKomi-Bewertungsportal: Unternehmen darf nicht mit irreführenden Kundenbewertungen werben - eKomi-Bewertungsportal verhindert gleichwertige Berücksichtigung negativer Bewertungen

Besprechungen u.ä.

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Astroturfing - Manipulierte Kundenbewertungen sind unlauter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 528
  • MMR 2013, 595
  • K&R 2013, 348
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.11.2008 - I ZR 94/02

    Konsumentenbefragung II

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 55/12
    Dementsprechend war schon § 11 Abs. 1 Nr. 11 HWG a. F. jedenfalls bei Arzneimitteln richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass eine Publikumswerbung für Arzneimittel mit Äußerungen Dritter oder mit Hinweisen auf solche Äußerungen nur dann unzulässig ist, wenn sie in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt (BGH, GRUR 2009, 179 Rn. 12 - Konsumentenbefragung II).
  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 192/09

    Treppenlift

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 55/12
    Da der Unterlassungsanspruch auf die Abwehr künftiger Rechtsverstöße gerichtet ist, ist er nur begründet, wenn auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Rechts Unterlassung verlangt werden kann (BGH, GRUR 2012, 402 Rn. 11 - Treppenlift).
  • BVerfG, 20.03.2007 - 1 BvR 1226/06

    Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit durch Werbebeschränkung bzgl des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 55/12
    Die Beschränkung der Werbeaussagen hinsichtlich der Verwendung bildlicher Darstellungen oder der Wiedergabe von lobenden Äußerungen Dritter ist geeignet, den Schutz behandlungsbedürftig Kranker vor wirtschaftlicher Übervorteilung zu sichern; die einschlägigen Werbeverbote sind auch generell erforderlich, ein milderes Mittel zur Erreichung des angestrebten Ziels, behandlungsbedürftig Kranke wirksam vor wirtschaftlicher Übervorteilung zu schützen, ist nicht ersichtlich (BVerfG, GRUR 2007, 720, 722 - Geistheiler).
  • EuGH, 08.11.2007 - C-374/05

    Gintec - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 2001/83/EG und 92/28/EWG -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 55/12
    Damit hat der Gesetzgeber der Regelung in Art. 90 lit. j der Richtlinie 2001/83/EG Rechnung getragen, wonach ein Verbot der Bewerbung von Arzneimittel mit Genesungsbescheinigungen Dritter nur dann zulässig ist, wenn der Hinweis in missbräuchlicher, abstoßender oder irreführender Weise erfolgt (EuGH, GRUR 2008, 267 Rn. 46 - Gintec).
  • LG Duisburg, 21.03.2012 - 25 O 54/11

    Zulässigkeit der Werbung für Zahnersatz mit Veröffentlichungen von Äußerungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.02.2013 - 20 U 55/12
    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Duisburg, Az. 25 O 54/11, vom 21.03.2012 - soweit zum Nachteil der Berufungsklägerin - abzuändern und die Klage abzuweisen.
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2014 - 15 U 76/14

    Anforderungen an die Werbung mit einem Prüfsiegel

    Die Verwendung des Wortes "insbesondere" war als bloßer Hinweis auf die Einbeziehung der kerngleichen Verletzungsformen zu verstehen (vgl. BGH GRUR 2008, 702 Rn 26 - Internetversteigerung III; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.02.2013, I-20 U 55/12 = BeckRS 2013, 03992; Köhler/Bornkamm, UWG, 32. A., 2014, § 12 Rn 2.46; Werner/Zigann, in: Cepl/Voß, ZPO, 1. A., 2015, § 253 Rn 35), so dass es nicht etwa darum ging, bloß hilfsweise für den Fall der Abweisung eines weitergehenden Verbotes wenigstens die konkrete Verletzungsform verbieten zu lassen.
  • OLG Düsseldorf, 28.10.2014 - 20 U 123/13

    Begriff des Mitbewerbers im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWG

    Zu der unter der Anpreisung "Garantiert echte Kundenmeinungen" vorgenommenen Verlinkung auf die Streithelferin bei gleichen Bewertungsrichtlinien wie am 30.05.2012 geltend, hat sich der Senat bereits - wie in der mündlichen Verhandlung angesprochen - in einem Vorverfahren (Aktenzeichen I-20 U 55/12) geäußert.
  • LG Dortmund, 29.07.2014 - 25 O 8/14

    Unterlassungsbegehren bzgl. Werbeaussagen in Zusammenhang mit dem Vertrieb von

    Dies entschied das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 19.02.2013 - I 20 U 55/12, in welchem der Senat Werbung mit Kundenbewertungen als irreführend angesehen hat, da nicht sämtliche Kundenbewertungen aufgeführt wurden, weil neutrale oder negative Bewertungen zunächst ein Schlichtungsverfahren durchlaufen und u.U. nicht oder mit mehrtägiger Verzögerung eingestellt wurden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2013 - I ZR 190/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,14614
BGH, 06.06.2013 - I ZR 190/11 (https://dejure.org/2013,14614)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2013 - I ZR 190/11 (https://dejure.org/2013,14614)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - I ZR 190/11 (https://dejure.org/2013,14614)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,14614) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 45 Abs 1 S 3 GKG
    Streitwertfestsetzung: Addition der Beträge von Hauptantrag und Hilfsantrag

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Höhe des Gesamtstreitwerts bei Haupt- und Hilfsantrag

  • Wolters Kluwer

    Streitwertermittlung bei Klage auf Unterlassung unrichtiger Angaben gegenüber gegnerischen Anwälten im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen ihrer Mandanten und auf Unterlassung der Vertretung abgemahnter Personen

  • rewis.io

    Streitwertfestsetzung: Addition der Beträge von Hauptantrag und Hilfsantrag

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 11; UWG § 5a Abs. 1; StGB § 263
    Streitwertermittlung bei Klage auf Unterlassung unrichtiger Angaben gegenüber gegnerischen Anwälten im Hinblick auf Urheberrechtsverletzungen ihrer Mandanten und auf Unterlassung der Vertretung abgemahnter Personen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.04.2010 - II ZR 34/07

    Begriff des Gegenstands i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG als selbständiger

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - I ZR 190/11
    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4).

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4).

  • BGH, 27.02.2003 - III ZR 115/02

    Verfahrensrecht - Zusammenrechnung von Haupt- und Hilfsansprüchen

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - I ZR 190/11
    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4).
  • BGH, 06.10.2004 - IV ZR 287/03

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage und Widerklage

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - I ZR 190/11
    aa) Bei dem Begriff des Gegenstands in § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG handelt es sich um einen selbständigen kostenrechtlichen Begriff, der eine wirtschaftliche Betrachtung erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506).
  • BGH, 10.02.2022 - III ZR 87/21

    Keine Haftung der Bundesrepublik Deutschland im sog. Diesel-Skandal für eine

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; BGH, Beschlüsse vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4 und vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

    Hinsichtlich des Hilfsantrages, über den der Senat ebenfalls entschieden hat und der bei wirtschaftlicher Betrachtung einen anderen Gegenstand betrifft und deshalb gemäß § 45 Abs. 1 Satz 2, 3 GKG zusätzlich zu berücksichtigen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11 -, juris Rn.11 f.; OVG NW, Beschluss vom 16. April 2012 - 18 E 871/11 -, NVwZ-RR 2012, 496, juris Rn. 19), hat der Senat sich am Auffangwert orientiert und diesen wegen des vorläufigen Charakters des Eilverfahrens halbiert.
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 61/11

    Streitwertfeststellung bei Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung,

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11).
  • BGH, 05.02.2024 - IV ZR 253/22

    Statthaftigkeit der Gegenvorstellung gegen die Festsetzung des Gegenstandswerts

    Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2004 - IV ZR 287/03, NJW-RR 2005, 506 [juris Rn. 8]; BGH, Beschlüsse vom 12. September 2013 - I ZR 61/11, juris Rn. 6; vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11; jeweils m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 19.12.2018 - 9 U 805/18

    Auslandskrankenversicherung - Wettbewerbsverstoß: Gewerblicher

    Dies rechtfertigt die Bewertung des Hilfsantrages mit nur einem Bruchteil des Wertes des Hauptantrages (vgl. insoweit BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11 -, BeckRS 2013, 11006, Rdnr. 13), wobei im Streitfall 1/3 angemessen aber auch ausreichend ist.
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 59/11

    Streitwert im Zusammenhang mit Ansprüchen auf Unterlassung und Schadensersatz aus

    Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 24.07.2017 - 12 U 75/17

    Streitwertfestsetzung: Klage auf Herausgabe gezahlter Lebensversicherungsprämien

    "Eine Zusammenrechnung hat dort zu erfolgen, wo eine wirtschaftliche Werthäufung entsteht und nicht ein wirtschaftlich identisches Interesse betroffen ist ... Wirtschaftliche Identität liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander stehen können, dass - die vom Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern dass die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrages nach sich zöge (BGH, Beschluss vom 12.04.2010, II ZR 34/07 - juris Rn. 4; ebenso bereits BGH, Beschluss vom 06.06.2013, I ZR 190/11 - juris).
  • BGH, 11.04.2019 - I ZR 205/18

    Bestimmung des Streitwerts im Rechtsmittelverfahren

    Wirtschaftliche Identität in diesem Sinne liegt vor, wenn die in ein Eventualverhältnis gestellten Ansprüche nicht in der Weise nebeneinander bestehen können, dass - die vom (Wider-)Kläger gesetzte Bedingung fortgedacht - allen stattgegeben werden könnte, sondern die Verurteilung gemäß dem einen Antrag notwendigerweise die Abweisung des anderen Antrags nach sich zöge (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2003 - III ZR 115/02, NJW-RR 2003, 713 [juris Rn. 3]; Beschluss vom 12. April 2010 - II ZR 34/07, juris Rn. 4; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11, juris Rn. 11; Beschluss vom 12. September 2013 - I ZR 61/11, juris Rn. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.06.2015 - 4 S 6.15

    Untersuchungsanordnung; statthafter (Eil-)Antrag; Verwaltungsaktqualität

    Betreffen Haupt- und Hilfsantrag - wie hier - denselben Gegenstand und erreicht der Antragsteller jedenfalls mit seinem Hilfsantrag dasselbe, wie es bei einer stattgebenden Entscheidung über den Hauptantrag geschehen wäre, dann sind die Kosten dem Antragsgegner in ihrer Gesamtheit aufzuerlegen; der Sache steht der Antragsteller in derartigen Fällen nicht anders da als in Konstellationen, in denen er mit einer anderen Begründung als der geltend gemachten erfolgreich ist (so zutreffend Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, Großkommentar, 3. Aufl. 2010, § 155 Rn. 16; ebenso Jeromin/Praml, in: Gärditz, VwGO, Kommentar, 1. Aufl. 2013, § 155 Rn. 4; zu § 92 ZPO BGH, Urteil vom 21. Februar 1962 - IV ZR 235/61 -, juris; s. entsprechend zur Streitwertberechnung § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG; vgl. hierzu wiederum BGH, Beschlüsse vom 9. Dezember 2014 - X ZR 94/13 -, juris, und vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11 -, juris).
  • OLG München, 21.02.2018 - 15 U 2276/17

    Verjährte Schadensersatzansprüche - Grundsatz der Schadenseinheit in der

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 190/11) liegt wirtschaftliche Identität vor, wenn - ohne die Bedingung - nicht allen Ansprüchen stattgegeben werden könnte, sondern die Verurteilung nach einem der Anträge notwendigerweise die Abweisung des anderen nach sich zöge.
  • BGH, 12.09.2013 - I ZR 65/11

    Streitwertfeststellung bei Geltendmachung von Ansprüchen auf Unterlassung,

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2019 - 9 LA 103/18

    Ehe; Ehegatte; Eigentümer; getrennt lebend; Jahreskurbeitrag; Kinder; Kurbeitrag;

  • OLG Düsseldorf, 18.10.2021 - 6 U 418/20

    Gegenvorstellung gegen eine Streitwertfestsetzung Festsetzung des Streitwertes

  • OLG Stuttgart, 01.08.2016 - 10 U 136/15

    Angebot per E-Mail angenommen: Sog. Disclaimer hilft nicht!

  • VGH Bayern, 06.12.2021 - 3 ZB 20.1902

    Hinausschieben des Ruhestands bei Hochschullehrern

  • BGH, 28.04.2022 - III ZR 75/21

    Festsetzung der Beschwer und des Streitwerts für das Verfahren über die

  • OLG München, 12.05.2021 - 32 W 693/21

    Gebührenrechtliche Identität bei entgegengesetzter Klage und Widerklage im

  • OLG Brandenburg, 09.11.2023 - 12 W 26/23

    Streitwertfestsetzung für Gerichtsgebühren hat einheitlich zu erfolgen!

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2019 - 12 E 894/18
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2013 - I ZR 176/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16629
BGH, 06.06.2013 - I ZR 176/12 (https://dejure.org/2013,16629)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2013 - I ZR 176/12 (https://dejure.org/2013,16629)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - I ZR 176/12 (https://dejure.org/2013,16629)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16629) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 148 ZPO
    Verfahrensaussetzung: Voraussetzungen bei gleichzeitiger Anhängigkeit eines markenrechtlichen Verletzungsstreits und einer Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundespatentamtes in einem Löschungsverfahren

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Aussetzung des gerichtlichen Verfahrens im Markenrechtsstreit nach § 148 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Aussetzung eines Verfahrens gemäß § 148 ZPO im Fall einer parallelen Anhängigkeit einer markenrechtlichen Verletzungsklage und Löschungsklage beim Bundesgerichtshof

  • rewis.io

    Verfahrensaussetzung: Voraussetzungen bei gleichzeitiger Anhängigkeit eines markenrechtlichen Verletzungsstreits und einer Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des Bundespatentamtes in einem Löschungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 148
    Aussetzung eines Verfahrens gemäß § 148 ZPO im Fall einer parallelen Anhängigkeit einer markenrechtlichen Verletzungsklage und Löschungsklage beim Bundesgerichtshof

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Aussetzung der Markenverletzungsklage bis zur Entscheidung über die Markenlöschungsklage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.07.2014 - I ZB 18/13

    Markenlöschung wegen fehlender Unterscheidungskraft: Einwand jahrelanger

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - I ZR 176/12
    Das Verfahren wird bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag der sheepworld AG auf Löschung der Wort-Bild-Marke "Gute Laune Drops" - Nr. 30212543 - I ZB 18/13 - ausgesetzt.

    Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist beim Senat unter dem Aktenzeichen I ZB 18/13 anhängig.

  • BPatG, 06.03.2013 - 25 W (pat) 37/12

    Gute Laune Drops - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Gute Laune

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - I ZR 176/12
    Mit Beschluss vom 10. Januar 2013 (25 W(pat) 37/12) hat das Bundespatentgericht die vom Deutschen Patent- und Markenamt insbesondere für die hier relevanten Waren Bonbons, Süßigkeiten und Süßwaren angeordnete Löschung der Klagemarke bestätigt.
  • BGH, 23.09.2015 - I ZR 78/14

    Streit zwischen den Sparkassen und dem Bankkonzern Santander wegen Verletzung der

    Dies gilt auch im vorliegenden Fall einer parallelen Anhängigkeit von Verletzungsklage und registerrechtlichem Löschungsverfahren beim Senat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 176/12, juris Rn. 2 ff.; Urteil vom 18. September 2014 - I ZR 228/12, GRUR 2014, 1101 Rn. 16 = WRP 2014, 1314 - Gelbe Wörterbücher).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 228/12

    Zur Reichweite des Schutzes einer Farbmarke

    Dies gilt auch im vorliegenden Fall einer parallelen Anhängigkeit von Verletzungsklage und registerrechtlichem Löschungsverfahren beim Senat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 176/12, juris Rn. 2 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2013 - I ZR 128/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,17253
BGH, 06.06.2013 - I ZR 128/11 (https://dejure.org/2013,17253)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2013 - I ZR 128/11 (https://dejure.org/2013,17253)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - I ZR 128/11 (https://dejure.org/2013,17253)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,17253) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 UKlaG, § 12 Abs 4 UWG
    Streitwertfestsetzung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines Verbandes gegen eine Bank wegen rechtsmissbräuchlicher Geschäftspraktiken in Zwangsversteigerungsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Streitwert bei einer Unterlassungsklage gegen eine Bank bzgl. Unterlassung eines sehr niedrigen Angebots in einem Zwangsversteigerungsverfahren zwecks Ermöglichung eines Zuschlags unterhalb der Zuschlagsgrenze im zweiten Termin

  • rewis.io

    Streitwertfestsetzung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines Verbandes gegen eine Bank wegen rechtsmissbräuchlicher Geschäftspraktiken in Zwangsversteigerungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    UWG § 12 Abs. 4 Fall 2
    Streitwert bei einer Unterlassungsklage gegen eine Bank bzgl. Unterlassung eines sehr niedrigen Angebots in einem Zwangsversteigerungsverfahren zwecks Ermöglichung eines Zuschlags unterhalb der Zuschlagsgrenze im zweiten Termin

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16

    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

    Bei wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden im Sinne von § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG kommt es für den Streitwert auf das satzungsmäßig wahrgenommene Interesse der Verbraucher an; maßgebend sind die gerade diesen drohenden Nachteile (BGH, Beschluss vom 17. März 2011 - I ZR 183/09, GRUR 2011, 560 Rn. 6 = WRP 2011, 752 - Streitwertherabsetzung II; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 128/11, GRUR-RR 2013, 528 Rn. 2; Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm, UWG, 34. Aufl., § 12 Rn. 5.9).

    Die Bewertung von Verbandsklagen, die sich gegen die Verwendung von missbräuchlichen Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten, ist für die Bewertung der Interessen in einem Wettbewerbsprozess jedoch nicht maßgeblich (BGH, GRUR-RR 2013, 528 Rn. 3).

  • OLG München, 21.12.2017 - 6 W 1604/17

    Streitwertbeschwerde von Beklagten

    Bei Klagen eines Verbraucherschutzverbandes bemisst sich der Streitwert nach dem satzungsgemäß wahrgenommenen Interesse der Verbraucher, nämlich nach deren durch das beanstandete Verhalten berührten Interessen (vgl. BGH, Beschluss vom 6.6.2013 - I ZR 128/11 Tz. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 06.06.2013 - I ZR 8/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,13362
BGH, 06.06.2013 - I ZR 8/06 (https://dejure.org/2013,13362)
BGH, Entscheidung vom 06.06.2013 - I ZR 8/06 (https://dejure.org/2013,13362)
BGH, Entscheidung vom 06. Juni 2013 - I ZR 8/06 (https://dejure.org/2013,13362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,13362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 528
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.08.2010 - I ZB 7/10

    Erinnerung gegen Kostentragungspflicht der Partei - Kostenerinnerung

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - I ZR 8/06
    Über die Erinnerung hat nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG in Verbindung mit § 139 Abs. 1 GVG der Senat zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2).

    Der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 GKG kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 5).

  • BGH, 13.01.2005 - V ZR 218/04

    Besetzung des Senats bei Entscheidung über eine Erinnerung gegen den Kostenansatz

    Auszug aus BGH, 06.06.2013 - I ZR 8/06
    Über die Erinnerung hat nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG in Verbindung mit § 139 Abs. 1 GVG der Senat zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - V ZR 218/04, NJW-RR 2005, 584; Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 2).
  • BGH, 22.04.2014 - II ZR 125/12

    Rechtspflegererinnerung: Inhaltliche Richtigkeit der dem Kostenansatz zu Grunde

    Über die Erinnerung hat nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG in Verbindung mit § 139 Abs. 1 GVG der Senat zu entscheiden (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 2 m.w.N.).

    Der Rechtsbehelf der Erinnerung kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 Rn. 3; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 5 jeweils m.w.N.).

  • BGH, 07.12.2016 - I ZB 84/15

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung

    Der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 GKG kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (BGH, Beschluss vom 17. August 2010 - I ZB 7/10, juris Rn. 5; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 5).
  • BGH, 08.04.2014 - II ZR 260/12

    Erinnerung gegen den Ansatz der Gerichtskosten bzgl. Berücksichtigung von

    Über die Erinnerung hat nach § 66 Abs. 1 Satz 1 GKG in Verbindung mit § 139 Abs. 1 GVG der Senat zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 2 m. w. N.).

    Der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 GKG kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 Rn. 3; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 5 beide m. w. N.).

  • BGH, 04.09.2017 - II ZR 59/16

    Erinnerung gegen die Verpflichtung zur Tragung der Kosten des

    Der Rechtsbehelf der Erinnerung kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 Rn. 3; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 5; Beschluss vom 22. April 2014 - II ZR 125/12, juris Rn. 6).
  • BGH, 12.12.2017 - II ZB 25/16

    Statthaftigkeit der Erinnerung gegen die inhaltliche Richtigkeit der dem

    Der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 GKG kann sich vielmehr nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 Rn. 3; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 24.08.2020 - XI ZR 199/18

    Erinnerung gemäß § 66 GKG gegen einen Kostenansatz des Bundesgerichtshofs;

    Die Erinnerung gemäß § 66 GKG, deren Einlegung nicht die Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt erfordert (§ 66 Abs. 5 Satz 1 Halbsatz 1 GKG), kann nur auf eine Verletzung des Kostenrechts gestützt werden (BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 5; Senatsbeschluss vom 17. Juni 2014 - XI ZR 381/13, juris).
  • BGH, 07.11.2017 - IX ZB 40/17

    Zurückweisung der Erinnerung des Kostenschuldners gegen den Ansatz der

    Der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 GKG kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 Rn. 3; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 5 beide mwN).
  • BGH, 09.01.2018 - IX ZR 290/16

    Statthaftigkeit des Rechtsbehelfs der Erinnerung gegen eine Verletzung des

    Der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 GKG kann sich nur gegen eine Verletzung des Kostenrechts richten, nicht jedoch gegen die Kostenbelastung der Partei als solche (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 Rn. 3; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 5 beide mwN).
  • BGH, 08.11.2016 - VII ZR 99/14

    Unzulässige Erinnerung des Schuldners gegen den Ansatz der Gerichtskosten

    Der Rechtsbehelf der Erinnerung kann sich nur gegen die Verletzung des Kostenrechts und nicht gegen die Kostenbelastung der Partei als solche richten (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2019 - IX ZR 230/19

    Richten des Rechtsbehelfs einer Erinnerung gegen eine Verletzung des Kostenrechts

    Der Rechtsbehelf der Erinnerung nach § 66 GKG kann sich nur gegen eine Verletzung des Kostenrechts richten, nicht jedoch gegen die Kostenbelastung der Partei als solche (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2007 - IX ZB 35/07, JurBüro 2008, 43 Rn. 3; Beschluss vom 6. Juni 2013 - I ZR 8/06, juris Rn. 5 beide mwN).
  • BGH, 16.12.2015 - II ZR 66/14

    Zulässigkeit von Einwendungen gegen die Kostenentscheidung als Gegenstand des

  • OLG Karlsruhe, 03.07.2020 - 20 WF 41/20

    Anwendbares Recht nach Gesetzesänderung: Rechtsbehelf gegen einen Ende 2009

  • BGH, 29.05.2019 - IX ZR 24/19

    Einlegung einer Erinnerung gegen den Kostenansatz

  • BGH, 04.08.2020 - XI ZB 1/20

    Stützen der Erinnerung auf eine Verletzung des Kostenrechts

  • BGH, 17.06.2014 - XI ZR 381/13

    Erinnerung gegen den Kostenansatz bei Verletzung des Kostenrechts

  • BGH, 05.01.2016 - XI ZR 315/15

    Statthaftigkeit einer Erinnerung

  • BGH, 15.01.2020 - XI ZR 271/19

    Zurückweisung einer Erinnerung

  • OLG Brandenburg, 01.06.2022 - 13 WF 85/22

    Beschwerde gegen einen Kostenansatz Vergütung eines Verfahrensbeistands Keine

  • VG München, 06.04.2020 - M 23 M 20.1195

    Erinnerung gegen Kostenrechnung

  • VG München, 29.04.2016 - M 22 M 16.1915

    Erfolglose Erinnerung gegen die Kostenrechnung nach Klagerücknahme

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.03.2016 - L 10 SF 7/15
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.04.2013 - 3 U 142/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,11480
OLG Hamburg, 18.04.2013 - 3 U 142/11 (https://dejure.org/2013,11480)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.04.2013 - 3 U 142/11 (https://dejure.org/2013,11480)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. April 2013 - 3 U 142/11 (https://dejure.org/2013,11480)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,11480) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Antimykotikum

    § 3 HeilMWerbG, § 6 Nr 3 HeilMWerbG, § 5 UWG
    Arzneimittelwerbung: Übernahme von Zitaten aus der Fachliteratur; irreführende Werbung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei Heilmittelwerbung müssen Zitate aus der Fachliteratur deutlich als solche kenntlich gemacht werden

  • Wolters Kluwer

    Begriff des aus der Fachliteratur entnommenen Zitats im Sinne von § 6 Nr. 3 HWG; Irreführung durch Aufstellung einer eigenen Werbebehauptung

  • rechtsportal.de

    HWG § 6 Nr. 3; UWG § 5; HWG § 3
    Begriff des aus der Fachliteratur entnommenen Zitats im Sinne von § 6 Nr. 3 HWG; Irreführung durch Aufstellung einer eigenen Werbebehauptung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Bei Heilmittelwerbung müssen Zitate aus der Fachliteratur deutlich als solche kenntlich gemacht werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    "Aus der Fachliteratur entnommenes Zitat" i.S.d. HWG erfordert Eindruck der unveränderten Übernahme der Angabe

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1301
  • GRUR-RR 2013, 528
  • WM 2013, 1768
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2013 - 3 U 142/11
    Denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Beurteilung des Verkehrsverständnisses von Ärzten durch die Mitglieder des Gerichts jedenfalls dann möglich, wenn der Erkenntnisstand der Wissenschaft im Hinblick auf den maßgebenden Sachverhalt vorgetragen wurde und außerdem - wie hier - keine Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass ein Arzt die deutsche Sprache anders verstehen könnte als jemand, der ebenfalls ein wissenschaftliches Studium absolviert hat (Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH GRUR 1980, 797 - Topfit Boonekamp; Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).

    (Anlage B 1), welche jedenfalls die Werbung wissenschaftlich rechtfertigten, kann die Beklagte schon deshalb nicht gehört werden, weil das Strengeprinzip erfordert, dass der Arzt in der Lage sein muss, die durch die Studie angeblich wissenschaftlich belegte Aussage unmittelbar durch diese Studie zu überprüfen, ohne damit rechnen zu müssen, dass die als Beleg aufgeführte Studie nur teilweise, über "drei Ecken" oder nur im Zusammenhang mit anderen, nicht genannten Studien möglicherweise die Werbebehauptung stützen kann (Senat, PharmR 2007, 204).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2013 - 3 U 142/11
    Richtet sich das wettbewerbsrechtliche Unterlassungsbegehren - wie vorliegend - gegen eine konkrete Verletzungsform, so stellt diese den Lebenssachverhalt dar, durch den der Streitgegenstand bestimmt wird, weil sie bei natürlicher Betrachtungsweise den der Klage zugrundeliegenden Tatsachenkomplex umschreibt (BGH GRUR 2013, 401 Rn. 24 - Biomineralwasser).

    Möchte hingegen der Kläger - wie ihm unbenommen ist - eine bestimmte Werbeanzeige unter verschiedenen Aspekten angreifen, so kann er diese verschiedenen Aspekte im Wege der kumulativen Klagehäufung zu jeweils getrennten, in eigenständigen Anträgen zum Ausdruck kommenden Klagezielen machen und hat im Falle des Verlusts anteilig die Kosten zu tragen (BGH GRUR 2013, 401 Rn. 25 - Biomineralwasser).

  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2013 - 3 U 142/11
    Unzutreffend sei jedoch die Berechnung der zugesprochenen Abmahnkosten nach einem Streitwert von EUR 250.000; anwendbar seien hier die in der Entscheidung Sondernewsletter" des BGH (GRUR 2010, 744) ausgeführten Regeln.
  • OLG Hamburg, 29.03.2007 - 3 U 193/06

    Abmahnung wegen Werbung in Printmedien nach fruchtloser Abmahnung wegen derselben

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2013 - 3 U 142/11
    Aus der Vornahme einer weiteren, der früheren lediglich ähnlichen Verletzungshandlung kann allerdings nicht ohne weiteres auf die Erfolglosigkeit einer erneuten Abmahnung geschlossen werden (Senat Magazindienst 2008, 63; AfP 2008, 510).
  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2013 - 3 U 142/11
    Daher sind werbende Anpreisungen auf diesem Gebiet nur zulässig, wenn sie gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis entsprechen (BGH GRUR 1971, 153 - Tampax).
  • BGH, 27.02.1980 - I ZR 8/78

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vertreibens eines Magenbitters unter einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2013 - 3 U 142/11
    Die Werbung für Arzneimittel unterliegt den strengen Voraussetzungen der gesundheitsbezogenen Werbung, wonach wegen des hohen Schutzgutes der Gesundheit des Einzelnen und der Bevölkerung an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit der Aussagen besonders strenge Anforderungen zu stellen sind (BGH GRUR 1980, 797 - Topfit Boonekamp; Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204).
  • OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 12/00
    Auszug aus OLG Hamburg, 18.04.2013 - 3 U 142/11
    Entscheidend für den Charakter des Zitats" ist aber immer, dass die Angabe auch "als Zitat, also als Übernahme kenntlich gemacht wird (Senat, GRUR-RR 2001, 115, juris-Rn. 16: "Darstellung als Zitat; Riegger, Heilmittelwerberecht, 6. Kap. Rn. 28).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht