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   OLG Köln, 26.07.2013 - I-6 U 28/13   

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OLG Köln, 26.07.2013 - I-6 U 28/13 (https://dejure.org/2013,25503)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.07.2013 - I-6 U 28/13 (https://dejure.org/2013,25503)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Juli 2013 - I-6 U 28/13 (https://dejure.org/2013,25503)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Katjes Tappsy vs Haribo Pandas - Zwar wettbewerbliche Eigenart des Katjes Produkts aber genügender Abstand des Haribo Produkts

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Rufausnutzung durch geringfügige Nachahmung

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht: Schutz gegen ähnliche Produktaufmachung von Wettbewerbern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine angemessene Rufausnutzung, wenn angegriffene Verpackung der anderen Verpackung nur gering angenähert ist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2014, 65
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 15.04.2010 - I ZR 145/08

    Femur-Teil

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13
    Ein Erzeugnis besitzt demnach wettbewerbliche Eigenart, wenn seine konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale nach ihrem Gesamteindruck geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; GRUR 2007, 984 Rn. 16 - Gartenliege; GRUR 2010, 80 Rn. 23 - LIKEaBIKE; GRUR 2010, 1125 Rn. 21 - Femur-Teil).

    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts als solche zu einer für die Annahme einer Rufausbeutung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellung führen (vgl. BGH GRUR 2010, 1125 Rn. 42 - Femur-Teil; Senat GRUR-RR 2006, 278 [279 f.] - Arbeitselement für Resektoskopie).

    Allerdings reicht für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (vgl. BGH GRUR, 2005, 349 [353] - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Rn. 42 - Femur-Teil; Senat a.a.O.).

    Abzustellen ist dabei auf diejenigen Gestaltungsmittel, die die wettbewerbliche Eigenart des Produkts ausmachen, für das Schutz begehrt wird (vgl. BGH GRUR 2007, 795 Rn. 32 - Handtaschen; GRUR 2010, 1125 Rn. 25 - Femur-Teil).

  • BGH, 28.05.2009 - I ZR 124/06

    LIKEaBIKE

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13
    Dabei besteht zwischen dem Grad der wettbewerblichen Eigenart, der Intensität der Nachahmung und den besonderen wettbewerblichen Unlauterkeitsumständen eine Wechselwirkung, so dass bei einer größeren wettbewerblichen Eigenart und einem höheren Grad der Übernahme die Anforderungen an die Umstände, die die Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung begründen, geringer sind und umgekehrt (vgl. BGH GRUR 2008, 793 Rn. 27 - Rillenkoffer; GRUR 2010, 80 Rn. 21 - LIKEaBIKE; GRUR 2012, 58 Rn. 42 - Seilzirkus).

    Ein Erzeugnis besitzt demnach wettbewerbliche Eigenart, wenn seine konkrete Ausgestaltung oder bestimmte Merkmale nach ihrem Gesamteindruck geeignet sind, die interessierten Verkehrskreise auf die betriebliche Herkunft oder die Besonderheiten des Erzeugnisses hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; GRUR 2007, 984 Rn. 16 - Gartenliege; GRUR 2010, 80 Rn. 23 - LIKEaBIKE; GRUR 2010, 1125 Rn. 21 - Femur-Teil).

    In Folge der vorstehenden Abweichungen variieren die Beutelverpackungen der Süßwaren "TAPPSY" und "PANDAS" auch aus der Sicht eines die Produkte nicht gleichzeitig wahrnehmenden und miteinander vergleichenden Verbrauchers, in dessen Erinnerung die übereinstimmenden Merkmale stärker als die unterscheidenden haften bleiben, in ihrem maßgeblichen Gesamteindruck (vgl. BGH GRUR 2007, 795 Rn. 32 - Handtaschen; GRUR 2010, 80 Rn. 39 - LIKEaBIKE) deutlich.

  • OLG Köln, 15.01.2010 - 6 U 131/09

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines bekannten Verpackungsdesigns; WICK

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13
    Ein solcher Imagetransfer kommt in Betracht, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (vgl. Senat NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht).

    Das nachgeahmte Originalprodukt muss bei den angesprochenen Verkehrskreisen eine gewisse Wertschätzung dergestalt genießen, dass es in der Wahrnehmung der potentiellen Käufer mit positiven, sich etwa auf die Qualität beziehenden Vorstellungen besetzt ist (vgl. Köhler a.a.O. Rn. 9.52) und die auch bei populären Produkten aus dem Lebensmittel- und Genussmittelbereich in Betracht kommen (vgl. Senat NJOZ 2010, 1130 [1132] - Der Eisbär hustet nicht).

  • OLG Köln, 17.03.2006 - 6 U 158/05

    Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz - hier: Arbeitselement für die

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13
    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts als solche zu einer für die Annahme einer Rufausbeutung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellung führen (vgl. BGH GRUR 2010, 1125 Rn. 42 - Femur-Teil; Senat GRUR-RR 2006, 278 [279 f.] - Arbeitselement für Resektoskopie).

    Zwar entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, von der Bekanntheit bzw. dem Absatzerfolg einer Ware auf die Gütevorstellungen zu schließen, die der Verkehr mit diesen Produkten verbindet (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2006, 278 [280] - Arbeitselement für Resektoskopie).

  • BGH, 02.04.2009 - I ZR 144/06

    Knoblauchwürste

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13
    Eine deutlich angebrachte unterschiedliche Herstellerangabe spricht gegen eine Herkunftstäuschung auch im weiteren Sinne (vgl. BGH GRUR 2001, 251, 254 - Messerkennzeichnung; GRUR 2001, 443, 445 f. - Vienetta; GRUR 2009, 1069 Rn. 14, 16 - Knoblauchwürste).

    Wettbewerbliche Eigenart kann deshalb nur der konkreten Umsetzung einer gestalterischen Grundidee in Form einer bestimmten Ausgestaltung zukommen (vgl. BGH GRUR 2009, 1069 Rn. 22 - Knoblauchwürste; GRUR 2012, 1155 Rn. 19 - Sandmalkasten; Senat WRP 2012, 1128 Rn. 13 - Die Blaue Couch; Köhler a.a.O. Rn. 9.23).

  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13
    Ähnlichkeiten in Merkmalen, denen der Verkehr keine herkunftshinweisende Bedeutung beimisst, genügen nicht, ebenso wenig Ähnlichkeiten, die allein oder zusammen mit anderen allenfalls Erinnerungen oder Assoziationen an das Produkt, für das wettbewerbsrechtlicher Schutz begehrt wird, wachrufen können, aber nicht hinreichend geeignet sind, auf die Herkunft aus einem bestimmten Betrieb hinzuweisen (vgl. BGH GRUR 2005, 166 [168] - Puppenausstattungen).

    Vom angesprochenen Verkehr bemerkte Ähnlichkeiten in der Motivwahl sind als gemeinfreie Elemente aus Rechtsgründen nicht zur Prägung des Gesamteindrucks geeignet (vgl. BGH GRUR 2002, 809 [812] - FRÜHSTÜCKS-DRINK I; GRUR 2005, 166 [168] - Puppenausstattungen).

  • BGH, 11.01.2007 - I ZR 198/04

    Handtaschen

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13
    Abzustellen ist dabei auf diejenigen Gestaltungsmittel, die die wettbewerbliche Eigenart des Produkts ausmachen, für das Schutz begehrt wird (vgl. BGH GRUR 2007, 795 Rn. 32 - Handtaschen; GRUR 2010, 1125 Rn. 25 - Femur-Teil).

    In Folge der vorstehenden Abweichungen variieren die Beutelverpackungen der Süßwaren "TAPPSY" und "PANDAS" auch aus der Sicht eines die Produkte nicht gleichzeitig wahrnehmenden und miteinander vergleichenden Verbrauchers, in dessen Erinnerung die übereinstimmenden Merkmale stärker als die unterscheidenden haften bleiben, in ihrem maßgeblichen Gesamteindruck (vgl. BGH GRUR 2007, 795 Rn. 32 - Handtaschen; GRUR 2010, 80 Rn. 39 - LIKEaBIKE) deutlich.

  • OLG Köln, 09.11.2007 - 6 U 9/07

    "Bigfoot" - Schutz eines Holztisches gegen fast identische Nachahmung

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13
    Maßgeblich ist, ob die miteinander kombinierten Merkmale in ihrer Gesamtwirkung dem Produkt eine individuelle Erscheinung gegenüber vergleichbaren Konkurrenzprodukten verleihen, die dem Verkehr den Rückschluss auf die betriebliche Herkunft ermöglicht (vgl. BGH GRUR 2006, 79 Rn. 24 - Jeans I; GRUR 2008, 1115 Rn. 22 - ICON; Senat GRUR-RR 2008, 166 [167] - Bigfoot).

    Den Anspruchsgegner trifft die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast für die Tatsachen, die das Entstehen einer an sich gegebenen wettbewerblichen Eigenart hindern oder deren Schwächung - etwa in Folge der Marktpräsenz ähnlicher Erzeugnisse - begründen (vgl. Senat GRUR-RR 2008, 166 [168] - Bigfoot; Köhler /Bornkamm, UWG, 31. Auflage, § 4 Rn. 9.78).

  • OLG Hamburg, 28.04.2005 - 5 U 138/04

    "Rooibos Caramell"

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13
    In Anbetracht dessen, dass dem Verbraucher die "TAPPSY"-Beutel seit jedenfalls etwa neun Jahren in im Kern identischer Aufmachung begegnen (anders als in dem OLG Hamburg vom 28.04.2005 - 5 U 138/04 - zu Grunde liegenden Fall, vgl. dort Rn. 36, zitiert nach juris), erscheint es überwiegend wahrscheinlich, dass der Verkehr seine Gütevorstellungen nicht nur an die bekannte Herstellerbezeichnung "Katjes", sondern jedenfalls auch an die gleichbleibende und dadurch einen Wiedererkennungseffekt aufweisende Beutelgestaltung knüpft.
  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 151/02

    Jeans

    Auszug aus OLG Köln, 26.07.2013 - 6 U 28/13
    Maßgeblich ist, ob die miteinander kombinierten Merkmale in ihrer Gesamtwirkung dem Produkt eine individuelle Erscheinung gegenüber vergleichbaren Konkurrenzprodukten verleihen, die dem Verkehr den Rückschluss auf die betriebliche Herkunft ermöglicht (vgl. BGH GRUR 2006, 79 Rn. 24 - Jeans I; GRUR 2008, 1115 Rn. 22 - ICON; Senat GRUR-RR 2008, 166 [167] - Bigfoot).
  • BGH, 30.04.2008 - I ZR 123/05

    Rillenkoffer

  • BGH, 15.06.2000 - I ZR 90/98

    Messerkennzeichnung

  • BGH, 26.06.2008 - I ZR 170/05

    ICON

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 60/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK I"; Markenverletzung durch Ausstattung eines Produkts

  • BGH, 24.05.2007 - I ZR 104/04

    Gartenliege

  • OLG Köln, 15.02.2012 - 6 U 140/11

    "Die Blaue Couch"; Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung eines wiederkehrenden

  • BGH, 12.05.2011 - I ZR 53/10

    Seilzirkus - Zum urheberrechtlichen Schutz eines Gebrauchsgegenstandes als Werk

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 225/98

    Viennetta

  • BGH, 24.03.2005 - I ZR 131/02

    Handtuchklemmen

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11

    Sandmalkasten

  • OLG Köln, 12.12.2014 - 6 U 28/14

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines Diätdrinks in einer dem Original

    Abzustellen ist dabei nicht auf einzelne Gestaltungsmerkmale, sondern auf den durch seine prägenden Merkmale hervorgerufenen Gesamteindruck des jeweiligen Produkts (BGH GRUR 2010, 80 Tz. 32 - LIKEaBIKE; Senat, WRP 2013, 1500 Tz. 9 - PANDAS).

    Aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlich informierten und situationsadäquat aufmerksamen Verbrauchers, der die in Rede stehenden Produktaufmachungen keiner analysierenden Betrachtung unterzieht und unmittelbar miteinander vergleicht, sondern auf Grund seines Erinnerungseindrucks in Beziehung setzt (vgl.Senat, a.a.O., Rn. 19 m.w.N.), lehnt sich die angegriffene Aufmachung der Beklagten bzw. Streithelferin an die Gesamtanmutung der "Almased"-Dose in einer Weise an, die über eine bloße Übernahme der gestalterischen Grundidee hinausgeht, die für sich genommen keinem Sonderschutz zugänglich wäre und deshalb auch nicht im Wege des ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für einen Wettbewerber monopolisiert werden darf (BGH, GRUR 2005, GRUR 2005, 166 [168] = WRP 2005, 88 - Puppenausstattungen; GRUR 2009, 1069 = WRP 2009, 1374 [Rn. 21] - Knoblauchwürste; Senat, WRP 2012, 1128 - "Die Blaue Couch"; Urteil vom 26.07.2013 - 6 U 28/13 - Pandas).

    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts als solche zu einer für die Annahme einer Rufausbeutung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellung führen (BGH, GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2006, 278, 279 f. - Arbeitselement für Resektoskopie; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

  • OLG Köln, 19.09.2014 - 6 U 7/14

    Unzulässige Nachahmung eines Produktes

    Abzustellen ist dabei nicht auf einzelne Gestaltungsmerkmale, sondern auf den durch seine prägenden Merkmale hervorgerufenen Gesamteindruck des jeweiligen Produkts (BGH, GRUR 2010, 80 Tz. 32 - LIKEaBIKE; Senat, GRUR-RR 2014, 65, 66 - Pandas).

    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts als solche zu einer für die Annahme einer Rufausbeutung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellung führen (BGH, GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2006, 278, 279 f. - Arbeitselement für Resektoskopie; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Die dafür erforderliche gewisse Bekanntheit und Wertschätzung der Verpackungsgestaltung kann sich bereits aus der langjährigen Marktpräsenz des Produkts ergeben (Senat, GRUR-RR 2014, 65, 69 - Pandas; GRUR 2014, 210, 213 - Bounty/Snickers).

    Die Antragstellerin hat auch nichts zu Werbeaufwendungen vorgetragen, so dass es an der Darlegung einer eigenen, durch intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung (vgl. Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas) fehlt.

  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 85/13

    Mars unterliegt im Streit um Bounty

    Hierfür ist keine zergliedernde, auf einzelne Gestaltungsmerkmale abstellende Betrachtungsweise vorzunehmen, sondern auf den Gesamteindruck des jeweiligen Produkts bzw. der Serie abzustellen (vgl. BGH GRUR 2010, 80 Rn. 32 - LIKEaBIKE; Senat WRP 2013, 1500 Rn. 9 - PANDAS; Köhler a.a.O. § 4 Rn. 9.339).

    Dass sich die Beklagte hierbei eines auch auf der Verpackung der Klägerin zum Einsatz kommenden Himmelsmotivs bedient hat, schafft angesichts der unterschiedlichen gestalterischen Umsetzung dieses Motivs keine rechtlich relevanten Übereinstimmungen (vgl. BGH GRUR 2009, 1069 Rn. 22 - Knoblauchwürste; GRUR 2012, 1155 Rn. 19 - Sandmalkasten; Senat WRP 2012, 1128 Rn. 13 - Die Blaue Couch; WRP 2013, 1500 Rn. 25 - PANDAS).

    Es entspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, von der Bekanntheit bzw. dem Absatzerfolg einer Ware auf die Gütevorstellung zu schließen, die der Verkehr mit diesen Produkten verbindet (Senat GRUR-RR 2006, 278 [280] - Arbeitselement für Resektoskopie; WRP 2013, 1500 Rn. 27 - PANDAS).

  • OLG Köln, 14.11.2014 - 6 U 65/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Nachahmung der Produktausstattung für ein Shampoo gegen

    Abzustellen ist dabei nicht auf einzelne Gestaltungsmerkmale, sondern auf den durch seine prägenden Merkmale hervorgerufenen Gesamteindruck des jeweiligen Produkts (BGH GRUR 2010, 80 Tz. 32 - LIKEaBIKE; Senat, WRP 2013, 1500 Tz. 9 - PANDAS).

    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts als solche zu einer für die Annahme einer Rufausbeutung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellung führen (BGH, GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, GRUR-RR 2006, 278, 279 f. - Arbeitselement für Resektoskopie; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; GRUR 2010, 1125 Tz. 42 - Femur-Teil; GRUR 2013, 1052 Tz. 38 - Einkaufswagen III; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Bei populären Produkten aus dem Lebensmittel- und Genussmittelbereich kann die dafür erforderliche gewisse Bekanntheit und Wertschätzung der Verpackungsgestaltung sich bereits aus der langjährigen Marktpräsenz des Produkts ergeben (Senat, GRUR-RR 2014, 65, 69 - Pandas; GRUR 2014, 210, 213 - Bounty/Snickers).

  • OLG Köln, 14.07.2017 - 6 U 197/16

    Unterlassungsansprüche eines Modeunternehmens wegen Nachahmung einer Jeans

    Abzustellen ist nicht auf einzelne Gestaltungsmerkmale, sondern auf den durch seine prägenden Merkmale hervorgerufenen Gesamteindruck des jeweiligen Produkts (BGH, WRP 2010, 94 = GRUR 2010, 80 Tz. 32 - LIKEaBIKE; Senat, WRP 2013, 1500 = GRUR-RR 2014, 65, 66 - Pandas).
  • OLG Köln, 28.04.2017 - 6 U 136/16

    Voraussetzungen ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes

    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts als solche zu einer für die Annahme einer Rufausbeutung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellung führen (BGH, GRUR 2010, 1125- Femur-Teil, Juris-Tz. 42; BGH GRUR 2013, 1052 Einkaufswagen III, Juris-Tz. 38; BGH GRUR 2015, 909 - Exzenterzähne, Juris-Tz. 40; Senat, GRUR-RR 2006, 278, 279 f. - Arbeitselement für Resektoskopie; Senat GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Solche besonderen Umstände können vorliegen, wenn sich ein Wettbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das "Image" des Originals "anhängt" und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; Senat, GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

    Allerdings reicht es für eine Rufausbeutung nicht aus, wenn lediglich Assoziationen an ein fremdes Produkt und damit Aufmerksamkeit erweckt werden (BGH, GRUR 2005, 349, 353 - Klemmbausteine III; BGH GRUR 2010, 1125 - Femur-Teil, Juris-Tz. 42; BGH GRUR 2013, 1052- Einkaufswagen III, Juris-Tz. 38; Senat, NJOZ 2010, 1130, 1131 - Der Eisbär hustet nicht; Senat GRUR-RR 2014, 65, 68 - Pandas).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2014 - 15 U 49/14

    Unterlassungsansprüche wegen der Nachahmung des Marktauftritts eines

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass es dem betroffenen Hersteller des Originals nicht entgegengehalten werden kann, wenn andere Nachahmer mehr oder weniger gleichzeitig auf den Markt kommen, weil sich andernfalls jeder Nachahmer auf die allgemeine Verbreitung der Gestaltungsform durch die anderen Nachahmer berufen könnte und dem betroffenen Hersteller des Originals dadurch die Möglichkeit der rechtlichen Gegenwehr genommen würde (BGH, GRUR 1985, 876 - Tchibo/Rolex I ; BGH, GRUR 2007, 984 - Gartenliege ; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 142; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 65; Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 4 UWG Rn. 9.26 m. w. N).

    Den Beklagten trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Tatsachen, die das Entstehen einer an sich gegebenen wettbewerblichen Eigenart hindern oder deren Schwächung oder Wegfall, z. B. durch Auftreten ähnlicher Erzeugnisse auf dem Markt begründen (BGH, GRUR 1998, 477 - Trachtenjanker; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 65; Köhler in: Köhler/Bornkamm, aaO, § 4 UWG Rn. 9.78).

    Ein Imagetransfer ist ferner über die genannten Kriterien hinaus bejaht worden, wenn sich ein Mitbewerber ohne sachlichen Grund in so starkem Maß an die bekannte Aufmachung eines Konkurrenzprodukts anlehnt, dass er sich an das Image des Originals anhängt und auf diese Weise unlauter an der vom Anbieter des Konkurrenzprodukts durch eigene, unter Umständen intensive und langjährige Anstrengungen am Markt erworbenen Wertschätzung partizipiert (OLG Köln, GRUR-RR 2014, 65).

  • LG Köln, 11.01.2024 - 14 O 441/23

    Zum urheberrechtlichen Schutz des Spielkonzepts für ein Videospiel - Idee allein

    Dabei kann grundsätzlich schon die Annäherung an die verkehrsbekannten Merkmale eines fremden Produkts als solche zu einer für die Annahme einer Rufausbeutung erforderlichen Übertragung der Gütevorstellung führen (BGH, GRUR 2010, 1125 Rn. 42 - Femur-Teil; BGH, GRUR 2013, 1052 Rn. 38 - Einkaufswagen III; BGH, GRUR 2015, 909 Rn. 40 - Exzenterzähne; OLG Köln, GRUR-RR 2006, 278 [279 f.] - Arbeitselement für Resektoskopie; OLG Köln, GRUR-RR 2014, 65 [68] - Pandas).
  • OLG Köln, 18.12.2015 - 6 U 44/15

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Nachahmungen der Freizeitschuhe "Crocs"

    Abzustellen ist dabei nicht auf einzelne Gestaltungsmerkmale, sondern auf den durch seine prägenden Merkmale hervorgerufenen Gesamteindruck des jeweiligen Produkts (BGH, WRP 2010, 94 = GRUR 2010, 80 Tz. 32 - LIKEaBIKE; Senat, WRP 2013, 1500 = GRUR-RR 2014, 65, 66 - Pandas).

    Insbesondere muss er dabei die Marktbedeutung von Produkten darlegen, mit denen er die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Produkts in Frage stellen will (BGH, WRP 2005, 878 = GRUR 2005, 600, 602 - Handtuchklemmen; Senat, GRUR-RR 2008, 166, 168 - Bigfoot; WRP 2013, 1500 = GRUR-RR 2014, 65, 67 - Pandas; GRUR-RR 2014, 25, 28 - Kinderhochstuhl "Sit-Up").

  • OLG Köln, 14.08.2020 - 6 U 4/20

    Wettbewerbsrecht/Verfahrensrecht: Dairygold

    Abzustellen ist nicht auf einzelne Gestaltungsmerkmale, sondern auf den durch seine prägenden Merkmale hervorgerufenen Gesamteindruck des jeweiligen Produkts (BGH, WRP 2010, 94 = GRUR 2010, 80 Tz. 32 - LIKEaBIKE; Senat, WRP 2013, 1500 = GRUR-RR 2014, 65, 66 - Pandas).
  • LG Köln, 22.09.2020 - 31 O 64/20
  • OLG Köln, 26.04.2019 - 6 U 164/18

    Voraussetzungen wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutzes für einen

  • OLG Köln, 16.08.2013 - 6 U 13/13

    Aufmachung von Waffelschnitten - "Knoppers"

  • OLG Köln, 18.12.2015 - 6 U 45/15

    Wettbewerbswidrigkeit einer Herkunftstäuschung

  • OLG Köln, 16.02.2017 - 6 U 90/17

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines Lippenpflegemittels wegen Nachahmung

  • OLG Köln, 07.03.2014 - 6 U 160/13

    Kennzeichnung eines Produkts durch von außen nicht erkennbare Eigenschaften

  • LG Köln, 13.03.2019 - 84 O 238/18

    Unterlassungsanspruch des Vertriebs von alkoholfreien Getränken in Standbeuteln

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 15 U 92/14

    Unterlassungsansprüche wegen Nachahmung einer Leder-Nylontasche

  • OLG Köln, 12.06.2020 - 6 U 265/19

    Nicht jedes Sofortbild ist ein Polaroid - Auch andere Hersteller dürfen

  • OLG Köln, 18.07.2014 - 6 U 4/14

    Umfang des wettbewerbsrechtlichen Nachahmungsschutzes für Wohnmöbel

  • OLG Köln, 02.10.2020 - 6 U 19/20

    Wettbewerbsrecht/Markenrecht: Gummibärchen

  • OLG Köln, 10.01.2014 - 6 U 61/13

    Herstellung und Vertrieb von hölzernen Spielgeräten für den Außenbereich für

  • OLG Köln, 20.12.2017 - 6 U 110/17

    Auch Spieltürme bzw. Spielgerüste können wettbewerbsrechtlich vor Nachahmungen

  • LG Köln, 25.05.2023 - 14 O 83/23

    - Werk angewandter Kunst - Bearbeitung - Nachahmung

  • LG Köln, 20.01.2021 - 84 O 252/19
  • OLG Düsseldorf, 23.09.2021 - 20 U 73/21

    Ansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters für eine einriemige Sandale

  • LG Köln, 30.04.2015 - 84 O 115/14
  • LG Köln, 11.12.2019 - 84 O 198/19
  • OLG Köln, 08.07.2022 - 6 U 54/22

    Ansprüche wegen sog. sklavischer Nachahmung eines hölzernen Spielturms für den

  • LG Köln, 01.02.2022 - 31 O 325/19
  • OLG Köln, 05.06.2020 - 6 U 250/19
  • OLG Köln, 28.05.2014 - 6 U 210/13

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs eines nachahmenden Erzeugnisses

  • LG Köln, 11.09.2019 - 84 O 209/18
  • LG Köln, 01.02.2022 - 31 O 54/20
  • LG Köln, 19.01.2023 - 81 O 59/22
  • LG Köln, 15.06.2016 - 84 O 2/16

    Wettbewerbswidrigkeit des Vertriebs von Handtaschenmodellen wegen unlauterer

  • OLG Köln, 25.11.2022 - 6 U 95/22
  • LG Köln, 06.01.2023 - 84 O 145/22
  • LG Köln, 12.01.2021 - 31 O 31/20
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