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   OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - I-20 U 157/12   

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https://dejure.org/2013,39028
OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - I-20 U 157/12 (https://dejure.org/2013,39028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.09.2013 - I-20 U 157/12 (https://dejure.org/2013,39028)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. September 2013 - I-20 U 157/12 (https://dejure.org/2013,39028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 164
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - 20 U 157/12
    Damit spricht das Gesetz gerade die vorgerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs an (BGH, GRUR 2002, 357, 358 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

    Es ist dem Gläubiger verwehrt, für die Durchsetzung seiner Ansprüche gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, und zwar unabhängig davon, ob ein Rechtsmissbrauch nur in der außergerichtlichen Geltendmachung zu sehen ist oder ob auch die Klageerhebung für sich genommen die Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs erfüllt (BGH, GRUR 2002, 357, 359/360 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - 20 U 157/12
    Anhaltspunkte für ein missbräuchliches Verhalten können sich unter anderem daraus ergeben, dass ein Gläubiger bei einem einheitlichen Wettbewerbsverstoß getrennte Verfahren anstrengt und dadurch die Kostenlast erheblich erhöht, obwohl eine Inanspruchnahme in einem Verfahren für ihn mit keinerlei Nachteilen verbunden ist (BGH, GRUR 2006, 243 Rn. 16 - MEGA SALE).
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - 20 U 157/12
    Deren Verständnis kann ein ständig mit Wettbewerbssachen befasster Spruchkörper selbst beurteilen, da nicht ersichtlich ist, dass die Verkehrskreise über besondere Kenntnisse und Erfahrungen für die Beurteilung der Werbeaussage verfügen; eine Beweisaufnahme zu diesem Punkt kam von daher ersichtlich nicht in Betracht (vgl. BGH, GRUR 2004, 244, 245 - Marktführers chaft).
  • BGH, 22.04.2009 - I ZR 14/07

    0,00 Grundgebühr - Wettbewerbswidrigkeit von fehlerhaften Preisangaben,

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2013 - 20 U 157/12
    Die Übertragung der Maßstäbe auf gleichartige oder ähnlich gelagerte Wettbewerbsverstöße jedenfalls zwischen denselben Parteien entspricht dem Normzweck des § 8 Abs. 4 UWG, Missbräuchen bei der Geltendmachung von Abwehransprüchen aus sachfremden, nicht schutzwürdigen Gründen entgegenzuwirken (BGH, GRUR 2009, 1180 Rn. 20 - 0, 00 Grundgebühr).
  • OLG Düsseldorf, 08.01.2015 - 2 U 39/14

    Wirksamkeit einer vorformulierten Bestätigung über eine vor Vertragsschluss

    Diese zunächst auf einen einheitlichen Wettbewerbsverstoß beschränkten Grundsätze sind ebenfalls anwendbar, wenn es um die Mehrfachverfolgung gleichartiger oder ähnlich gelagerter Wettbewerbsverstöße geht (BGH, GRUR 2009, 1180 Rn. 20 - 0, 00 Grundgebühr; GRUR 2010, 454 Rn. 19 - Klassenlotterie); die Übertragung der Maßstäbe auf gleichartige oder ähnlich gelagerte Wettbewerbsverstöße jedenfalls zwischen denselben Parteien entspricht dem Normzweck des § 8 Abs. 4 UWG, Missbräuchen bei der Geltendmachung von Abwehransprüchen aus sachfremden, nicht schutzwürdigen Gründen entgegenzuwirken (BGH, GRUR 2009, 1180 Rn. 20 - 0, 00 Grundgebühr; OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2014, 164).

    Die Regelung des § 8 Abs. 4 UWG gilt nicht nur für die gerichtliche, sondern auch für die außergerichtliche Geltendmachung eines wettbewerbsrechtlichen Anspruchs und damit insbesondere für die Abmahnung (BGH, GRUR 2002, 715, 717 - Scanner-Werbung; GRUR 2002, 357, 358 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; GRUR 2012, 730 - Bauheizgerät; GRUR 2013, 176 Rn. 16 - Ferienluxuswohnung; OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2014, 164).

    Es ist dem Gläubiger verwehrt, für die Durchsetzung seiner Ansprüche gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, und zwar unabhängig davon, ob ein Rechtsmissbrauch nur in der außergerichtlichen Geltendmachung zu sehen ist oder ob auch die Klageerhebung für sich genommen die Voraussetzungen des Rechtsmissbrauchs erfüllt (BGH, GRUR 2002, 357, 359 f. - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung; OLG Düsseldorf [20. ZS], GRUR-RR 2014, 164).

  • LG Düsseldorf, 11.03.2015 - 12 O 461/14

    Zu Mehrfachabmahnungen ohne sachlichen Grund

    Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2013 - I-20 U 157/12, 20 U 157/12 -, Rn. 19, juris).

    Auch die getrennte Verfolgung unterschiedlicher Streitgegenstände ist geeignet, den Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens zu begründen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2013 - I-20 U 157/12, 20 U 157/12 -, Rn. 19, juris).

    Der vorliegende Fall liegt insoweit anders, als dass alles, was vom Unterlassungsgläubiger ohne Nachteile in einem Verfahren geltend gemacht werden kann, zusammenzufassen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2013 - I-20 U 157/12, 20 U 157/12 -, Rn. 19, juris).

  • KG, 22.12.2020 - 5 U 69/19

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbrauch durch die Geltendmachung ähnlich gelagerter

    Ist es also dem Anspruchsberechtigten möglich und zumutbar, mehrere gleichartige oder ähnlich gelagerte Wettbewerbsverstöße mit einem Klageantrag (oder einem Verfügungsantrag oder einer Abmahnung) geltend zu machen, so kann es einen Missbrauch darstellen, wenn er ohne sachlichen Grund eine Aufspaltung vornimmt und mehrere Abmahnungen ausspricht oder Klagen und Verfügungsanträge neben- oder nacheinander erhebt bzw. stellt (Köhler/Feddersen in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 38. Aufl., § 8 Rn. 4.14), denn auch die getrennte Verfolgung unterschiedlicher Streitgegenstände ist geeignet, den Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens zu begründen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. September 2013 - I-20 U 157/12 -, Rn. 20, juris - Karnevalswurfware).

    Der Begriff der Ähnlichkeit ist weiter als der der Gleichartigkeit (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. September 2013 - I-20 U 157/12 -, Rn. 23, juris - Karnevals-Wurfware).

  • OLG Köln, 10.06.2022 - 6 U 3/22

    Werbung im Internet für neue Personenkraftwagen Angaben zum Kraftstoffverbrauch

    Weder hat der Kläger die Beklagte wegen mehrerer Verstöße, die in hinreichend engem zeitlichen Zusammenhang erfolgt sind, gesondert abgemahnt (insoweit weicht der Sachverhalt von dem ab, der der von der Beklagten angeführten Entscheidung des OLG Düsseldorf im Verfahren 20 U 157/12, Urteil vom 24.09.2013, zugrunde lag), noch geht er gemeinsam mit weiteren Unterlassungsgläubigern in einem von mehreren Verfahren gegen die Beklagte vor (insoweit liegt kein mit den von der Beklagten angeführten BGH-Entscheidungen "Scanner-Werbung" oder "Missbräuchliche Mehrfachverfolgung" vergleichbarer Sachverhalt vor).
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