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   OLG Köln, 14.03.2014 - I-6 U 172/13   

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https://dejure.org/2014,4337
OLG Köln, 14.03.2014 - I-6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,4337)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2014 - I-6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,4337)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2014 - I-6 U 172/13 (https://dejure.org/2014,4337)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Reiseanbieter müssen Tourismusabgabe mitberechnen

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Kommunale Abgaben müssen als Teil des Gesamtpreises angegeben werden

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Endpreis muss auch die Bettensteuer umfassen!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Zimmerpreis inklusive Tourismusabgabe - Hotel-Buchungsportale im Internet müssen den Endpreis für Übernachtungen angeben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Booking.com muss bei Online-Buchungen "Tourismusabgabe" mit in Endpreis einrechnen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Pflicht zur Angabe von Endpreisen einschließlich kommunaler Abgaben

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Preisangaben für Hotelzimmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 932
  • GRUR-RR 2014, 298
  • MMR 2014, 754
  • K&R 2014, 442
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 172/13
    Eine zielgerichtet für den deutschen Markt bestimmte und sich dort auswirkende Werbung ist nach deutschem Wettbewerbsrecht zu beurteilen (Köhler/Bornkamm, a.a.O., BGHZ 167, 91 ff - Arzneimittelwerbung im Internet; BGH GRUR 2007, 174 - Schulden hulp).

    Daran vermag jedenfalls unter den Umständen des Streitfalles auch die umstrittene Rechtsnatur und Reichweite des Herkunftslandprinzips nach § 3 TMG (vgl. dazu BGHZ 167, 91 - Arzneimittelwerbung im Internet; Köhler/Bornkamm, a.a.o., Rdnr. 5.41, 5.43) nichts zu ändern.

  • OLG Frankfurt, 01.10.1987 - 6 U 75/87

    Zusatzleistungen; Wahlrecht des Kunden; Angabe von Endpreisen; Einbeziehung aller

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 172/13
    Lediglich solche Leistungen, die als vom Käufer beliebig zu wählende Zusatzleistungen zu betrachten sind, müssen nicht in den Endpreis mit einbezogen werden (Senat, Urteil v. 02.02.2011, 6 u 151/10, zitiert nach juris, dort Rdnr. 12; OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1509; vgl. auch die Beispiele bei Köhler/Bornkamm, a.a.O., Rdnr. 18).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - 14 A 316/13

    Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 172/13
    Zwar ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein Westfalen (Urteil vom 23.10.2013, 14 A 316/13, zitiert nach juris, dort unter Rdnr. 113 ff) im Rahmen einer Inzidentprüfung von der Nichtigkeit der Bettensteuersatzung der Stadt Dortmund im Hinblick darauf ausgegangen, dass der Hotelbetreiber satzungsgemäß Steuerschuldner ist, obwohl er zum Tatbestandsmerkmal des privaten Charakters der Übernachtung in keinerlei Beziehung steht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12

    Normenkontrollantrag gegen Lübecker Bettensteuer abgewiesen

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 172/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat - anders als das OVG NRW in dem zeitlich nachfolgenden Beschluss - in seinem Beschluss vom 11.07.2012 (9 CN 1/11, zitiert nach juris) es jedoch nicht beanstandet und offenbar für unbedenklich gehalten, dass der Hotelbetreiber satzungsgemäß Steuerschuldner der Übernachtungssteuer ist (vgl. § 5 der der dortigen Entscheidung zugrunde liegenden Satzung der Stadt Trier; insoweit ausdrücklich auch abweichend von dem OVG NRW auch Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig Holstein, Urteil vom 07.02.2013, 4 KN 1/12, zitiert nach juris).
  • OLG München, 24.08.2006 - 6 U 4455/05

    Keine anlaoge Anwendung der Dringlichkeitsvermutung des § 12 Abs. 2 UWG auf

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 172/13
    Eine zielgerichtet für den deutschen Markt bestimmte und sich dort auswirkende Werbung ist nach deutschem Wettbewerbsrecht zu beurteilen (Köhler/Bornkamm, a.a.O., BGHZ 167, 91 ff - Arzneimittelwerbung im Internet; BGH GRUR 2007, 174 - Schulden hulp).
  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11

    Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung;

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 172/13
    Das Bundesverwaltungsgericht hat - anders als das OVG NRW in dem zeitlich nachfolgenden Beschluss - in seinem Beschluss vom 11.07.2012 (9 CN 1/11, zitiert nach juris) es jedoch nicht beanstandet und offenbar für unbedenklich gehalten, dass der Hotelbetreiber satzungsgemäß Steuerschuldner der Übernachtungssteuer ist (vgl. § 5 der der dortigen Entscheidung zugrunde liegenden Satzung der Stadt Trier; insoweit ausdrücklich auch abweichend von dem OVG NRW auch Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig Holstein, Urteil vom 07.02.2013, 4 KN 1/12, zitiert nach juris).
  • BFH, 15.07.2015 - II R 32/14

    Verfassungsmäßigkeit des BremTourAbgG

    Die Betreiber der Beherbergungsbetriebe können die Steuer unmittelbar auf die Übernachtungsgäste abwälzen, für deren Übernachtungen die Steuer entsteht, indem sie unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14. März 2014 I-6 U 172/13, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2014, 932) einen um die Steuer erhöhten Preis berechnen.
  • BFH, 15.07.2015 - II R 33/14

    Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG

    Die Betreiber der Beherbergungsbetriebe können die Steuer unmittelbar auf die Übernachtungsgäste abwälzen, für deren Übernachtungen die Steuer entsteht, indem sie unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14. März 2014 I-6 U 172/13, Neue Juristische Wochenschrift - Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2014, 932) einen um die Steuer erhöhten Preis berechnen.
  • BFH, 15.07.2015 - II R 31/14

    Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG - Zustellung von Urteilen - Verfahrensmangel

    Die Betreiber der Beherbergungsbetriebe können die Steuer unmittelbar auf die Übernachtungsgäste abwälzen, für deren Übernachtungen die Steuer entsteht, indem sie unter Berücksichtigung der Anforderungen des § 1 Abs. 1 Satz 1 der Preisangabenverordnung (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 14. März 2014 I-6 U 172/13, 6 U 172/13, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht 2014, 932) einen um die Steuer erhöhten Preis berechnen.
  • OLG Koblenz, 04.06.2014 - 9 U 1324/13

    Mittelmeer-Kreuzfahrt & Badeurlaub - Werbung muss Gesamtpreis angeben -

    Lediglich solche Leistungen, die als beliebig zu wählende Zusatzleistungen zu betrachten sind, müssen nicht in den Endpreis mit einbezogen werden (OLG Köln, Urteil vom 14.3.2014 - 6 U 172/13 -, zitiert nach juris, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - 9 A 7.14

    Normenkontrollantrag gegen Übernachtungsteuersatzung der Stadt Potsdam abgewiesen

    Die Übernachtungsteuer ist zwar in den Endpreis gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV einzubeziehen (vgl. nur OLG Köln, Urteil vom 14. März 2014 - 6 U 172/13, GRUR-RR 2014, 298 ff.).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14

    Verpflichtung zur Einbeziehung einer auf einer Kreuzfahrt zu entrichtenden

    Zu den sonstigen Preisbestandteilen gehören auch die Entgelte für Leistungen Dritter, die zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2014, 298, 299).
  • OLG Hamburg, 06.02.2020 - 15 U 91/19

    Endreinigung - Preisangaben in einem Prospekt über die Vermietung von

    Dazu gehören auch die Entgelte für Leistungen Dritter, die zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 298, 299).
  • OLG Bamberg, 01.04.2015 - 3 U 202/14

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen Preisangaben ohne Einbeziehung des

    Soweit allerdings den Reiseveranstalter öffentliche Abgaben treffen, die auf den Gast umgelegt werden, wie z. B. die Tourismusabgabe, sind diese wiederum Preisbestandteil im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV (OLG Köln GRUR-RR 2014, 298 - Tourismusabgabe).
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