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Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.02.2014 - I-6 U 81/13   

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https://dejure.org/2014,7329
OLG Köln, 07.02.2014 - I-6 U 81/13 (https://dejure.org/2014,7329)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.02.2014 - I-6 U 81/13 (https://dejure.org/2014,7329)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Februar 2014 - I-6 U 81/13 (https://dejure.org/2014,7329)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Informationspflichten eines Lieferservice hinsichtlich der Inhaltsstoffe gelieferter Lebensmittel

  • online-und-recht.de

    Abgrenzung zwischen Versandhandel und Online-Lieferservice

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Informationspflichten eines Lieferservice hinsichtlich der Inhaltsstoffe gelieferter Lebensmittel

  • rechtsportal.de

    Informationspflichten eines Lieferservice hinsichtlich der Inhaltsstoffe gelieferter Lebensmittel

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Saft-Bockwurst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Bockwurst per Lieferservice - Internethändler muss auf der Website Konservierungsstoffe nicht kennzeichnen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wann ein Online-Lieferservice kein Versandel ist

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Wann ein Online-Lieferservice kein Versandhandel ist

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 673
  • GRUR-RR 2014, 249
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Köln, 18.04.2013 - 31 O 537/12

    Zusatzstoff-Zulassungsverordnung - Angabe von Zusatzstoffen in Onlineshop

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2014 - 6 U 81/13
    Die Berufung des Klägers gegen das am 18. April 2013 verkündete Urteil der 31. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 31 O 537/12 - wird zurückgewiesen.

    Der Kläger beantragt, die Beklagte unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Köln vom 18.4.2013, 31 O 537/12, wie erstinstanzlich beantragt zu verurteilen.

  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2014 - 6 U 81/13
    Eine "Aufforderung zum Kauf" im Sinn des Art. 2 i der Richtlinie 2005/29/EG (UGP-Richtlinie) liegt bereits dann vor, wenn der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können, ohne dass die kommerzielle Kommunikation auch eine tatsächliche Möglichkeit bieten muss, das Produkt zu kaufen, oder dass sie im Zusammenhang mit einer solchen Möglichkeit steht (EuGH, GRUR 2011, 930 Tz. 33 - Ving Sverige).
  • BGH, 17.07.2013 - I ZR 21/12

    Einkaufswagen

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2014 - 6 U 81/13
    Die geltend gemachten Ansprüche aus §§ 4 Nr. 11 UWG, 9 Abs. 6 S. 2 Nr. 4 ZZulV einerseits, §§ 5, 5a Abs. 1 UWG andererseits beruhen auf der gleichen tatsächlichen Grundlage und stellen damit einen einheitlichen Streitgegenstand dar (vgl. BGH, GRUR 2013, 1052 Tz. 11 - Einkaufswagen II zu § 4 Nr. 9 und § 5 Abs. 2 UWG; GRUR 2014, 91 Tz. 16 - Treuepunkte-Aktion zu § 4 Nr. 4 und § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG).
  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 175/12

    Treuepunkte-Aktion

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2014 - 6 U 81/13
    Die geltend gemachten Ansprüche aus §§ 4 Nr. 11 UWG, 9 Abs. 6 S. 2 Nr. 4 ZZulV einerseits, §§ 5, 5a Abs. 1 UWG andererseits beruhen auf der gleichen tatsächlichen Grundlage und stellen damit einen einheitlichen Streitgegenstand dar (vgl. BGH, GRUR 2013, 1052 Tz. 11 - Einkaufswagen II zu § 4 Nr. 9 und § 5 Abs. 2 UWG; GRUR 2014, 91 Tz. 16 - Treuepunkte-Aktion zu § 4 Nr. 4 und § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG).
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2014 - 6 U 81/13
    Entscheidend sind aber die Umstände des Einzelfalles, insbesondere, ob sich der Verbraucher in einer einem Fernabsatzgeschäft vergleichbaren Situation befindet (BGH, NJW 2004, 3699, 3700).
  • BVerwG, 13.03.2008 - 3 C 27.07

    Arzneimittel; Arzneimittelversand; Versandapotheke; Versandhandel mit

    Auszug aus OLG Köln, 07.02.2014 - 6 U 81/13
    Aus diesem Grund greifen auch die Überlegungen des Bundesverwaltungsgerichts, mit denen es eine weite Auslegung des Begriffs des "Versandes" beziehungsweise "Versandhandels" in § 43 Abs. 1 AMG im Hinblick auf die Frage einer Beratung durch qualifiziertes Personal begründet hat (NVwZ 2008, 1238 Tz. 17 ff.), im vorliegenden Fall nicht ein.
  • OLG Stuttgart, 10.03.2016 - 2 U 63/15

    Wettbewerbsverstoß: Irreführung bei Herkunftsangaben für Kulturchampignons

    Wenn bestimmte gesetzliche Informationspflichten bestünden, könnten weitergehende Informationspflichten aus § 5a UWG nicht mehr begründet werden (OLG Köln, NJW-RR 2014, 673).

    Im Kernanwendungsbereich einer Kennzeichnungspflichtregelung kann der Normadressat nicht über das lauterkeitsrechtliche Irreführungsverbot zu weitergehenden Angaben verpflichtet werden (s. auch OLG Köln, Urteil vom 07. Februar 2014 - 6 U 81/13, NJW-RR 2014, 673, bei juris Rz. 32 ff., m.w.N., sowie die von der Beklagten angeführten Nachweise).

  • KG, 23.01.2018 - 5 U 126/16

    Informationspflichten in Onlineshops für Lebensmittel

    Diesem Verständnis steht es auch nicht entgegen, wenn das OLG Köln (GRUR-RR 2014, 249 jur is Rn, 24 ff) im Falle eines Lieferservices, bei dem die vom Kunden online ausgewählten Artikel den Kunden nach Hause gebracht werden und der Kunde an der Haustür die Kaufentscheidung trifft, einen Verstoß gegen § 9 Abs. 6 Satz 2 Nr. 4 ZZulV verneint hat.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.11.2013 - I-6 U 34/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,37701
OLG Köln, 08.11.2013 - I-6 U 34/13 (https://dejure.org/2013,37701)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.2013 - I-6 U 34/13 (https://dejure.org/2013,37701)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 2013 - I-6 U 34/13 (https://dejure.org/2013,37701)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Außergewöhnlich hohe Umsatzrendite kann lizenzerhöhend zu berücksichtigen sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Außergewöhnlich hohe Umsatzrendite kann lizenzerhöhend zu berücksichtigen sein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 249
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 169/07

    BTK

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Die Höhe der danach zu zahlenden Lizenzgebühr ist vom Tatrichter gemäß § 287 ZPO unter Würdigung der besonderen Umstände des Streitfalls nach seiner freien Überzeugung zu bemessen (BGH, Urteil vom 29.7. 2009 - I ZR 169/07 - GRUR 2010, 239 Tz. 20 f. - BTK).

    Berücksichtigung finden kann allenfalls ein Marktverwirrungsschaden (BGH, Urteil vom 29.7. 2009 - I ZR 169/07 - GRUR 2010, 239 Tz. 29 - BTK), den das Landgericht hier auch zutreffend in seine Erwägungen miteinbezogen hat.

    Der Bundesgerichtshof hat dazu ausgeführt, dass vernünftige Vertragsparteien bei der Bestimmung der Lizenzhöhe auch die Umsatzrendite des Lizenznehmers in ihre Überlegungen einbeziehen werden, da kein vernünftiger Lizenznehmer bereit sein werde, eine Lizenzgebühr zu zahlen, dass über seinem zu erwartenden Gewinn liege (in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall ein Lizenzsatz von 2% bei einer Umsatzrendite von 1%, BGH, Urteil vom 29.7. 2009 - I ZR 169/07 - GRUR 2010, 239 Tz. 48 ff. - BTK).

    Bei Unternehmenskennzeichen ist ... die Erteilung von Lizenzen verkehrsüblich" (BGH, Urteil vom 29.7. 2009 - I ZR 169/07 - GRUR 2010, 239 Tz. 23 - BTK, m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2010 - 20 U 62/09

    Höhe des Schadensersatzes für die Benutzung einer Wort-/Bildmarke im Wege der

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Lizenzerhöhend ist das zeitliche Element bei einer sehr intensiven Nutzung über einen sehr langen Zeitraum vom OLG Düsseldorf in einer Entscheidung vom 27.4.2010 (20 U 62/09 - juris Tz. 31) berücksichtigt worden.

    Soweit der Beklagte erstinstanzlich auf eine Entscheidung des OLG Düsseldorf verwiesen hat, in der eine fiktive Lizenz ein Lizenzsatz von 0, 25% angenommen worden ist (Urteil vom 27.4. 2010 - 20 U 62/09 - juris Tz. 32), so betrifft dieses Urteil einen besonders gelagerten Einzelfall, der unter anderem durch außergewöhnlich hohe Umsätze des Verletzers gekennzeichnet war (a. a. O. Tz. 31).

  • BGH, 15.12.1988 - III ZR 110/87

    Umfang des Schadensersatzes bei rechtswidriger Bausperre

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Stellt sich dies im Betragsverfahren heraus, ist die Klage trotz eines bindenden Grundurteils abzuweisen (BGH, Urteil vom 15.12.1988 - III ZR 110/87 - NJW 1989, 2117); für die bezifferte Klage nach rechtskräftiger Feststellung der Schadensersatzpflicht kann nichts anderes gelten.
  • BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04

    Steckverbindergehäuse

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmung des verletzungsbedingten Gewinnanteils nicht im Sinne einer adäquaten Kausalität, sondern - vergleichbar mit der Bemessung der Mitverschuldensanteile im Rahmen des § 254 BGB - wertend zu verstehen ist (BGH, Urteil vom 21.9. 2006 - I ZR 6/04 - GRUR 2007, 431 Tz. 37 - Steckverbindergehäuse).
  • BGH, 19.07.2007 - I ZR 137/04

    Euro Telekom

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Das schließt es allerdings nicht aus, einem einzelnen Zeichenbestandteil unter bestimmten Voraussetzungen eine besondere, das gesamte Zeichen prägende Kennzeichnungskraft beizumessen und die Gefahr einer Verwechslung der beiden Gesamtbezeichnungen daher im Falle der Übereinstimmung der Zeichen in ihren sie jeweils prägenden Bestandteilen zu bejahen (BGH, Urteil vom 19.7. 2007 - I ZR 137/04 - GRUR 2007, 888 Tz. 22 - Euro Telekom).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Dabei kann der Gläubiger das ihm zustehende Wahlrecht zwischen den einzelnen Berechnungsarten auch noch während eines laufenden Zahlungsklageverfahrens ausüben; denn dieses Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsweise geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (BGH, Urteil vom 17.6. 1992 - I ZR 107/90 - NJW 1992, 2753, 2755 - Tchibo/Rolex II; Urteil vom 25.9. 2007 - X ZR 60/06 - GRUR 2008, 93 Tz. 7 ff. - Zerkleinerungsvorrichtung; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl. 2012, § 14 Rn. 460 f., jeweils m. w. N.).
  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Beruht der vom Verletzer erzielte Gewinn nur zu einem kleinen Teil auf der Schutzrechtsverletzung, kann der Schaden in Form einer Quote des Gewinns nach § 287 ZPO geschätzt werden, wenn nicht ausnahmsweise jeglicher Anhaltspunkt für eine Schätzung fehlt (BGH, Urteil vom 6.10.2005 - I ZR 322/02 - GRUR 2006, 419 Tz. 15 f. - Noblesse).
  • OLG Köln, 19.08.2011 - 6 U 10/11

    Erschöpfung des Verbietungsrechts aus Marken für Glückspielstätten

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Die Schadensersatzpflicht wurde dem Grunde nach durch Urteil der Landgerichts Köln vom 16.12.2010 (31 O 280/10) festgestellt, das vom Senat durch Urteil vom 19.8.2011 (6 U 10/11) hinsichtlich des Feststellungsausspruchs uneingeschränkt bestätigt worden ist.
  • OLG Düsseldorf, 12.12.2001 - 27 U 12/01

    Berechnung des Ausgleichs für die Verletzung markenrechtlich geschützter

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Zwar wird auch vertreten, die Dauer der Verletzung sei ebenfalls berücksichtigungsfähig (Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl. 2012, § 14 Rn. 487 unter Hinweis auf OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.12.2001 - 27 U 12/01 - GRUR-RR 2003, 209, 210 - Meißner Dekor).
  • BGH, 25.09.2007 - X ZR 60/06

    Eintritt der Rechtskraft bei Zurücknahme der Berufung nach Ablauf der

    Auszug aus OLG Köln, 08.11.2013 - 6 U 34/13
    Dabei kann der Gläubiger das ihm zustehende Wahlrecht zwischen den einzelnen Berechnungsarten auch noch während eines laufenden Zahlungsklageverfahrens ausüben; denn dieses Wahlrecht erlischt erst dann, wenn der nach einer bestimmten Berechnungsweise geltend gemachte Anspruch des Gläubigers entweder erfüllt oder rechtskräftig zuerkannt worden ist (BGH, Urteil vom 17.6. 1992 - I ZR 107/90 - NJW 1992, 2753, 2755 - Tchibo/Rolex II; Urteil vom 25.9. 2007 - X ZR 60/06 - GRUR 2008, 93 Tz. 7 ff. - Zerkleinerungsvorrichtung; Ströbele/Hacker, MarkenG, 10. Aufl. 2012, § 14 Rn. 460 f., jeweils m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 24.03.2004 - 6 U 186/03

    Markenrechtsverletzung: Benutzung des Zeichens "Lifestyle"

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

  • OLG Stuttgart, 14.01.2021 - 2 U 34/20

    Markenverletzung: Berechnung des nach Lizenzanalogie zu ersetzenden Schadens

    Eine wichtige Rolle für die Bemessung des Lizenzsatzes ist der Bekanntheitsgrad und der Ruf des verletzten Kennzeichens (BGH, GRUR 2010, 239, Rn. 25 - BTK; GRUR 1966, 375, 378 - Meßmer Tee II; OLG Köln BeckRS 2014, 174 sub 3.a) - Fair Play II; Goldmann in BeckOK MarkenR, aaO., § 14, Rn. 772).
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